Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h auf der Autobahn
Hallo Liebe Community sehr schamvoll erbitte ich euch um Rat.
Ich wurde Ende letzten Jahres auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 152 km/h von einem mobilen Blitzer in der 100 Zone erfasst worden. Da ich meinem Fehlverhalten bewusst bin, wollte ich das Bußgeld von 480 Euro ohne jeglichen Anwalt, Einspruch etc. bezahlen und daraus lernen.
Nun kam heute der Bußgeldbescheid mit einer verdoppelten Summe von 960 Euro. Mir war zu Beginn nicht bewusst, wie diese Summe zustande kam, bis ich gelesen habe, dass mir Vorsatz vorgeworfen wurde.
Ich möchte die Ordnungswidrigkeit in keinster Weiße schön reden, jedoch finde ich diese Annahme des Vorsatzes sehr unverschämt. Auf der Autobahn, auf der ich geblitzt wurde, bestand bis zu dem Blitzer keine Geschwindigkeitsbegrenzung, einige Meter nach dem Blitzer war die AB ebenfalls wieder unbegrenzt. Ich war an diesem Sonntag Morgen mit meiner Volleyballmannschaft auf dem Weg zu einem Turnier und habe schlichtweg das 100er Schild durch die gute Gesellschaft übersehen/ nicht bemerkt. Die AB war leer, weshalb ich keinen Grund hatte langsam zu fahren. Ich wurde zuvor noch nie in meinem Leben geblitzt und bin aktuell etwas ratlos. Zahle ich einfach das Bußgeld oder sollte ich in so einem Einfall Einspruch gegen "Vorsatz" einlegen?
Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
58 Antworten
Ortsfremd ?
Ich habe nach Rücksprache mit nem Anwalt vor 10 Jahren auf einen Einspruch des Vorsatz verzichtet , auch Autobahn und bei mir waren’s 97 zu schnell bei nem kurzen 120er Limit auf Länge einer Brücke , davor und danach unbegrenzt.
Meinte damals auch bei ner Autobahn die prinzipiell offen ist kann man bei einem Schild nicht sofort von Vorsatz ausgehen egal wie schnell derjenige ist , er rechnet ja noch mit unlimitiert.
Der Rat vom Anwalt damals war wenn keine Ortskenntnis nachgewiesen werden kann hätte man gute Chancen.
Ich kannte die Strecke aber leider gut und as wäre nem Gericht bei Nachforschung sicher aufgefallen da zwischen Arbeits und Wohnort.
Zitat:
@olli132 schrieb am 17. Februar 2023 um 23:49:13 Uhr:
Ortsfremd ?Ich habe nach Rücksprache mit nem Anwalt vor 10 Jahren auf einen Einspruch des Vorsatz verzichtet , auch Autobahn und bei mir waren’s 97 zu schnell bei nem kurzen 120er Limit auf Länge einer Brücke , davor und danach unbegrenzt.
Meinte damals auch bei ner Autobahn die prinzipiell offen ist kann man bei einem Schild nicht sofort von Vorsatz ausgehen egal wie schnell derjenige ist , er rechnet ja noch mit unlimitiert.Der Rat vom Anwalt damals war wenn keine Ortskenntnis nachgewiesen werden kann hätte man gute Chancen.
Ich kannte die Strecke aber leider gut und as wäre nem Gericht bei Nachforschung sicher aufgefallen da zwischen Arbeits und Wohnort.
Ich bin zwar tatsächlich Ortsfremd, die Stelle liegt in einem anderen Bundesland und ist über 80km entfernt. Aber wenn ich das hier so alles lese, denke ich, dass es wenig Sinn macht Einspruch zu erheben. Das damit verbundene "Risiko" und die erneut anfallenden Kosten für den Anwalt und den Gerichtstermin sind mir dann doch zu schwer wiegende Faktoren in Hinsicht zur "Erfolgsquote".
wahrscheinlich besser, selbst wenns erfolg hat die Zeit und nerven die man da verliert ist es wahrscheinlich nicht wert
Ja und um das Fahrverbot kommst Du so oder so nicht herum.
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Mal ein paar Gedanken zum Thema Vorsatz:
Es gilt ja eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h und folglich gibt es auf der AB auch kein TL was höher ist.
Wenn ich auf unlimitierten Abschnitten schneller als RG fahre, tue ich dies aber eigenverantwortlich und mit voller Absicht, also fahre ich ja vorsätzlich die Geschwindigkeit, die ich fahre. Wenn ich dann kurze TL übersehe oder nicht rechtzeitig auf die limitierte Geschwindigkeit reduzieren kann, war ich unaufmerksam oder zu schnell.
Dass so plötzliche TL blöd sind und ein Blitzer darin noch blöder, dürfte klar sein. Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn TL vorangekündigt würden z.B. 100km/h in 1000m oder so. In Schweden wird das so gemacht.
Zitat:
@KbHZorrO schrieb am 17. Februar 2023 um 23:57:17 Uhr:
Ich bin zwar tatsächlich Ortsfremd, die Stelle liegt in einem anderen Bundesland und ist über 80km entfernt. Aber wenn ich das hier so alles lese, denke ich, dass es wenig Sinn macht Einspruch zu erheben. Das damit verbundene "Risiko" und die erneut anfallenden Kosten für den Anwalt und den Gerichtstermin sind mir dann doch zu schwer wiegende Faktoren in Hinsicht zur "Erfolgsquote".
Auf einem Bußgeldbescheid steht in der Regel eine Telefonnummer. Ich würde da einfach anrufen und eben schildern, dass du nur ein Limitschild übersehen hast, es somit kein Vorsatz war und ob man den Bußgeldbescheid nicht auf den normalen Satz reduzieren kann. Wenn du Glück hast, bittet dich der Sachbearbeiter dies schriftlich zu formulieren und wird dem dann entsprechen.
Ich habe festgestellt, dass viele Sachbearbeiter recht zugänglich sind.
Ein Einspruch kostet im Übrigen nicht viel oder gar nichts, solange es nicht zur Gerichtsverhandlung kommt (auch dann ist das Teure nur der Anwalt). Ein Einspruch ist auch nicht in Stein gemeißelt, man kann ihn auch zurückziehen.
Daher lohnt es sich auf jeden Fall Einspruch zu erheben, denn verlieren kannst du wenig, aber gewinnen kannst du viel, die 480,- €.
Musst du den Führerschein eigentlich gleich für einen Monat abgeben oder hast du 4 Monate Zeit dafür? Wenn der erste Fall zutrifft, noch ein Grund für den Einspruch, denn ohne Vorsatz hast du dann 4 Monate Zeit, so dass du das Fahrverbot in einen für dich günstigen Zeitraum legen kannst.
Gruß
Uwe
Das nach einem einzigen 100 Schild gemessen wird ist zwar nicht unmöglich, aber sehr unwahrscheinlich. I.d.R. gibt es einen Trichter mit 120-100 und meist noch ein weiteres 100 Schild. Sollte das so gewesen sein, wird die Aussage Augenblicksversagen unglaubwürdig.
Spannend wäre auch, wieso du wusstest, dass deine Überschreitung so hoch war. Also wusstest du, dass dort 100 war und hattest es wahrgenommen. Denn bei einen echten Übersehen wüsstest du nicht, welches TL dort angeordnet war.
Nach dem übersehenen 100er kam der Blitz, nach dem Blitz die Aufhebung des 100ers. Auf diesem Weg könnte man rückwirkend das Limit ermitteln.
I.d.R. steht dort aber ein "Alle Streckengebote aufgehoben" Schild und nicht ein "100 aufgehoben" Schild. Vielleicht sollte der TE mal erklären, wie die Situation war.
Zitat:
@hydrou schrieb am 18. Februar 2023 um 08:29:12 Uhr:
Spannend wäre auch, wieso du wusstest, dass deine Überschreitung so hoch war. Also wusstest du, dass dort 100 war und hattest es wahrgenommen. Denn bei einen echten Übersehen wüsstest du nicht, welches TL dort angeordnet war.
Vermutlich stand es im Bußgeldbescheid so drin?
Nimm es einfach hin. Die 480 Mehrkosten sind bestimmt weniger, als du bei einem verlorenen Rechtsstreit an Anwalt und Gericht zahlst. Und du sparst ja auch noch Geld durch das Fahrverbot. Eigentlich eine Win-Win-Situation ;-)
Guten Mittag zusammen und vielen Dank für den vielen Input.
Da ich in der Situation so perplex war, dass ich geblitzt wurde, hat einer der Kollegen im Nachhinein online auf Blitzer.de nachgeschaut was für ein Limit denn gegolten hatte, daher wusste ich an dem Tag bereits, dass etwas ziemlich übles auf mich zu kommen würde. Befürchtung wurde dann bestätigt, als der erste Brief kam..
Nach dem mobilen Blitzer war ein kurzer Abschnitt mit einem TL von 100 km/h versehen, was dann aber zeitnah aufgehoben wurde.
Eine andere Frage, es kam der "Tipp" die Sachbearbeiterin anzurufen und die Situation zu schildern. Ist das tatsächlich ein legitimer Weg? Ich möchte aus einem Fehler meinerseits keinen Rechtssreit erzwingen, da ich ja ganz klar Mist gebaut habe. Für wie sinnvoll würdet ihr es halten die nette Sachbearbeiterin anzurufen und die Situation zu erklären?
Möchte durch unüberlegtes Handeln nicht noch alles schlimmer machen, daher setze ich auf Rat/ Erfahrungen von euch. Nochmal vielen Dank!
@KbHZorrO
Und da war sicher kein Geschwindigkeitstrichter? Seltsam. Meine Empfehlung: Strecke noch mal abfahren. Wenn da doch ein Trichter war: abhaken. Wenn nicht: widersprechen und Anwalt aufsuchen.
Wenn Du widersprechen willst, dann würde ich das mit professioneller Hilfe tun...
Ich war letzten Sonntag auf der A2 Berlin Richtung Hannover unterwegs und da war an zwei Brücken auch kein Trichter vor der Beschränkung. Ich konnte das Aufhebungsschild schon vom Begrenzungsschild aus sehen und hätte nur mit einer Vollbremsung das TL einhalten können, so bin ich halt mit etwas Überschuss durchgerollt