Vorsatz bei 22 KMH zu viel?

Hallo,

einer Personen, nennen wir Sie mal X wird folgendes vorgeworfen:

Überschreiten der Geschwindigkeit um 22 kmh (innerorts und nach Abzug der Toleranz). X ist also statt wie erlaubt 50 laut Landratsamt 72 gefahren.

Die Strecke ging aus einem Ort raus und war auf einem freien Feld. Eine ungefährliche Strecke, ohne Kurven, ohne Übergänge, ohne Schulwege, ohne Radwege, ohne Zebrastreifen, ohne Kreuzungen etc.

X befindet sich nicht mehr in der Probezeit.

Die Strafe beläuft sich auf 188 Euro. Das Landratsamt wirft x Vorsatz vor, daher die Höhe des Bußgeldes. Gemessen wurde die Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät (ESO).

Laut Anwalt soll X ein Einspruch einlegen (Argument: Neues Fahrzeug und er hätte die Geschwindigkeit nicht gemerkt). X müsste einen anfallenden Prozess, Gerichtstermin etc. aber eventuell selber zahlen, da die Rechtsschutz wegen Vorsatz die Kosten nur vorstrecken würde. Im Falle einer Niederlage, müsste X die Kosten der Rechtsschutz erstatten.

Einspruch einlegen oder einfach die 188 Euro zahlen?

Danke 😉

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Zitat:

@azrazr schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:40:30 Uhr:


dann sage ich das mit meinen über 1 Million Straßenkilometern im Privatfahrzeug und weiteren wahrscheinlich ca. 1 Million km mit Miet- und Geschäftsauto gefahren,

Wieder mal der Beweis, dass Autofahren nicht intelligenter macht.....

@TO: geh doch einfach selbst zum Amtsgericht, das finanzielle Risiko ist überschaubar.

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Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:15:08 Uhr:


Vorsatz wurde vorgeworfen: Weil man anscheinend aufgrund der Lautstärke eines Autos und der Umgebung "diese deutliche um mehr als 30 oder 40 % erhöhte" Geschwindigkeitsüberschreitung wahrnehmen könnte.

Hallo Mr. X...

Komische Begründung. Natürlich hast Du dann "vorsätzlich" auf Tempo 75 beschleunigt, das wirst Du ja auch gar nicht bestreiten. Aber in dem Glauben, dass das dort auch erlaubt ist.

Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:15:08 Uhr:


Vorsatz wurde vorgeworfen: Weil man anscheinend aufgrund der Lautstärke eines Autos und der Umgebung "diese deutliche um mehr als 30 oder 40 % erhöhte" Geschwindigkeitsüberschreitung wahrnehmen könnte.

Bei den angegebenen Sachen gibt es keine Erhöhung, nur bei Bußgeldern. Wenn das wirklich die Begründung ist für den Vorsatz, würde ich auch dagegen vorgehen.Wer hat denn die Schallstärke gemessen und gibt es Unterlagen dazu? So ist das nur eine Vermutung oder subjektive Wahrnehmung.

Eine Schallmessung unmittelbar bei der Radarkontrolle? Vermutlich nein, und dann subjektives Empfinden? Oder allgemeine Behauptung, da ein Auto bei 50 nunmal leiser ist als bei 80? Egal, da würde ich dann (allerdings der Kosten wegen ohne Anwalt) zumindest gegen den Vorsatz vorgehen. Fahr mal mit dem Auto 50 im zweiten Gang und dann 80 im sechsten.

Die RS würde hier übrigens eine Kostenzusage erteilen mit dem Vorbehalt, dass keine Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Falls doch - siehe zur Rechnung oben.

Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:15:08 Uhr:


(...)
Meinen Fehler sehe ich gerne ein (ausversehen/fahrlässig 22 zu schnell....). Ebenfalls zahle ich ohne Probleme die 80 Euro... Aber der Vorsatz ist mir dann doch bisschen zu viel des Guten...

Das Hochbeschleunigen auf Landstraßentempo vor dem Ortsende-Schild am Ortsausgang ist eine Standardsauerei von 100% der Autofahrer, die vor mir fahren und 80% der Fahrer, die hinter mir fahren (die fahren dicht auf, überholen mich an diesen Stellen und nutzen auch oft die Lichthupe). Im übrigen kann ich diese Deppen selbst nicht überholen, wenn sie später mit 80 km/h vor mir dahinzuckeln (z.B. weil es leicht kurvig ist) - meist reicht die Sichtweite nicht zum Überholen. Am Ortsausgang KÖNNTE ich überholen, wenn wir beide gleichzeitig beschleunigen würden.

Wenn Du also am Ortsausgang vor dem Ortsende-Schild "versehentlich" auf Tacho 80 km/h beschleunigt hast, dann sage ich das mit meinen über 1 Million Straßenkilometern im Privatfahrzeug und weiteren wahrscheinlich ca. 1 Million km mit Miet- und Geschäftsauto gefahren, dann bist DU weltweit der Erste, der an diesen Stellen "versehentlich" hoch beschleunigt.

Wenn Du keinen 20 Jahre alten Polo ohne Navi gefahren hast, bist Du doppelt unglaubwürdig. Die Navis zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr gerne an. Diese Anzeige muss man ignorieren, um entsprechend schnell vor dem Ortsende zu sein.

Zudem hast Du einen neuen Wagen? Keine Verkehrszeichenerkennung und Anzeige? Wenn doch - erneut kein Versehen.

Dass am Ortsausgang nicht öfters geblitzt wird, um genau diese Leute aus dem verkehr zu ziehen, ist für mich völlig unverständlich. In Deinem Fall sind wir schon mal sicher, dass Du zumindest an manchen Stellen nicht mehr frühzeitig hochbeschleunigen wirst. Kann auch sein, dass Du Dich jetzt für eine Blitzer-App entscheidest, und die ganze Aktion der Polizei sinnlos war.

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:55:09 Uhr:



P.S. In einigen Bundesländern gehen Einsprüche gleich zum Verwaltungsgericht.

Nö.
Zum Amtsgericht (§68 OWiG)

O.

Zitat:

@azrazr schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:40:30 Uhr:


dann sage ich das mit meinen über 1 Million Straßenkilometern im Privatfahrzeug und weiteren wahrscheinlich ca. 1 Million km mit Miet- und Geschäftsauto gefahren,

Wieder mal der Beweis, dass Autofahren nicht intelligenter macht.....

@TO: geh doch einfach selbst zum Amtsgericht, das finanzielle Risiko ist überschaubar.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Werde dann wohl zum Amtsgericht gehen... Mit oder ohne Anwalt, werde ich mal noch schauen....

Bezüglich der Vorsatz Begründung des Landratsamtes: Man würde zum einen die Geschwindigkeit aufgrund der Lautstärke im Auto wahrnehmen und zum anderen aufgrund der der Umgebung (vorbeiziehen der Landschaftsfläche). So war die genaue Begründung.

Weiß jemand welche Kosten da vom Amtsgericht auf mich zukommen? Also ohne Anwalt.

Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 15:02:18 Uhr:


Vielen Dank für eure Hilfe.

Werde dann wohl zum Amtsgericht gehen... Mit oder ohne Anwalt, werde ich mal noch schauen....

Nö.
Du musst zur Verwaltungsbehörde gehen und dort Einspruch einlegen.
Hält die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrecht, sendet diese den Fall über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht.

O.

Und bezüglich den Kosten? Also falls es zu einem Termin beim Gericht kommt.

Auf was war das "Nö" bezogen?

Danke 😉

Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 15:02:18 Uhr:


Werde dann wohl zum Amtsgericht gehen... Mit oder ohne Anwalt, werde ich mal noch schauen....

Wieso? Leg doch erst mal Widerspruch ein und bestreite den Vorsatz (mit Begründung) und gucke was passiert.

Wenn das abgelehnt wird, kannst dir immer noch weitere Schritte überlegen.

Gruß Metalhead

Vielen Dank! Das meinte ich. Also erst werde ich einen Widerspruch einlegen. Mich hat aber nur interessiert, welche Kosten auf mich zukommen, FALLS es zu einem Termin beim AG kommt.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:55:19 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:40:30 Uhr:


dann sage ich das mit meinen über 1 Million Straßenkilometern im Privatfahrzeug und weiteren wahrscheinlich ca. 1 Million km mit Miet- und Geschäftsauto gefahren,

Wieder mal der Beweis, dass Autofahren nicht intelligenter macht.....

Dein Satz ist für sich allein gesehen völlig korrekt. Was aber hat er mit der Aussage von azrazr zu tun? Dessen Ausage kann ich nur zustimmen.

Oder anders gesagt: Ich kenne kein Ortsende-Schild, das unmittelbar am Ende der Bebauung aufgestellt ist; sattdessen steht selbiges immer ca. 100m davon entfernt, DAMIT auch das letzte Haus noch von den Regelungen für Innerortsverkehr profitieren kann. Wer ein Ortsendeschild "übersieht", der fährt nicht 72km/h innerorts, sondern 50 außerorts - also eine denkbar schlechte Ausrede.

Und ja, ich weiß: An die 50er Beschränkung innerorts hält sich fast keine Sau 100m vor dem Ortsausgang. Umso ärgerlicher ist dann natürlich der Vorwurf des Vorsatzes, weil "das ja alle so machen" - genaugenommen könnte man genau diese Aussage als Vorsatz heranziehen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Dezember 2016 um 16:47:31 Uhr:


Wer ein Ortsendeschild "übersieht", der fährt nicht 72km/h innerorts, sondern 50 außerorts - also eine denkbar schlechte Ausrede.

Nö, neulich erst passiert. Keine Häuser mehr, wo war denn das Ortschild? Hast wahrscheinlich übersehen, beschleunigt und 200m später kam das dann (kein plan warum das mitten in der Wildnis stand), das wäre auch teuer geworden.

Gruß Metalhead

Verfahrensablauf Bußgeldverfahren:
Anhörung
Bußgeld
Einspruch (Frist beachten - nicht Absendung, Eingang bei der Behörde ist maßgeblich)
Behörde gibt Akte zur Staatsanwaltschaft, die weiter zum örtlichen Amtsgericht (wo der Verstoß war)
Amtsgericht beraumt Termin an, lädt dich und eventuell Zeugen.
Gibst du den Verstoß an sich zu und beschränkst deinen Einspruch auf den Vorwurf des Vorsatzes kann (nicht muss) eventuell das Gericht auf Zeugen verzichten.
Im Termin erklärst du dann, warum kein Vorsatz war.

Entscheidung hü oder hot, fällt sofort. Oft gibt der Richter auch in der Verhandlung bereits einen "freundlichen" Hinweis, dass der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg haben wird, dann kannst du den Einspruch zurück nehmen, die Verfahrenskosten sind dann niedriger.

Wenn der Vorwurf des Vorsatzes fallen gelassen wird, sollten mit Glück die Verfahrenskosten zu Lasten der Landeskasse gehen.
Ansonsten zahlst du das Gerichtsverfahren auch. Hält sich aber in engen Grenzen. Wenn kein Zeuge geladen wird, bleibt es (glaube ich) unter 100,- €. Hab noch nie so eine Rechnung gesehen. Da könnte ich erst Montag näheres zu sagen. Fällt der Vorsatz, kannst du übrigens die Rechnung für die Verfahrenskosten an deine RS weiterleiten.

Zeugengebühren sind unkalkulierbar. Z.B. wenn der Zeuge 200 km entfernt wohnt, von dort anreist, und möglichst noch Verdienstausfall hat.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Dezember 2016 um 16:52:19 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Dezember 2016 um 16:47:31 Uhr:


Wer ein Ortsendeschild "übersieht", der fährt nicht 72km/h innerorts, sondern 50 außerorts - also eine denkbar schlechte Ausrede.

Nö, neulich erst passiert. Keine Häuser mehr, wo war denn das Ortschild? Hast wahrscheinlich übersehen, beschleunigt und 200m später kam das dann (kein plan warum das mitten in der Wildnis stand), das wäre auch teuer geworden.

Gruß Metalhead

Und auf die Navianzeige, was erlaubt ist, kann man sich auch nicht verlassen. Selbst bei aktueller Software nicht, denn die Verkehrsschilder werden darin nie bis selten überarbeitet.

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