Vorsatz bei 22 KMH zu viel?

Hallo,

einer Personen, nennen wir Sie mal X wird folgendes vorgeworfen:

Überschreiten der Geschwindigkeit um 22 kmh (innerorts und nach Abzug der Toleranz). X ist also statt wie erlaubt 50 laut Landratsamt 72 gefahren.

Die Strecke ging aus einem Ort raus und war auf einem freien Feld. Eine ungefährliche Strecke, ohne Kurven, ohne Übergänge, ohne Schulwege, ohne Radwege, ohne Zebrastreifen, ohne Kreuzungen etc.

X befindet sich nicht mehr in der Probezeit.

Die Strafe beläuft sich auf 188 Euro. Das Landratsamt wirft x Vorsatz vor, daher die Höhe des Bußgeldes. Gemessen wurde die Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät (ESO).

Laut Anwalt soll X ein Einspruch einlegen (Argument: Neues Fahrzeug und er hätte die Geschwindigkeit nicht gemerkt). X müsste einen anfallenden Prozess, Gerichtstermin etc. aber eventuell selber zahlen, da die Rechtsschutz wegen Vorsatz die Kosten nur vorstrecken würde. Im Falle einer Niederlage, müsste X die Kosten der Rechtsschutz erstatten.

Einspruch einlegen oder einfach die 188 Euro zahlen?

Danke 😉

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@azrazr schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:40:30 Uhr:


dann sage ich das mit meinen über 1 Million Straßenkilometern im Privatfahrzeug und weiteren wahrscheinlich ca. 1 Million km mit Miet- und Geschäftsauto gefahren,

Wieder mal der Beweis, dass Autofahren nicht intelligenter macht.....

@TO: geh doch einfach selbst zum Amtsgericht, das finanzielle Risiko ist überschaubar.

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(dupe)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2016 um 17:32:18 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Dezember 2016 um 16:52:19 Uhr:



Nö, neulich erst passiert. Keine Häuser mehr, wo war denn das Ortschild? Hast wahrscheinlich übersehen, beschleunigt und 200m später kam das dann (kein plan warum das mitten in der Wildnis stand), das wäre auch teuer geworden.

Gruß Metalhead

Und auf die Navianzeige, was erlaubt ist, kann man sich auch nicht verlassen. Selbst bei aktueller Software nicht, denn die Verkehrsschilder werden darin nie bis selten überarbeitet.

Wenn die Anzeige "hoch" ist, dann nicht drauf verlassen. Wenn sie "niedrig" ist, und ein Realitycheck ergibt, dass die Anzeige korrekt ist, dann sehr wohl drauf verlassen.

Beispiel: in letzter Zeit fallen mir immer mehr Ortsschilder auf, und auch Tempobegrenzungsschilder, die NICHT reflektieren. Nachts sind die praktisch unsichtbar. Die Navi hilft da ungemein.

Die Verkehrszeichenerkennung eines Passat, den ich letztens gefahren bin, hat an einer Stelle konsequent 5 km/h gemeldet. Erlaubt waren 50 km/h.

Oft meldet meine Navi auch eine Begrenzung, wo Keine ist, weil in der Gegenrichtung begrenzt ist. Zum beispiel wird die Geschwindigkeit für die, die auf die Ortschaft zufahren, auf 70 gesenkt. Die, die draußen sind, können fahren wie sie wollen. Die Navi zeigt aber 70 an. An sich ist das nicht tragisch.

Aber die Navis sind ungemein zuverlässig, was die anzeige "innerorts" und "außerorts" angeht.

Navi + Grips + Aufmerksamkeit == beste Voraussetzungen
Navi + Grips - Aufmerksamkeit == Chance, die fehlende Aufmerksamkeit durch Ablesen zu korrigieren
Navi - Grips - Aufmerksamkeit == lustig bis tragisch.

- Grips - Aufmerksamkeit == Selbstmordattentäter.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2016 um 17:32:18 Uhr:



Und auf die Navianzeige, was erlaubt ist, kann man sich auch nicht verlassen. Selbst bei aktueller Software nicht, denn die Verkehrsschilder werden darin nie bis selten überarbeitet.

Die Navi Verkehrsschilderanzeige ist eine "Assistenzleistung" die die Arbeit des autofahrens erleichtert - wie andere (nicht alle) Assis.
Da Aufgund verschiedener Umstände können Geschwindikeitsbeschränkungen geändert werden.
Ganz "lustig" ist z.B. im Autobahnbereich Innsbruck Richtung Bregenz.
Die 1. Spur ist auf 80 begrenzt. Die Überholspur ist auf 100 begrenzt bis Zirl West.
Ansonsten IG-Luft von der Grenze bis Zirl West

HIer z.B. hat die Verwaltungsbehörde inzwischen kapiert, dass nicht jede Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts auch wieder aufgehoben werden muss. 70 zusammen mit Ampelhinweis - Ampel passiert - 70 logischerweise aufgehoben. Logisch für mich, nicht aber für's die Kamera im Auto. Die sieht kein 70-Ende und lässt weiter 70 in der Anzeige im Navi. Die Parallelstr. zu meiner Wohnstraße hat eine 30iger Zonen-Beschränkung, Anzeige jedoch auf 50. Dann wird die Zonenbeschränkung aufgehoben, immer noch innerorts, Navi zeigt jetzt erlaubte 100 an.
Vor Gericht würde ich daher nie argumentieren, meine Navi hätte die erlaubte Geschwindigkeit angezeigt.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2016 um 18:25:34 Uhr:


HIer z.B. hat die Verwaltungsbehörde inzwischen kapiert, dass nicht jede Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts auch wieder aufgehoben werden muss. 70 zusammen mit Ampelhinweis - Ampel passiert - 70 logischerweise aufgehoben. Logisch für mich, nicht aber für's die Kamera im Auto. Die sieht kein 70-Ende und lässt weiter 70 in der Anzeige im Navi. Die Parallelstr. zu meiner Wohnstraße hat eine 30iger Zonen-Beschränkung, Anzeige jedoch auf 50. Dann wird die Zonenbeschränkung aufgehoben, immer noch innerorts, Navi zeigt jetzt erlaubte 100 an.
Vor Gericht würde ich daher nie argumentieren, meine Navi hätte die erlaubte Geschwindigkeit angezeigt.

Völlig korrekt.

ABER!

Du fährst innerorts 50 km/h. Plötzlich "fühlst" Du Dich außerorts, weil nur noch Bäume um Dich herum sind. Das Navi zeigt weiterhin 50 km/h an.

Was ist Deiner Meinung nach sinnvoller: "Hupps - vielleicht hat das Navi Recht. Ich bleibe lieber bei 50, und passe auf, was kommt" oder "A'was - 50!? Ist für Loser. Ich gebe Gas!"

Letzteres habe ich mal gemacht. Das Ortsendeschild kam, als ich schon längst 100 km/h fuhr. Zum Glück blieb die Sache folgenlos. Ich tue es NIE wieder. Was habe ich schon zu verlieren. Eine Minute? Zwei?

Zitat:

@PeterBH

Vor Gericht würde ich daher nie argumentieren, meine Navi hätte die erlaubte Geschwindigkeit angezeigt.

Mit der Begründung wirst du vor Gericht nicht weit kommen. Du meinst sicher Gefahrenzeichen Lichtzeichenanlage ( Zeichen 131)

Genau, oder halt sonstige Gefahrenzeichen. Die vorher vorhandenen "Ende"-Schilder sind vor einigen Jahren abgebaut worden.

Im näheren Wohnbereich verlasse ich mich auf meine Ortskenntnis. Ansonsten nehme ich lieber die niedrigere Geschwindigkeit.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2016 um 18:36:37 Uhr:


(...)
Im näheren Wohnbereich verlasse ich mich auf meine Ortskenntnis. Ansonsten nehme ich lieber die niedrigere Geschwindigkeit.

...das meinte ich :-)

Wobei Ortskenntnis relativ ist. Zur Zeit werden hier zwei Tempo 30-Schilder auf einer Gesamtstrecke von ca. 1 km stochastisch verteilt... Jeden Tag eine andere Überraschung... Aber gut - das ist jetzt alles etwas OT (vor allem meinerseits), und ich möchte den Thread nicht "kapern"....

Noch ein Erkennungsmerkmal : Das Verkehrszeichen Vorfahrtstraße ( gelb weiße Raute) befindet sich innerhalb Geschlossener Ortschaften vor der untergeordneten Kreuzung/ Einmündung und außerhalb geschlossener Ortschaften hinter der Einmündung/ Kreuzung.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 16. Dezember 2016 um 18:41:38 Uhr:


Noch ein Erkennungsmerkmal : Das Verkehrszeichen Vorfahrtstraße ( gelb weiße Raute) befindet sich innerhalb Geschlossener Ortschaften vor der untergeordneten Kreuzung/ Einmündung und außerhalb geschlossener Ortschaften hinter der Einmündung/ Kreuzung.

Nicht unbedingt. Es kommt mir sehr befremdlich vor, aber auf einer Tempo 30 verseuchten Teilstrecke (dick und fett innerorts) auf einem alternativen Heimweg von der Arbeit ist das Zeichen hinter der Kreuzung....

Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:35:57 Uhr:


...
Laut Anwalt soll X ein Einspruch einlegen (Argument: Neues Fahrzeug und er hätte die Geschwindigkeit nicht gemerkt). ...

Das halte ich - vorsichtig formuliert - für keinen guten Ratschlag. Gegen die Kontrolle und Messung an sich vorzugehen ist persönliche Ansichtssache (würde ich nicht machen), aber das verdient schon Aufmerksamkeit:

Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 15:02:18 Uhr:


...
Bezüglich der Vorsatz Begründung des Landratsamtes: Man würde zum einen die Geschwindigkeit aufgrund der Lautstärke im Auto wahrnehmen und zum anderen aufgrund der der Umgebung (vorbeiziehen der Landschaftsfläche). So war die genaue Begründung.
...

Denn wenn das durchgeht, dann gibt es ja nur noch Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Vorsatz und keine "normalen" mehr. Alle Autos haben Fenster und jede Fahrt verursacht Geräusche irgendeiner Art.

Bist Du im ADAC ? Dann wende Dich mal an den, die interessieren sich auch für obskure Fälle.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 16. Dezember 2016 um 22:03:35 Uhr:


Denn wenn das durchgeht, dann gibt es ja nur noch Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Vorsatz und keine "normalen" mehr. Alle Autos haben Fenster und jede Fahrt verursacht Geräusche irgendeiner Art.

Bist Du im ADAC ? Dann wende Dich mal an den, die interessieren sich auch für obskure Fälle.

Sehe ich auch so. Wenn der Vorsatz mit der reinen Geschwindigkeitsüberschreitung begründet wird, dann ist dies quasi auf jeden Fall anwendbar. Vielmehr muss hier mit der Missachtung von Verkehrszeichen argumentiert werden, und die kann eben auch fahrlässig geschehen.

Wie wäre es, wenn der TE mal die Örtlichkeit vorstellt. Google Maps soll ja schon weit verbreitet sein hab ich gehört ...

... und da ist der Unterschied zwischen 100 m Bebauungslücke mit Fußweg und Laternen zu noch 10 Häusern oder 100 m bis zu einem letzten Bauerngut, was weit abseits der Straße steht ohne Laternen und ohne Fußweg sehr hoch. Beides wird aber dann mit "freies Feld" umschrieben.

Vorsatz:
Laut ADAX-Meldung wertet das OLG Hamm eine Geschwindigkeitsueberschreitung von 40% oder mehr als vorsaetzlich. 72 km/h ist mehr als 40% ueber 50 km/h.
Ein Einspruch wuerde ich daher an Stelle von Person X sein lassen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. Dezember 2016 um 19:01:00 Uhr:


Vorsatz:
Laut ADAX-Meldung wertet das OLG Hamm eine Geschwindigkeitsueberschreitung von 40% oder mehr als vorsaetzlich. 72 km/h ist mehr als 40% ueber 50 km/h.
Ein Einspruch wuerde ich daher an Stelle von Person X sein lassen.

Das war aber beim TE nicht die Begründung, sondern weil das Auto Fenster hat.

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