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Vorsatz bei 22 KMH zu viel?

Themenstarteram 16. Dezember 2016 um 12:35

Hallo,

einer Personen, nennen wir Sie mal X wird folgendes vorgeworfen:

Überschreiten der Geschwindigkeit um 22 kmh (innerorts und nach Abzug der Toleranz). X ist also statt wie erlaubt 50 laut Landratsamt 72 gefahren.

Die Strecke ging aus einem Ort raus und war auf einem freien Feld. Eine ungefährliche Strecke, ohne Kurven, ohne Übergänge, ohne Schulwege, ohne Radwege, ohne Zebrastreifen, ohne Kreuzungen etc.

X befindet sich nicht mehr in der Probezeit.

Die Strafe beläuft sich auf 188 Euro. Das Landratsamt wirft x Vorsatz vor, daher die Höhe des Bußgeldes. Gemessen wurde die Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät (ESO).

Laut Anwalt soll X ein Einspruch einlegen (Argument: Neues Fahrzeug und er hätte die Geschwindigkeit nicht gemerkt). X müsste einen anfallenden Prozess, Gerichtstermin etc. aber eventuell selber zahlen, da die Rechtsschutz wegen Vorsatz die Kosten nur vorstrecken würde. Im Falle einer Niederlage, müsste X die Kosten der Rechtsschutz erstatten.

Einspruch einlegen oder einfach die 188 Euro zahlen?

Danke ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@azrazr schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:40:30 Uhr:

dann sage ich das mit meinen über 1 Million Straßenkilometern im Privatfahrzeug und weiteren wahrscheinlich ca. 1 Million km mit Miet- und Geschäftsauto gefahren,

Wieder mal der Beweis, dass Autofahren nicht intelligenter macht.....

@TO: geh doch einfach selbst zum Amtsgericht, das finanzielle Risiko ist überschaubar.

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Was soll der Blödsinn mit "X"??? Schreib in diesem Fall "X=Ich" (also Du, LarsLe) und Zahl den Quatsch.

Selbst wenn der Vorsatz weg fällt, bleibt es ein Geschwindigkeitsverstoß. Was sparst du also im Vergleich zur Strafe ohne Vorsatz?

Gibt es bei einem Einspruch gleich einen Gerichtstermin? Wird der nicht erst einmal bearbeitet und ggf. abgelehnt und dann kommt es zum Gerichtstermin, wenn Der Betroffene mit der Ablehnung nicht einverstanden ist?

Wenn X Einspruch erheben will, würde ich an seiner Stelle dies damit begründen, dass X aufgrund der fehlenden Bebauung nicht klar war, dass er sich noch im Ort befand. Somit also kein Einspruch gegen die Messung an sich, sondern gegen den Vorsatz. Klingt für mich plausibler, als dass er beim neuen Fahrzeug die Geschwindigkeit nicht bemerkt hätte. Da hätte nämlich ein Blick auf den Tacho genügt.

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:40:57 Uhr:

Selbst wenn der Vorsatz weg fällt, bleibt es ein Geschwindigkeitsverstoß. Was sparst du also im Vergleich zur Strafe ohne Vorsatz?

Ca. 90 €...

Zahlen macht Frieden.

Selbst wenn's vielleicht eher ein "Geldverdien-Blitzer" als ein "Verkehrssicherheits-Blitzer" war.

Und grad bei einem neuen Auto (aber auch das hat 'nen Tacho) muß man sich halt erst dran gewöhnen, aber das deswegen als faule Ausrede zu benutzen ?

Auch Hallo,

22 km vorgeworfen, bedeutet 25 km gemessen. Dazu kommt noch die Toleranz des Tachos. Also Mister X (der Miss X) hätte mindestens 80km/h auf dem Tacho. Aus Versehen ? Und das Argument, neues Auto ist grenzwertig: Gerade dann hätte er/sie sich durch den Blick auf dem Tacho die Geschwindigkeit kontrollieren müssen.

klar: Anwalt rät zum Einspruch, er bekommt ja das Geld unabhängig vom Prozessausgang. Mein Rat: X zahlt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:42:11 Uhr:

Gibt es bei einem Einspruch gleich einen Gerichtstermin? Wird der nicht erst einmal bearbeitet und ggf. abgelehnt und dann kommt es zum Gerichtstermin, wenn Der Betroffene mit der Ablehnung nicht einverstanden ist?

Wenn X Einspruch erheben will, würde ich an seiner Stelle dies damit begründen, dass X aufgrund der fehlenden Bebauung nicht klar war, dass er sich noch im Ort befand. Somit also kein Einspruch gegen die Messung an sich, sondern gegen den Vorsatz. Klingt für mich plausibler, als dass er beim neuen Fahrzeug die Geschwindigkeit nicht bemerkt hätte. Da hätte nämlich ein Blick auf den Tacho genügt.

Bisher hab ich es erst zweimal erlebt, dass die Bußgeldbehörde auf Grund der Einlassung den Bescheid aufgehoben hat. Ansonsten geht das immer ziemlich automatisch über die Staatsanwaltschaft zum zuständigen Amtsgericht.

Dort kann man natürlich den Einspruch noch vor der Verhandlung zurück nehmen, das kann aber extra Anwaltsgebühren kosten.

Wenn bereits bei 22 km/h zu schnell Vorsatz vorgeworfen wird, drängt sich mir ein Blick ins "Vorstrafen"register auf. Wie viele Eintragungen wegen Geschwindigkeitsverstoß (oder andere Kleinigkeiten) sind da bei dem Herrn X?

Das mit der fehlenden Bebauung ist sicher besser als das neue Auto, zieht bei einem Ortskundigen jedoch nicht. Versuchen würde ich dies allenfalls ohne Anwalt. Denn 90,- € möglicher Einsparung steht ein Kostenrisiko von ca. 700,- € gegenüber.

 

Um nun eventuell 90,.- € zu sparen, möchte Herr X also per Anwalt Einspruch einlegen und hofft dann auf eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit. Kann klappen, wenn keine Voreintragungen da sind.

Klappt es aber nicht, schickt der Anwalt dem Herrn X eine Kostenrechnung, und spätestens in dem Moment wird Herrn X klar, dass der anwaltliche Rat etwas eigennützig war.

Das sollte Herr X aber ruhig selbst entscheiden, da muss ihm der TE nicht zwingend bei helfen. Es sein denn......:p

Frage an das Polizeihandbuch: Wenn ein Schizophrener mit Selbstmord droht, kann er dann wegen Geiselnahme verurteilt werden?

am 16. Dezember 2016 um 12:54

Den Nachweis, dass X mit Vorsatz die Geschwindigkeit überschritten hat, kann das Landratsamt ganz schwer führen, denn da die Polizei keine derartige Aussage von Person X hat und die Überschreitung bei weniger als 100% des Tempolimits liegt, liegen keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Vergehen vor.

X wiederum kann die Überschreitung mit dem Argument begründen, dass sie durch eine Fehleinschätzung der Verkehrssituation passiert ist (Ortsschild übersehen, Geschwindigkeit nicht festgestellt), obwohl sie das eigentlich gar nicht muss. Wie gesagt, die Beweispflicht liegt beim Amt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:53:59 Uhr:

Das mit der fehlenden Bebauung ist sicher besser als das neue Auto, zieht bei einem Ortskundigen jedoch nicht. Versuchen würde ich dies allenfalls ohne Anwalt. Denn 90,- € möglicher Einsparung steht ein Kostenrisiko von ca. 700,- € gegenüber.

Den Hinweis finde ich gut, denn vor einem Amtsgericht kann man sich ja selbst vertreten. Da der Rat des Anwalts nicht ganz uneigennützig ist, würde die Konsultierung eines solchen nur ein unnötiges finanzielles Risiko darstellen. :)

Begründung für Vorsatz im Schreiben? Hier machen die das - leider selten - dass kurz hinter einer festinstallierten Radarfalle mobil kontrolliert wird. Wer gezielt bei der festinstallierten bremst, nicht geblitzt wird und dann sofort wieder Gas gibt bekommt auch gleich Vorsatz unterstellt.

Am Ende: Einzelfallentscheidung des jeweiligen Richters. Von freiem Feld und geht auch problemlos schneller würde ich aber tunlichst nichts sagen. Ich wohn da und fahr da jeden Tag lang auch nicht.

P.S. In einigen Bundesländern gehen Einsprüche gleich zum Verwaltungsgericht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:53:59 Uhr:

Wenn bereits bei 22 km/h zu schnell Vorsatz vorgeworfen wird, drängt sich mir ein Blick ins "Vorstrafen"register auf. Wie viele Eintragungen wegen Geschwindigkeitsverstoß (oder andere Kleinigkeiten) sind da bei dem Herrn X?

Das mag natürlich sein, dass da ein weniger als 2 Jahre zurückliegender, ebenfalls punktebehafteter Tempoverstoß vorlag. Dann steht aber auch ein Fahrverbot im Raum, vielleicht motiviert das X ja noch zusätzlich...

Zitat:

@LarsLe schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:35:57 Uhr:

X müsste einen anfallenden Prozess, Gerichtstermin etc. aber eventuell selber zahlen, da die Rechtsschutz wegen Vorsatz die Kosten nur vorstrecken würde. Im Falle einer Niederlage, müsste X die Kosten der Rechtsschutz erstatten.

Aber nur wenn der Vorsatz vom Gericht aufrecht erhalten wird (bei 22 drüber ist das schon recht dünn).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. Dezember 2016 um 13:55:09 Uhr:

Begründung für Vorsatz im Schreiben? Hier machen die das - leider selten - dass kurz hinter einer festinstallierten Radarfalle mobil kontrolliert wird. Wer gezielt bei der festinstallierten bremst, nicht geblitzt wird und dann sofort wieder Gas gibt bekommt auch gleich Vorsatz unterstellt.

Das ist dann ja auch glasklar Vorsatz. Wenn die bauliche Situation aber wirklich so war, wie von X geschildert, ist das automatische Unterstellen von Vorsatz aber etwas weit hergeholt.

Ich gehe mal davon aus, daß hier Voreintragungen vorliegen und deshalb das Bußgeld erhöht wurde. Der "Vorsatz" ist Glatteis, auf das sich Bußgeldstellen höchst selten begeben.Dürfte dann für "Mr.X" eng werden, aber dem Anwalt ist das egal. Die Kohle kommt immer.

Wenn du in dem Ort wohnst kann man von bedingten Vorsatz sprechen, der einfache Bußgeldbescheid =80 € x2(Vorsatz) = 160 € Plus Auslagen und Gebühren =183,50 €

Mit welcher Begründung wurde dir Vorsätzliche Begehungsweise vorgweorfen ?

Themenstarteram 16. Dezember 2016 um 13:15

Vielen herzlichen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Bezüglich Voreintragungen: Da kenne ich mich nicht aus. Hatte dieses Jahr zwei Bußgelder: Einmal war das Parkticket um 30 Minuten abgelaufen und einmal bin ich auf der Autobahn 16 zu schnell gefahren. Bin eigentlich eher ein entspannter Fahrer.

Mich stört lediglich die Unterstellung des Vorsatzes: Ich bin eben gerade nicht absichtlich zu schnell gefahren. Das war "wenn" ein Versehen... Die komplett freie, gerade Strecke, ohne Gefahrenpunkte und zu einer Zeit ohne Verkehr, neues Auto etc.

Keine Ortskenntnis. Bin die Strecke nur auf dem Hinweg gefahren und der Ort ist 100 Kilometer von meinem Wohnort / Arbeitsplatz / Lebensmittelpunkt entfernt.

Die 80 Euro (normale Strafe hätte ich direkt gezahlt)... So stehe ich jetzt vor einer Entscheidung: 188 Euro zahlen oder eventuell 80 (aber mit der Gefahr das daraus 500 - 1000 Euro werden können).

Vorsatz wurde vorgeworfen: Weil man anscheinend aufgrund der Lautstärke eines Autos und der Umgebung "diese deutliche um mehr als 30 oder 40 % erhöhte" Geschwindigkeitsüberschreitung wahrnehmen könnte.

PS: Der beratende Anwalt vertritt mich nicht. War der Verkehrsrechtsexperte / Anwalt der Rechtsschutz. Insgesamt fühle ich mich als Bürger der stets versucht sich rechtskonform zu verhalten etwas ausgenutzt. Hatte in 40 Jahren mit dem Auto erst einen Punkt und vielleicht 10 kleine Bußgelder im Bereich von 15 - 25 Euro.

Meinen Fehler sehe ich gerne ein (ausversehen/fahrlässig 22 zu schnell....). Ebenfalls zahle ich ohne Probleme die 80 Euro... Aber der Vorsatz ist mir dann doch bisschen zu viel des Guten...

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