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Vorsatz bei 22 KMH zu viel?

Themenstarteram 16. Dezember 2016 um 12:35

Hallo,

einer Personen, nennen wir Sie mal X wird folgendes vorgeworfen:

Überschreiten der Geschwindigkeit um 22 kmh (innerorts und nach Abzug der Toleranz). X ist also statt wie erlaubt 50 laut Landratsamt 72 gefahren.

Die Strecke ging aus einem Ort raus und war auf einem freien Feld. Eine ungefährliche Strecke, ohne Kurven, ohne Übergänge, ohne Schulwege, ohne Radwege, ohne Zebrastreifen, ohne Kreuzungen etc.

X befindet sich nicht mehr in der Probezeit.

Die Strafe beläuft sich auf 188 Euro. Das Landratsamt wirft x Vorsatz vor, daher die Höhe des Bußgeldes. Gemessen wurde die Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät (ESO).

Laut Anwalt soll X ein Einspruch einlegen (Argument: Neues Fahrzeug und er hätte die Geschwindigkeit nicht gemerkt). X müsste einen anfallenden Prozess, Gerichtstermin etc. aber eventuell selber zahlen, da die Rechtsschutz wegen Vorsatz die Kosten nur vorstrecken würde. Im Falle einer Niederlage, müsste X die Kosten der Rechtsschutz erstatten.

Einspruch einlegen oder einfach die 188 Euro zahlen?

Danke ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@azrazr schrieb am 16. Dezember 2016 um 14:40:30 Uhr:

dann sage ich das mit meinen über 1 Million Straßenkilometern im Privatfahrzeug und weiteren wahrscheinlich ca. 1 Million km mit Miet- und Geschäftsauto gefahren,

Wieder mal der Beweis, dass Autofahren nicht intelligenter macht.....

@TO: geh doch einfach selbst zum Amtsgericht, das finanzielle Risiko ist überschaubar.

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Das widerspricht sich doch nicht...

Das mit dem Vorsatz beim TE ist etwas merkwürdig bzw. das neue Auto kann meiner Meinung nach keinesfalls als Entschuldigung herhalten. Die evtl. schlechte Beschilderung oder durch fehlende Bebauung zum schnell Fahren Verleitung (das klingt jetzt irgendwie blöd deutsch) schon eher. Evtl. könnten die Städte oder Landkreise oder wer auch immer da nachhelfen, in dem sie im Ort nochmal ein 50er Schild an entsprechenden Stellen aufstellen.

Zu dem Thema allgemein:

Ich sehe auf meinem innerstädtischen Arbeitsweg täglich und nächtlich mehrere Autos, die die zul. Geschwindigkeit doch recht deutlich überschreiten. Die Straße ist zweispurig und nachts auch nicht viel befahren. Ich geh auch bis Tacho 60 was dann real max 55 sein dürften. Wenn ich dann aber überholt werde und ich mich rein interessehalber mit ACC vom Vordermann mitziehen lasse und wir bei Tacho 80 immer noch beschleunigen, dann kann das nur Vorsatz sein. Genau wie die gerade unterhalb des Fahrverbots bleibenden Fahrer. VORSATZ!

Viele, wenn nicht die meisten fahren absichtlich, wissentlich und damit vorsätzlich zu schnell.

Stimmt, und zwar von euch beiden :p. Ausrede "ACC" schon mal getestet?

http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSVorsatz.php

So ganz einig sind sich die Gerichts wohl nicht. Die Urteile helfen aber vielleicht ein wenig beim Finden der richtigen Ausrede, äh, Erklärung.

Ich weiß dass ich in dem Fall dann auch vorsätzlich zu schnell fahre und das streite ich auch nicht ab. Es ging mir nur darum herauszufindenwie schnell der andere fuhr.

Wenn der Gesetzgeber in Deutschland der Meinung ist, die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen seien zu gering und diejenigen, die bei "Vorsatz" verhängt werden angemessener, ok, dann werden sie eben verdoppelt. Dann ist das so und jeder kennt die Spielregeln.

Aber die ganze Rumhampelei einschließlich Streitereien vor Gericht, die nun offensichtlich an der Tagesordnung sind, kann man sich sparen. Dann gilt klares, gleiches Recht für alle und gut ist's.

In jedem Land der Welt wird zu schnelles Fahren geahndet, aber in Deutschland muss alles unnötig kompliziert sein.

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