Vorladung zur Führerscheinstelle?

Guten Abend.
Zu meiner Person:
20 Jahre alt, Führerschein seit gut 2 Jahren, gelernter Koch

Folgendes ist passiert:
Vor ca 2 Wochen wurde ich nachts von der Polizei kontrolliert.
Folgender Ablauf:
Ich fuhr in einen Kreisverkehr, bei dem an einer Ausfahrt eine beidseitige Kontrollstelle der Polizei aufgebaut war. Das ganze war ca. um 1 Uhr nachts. Ich fuhr einmal durch den Kreisverkehr und verlies ihn wieder in die Richtung aus der Ich gekommen war, als auch schon 2 Beamten zu ihrem Fahrzeug rannten, habe also gleich den nächste Parkplatz angesteuert.
In der kurz darauffolgenden Kontrolle war der eine Beamte von Anfang an sehr unfreundlich und aggresiv. Er wollte mit mir das übliche Programm durchziehen (in die Augen leuchten usw.), wurde teilweise fast beleidigend und hönisch und machte ziemlich viel Druck. Im Laufe der Kontrolle kündigte er an, mich der Führerscheinstelle melden zu wollen.

Heute habe ich dann Post erhalten mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr ****,
die Polizeinspektion **** informierte uns, dass sie am **** um 1:10 Uhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor der Polizei davonfuhren, nachdem sie eine Kontrollstelle erkannten. Sie fuhren auf der Parkplatz am Einwohnermeldeamt um sich der Kontrolle zu entziehen und versuchten sich mit ihrem PKW zu verstecken. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle reagierten sie äußerst aggresiv und respektlos. Sie verhielten sich während der gesamten Kontrolle sehr unkooperativ. Aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben sich Bedenken gegen ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Zur Besprechung der Angelegenheit bitten wir sie am **** bei uns vorzusprechen.

Habe ich was zu befürchten? Für mich war aus dem Kreisvekehr nicht ersichtlich, dass die Polizei die Absicht hatte mich zu kontrollieren. Desweiteren bin ich sicher nicht zu schnell gefahren und habe nicht versucht mich zu verstecken(Licht an, Tür auf usw.), und bin dem Polizist genauso gegenübergetreten wie er mir.

Danke im Vorraus, Randy

Beste Antwort im Thema

Also ich benutze öfters Kreisverkehre zum Wenden. 😉

Wenn es einen gibt ist das viel sicherer als Wenden in 3 Zügen, direktes Wenden oder rückwärts in eine Straße fahren, (oft) schneller als von nem Parkplatz als Linksabbieger rauszuwollen...

Wenn da jetzt in Geradeausrichtung Polizei stehen würde - nunja was geht mich das an? Erstmal.

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Zitat:

Original geschrieben von rndydv


... dass der Fall min. 5 und in manchen Fällen sogar 10 Jahre in den Akten verbleibt.

Ja welcher Fall denn? Wenden im Kreisverkehr?

Irgendwas fehlt doch hier noch an Infos.

Gruß Metalhead

Du hast doch nichts rechtswidriges getan. Das Wenden im Kreisverkehr ist nicht verboten und das Empfinden der Streifenhörnchen muss doch nichts heißen.

Da hätte ich, ohne rechtliche Prüfung, meinen Karl- Erwin niemals drunter gesetzt!

Das ich gegenüber der Polizei so aggressiv aufgetreten bin, hab das schreiben bzw, meine Version davon im Auto, kann euch nach Feierabend den genauen Wortlaut sagen.

Warum hast du das unterschrieben? Ich glaube, daß ich nicht mal zur Vorladung erschienen wäre bei so einer einseitigen Haltung der Blauen.

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Zitat:

Original geschrieben von rndydv


Ich habe unterschrieben, dass so ein Verhalten durchaus zu einer Charakertlichen Untersuchung (etc) führen kann, und dass momentan im In und Ausland keine Strafverfahren gegen mich laufen.
Desweiteren hat sie mich darüber aufgeklärt, dass der Fall min. 5 und in manchen Fällen sogar 10 Jahre in den Akten verbleibt.
Und wer meint das ist ein Fake, soll er doch. Es gibt ja hier auch zum Glück noch genug anständige User die Normal mit Rat und Meinung zur Seite stehen können. 😉

Da fängt das aber wieder an unglaubwürdig zu werden. Das geht niemand was an, schon garnicht die Führersheinstelle. Solche Infos können die nur bei Gericht beantragen.

Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von rndydv



Und wer meint das ist ein Fake, soll er doch.

Wunschgemäß tue ich das.

Warum musste ich an das hier denken 😁
http://de.webfail.com/42c35aaab02

So unbedingt muß das nicht ein Fake sein.

Da sind wir im Verwaltungsrecht.

Und wenn dann die Politik noch mitreinspielt und Polizisten die Möglichkeit gibt / belohnt z. B. "gelbe" Karten (gab es einen Modellversuch - ich hoffe es ist dabei geblieben) zu verteilen und jemand bei der FEB zu melden. Gut melden kann ein Polizist immer. Aber da wurde im Prinzip noch richtig gefordert zu melden.

Auch ganz praktisch für Polizisten die bei Demonstrationen eingesetzt werden. Da kann man unliebsamen Menschen mal bischen Ärger machen.
Meldet man eben wegen Aggression - von wegen man kann dem linken oder rechten (je nach Ausrichtung des Polizisten) Gesocks nichts.

klar ist es verdächtig an einer Kontrollstelle den Kreisel in gleicher Richtung zu verlassen. Wenn du keinen Alk keine Drogen intus hattest und im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, können sie dir an sich nicht besonders viel.
Es ist aber tatsächlich so: wenn du die Cops verbal angegangen bist und die sich beleidigt fühlten, (was manchmal recht schnell geht) und notorisch diensteifrig wurde, kann es schon gut sein, dass sie dich bei der Strassenbehörde als aggressiven Fahrer melden, der sich einer Kontrolle entziehen will. Leider werden die Sachbearbeiter/-innen dieser Behörde, (die manchmal eher einfach gestrickt sind) aus Angst vor Ärger meistens streng nach Vorschrift vorgehen und eher den P- Beamten glauben, als dir.
Man kann sehr schnell in grosse Probleme, inkl. MPU etc., kommen. Das Einschalten eines Verkehrsanwaltes scheint hier ratsam. Und natürlich beim Vorsprechen auf dem Amt versuchen plausibel zu machen, warum du den Kreisel wieder in die alte Richtung verlassen hast oder warum du keine Lust auf die Kontrolle hattest.
Viel Glück.

Zitat:

Original geschrieben von rolandnatze


Das Einschalten eines Verkehrsanwaltes scheint hier ratsam. Und natürlich beim Vorsprechen auf dem Amt versuchen plausibel zu machen, warum du den Kreisel wieder in die alte Richtung verlassen hast oder warum du keine Lust auf die Kontrolle hattest.

Kommst ein bisschen spät damit, denn der TE war schon dort zum "beichten".

vllt. hilfts anderen...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Rechtschreibfehler? Ein fehlendes Komma habe ich gefunden, sonst nix. Zur Formulierung: So ist das halt, wenn "frei" formuliert wird und nicht auf Standard-Textbausteine zurückgegriffen werden kann...

Dass du kein gutes Deutsch beherrscht und keinen Fake erkennen kannst, macht es ja nicht plausibler.

Es bleibt, was es von Anfang an war: Sommertheater.

Grüße
SpyderRyder

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder



Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Rechtschreibfehler? Ein fehlendes Komma habe ich gefunden, sonst nix. Zur Formulierung: So ist das halt, wenn "frei" formuliert wird und nicht auf Standard-Textbausteine zurückgegriffen werden kann...
Dass du kein gutes Deutsch beherrscht und keinen Fake erkennen kannst, macht es ja nicht plausibler.

Es bleibt, was es von Anfang an war: Sommertheater.

Wer zu sachlichen, durch Argumente gestützte Diskussionen nicht in der Lage ist, muss halt beleidigend werden. Schade eigentlich.

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