Vorladung zur Führerscheinstelle?
Guten Abend.
Zu meiner Person:
20 Jahre alt, Führerschein seit gut 2 Jahren, gelernter Koch
Folgendes ist passiert:
Vor ca 2 Wochen wurde ich nachts von der Polizei kontrolliert.
Folgender Ablauf:
Ich fuhr in einen Kreisverkehr, bei dem an einer Ausfahrt eine beidseitige Kontrollstelle der Polizei aufgebaut war. Das ganze war ca. um 1 Uhr nachts. Ich fuhr einmal durch den Kreisverkehr und verlies ihn wieder in die Richtung aus der Ich gekommen war, als auch schon 2 Beamten zu ihrem Fahrzeug rannten, habe also gleich den nächste Parkplatz angesteuert.
In der kurz darauffolgenden Kontrolle war der eine Beamte von Anfang an sehr unfreundlich und aggresiv. Er wollte mit mir das übliche Programm durchziehen (in die Augen leuchten usw.), wurde teilweise fast beleidigend und hönisch und machte ziemlich viel Druck. Im Laufe der Kontrolle kündigte er an, mich der Führerscheinstelle melden zu wollen.
Heute habe ich dann Post erhalten mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrter Herr ****,
die Polizeinspektion **** informierte uns, dass sie am **** um 1:10 Uhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor der Polizei davonfuhren, nachdem sie eine Kontrollstelle erkannten. Sie fuhren auf der Parkplatz am Einwohnermeldeamt um sich der Kontrolle zu entziehen und versuchten sich mit ihrem PKW zu verstecken. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle reagierten sie äußerst aggresiv und respektlos. Sie verhielten sich während der gesamten Kontrolle sehr unkooperativ. Aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben sich Bedenken gegen ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Zur Besprechung der Angelegenheit bitten wir sie am **** bei uns vorzusprechen.
Habe ich was zu befürchten? Für mich war aus dem Kreisvekehr nicht ersichtlich, dass die Polizei die Absicht hatte mich zu kontrollieren. Desweiteren bin ich sicher nicht zu schnell gefahren und habe nicht versucht mich zu verstecken(Licht an, Tür auf usw.), und bin dem Polizist genauso gegenübergetreten wie er mir.
Danke im Vorraus, Randy
Beste Antwort im Thema
Also ich benutze öfters Kreisverkehre zum Wenden. 😉
Wenn es einen gibt ist das viel sicherer als Wenden in 3 Zügen, direktes Wenden oder rückwärts in eine Straße fahren, (oft) schneller als von nem Parkplatz als Linksabbieger rauszuwollen...
Wenn da jetzt in Geradeausrichtung Polizei stehen würde - nunja was geht mich das an? Erstmal.
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rndydv
Das ich gegenüber der Polizei so aggressiv aufgetreten bin, hab das schreiben bzw, meine Version davon im Auto, kann euch nach Feierabend den genauen Wortlaut sagen.
Hab nicht alles gelesen, weis auch nicht ob du noch Probeführerschein hast und von einer Vorladung bei der Führerscheinstelle habe ich noch nie was gehört. Aber wie gesagt, alles möglich.
Ich würde sofort einen Anwalt einschalten, der kann auch die Akten einsehen. Wird dir aufgrund eines aggressiven Verhaltens der FS entzogen, kannst gleich zur MPU und dann jahrelang warten bis du wieder einen Schein hast.
"OVG Münster v. 02.08.2007:
Ergeben sich bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen sein. "
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
"OVG Münster v. 02.08.2007:
Ergeben sich bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen sein. In der Fassung, die die Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. August 2004, BGBl. I 2092 gefunden hat, ist eben diese Möglichkeit auch bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften in Betracht zu ziehen."
Im Falle des TE gab es aber keinen solchen Verstoß, zumindest haben die Polizisten ja anscheinend nichts anzeigewürdiges finden können.
Von daher empfinde ich den geschilderten Fall eben als unverhältnismäßig. Hätte der TE bei dem Vorgang die Schwelle zur Beleidigung überschritten, wäre sicher auch eine Anzeige durch die Polizisten erfolgt...
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Im Falle des TE gab es aber keinen solchen Verstoß, zumindest haben die Polizisten ja anscheinend nichts anzeigewürdiges finden können.Zitat:
Original geschrieben von FredMM
"OVG Münster v. 02.08.2007:
Ergeben sich bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen sein. In der Fassung, die die Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. August 2004, BGBl. I 2092 gefunden hat, ist eben diese Möglichkeit auch bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften in Betracht zu ziehen."Von daher empfinde ich den geschilderten Fall eben als unverhältnismäßig. Hätte der TE bei dem Vorgang die Schwelle zur Beleidigung überschritten, wäre sicher auch eine Anzeige durch die Polizisten erfolgt...
Ja, möglich. Wie gesagt, es wäre besser die Akten zu kennen. Der Anwalt kann diese Akteneinsicht haben, dann weis man auch was noch auf einen zukommt, oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
Ich glaube immer noch nicht, dass dieser Fall auch nur annähernd echt ist. Zum einen wenden Behörden eine korrekte Rechtschreibung an. Die hier gezeigte ist gruselig und völlig untypisch.
Wie schon von anderen angemerkt, sehe ich keine schwerwiegenden Rechtschreibfehler. Und die Sprache? Der Trend geht zur "bürgernahen Verwaltungssprache".
Zitat:
Das andere ist, dass jede Behörde in so einem Fall eine Rechtsbehelfsbelehrung hinzufügen würde, in der auf die Konsequenzen von Nicht-Beachtung, Nicht-Erscheinen usw. hingewiesen würde.
Nein, für eine Rechtsbehelfsbelehrung muss der Betroffene zumindest beschwert sein, das heißt, es muss eine Art von Entscheidung gegen ihn getroffen werden. Hier spielt sich das ganze im Rahmen des sogenannten schlichten Verwaltungshandelns ab. Das heißt, die Behörde hat dem Betroffenen lediglich einen Hinweis gegeben, der (noch) keine rechtlichen Folgen hat.
Zitat:
Ferner ist es heute üblich, dass diejenige/derjenige Sachbearbeiter/-in in der Ich-Form schreibt.
Ja, normalerweise wird in Ich-Form geschrieben. Da viele aber die Wir-Form von Schreiben von Unternehmen kennen, machen einige Beamte sich das zu eigen.
Zitat:
Trotzdem: für vier Seiten hat der Fake gereicht. Respekt!
Es gibt keinen Grund, ein Fake anzunehmen. Wie es war, ist offensichtlich: Die Polizei denkt, jemand macht einen auf ganz schlau und fährt vor der Kontrolle weg. Bei der Kontrolle findet die Polizei aber nichts. Um dem Autofahrer einen Warnschuss zu verpassen, bittet man seine Kollegen von der Führerscheinstelle, den Fahrer mal vorzuladen. Dann kriegt er wenigstens einen Schreck. Rechtlich bindend ist das aber nicht.
Ich könnte der Führerscheinstelle tagtäglich mehrere Autofahrer empfehlen. Von mir aus sollte die Behörde öfter mal die charakterliche Eignung überprüfen. Die reinen Bußgeld-Gesetze sind zu autofahrerfreundlich und die Kontrolldichte ist ein Witz.
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Zitat:
Original geschrieben von FredMM
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"OVG Münster v. 02.08.2007:
Ergeben sich bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen sein. "
Nehmen wir mal an, die Konversation mit der Polizei war ungefähr 😉 so, wie der TE schreibt. Wenn dann das o.a. "hohe Aggressionspotenzial" greift, müssten dewegen über die Jahre hunderttausende zur MPU. Denn es gibt einen Fakt (immer vorasgesetzt, die Sache war so): Der TE hatte nchts zu verbergen, es war alles i.O. Das spricht für ihn.
Zitat:
Original geschrieben von rndydv
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Als die Durchsuchung abgeschlossen war und er nix gefunden hatte, kam er auf meinen bald ablaufenden TÜV und meinte wenn ich diesen nicht termingerecht erneuern würde, stehe er am 1. bei mir vor der Tür und würde meine Kennzeichen entwerten.
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Wobei mir diese Sache schon Spanisch vorkommt. So unprofessionell ist doch kein Polizist, er macht sich doch lächerlich damit. Außerdem hätte das Züge einer Drohung bzw. Nötigung.