ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Vorladung wegen Nötigung §240 StGB

Vorladung wegen Nötigung §240 StGB

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 19:08

Hallo Leute ich habe heut eine Vorladung von der Polizei bekommen.

Auf diesem Schreiben steht nur: Vorladung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß §240 StGB.

Tatzeit 07.05.2010 , 20.03 Uhr

Mehr steht da nicht (ausser der Termin wenn ich dort hinkommen soll ).

Kann mir vieleicht jemand erklären was das bedeutet bzw was ich damit anfangen soll oder mich erwartet.

(zu dieser Uhrzeit war ich zu Hause (alleine halt Single ),ich kann mich an auch nichts erinnern was da gewesen sein soll.

Danke wenn ihr mir was berichten könnt.

Ich würde gern wissen ob schon mal jemand sowas bekommen hatbund was dann war.

Beste Antwort im Thema

na dann, geh hin und mach deine Aussage, dass du garnicht weist was sein soll und du wo anders warst - am besten Zeugen benennen

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 11. Juli 2010 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Ich krieg zur zeit auch die krise ...

1x 15euro zahlen weil innerorts 6 km/h zu schnell weil ich aufs navi geguckt hab ... passiert ...

demnächst kommen 35euro weil mir am dienstag! ein PKW!!!! reingefahren ist ...

hat sich noch schnell vorbeigedrängelt obwohl die überholspur zu ende war (2 spurig wurde 1 spurig) und hat mich schon auf der gegenfahrbahn überholt, und ist zu früh eingescheert, obwohl ich noch eine vollbremsung hingelegt habe (bremsspur 10cm lang) hats gekracht am lkw schaden 45€ ca und leichte lackkratzer in der stoßstange am pkw kotflügel hinten rechts reingedrückt ca 4cm und stoßstange verkratzt ...

polizei konnte keinen schuldigen ausmachen deswegen bekommen beide 35euro ... zum kotzen echt ...

du musst das Verwarnungsgeld nicht zahlen.... lege doch Einspruch ein, ich unterschreibe auch nix mehr... gebe alles an meinen Anwalt weiter!

am 12. Juli 2010 um 12:57

ich halte es nicht für sonderlich clever wegen sowas einen anwalt zu nehmen... erstens hat man meistens eine selbstbeteiligung und wenn nicht sollte man seine rechzschutzversicherung mit so einen scheiss ( entschuldigung )nicht überstrapazieren. irgendwann schmeisst einen dier versicherung raus und dann such mal ne neue wenn die erfahren das du rausgeschmissen wurdest. ärgerlich aber ohne zeugen wird dir den anwalt auch nicht viel helfen. aber wir weiche mittlerweile vom eigentlich thema ab. bin gespannt was am 14.07 rauskommt...

Themenstarteram 14. Juli 2010 um 17:56

Hallo Leute also heut war der Termin (hat nichts mit der Straße zu tun )

Ich habe zu der zeit mit einem ehemaligen "Kummpel" telefoniert.

Er hatte in dem Dorf wo meine Eltern wohnen ziemlich viel Scheiße erzählt,da habe ich halt mit ihm telefoniert

und ihm gesagt er soll die Füße still halten sonst bekommt er eine auf die ...

Das wars und deshalb ist der Idiot zur Polizei.

Die Polizisten sieht das ziemlich locker und meinte sie müssen halt alles aufnehmen und nachgehen.

Nun bleibt nur abzuwarten was rauskommt.

Da kommt eh nichts bei raus :)

 

Gruss :)

aussage gegen aussage, verfahren wird eingestelllt...

demnächst hat mein dad ne gerichtsverhandlung wegen ner herruntergefallenen eisscholle von der lkw plane .... des wird spannend (anwalt ist der der autobahnkanzlei)

Themenstarteram 14. Juli 2010 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

aussage gegen aussage, verfahren wird eingestelllt...

demnächst hat mein dad ne gerichtsverhandlung wegen ner herruntergefallenen eisscholle von der lkw plane .... des wird spannend (anwalt ist der der autobahnkanzlei)

Danke für die Antwort.

aber was bei deinem Dad rauskommt bin ich auch mal gespannt.Man bekommt den schnee oder das Eis halt nicht immer runter.

(bzw wer stellt sich schon mit einer Leiter an den Lkw )

Zitat:

Original geschrieben von a3mann

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

aussage gegen aussage, verfahren wird eingestelllt...

demnächst hat mein dad ne gerichtsverhandlung wegen ner herruntergefallenen eisscholle von der lkw plane .... des wird spannend (anwalt ist der der autobahnkanzlei)

Danke für die Antwort.

aber was bei deinem Dad rauskommt bin ich auch mal gespannt.Man bekommt den schnee oder das Eis halt nicht immer runter.

(bzw wer stellt sich schon mit einer Leiter an den Lkw )

Ja, des war typisch, lkw stand übers wochenende in nem Gewerbegebiet hat geschneit usw ...

er ist dann auf der ladung rum hat gestochert und vollbremsungen gemacht und dachte alles ist unten wars aber nicht ...

und nach 2stunden autobahnfahrt fiel eine platte runter und beschädigte angeblich! einen audi vormittags .... und abends wurde erst anzeige erstattet.... naja kurios ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Vorladung wegen Nötigung §240 StGB