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Vorladung wegen Nötigung §240 StGB

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 19:08

Hallo Leute ich habe heut eine Vorladung von der Polizei bekommen.

Auf diesem Schreiben steht nur: Vorladung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß §240 StGB.

Tatzeit 07.05.2010 , 20.03 Uhr

Mehr steht da nicht (ausser der Termin wenn ich dort hinkommen soll ).

Kann mir vieleicht jemand erklären was das bedeutet bzw was ich damit anfangen soll oder mich erwartet.

(zu dieser Uhrzeit war ich zu Hause (alleine halt Single ),ich kann mich an auch nichts erinnern was da gewesen sein soll.

Danke wenn ihr mir was berichten könnt.

Ich würde gern wissen ob schon mal jemand sowas bekommen hatbund was dann war.

Beste Antwort im Thema

na dann, geh hin und mach deine Aussage, dass du garnicht weist was sein soll und du wo anders warst - am besten Zeugen benennen

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21 Antworten

was soll da schon sein, dir wird Nötigung vorgeworfen und du sollst dich dazu äußern

Sicher dass du hier im richtigen Subforum bist? denn wenn du zu Hause warst, dann hat das Ganze ja wohl nichts mit LKW und Nutzfahrzeugen zu tun.

Ist denn jemand anderes mit deinem Auto zu der Zeit unterwegs gewesen? Wenn ja, und es war ein erstgradiger Verwandter musst du ihn nicht bekannt geben. War es jemand anderes, solltest du dessen Namen nennen wenn du nicht für dessen Vergehen belangt werden willst.

Was dich erwartet? Du gehst in ein Büro, sagst guten Tag und setzt dich hin. Dann wird dir erläutert was dir vorgeworfen wird und du wirst belehrt, dass du keine Angaben machen musst außer deinen Personalien.

Wenn du mehr sagst, dann wird das niedergeschrieben und du musst deine Aussage unterschreiben.

Dann geht das weiter an den Staatsanwalt, der dann entscheidet ob weiter verfolgt oder eingestellt wird.

Bleib ganz Locker, sei ehrlich und warts ab.

Wenn du Rechtsschutz hast, dann kannst du dir natürlich auch einen Anwalt nehmen, der vieleicht sogar vorab schon Akteneinsicht nehmen kann.

Ohne kostets dich natürlich erst mal einige €

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

wo war Dein Auto zu diesem Zeitpunkt?

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von PW2704

wo war Dein Auto zu diesem Zeitpunkt?

Hallo mein Auto stand bei mir vorm Haus auf seinem Parkplatz.

na dann, geh hin und mach deine Aussage, dass du garnicht weist was sein soll und du wo anders warst - am besten Zeugen benennen

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 19:35

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

was soll da schon sein, dir wird Nötigung vorgeworfen und du sollst dich dazu äußern

Sicher dass du hier im richtigen Subforum bist? denn wenn du zu Hause warst, dann hat das Ganze ja wohl nichts mit LKW und Nutzfahrzeugen zu tun.

Ist denn jemand anderes mit deinem Auto zu der Zeit unterwegs gewesen? Wenn ja, und es war ein erstgradiger Verwandter musst du ihn nicht bekannt geben. War es jemand anderes, solltest du dessen Namen nennen wenn du nicht für dessen Vergehen belangt werden willst.

Was dich erwartet? Du gehst in ein Büro, sagst guten Tag und setzt dich hin. Dann wird dir erläutert was dir vorgeworfen wird und du wirst belehrt, dass du keine Angaben machen musst außer deinen Personalien.

Wenn du mehr sagst, dann wird das niedergeschrieben und du musst deine Aussage unterschreiben.

Dann geht das weiter an den Staatsanwalt, der dann entscheidet ob weiter verfolgt oder eingestellt wird.

Bleib ganz Locker, sei ehrlich und warts ab.

Wenn du Rechtsschutz hast, dann kannst du dir natürlich auch einen Anwalt nehmen, der vieleicht sogar vorab schon Akteneinsicht nehmen kann.

Ohne kostets dich natürlich erst mal einige €

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Danke die Seite hatte ich auch schon gefunden,aber ich habe niemand prügel oder sowas angebobten.(ich fahr Tagsüber LKW und Abends bin ich zu Hause) ich wollte bloss mal wissen ob jemand sowas schon mal bekommen hat und was da war.

Nunja der § gilt eben auch für Nötigung im Straßenverkehr.

Vieleicht gibts ja nur einen Zahlendreher bei einem angezeigten Kennzeichen.

Sprich drängeln und vergleichbares.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Noetigung.php

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Nunja der § glt eben auch für Nötigung im Straßenverkehr.

Vieleicht gibts ja nur einen Zahlendreher bei einem angezeigten Kennzeichen.

Sprich drängeln und vergleichbares.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Noetigung.php

Danke sowas könnte ich mir eher vorstellen.

Wenn Du bei den Bullen warst dann bist Du schlauer, denn Du weißt zumindest mit welchem Fahrzeug die Sache gelaufen ist - Wenn Du in der Zeit Daheim warst, dann forsche doch mal nach wo der LKW war den Du tagsüber fährst - vielleicht hat mit dem jemand ne Abendrunde gedreht und jemanden abgeklemmt.

Wenn es sich um den LKW handelt dürfte die Beweisführung einfach sein.

Sternengruß

am 9. Juli 2010 um 22:27

und leg deine Fahrerkarte vor, da müssten doch genügend Daten für den Stillstand deines Fahrzeuges drauf sein!

Aber der Anwalt einschalten ist auch sehr wichtig!

Drücke Dir die Daumen, dass es sich um ein Irrtum handelt.

Mein Rat: Hingehen und sich anhören, worum es geht. Wenn es ein Irrtum ist, klärt der sich schnell auf. Solltest Du aber wirklich Sch... gebaut haben, hör es Dir an, mach von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und geh direkt zum Anwalt.

Gib auf jeden Fall BEscheid, worum es ging.

Wenn die Vorladung von der Polizei ist kannst du den Termin verstreichen lassen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen (nur irgendwann, evntuell, eine Richterliche Vorladung), diese musst du dann Warnehmen. (§ 163a StPO und §133 ff. StPO)

 

Guter Tipp: Anwalt einschalten. Und wie oben schon geschrieben, versuch irgendwas zu finden das Beweist das zu zuhause warst.

 

Falls du Hingehst: Nur angaben zu Person machen. Nimm dir einen Anwalt und mache von deinem Recht zu schweigen gebrauch.

 

Gruss & alles Gute

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von heddi

Drücke Dir die Daumen, dass es sich um ein Irrtum handelt.

Mein Rat: Hingehen und sich anhören, worum es geht. Wenn es ein Irrtum ist, klärt der sich schnell auf. Solltest Du aber wirklich Sch... gebaut haben, hör es Dir an, mach von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und geh direkt zum Anwalt.

Gib auf jeden Fall BEscheid, worum es ging.

Ja ich melde mich wieder wenn ich dar war.bis dahin (termin 14.07.2010 )

Ich dück dir die Daumen

Ich krieg zur zeit auch die krise ...

1x 15euro zahlen weil innerorts 6 km/h zu schnell weil ich aufs navi geguckt hab ... passiert ...

demnächst kommen 35euro weil mir am dienstag! ein PKW!!!! reingefahren ist ...

hat sich noch schnell vorbeigedrängelt obwohl die überholspur zu ende war (2 spurig wurde 1 spurig) und hat mich schon auf der gegenfahrbahn überholt, und ist zu früh eingescheert, obwohl ich noch eine vollbremsung hingelegt habe (bremsspur 10cm lang) hats gekracht am lkw schaden 45€ ca und leichte lackkratzer in der stoßstange am pkw kotflügel hinten rechts reingedrückt ca 4cm und stoßstange verkratzt ...

polizei konnte keinen schuldigen ausmachen deswegen bekommen beide 35euro ... zum kotzen echt ...

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