Vorladung nach Geschwindigkeitsüberschreitung - Hilfe!!

Hallo an Alle,

ich wurde vor Kurzem innerorts mit 88 Km/h erwischt (Toleranz ist bereits abgezogen). Ja, ich weiß... etwas geträumt :-)

Den Bescheid mit der Überschreitung habe ich bereits bekommen, allerdings noch nicht den mit dem "Strafmaß".

Stattdessen war heute ein Brief im Kasten mit einer Vorladung zum Polizeipräsidium meines Wohnsitzes (nicht der Bezirk in dem ich geblitzt wurde).

Ein Problem habe ich außerdem. Vor dem Blitzer stand noch eine Tafel, auf welcher einem die Geschwindigkeit angezeigt wird. Kann es deswegen noch brenzlicher i.S.v. höherer Strafe für mich werden?

Jetzt hab ich Angst. Ist eine Vorladung normal bei dieser Höhe der Überschreitung? Wie verhalte ich mich dabei am Besten?
Bisher bin ich von dem Paket 160€ / 3 Punkte / 1 Monat Fahrverbot ausgegangen.

Vielen Dank schon einmal für eure schnelle Hilfe (der Termin ist bald).

Als nächstes wird eine Rechtsschutzvers. abgeschlossen.

Chris

Beste Antwort im Thema

Falsche Zeit oder falsche Geschwindigkeit - am Ende nur das Falsche Schild?!
Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?

Ich glaube einfach, der obligatorische Wesenstest sollte von Hundehalten auf Fahrzeugführen erweitert werden!

Zitat:

Ich hatte mich übrigens nicht auf den Fall des TE von vor nem Jahr bezogen - ohne die Straße zu kennen lässt sich eh nix drüber sagen, wie schnell die 88 nun waren - sondern auf den aktuellen Fall mit 62km/h in nem tagsüber 50 und nachts 30 Bereich. N Monat Fahrverbot, bloß weil man zur falschen Uhrzeit unterwegs war, ist schon heftig.

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Wenn jemand Spaß an nem Monat Fahrverbot und 3 Punkten hat, dann kann man natürlich auf das Fahrtenbuch verzichten...

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Zu guter letzt kommt dann evtl. noch die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.
Dann ist alles geritzt. 😁 

Wer soll das Fahrtenbuch führen, die Halterin ohne Führerschein ?

Zitat:

Original geschrieben von driver191



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Zu guter letzt kommt dann evtl. noch die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.
Dann ist alles geritzt. 😁 
Wer soll das Fahrtenbuch führen, die Halterin ohne Führerschein ?

Das Fahrtenbuch ist dazu da um zu dokumentieren wer wann von wo nach wo gefahren ist, also muss es der jeweilige Fahrzeugführer führen.

Zitat:

Original geschrieben von driver191



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Zu guter letzt kommt dann evtl. noch die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.
Dann ist alles geritzt. 😁 
Wer soll das Fahrtenbuch führen, die Halterin ohne Führerschein ?

nein, das Auto

bzw. wer immer sich gerade am Steuer befindet, wenn es fährt.

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Hoffentlich liest der Beamte mit...

Bei ein paar km/h auf der AB tun mir die Leute durchaus Leid. Aber hier?

Ich muss das noch mal hervorholen. Sonst wird man noch sagen, einige sind hier zu hart.

Zitat:

Original geschrieben von cmueller84


Hallo an Alle,

ich wurde vor Kurzem innerorts mit 88 Km/h erwischt (Toleranz ist bereits abgezogen). Ja, ich weiß... etwas geträumt :-)

das ist schneller als auf mancher Landstraße? Hier kann man nur von Vorsatz ausgehen, denn jeder der halbwegs nüchtern ist, reagiert bei 90 auf ein 50er Schild.

Den Bescheid mit der Überschreitung habe ich bereits bekommen, allerdings noch nicht den mit dem "Strafmaß".

Stattdessen war heute ein Brief im Kasten mit einer Vorladung zum Polizeipräsidium meines Wohnsitzes (nicht der Bezirk in dem ich geblitzt wurde).

Ein Problem habe ich außerdem. Vor dem Blitzer stand noch eine Tafel, auf welcher einem die Geschwindigkeit angezeigt wird. Kann es deswegen noch brenzlicher i.S.v. höherer Strafe für mich werden?

Sorry aber es wird immer schlimmer. Hast du dir in dem Moment gedacht. Tolle Tafel! NA UND! ??

 

Jetzt hab ich Angst. Ist eine Vorladung normal bei dieser Höhe der Überschreitung? Wie verhalte ich mich dabei am Besten?
Bisher bin ich von dem Paket 160€ / 3 Punkte / 1 Monat Fahrverbot ausgegangen.

Vielen Dank schon einmal für eure schnelle Hilfe (der Termin ist bald).

Als nächstes wird eine Rechtsschutzvers. abgeschlossen.

Chris

Hat es eigentlich geblitzt? Gibt es ein Foto????

Zitat:

Original geschrieben von CWeinert


Hoffentlich liest der Beamte mit...

Bei ein paar km/h auf der AB tun mir die Leute durchaus Leid. Aber hier?

Das ist es ja gerade. Mich juckt es absolut nicht wenn einer mich viel zu schnell ueberholt oder es auf der AB eilig hat. Ich seh da drueber weg weil man sonst eh nur graue haare bekommt. nur wenn dann der Blitzer mal zuschlægt grins ich natuerlich. kotzen tu ich dann wenn øffendlich nach tricks und was weiss ich gefragt wird weil man ja den fuehrerschein braucht. bzw nicht die strafe zahlen will. mich hats auch schon erwischt. und? klappe gehalten, in mich reingestunken und gezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Übrigends sollten hier auch nicht wirklich tiefer greifende Tips gegeben werden, denn das währe verbotene Rechtsberatung.
Sagt wer?

Bei über 1,5 Millionen Mitgliedern sind bestimmt einige dabei die sehr wohl Rechtsberatung leisten dürfen. außerhalb des forums könnten

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Jegliche Kooperation verweigern. Kenne ich nicht, weiß ich nicht, kann ich nicht identifizieren und ich hab keine Ahnung, wer das Fahrzeug benutzt haben könnte. Eigentlich gar nicht erst zu Hause sein.

Und dann hoffen. Wenn die Wegelagerer erst mal ne Spur haben, wer's gewesen sein könnte, wird's schwer.

du hast ja "viel" erfahrung damit 😁

ich leite nen fuhrpark....die nummer kannste dir abschminken.
die weisen dir auf dem foto nach das du es warst. notfalls forensisch.
DANN wird es teuer 😉

ich wäre im übrigen dafür das diese "kooperation verweigern kandidaten" nach der beweislegung JEGLICHE aufwände bezahlen müssen.
warum soll der steuerzahler (ich!) aufwände finanzieren, um jemanden der mit 88(!!!) innerorts gerast (sorry, das ist nicht leicht zu schnell) ist, seiner selbstverschuldeten strafe zuzuführen😕

Wenn das Deine ausschließliche Auffassung von Verantwortung ist, dann solltest Du den Führerschein einfach abgeben und das Autofahren oder das Führen von Fahrzeugen einfach den Leuten überlassen, die
v e r a n w o r t u n g s v o l l ihr Fahrzeug führen.
Ist zwar hart und auch ich ärgere mich über kleine Vergehen, aber wo kämen wir denn hin, wenn jeder mit seinem Schlenker um die Strafe herumkäme?
Ich frage mich, was der Betroffene machen würde, wenn eines seiner Kinder von einem Auto mit 80 angefahren würde.

Zitat:

Du hast ja keine Ahnung von was du da redest..Wenn ich schon lese ( sei ein Mann und stelle dich deiner Verantwortung )..was denkst du eigentlich was ich tag ein und tag aus mache...Mich meiner Verantwortung gegenüber der Familie stellen und dafür Sorge trage dass jeden Tag Essen auf dem Tisch steht....

Zitat:

Original geschrieben von heltino


du hast ja "viel" erfahrung damit 😁

Das übliche Mr. W. Gefasel, Dauerpubertät,🙄. Zum Sachverhalt selber: Niemand muß zur Vorladung erscheinen, es sei denn, sie ist richterlich angeordnet. Dann werden Umfeldermittlungen angestellt, bei negativem Ergebnis oder nach Höhe des Bußgeldes wird die Fahrtenbuchauflage angeordnet. Die trifft den Halter und der darf einmal im Monat beim Ordnungsamt seines Vertrauens dasselbe vorlegen. Ich hoffe mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe mit bußgeldträchtigen Grüßen.

Dann muss ich jetzt nochmal dumm in die Runde fragen😉
Wenn die Freundin das Fahrtenbuch aufgedrueckt bekommt und das Amt so zu sagen die ganze Zeit auf Tætersuche ist, ist es dann drotzdem fuer den Fahrer nach 3 Monaten erledigt oder ist es unterbrochen da sie den Halter haben und jetzt nach dem Fahrer ermitteln? Dann kønnte ja rein logisch wenn der Halter ein Fahrtenbuch fuehren muss nach 1 Monat festgestellt werden wer dieses Fahrzeug nutzt. Oder lieg ich falsch?

Das Fahrtenbuch dient ja nicht zur Ermittlug, sonden dazu, dass der Halter sich künftig besser merkt, wem er sein Auto zur Verfügung stellt.

Das ist schon klar. Aber wenn z.b. noch 2 Monate bis zum ablauf der Frist Zeit sind und dem Halter das Fahrtenbuch aufgedrueckt wird, muss er dieses nach einem Monat, also noch vorm ablauf der Verjæhrung, vorlegen. Dann wuerden sie den Namen der Person haben die jeden Tag den Halter an die Arbeit fæhrt. Nun braucht man die Person nur noch mit dem Foto vergleichen und man hat ihn.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


du hast ja "viel" erfahrung damit 😁

ich leite nen fuhrpark....die nummer kannste dir abschminken.
die weisen dir auf dem foto nach das du es warst. notfalls forensisch.
DANN wird es teuer 😉

ich wäre im übrigen dafür das diese "kooperation verweigern kandidaten" nach der beweislegung JEGLICHE aufwände bezahlen müssen.
warum soll der steuerzahler (ich!) aufwände finanzieren, um jemanden der mit 88(!!!) innerorts gerast (sorry, das ist nicht leicht zu schnell) ist, seiner selbstverschuldeten strafe zuzuführen😕

Erfahrung... naja, ein mal wollten se mir ne rote Ampel anhängen und ein mal hat jemand anderer ein Blitzerphoto bekommen - aber ich trag halt Helm. Mehr als versuchen kann man's nicht. Wenn das Fahrzeug auf jemand anderen und wo anders zugelassen ist, noch dazu niemand aus der Familie, dann besteht m. E. durchaus ne Chance. Weil forensisch hin oder her, sie brauchen erst mal nen Anhaltspunkt wessen Bild sie vergleichen sollen.

Warum sollte man sich denn selbst ans Messer liefern? Es ist ja wohl das gute Recht von jedem, nicht an der eigenen Bestrafung mitzuwirken.
Ich hatte mich übrigens nicht auf den Fall des TE von vor nem Jahr bezogen - ohne die Straße zu kennen lässt sich eh nix drüber sagen, wie schnell die 88 nun waren - sondern auf den aktuellen Fall mit 62km/h in nem tagsüber 50 und nachts 30 Bereich. N Monat Fahrverbot, bloß weil man zur falschen Uhrzeit unterwegs war, ist schon heftig.

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