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Vorladung nach Geschwindigkeitsüberschreitung - Hilfe!!

Themenstarteram 28. Juni 2010 um 18:42

Hallo an Alle,

ich wurde vor Kurzem innerorts mit 88 Km/h erwischt (Toleranz ist bereits abgezogen). Ja, ich weiß... etwas geträumt :-)

Den Bescheid mit der Überschreitung habe ich bereits bekommen, allerdings noch nicht den mit dem "Strafmaß".

Stattdessen war heute ein Brief im Kasten mit einer Vorladung zum Polizeipräsidium meines Wohnsitzes (nicht der Bezirk in dem ich geblitzt wurde).

Ein Problem habe ich außerdem. Vor dem Blitzer stand noch eine Tafel, auf welcher einem die Geschwindigkeit angezeigt wird. Kann es deswegen noch brenzlicher i.S.v. höherer Strafe für mich werden?

Jetzt hab ich Angst. Ist eine Vorladung normal bei dieser Höhe der Überschreitung? Wie verhalte ich mich dabei am Besten?

Bisher bin ich von dem Paket 160€ / 3 Punkte / 1 Monat Fahrverbot ausgegangen.

Vielen Dank schon einmal für eure schnelle Hilfe (der Termin ist bald).

Als nächstes wird eine Rechtsschutzvers. abgeschlossen.

Chris

Beste Antwort im Thema

Falsche Zeit oder falsche Geschwindigkeit - am Ende nur das Falsche Schild?!

Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?

Ich glaube einfach, der obligatorische Wesenstest sollte von Hundehalten auf Fahrzeugführen erweitert werden!

Zitat:

Ich hatte mich übrigens nicht auf den Fall des TE von vor nem Jahr bezogen - ohne die Straße zu kennen lässt sich eh nix drüber sagen, wie schnell die 88 nun waren - sondern auf den aktuellen Fall mit 62km/h in nem tagsüber 50 und nachts 30 Bereich. N Monat Fahrverbot, bloß weil man zur falschen Uhrzeit unterwegs war, ist schon heftig.

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Du bekommst eine Vorladung zur Polizei immer in dem Bezirk in dem du gemeldet bist.

Na was sollst du wohl machen?

Zu dem Termin erscheinen und wahrheitsgemäße Angaben machen währe sinnvoll. Ansonsten kannst du auch die Aussage verweigern und nur deine Personalien angeben.

Ob aus einem eventuellem Fahrlässig ein Vorsätzlich gemacht wird, weil du ja vorher auf deine Geschwindigkeit hingewiesen wurdest? Bei Vorsatz können Bußgelder auch verdoppelt werden.

Vorsatz wird bei erheblichen Verstößen gerne angenommen.

Hast du evtl im letzten Jahr bereits schon mal die Geschwindigkeit erheblich überschritten und wurdest geblitzt?

Wie sollte dir eine Rechtsschutzversicherung helfen wenn du nachweislich geblitzt wurdest? Höchstens bei der Anfechtung wegen einer eventuell falsch justierten Anlage - damit kommst du aber heutzutage kaum noch durch, weil Protokolle über den Aufbau geführt werden - gab schon zu viele Prozesse deswegen. Oder aber um von einem Fahrverbot abzusehen gegen höheres Bußgeld, wenn der Arbeitsplatz sonst gefährdet sein könnte.

Geträumt, jaja mal eben innerorts verträumt in den 4. geschaltet und weiter gebrummt :rolleyes:

Bei der Geschwindigkeitsanzeige hast du dir wohl verträumt auch keine Gedanken gemacht vieleicht doch mal zu bremsen?

am 28. Juni 2010 um 19:11

Hallo,

trotz des letzten Satzes hat dieses Thema nix mit Versicherungen zu tun, daher verschiebe ich ins Sicherheitsforum, wo Dir evtl. die Hintergründe erklärt werden können.

Grüße

Schreddi

Das hilft Dir zwar auch nicht weiter, aber die Bemerkung von geträumt würde ich bei der Anhörung nicht machen. Da du ja die Vorwarnung gesehen hast, würde das nur als Ausrede zur Vermeidung des Vorsatzvorwufes gewertet werden.

Übrigends sollten hier auch nicht wirklich tiefer greifende Tips gegeben werden, denn das währe verbotene Rechtsberatung.

Ach so, bevor ich es vergesse: eine Rechtsschutzversicherung kommt nicht für vorgeworfene Vorsatztaten auf. Da heist es schön selber den Anwalt bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Übrigends sollten hier auch nicht wirklich tiefer greifende Tips gegeben werden, denn das währe verbotene Rechtsberatung.

Sagt wer?

Bei über 1,5 Millionen Mitgliedern sind bestimmt einige dabei die sehr wohl Rechtsberatung leisten dürfen.

aber nicht im Motor-Talk, dafür hat jeder bei der Anmeldung virtuell unterschrieben mit dem Einverständniss der Nutzungsbedingungen.

am 28. Juni 2010 um 19:49

Hallo zusammen,

nun wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen.

Der TE hat eindeutige Fragen gestellt - die auch ganz ohne Rechtsberatung zu beantworten sind.

1. Ist eine solche Vorladung normal

2. Was kommt da auf ihn zu

Insofern:

Über die weiteren Dinge kann sich dann bitte bei Bedarf die Moderation Gedanken machen, mehr ist nicht notwendig.

Grüße

Schreddi

Eine Vorladung wegen solchen Kram ist absolut ungewöhnlich, da sind noch Dinge vorhanden/abgelaufen, die in der Eingangsfragestellung "vergessen" wurden.

am 28. Juni 2010 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Übrigends sollten hier auch nicht wirklich tiefer greifende Tips gegeben werden, denn das währe verbotene Rechtsberatung.

Ach so, bevor ich es vergesse: eine Rechtsschutzversicherung kommt nicht für vorgeworfene Vorsatztaten auf. Da heist es schön selber den Anwalt bezahlen.

Hallo Schrittmacher,

in Owi-Sachen stimmt das nicht ganz, da zahlen viele RSV auch bei Vorsatz. Nur im SR ist die RSV meist leistungsfrei.

Und vor der Polizei muss man in der Regel nicht erscheinen.

Und auch die fehlerhafte Messung ist nicht der einzige Ansatzpunkt der Verteidigung.

Grüße

Stimmt, die Herren in grün bzw. blau kommen auch gern ins Haus, freut evtl. gut die Nachbarn. Die haben dann was zu tratschen.

Die RSV zahlt aber nicht die Strafe bzw. das Bußgeld. Der Richter ist in seinem Urteil auch nicht an den Bußgeldbescheid gebunden, es kann also auch teurer werden.

Wenn da mehr dahintersteckt, sollte sich der TE vor dem Termin Rat beim Rechtsanwalt seines Vertrauens holen.

Themenstarteram 28. Juni 2010 um 21:26

Also, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich möchte nur klar stellen, da mich einige ironische Anmerkungen doch irritieren, dass es zwar eine völlig blöde Aktion war, ich aber wirklic einfach gepennt habe. Blackout sozusagen. Ist passiert.

Es ist mir in der Vergangenheit auch noch nie so etwas passiert, d.h. ich habe keinerlei polizeiliche Einträge / Punkte o.ä., weder in der fernen noch kürzlichen Vergangenheit.

Daher hat mich die Vorladung doch etwas irritiert und ich wollte hier nur wissen, ob dies normal ist oder nicht (offensichtlich nicht)

Ich bin kein notorischer Raser und vor allem nicht in diesem Bereich, ohne mich jetzt ruasreden zu wollen.

Irgendwas muß bei der Auswertung des Fotos wohl unklar geblieben sein, daher die Anhörung, also erstmal in Ruhe hin, dann weißt du mehr.

Ob du die Aussage verweigern willst, kannste dann besser beurteilen. Außer Angaben zur Person brauchste nichts zu sagen, aber das bekommst du dort auch gesagt.

nur so viel: jetzt noch ne Rechtsschutzversicherung kommt für diesen Fall zu spät. Die sollte gemacht werden, bevor das Kind in den Brunnen fällt, nicht, wenn es schon drin liegt.

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