Vorladung nach Geschwindigkeitsüberschreitung - Hilfe!!
Hallo an Alle,
ich wurde vor Kurzem innerorts mit 88 Km/h erwischt (Toleranz ist bereits abgezogen). Ja, ich weiß... etwas geträumt :-)
Den Bescheid mit der Überschreitung habe ich bereits bekommen, allerdings noch nicht den mit dem "Strafmaß".
Stattdessen war heute ein Brief im Kasten mit einer Vorladung zum Polizeipräsidium meines Wohnsitzes (nicht der Bezirk in dem ich geblitzt wurde).
Ein Problem habe ich außerdem. Vor dem Blitzer stand noch eine Tafel, auf welcher einem die Geschwindigkeit angezeigt wird. Kann es deswegen noch brenzlicher i.S.v. höherer Strafe für mich werden?
Jetzt hab ich Angst. Ist eine Vorladung normal bei dieser Höhe der Überschreitung? Wie verhalte ich mich dabei am Besten?
Bisher bin ich von dem Paket 160€ / 3 Punkte / 1 Monat Fahrverbot ausgegangen.
Vielen Dank schon einmal für eure schnelle Hilfe (der Termin ist bald).
Als nächstes wird eine Rechtsschutzvers. abgeschlossen.
Chris
Beste Antwort im Thema
Falsche Zeit oder falsche Geschwindigkeit - am Ende nur das Falsche Schild?!
Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?
Ich glaube einfach, der obligatorische Wesenstest sollte von Hundehalten auf Fahrzeugführen erweitert werden!
Zitat:
Ich hatte mich übrigens nicht auf den Fall des TE von vor nem Jahr bezogen - ohne die Straße zu kennen lässt sich eh nix drüber sagen, wie schnell die 88 nun waren - sondern auf den aktuellen Fall mit 62km/h in nem tagsüber 50 und nachts 30 Bereich. N Monat Fahrverbot, bloß weil man zur falschen Uhrzeit unterwegs war, ist schon heftig.
80 Antworten
Falsche Zeit oder falsche Geschwindigkeit - am Ende nur das Falsche Schild?!
Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?
Ich glaube einfach, der obligatorische Wesenstest sollte von Hundehalten auf Fahrzeugführen erweitert werden!
Zitat:
Ich hatte mich übrigens nicht auf den Fall des TE von vor nem Jahr bezogen - ohne die Straße zu kennen lässt sich eh nix drüber sagen, wie schnell die 88 nun waren - sondern auf den aktuellen Fall mit 62km/h in nem tagsüber 50 und nachts 30 Bereich. N Monat Fahrverbot, bloß weil man zur falschen Uhrzeit unterwegs war, ist schon heftig.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Ich glaube einfach, der obligatorische Wesenstest sollte von Hundehalten auf Fahrzeugführen erweitert werden!
Gibt es. Nennt sich MPU und kann angeordnet werden.
Denk einfach mal nach, weswegen da nachts ne niedrigere Geschwindigkeit angegeben ist als am Tage... Ganz bestimmt wegen der auf der Straße spielenden Kinder... Klar, es KÖNNTE natürlich sein, dass da ne Disco ist und für die Betrunkenen die heim torkeln...
Wahrscheinlich ist aber eher, dass es einfach nur um Lärmschutz geht. Will dich mal sehen, wenn dir nen Monat das Musikhören verboten wird, weil du nachts mal die Stereoanlage etwas lauter gedreht hast.
Man muss vor lauter Schilderwahn auch noch ein klein wenig den Blick für die Verhältnismäßigkeiten behalten.
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Zitat:
Original geschrieben von heltino
ich wäre im übrigen dafür das diese "kooperation verweigern kandidaten" nach der beweislegung JEGLICHE aufwände bezahlen müssen.
warum soll der steuerzahler (ich!) aufwände finanzieren, um jemanden der mit 88(!!!) innerorts gerast (sorry, das ist nicht leicht zu schnell) ist, seiner selbstverschuldeten strafe zuzuführen😕
Dann sei Dir dringend empfohlen, nach Nordkorea oder Saudi-Arabien auszuwandern - dort wird nämlich Deine Auffassung von Recht und Gesetz von der Staatsführung geteilt. In den zivilisierten Gebieten der Erdoberfläche, zu denen ich auch die Bundesrepublik zähle, gibt es zumindest rechtsstaatliche Grundzüge, die derartige abartige Vorstellungen unmöglich machen.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?
Vielleicht solltest Du das mal in Erwägung ziehen?
Es gibt heute auf dem Gebiet der Psychopharmaka hervorragende Produkte, die sicherlich auch in Deinem Fall ihre zielführende Wirkung nicht verfehlen werden.
Haben bei Dir bestimmt die Wirkung nicht verfehlt, richtig?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Vielleicht solltest Du das mal in Erwägung ziehen?Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?Es gibt heute auf dem Gebiet der Psychopharmaka hervorragende Produkte, die sicherlich auch in Deinem Fall ihre zielführende Wirkung nicht verfehlen werden.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Lärm ist für Dich ja irrelevant, Hast ja n Helm auf, gell?
Du würdest dich wundern, wie laut es unter'm Helm im Vergleich zum Auto ist. Ich hab aber vor allem Doppelglas-Fenster am Haus.
Darum, wie sanierungsbedürftig die Imobilie ist, geht's aber gar nicht, sondern wie gesagt um die Verhältnismäßigkeit. Dich will ich sehen, wenn du nen Monat lang nicht ausgehen darfst, weil du bei ner Party abends etwas zu laut warst.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Haben bei Dir bestimmt die Wirkung nicht verfehlt, richtig?
Richtig!
Bei Interesse PN an mich - für Dich mache ich auch einen Vorzugspreis...😉
Waru bekommt eigentlich der Fahrzeugführer den ersten Ahörunsbogen? geht der nich zuerst zum Halter?
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Dann muss ich jetzt nochmal dumm in die Runde fragen😉
Wenn die Freundin das Fahrtenbuch aufgedrueckt bekommt und das Amt so zu sagen die ganze Zeit auf Tætersuche ist, ist es dann drotzdem fuer den Fahrer nach 3 Monaten erledigt oder ist es unterbrochen da sie den Halter haben und jetzt nach dem Fahrer ermitteln? Dann kønnte ja rein logisch wenn der Halter ein Fahrtenbuch fuehren muss nach 1 Monat festgestellt werden wer dieses Fahrzeug nutzt. Oder lieg ich falsch?
Mit dem Fahrtenbuch kannst Du aber nicht rückwirkend feststellen, wer zur Tatzeit gefahren.
Man kann sich zwar denken, dass derjenige auch bei der Geschwindigkeitsübertretung gefahren ist / sein könnte, nur beweisen kann man es halt nicht, da gerade zu der Zeit auch jemand anders gefahren sein kann ...
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Das ist schon klar. Aber wenn z.b. noch 2 Monate bis zum ablauf der Frist Zeit sind und dem Halter das Fahrtenbuch aufgedrueckt wird, muss er dieses nach einem Monat, also noch vorm ablauf der Verjæhrung, vorlegen. Dann wuerden sie den Namen der Person haben die jeden Tag den Halter an die Arbeit fæhrt. Nun braucht man die Person nur noch mit dem Foto vergleichen und man hat ihn.
Wenn es ein Foto gibt, wird die Polizei bei der Freundin und den Nachbarn vorstellig und ermittelt evtl. auf diesem Wege den Fahrzeugführer ...