Vorladung nach Geschwindigkeitsüberschreitung - Hilfe!!
Hallo an Alle,
ich wurde vor Kurzem innerorts mit 88 Km/h erwischt (Toleranz ist bereits abgezogen). Ja, ich weiß... etwas geträumt :-)
Den Bescheid mit der Überschreitung habe ich bereits bekommen, allerdings noch nicht den mit dem "Strafmaß".
Stattdessen war heute ein Brief im Kasten mit einer Vorladung zum Polizeipräsidium meines Wohnsitzes (nicht der Bezirk in dem ich geblitzt wurde).
Ein Problem habe ich außerdem. Vor dem Blitzer stand noch eine Tafel, auf welcher einem die Geschwindigkeit angezeigt wird. Kann es deswegen noch brenzlicher i.S.v. höherer Strafe für mich werden?
Jetzt hab ich Angst. Ist eine Vorladung normal bei dieser Höhe der Überschreitung? Wie verhalte ich mich dabei am Besten?
Bisher bin ich von dem Paket 160€ / 3 Punkte / 1 Monat Fahrverbot ausgegangen.
Vielen Dank schon einmal für eure schnelle Hilfe (der Termin ist bald).
Als nächstes wird eine Rechtsschutzvers. abgeschlossen.
Chris
Beste Antwort im Thema
Falsche Zeit oder falsche Geschwindigkeit - am Ende nur das Falsche Schild?!
Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?
Ich glaube einfach, der obligatorische Wesenstest sollte von Hundehalten auf Fahrzeugführen erweitert werden!
Zitat:
Ich hatte mich übrigens nicht auf den Fall des TE von vor nem Jahr bezogen - ohne die Straße zu kennen lässt sich eh nix drüber sagen, wie schnell die 88 nun waren - sondern auf den aktuellen Fall mit 62km/h in nem tagsüber 50 und nachts 30 Bereich. N Monat Fahrverbot, bloß weil man zur falschen Uhrzeit unterwegs war, ist schon heftig.
80 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Wenn es ein Foto gibt, wird die Polizei bei der Freundin und den Nachbarn vorstellig und ermittelt evtl. auf diesem Wege den Fahrzeugführer ...
Und weil es die Freundin ist und nicht die Ehefrau, hat sie auch kein Aussageverweigerungsrecht. Da hilft dann nur doof stellen und nicht wissen, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Als freundliche Gedankenstütze wären wir dann ganz schnell wieder beim Fahrtenbuch...
Zitat:
Original geschrieben von heltino
warum soll der steuerzahler (ich!) aufwände finanzieren, um jemanden der mit 88(!!!) innerorts gerast (sorry, das ist nicht leicht zu schnell) ist, seiner selbstverschuldeten strafe zuzuführen😕
Ich will Dir Deine Illusion nicht nehmen, aber was meinst Du, was der "Kachelmann-Prozess" kostet und wer einen großen Teil der Kosten dafür übernimmt?
Richtig! Auch wir, die Steuerzahler ...
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Und weil es die Freundin ist und nicht die Ehefrau, hat sie auch kein Aussageverweigerungsrecht. Da hilft dann nur doof stellen und nicht wissen, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Als freundliche Gedankenstütze wären wir dann ganz schnell wieder beim Fahrtenbuch...Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Wenn es ein Foto gibt, wird die Polizei bei der Freundin und den Nachbarn vorstellig und ermittelt evtl. auf diesem Wege den Fahrzeugführer ...
Ja genau.
Außerdem wird das Fahrtenbuch nicht als Strafe angesehen und wirkt sich daher auch nicht strafmildernd aus.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Als freundliche Gedankenstütze wären wir dann ganz schnell wieder beim Fahrtenbuch...
Was ihr immer mit eurem Fahrtenbuch habe...🙄
Sollte es wirklich dazu kommen, dann kann die Freundin das Fahrzeug auch ganz schnell von jemand anderem anmelden lassen - z.B. ihrem Freund, der ja ohnehin ausschließlich damit fährt. Und schon ist das Fahrtenbuch ein Fall für die Rundablage P...😁
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Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Sollte es wirklich dazu kommen, dann kann die Freundin das Fahrzeug auch ganz schnell von jemand anderem anmelden lassen - z.B. ihrem Freund, der ja ohnehin ausschließlich damit fährt. Und schon ist das Fahrtenbuch ein Fall für die Rundablage P...😁
...erleichert auch die Ermittlungen. Dann ist der Freund ohne Umwege dran.....😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
@Cweinertder TE und der mit Freundin ohne FS sind 2 verschiedene Nicks... schon gemerkt?
Nee hab ich nicht gemerkt. 🙁
Tut aber nix zur Sache.