Vorladung 315c stgb

Hallo Zusammen,

Mir ist letzten Monat etwas sehr dummes passiert.
Ich Versuch das ganze mal so kurz wie möglich zu fassen, damit es nicht völlig den Rahmen sprengt...
Ich fuhr auf einer Überlandstraße hinter einem LKW und hinter mir wurde gedrängelt. Es war stock finster und ich hab ja nicht soviel PS. Jedenfalls guckte ich und als ich dachte es ist frei, kurz vor eine leichten Erhöhung der Fahrbahn setzte ich zum überholen an, da der LKW recht schnell war hat es etwas gedauert, als ich ca neben ihm war, wurde die Linie zur durchgezogenen und paar Sekunden später sah ich die Lichter des Gegenverkehrs...
Die beiden entgegen kommenden Fahrzeuge wichen auf den Fußweg aus, der eine landete mit der front leicht in ner Hecke.
Auf den ersten blick dachten wir alle keiner hat Beschädigungen und allen ging es gut. Der Fahrer des 2. Autos wollte dann die Polizeirufen, machte ich dann auch. Später als es heller wurde sahen wir die Schäden:
Das erste entgegen kommende Fahrzeug striff mich minimal (ein spiegel ganz leichten schliff).
Das 2. Fahrzeug hatte mich an den Türen und Kotflügeln gestriffen.
Polizei hat alles aufgenommen und sagte mir zum Schluss wäre das grob Fahrlässig(oder so ähnlich, kann mich leider nichtmehr genau dran errinern) gewesen würde das als Straftat gelten und Führerschein wäre weg, da hinter mir ja aber gedrängelt wurde und keine Personenschäden wären würde es nur 1 Monat Fahrverbot werden und Geldstrafe (300€ ca). Ich unterschrieb das ich dies an erkenne und mich nicht dazu äußern möchte.
Meine Versicherung hat Inzwischen alle Schäden Reguliert (insg. ca 5000€) und heute Brief im Briefkasten :
Vorladung - ihnen wird folgende Rechtsverletzung vorgeworfen : Verkehrsunfall xxx auf xxx, verdacht § 315c stgb.
Da war ich erstmal fertig mit der Welt. 😉
Also bin ich zu nem Anwalt, der sagte mir er wird Akteneinsicht beantragen und ich gehe nicht zur Vorladung. (kosten ca 250€)
Was glaubt ihr was mich jetzt erwartet, hatte schon jemmand ähnliche Erfahrungen ? Ich finde zwar viele Sachen dazu im Internet aber nichts was richtig auf meinen Fall passt und ich wäre auch Froh mal
direkt von Leuten zu hören die sowas ähnliches schonmal hatten und wie es ausgegangen ist.
Ich habe noch keine Punkte und hatte auch sonst noch nie vorstrafen o.ä.

Bin für jeden Rat und Hinweis dankbar.
Lg

Beste Antwort im Thema

Das ist das Strafgesetzbuch und der 315c ist kein Antragsdelikt sondern der Staatsanwalt muss Ermittlungen einleiten.
Insofern ist eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung (dieser muss man nicht folgen) völlig normal.

Der Weg zum Anwalt war richtig.
Dieser beantragt nun Einsicht in die Strafakte und erst danach ist ein Beratungsgespräch sinnvoll.
Der Anwalt hat den Ermittlungsbehörden angezeigt, dass er Dich vertritt und der weitere Schriftverkehr läuft über Deinen Anwalt.

Ob es eine Verhandlung gibt oder ob das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird kann Dir hier niemand sagen.
Für alle Fragen ist nun Dein Anwalt die einzige Adresse.

Hier im Forum bekommst Du unter Umständen nur noch ein paar blöde Kommentare weil Du überholt hast.

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Zunächst besteht ja nur der Verdacht auf §315c StGB. Ob es wirklich zu einer Verurteilung auf Basis dieser Rechtsnorm kommt, wird ja erst die Verhandlung ergeben.

Also ich kenne mich mit sowas wirklich überhaupt nicht aus.
Ich hoffe das ist nicht so übel wie es klingt. :-/
(ich hab mit dem Anwalt ersatmal alles Telefonisch gemacht und ihm die Vorladung gefaxt, Beratungstermin habe ich erst in ein paar Wochen)
Bedeutet das dass ich zu einer Verhandlung muss ?

Zitat:

Original geschrieben von T1663R


Beratungstermin habe ich erst in ein paar Wochen

gabs keine anderen anwälte?

Drängler???
Wie willst du das begründen oder beweisen?
Du hast an einer unübersichtlichen Stelle überholt und dadurch einen Unfall verursacht.
Dazu kommt noch der Verdacht auf §315c StGB.
Hast du eine Alkoholkontrolle machen müssen?
Wie ist das Ergebnis?
Nun mal raus mit der Wahrheit.

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Das ist das Strafgesetzbuch und der 315c ist kein Antragsdelikt sondern der Staatsanwalt muss Ermittlungen einleiten.
Insofern ist eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung (dieser muss man nicht folgen) völlig normal.

Der Weg zum Anwalt war richtig.
Dieser beantragt nun Einsicht in die Strafakte und erst danach ist ein Beratungsgespräch sinnvoll.
Der Anwalt hat den Ermittlungsbehörden angezeigt, dass er Dich vertritt und der weitere Schriftverkehr läuft über Deinen Anwalt.

Ob es eine Verhandlung gibt oder ob das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird kann Dir hier niemand sagen.
Für alle Fragen ist nun Dein Anwalt die einzige Adresse.

Hier im Forum bekommst Du unter Umständen nur noch ein paar blöde Kommentare weil Du überholt hast.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Drängler???
Wie willst du das begründen oder beweisen?
Du hast an einer unübersichtlichen Stelle überholt und dadurch einen Unfall verursacht.
Dazu kommt noch der Verdacht auf §315c StGB.
Hast du eine Alkoholkontrolle machen müssen?
Wie ist das Ergebnis?
Nun mal raus mit der Wahrheit.

Nein es wurde keine Alkohol Kontrolle gemacht, ich hatte auch nix getrunken, ich würde auch kein Auto fahren wenn ich getrunken hätte, ich hatte auch Sofort die Unfallstelle gesichert und die Polizei sagte mir ja das es unter den Umständen "nur" ein Monat Fahrverbot und 300€ gäbe und ebend nicht die "Schlimme" Strafe nach Strafdings".

@Servicetool okay, danke jetzt gehts mir estmal ein Stückchen besser...

EDIT was mir noch einfällt ist das ich am Unfallort mit der Polizei aus diesem Ort zu tun hatte und die mir sagten ich würde von denen Post bekommen und könnte den Monat Fahrverbot wegen arbeit auch Verschieben. Aber die Vorladung gabs von einer anderen Polizei, bei mir um die Ecke(komplett anderer Landkreis)...

Zitat:

Original geschrieben von T1663R


...und die Polizei sagte mir ja das es unter den Umständen "nur" ein Monat Fahrverbot und 300€ gäbe und ebend nicht die "Schlimme" Strafe nach Strafdings".

Das ist aber auch nur eine

Einschätzung

der Exekutive. Diese kann und darf aber nicht die Entscheidungsgewalt der Judikative übernehmen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Drängler???
Wie willst du das begründen oder beweisen?
Du hast an einer unübersichtlichen Stelle überholt und dadurch einen Unfall verursacht.
Dazu kommt noch der Verdacht auf §315c StGB.
Hast du eine Alkoholkontrolle machen müssen?
Wie ist das Ergebnis?
Nun mal raus mit der Wahrheit.

Das Überholen an einer unübersichtlichen Stelle stellt allein schon den Verstoß gegen den § 315c dar. Da muss kein Alkohol dazu kommen. Man spricht hier von einer der sieben "Todsünden" die nötig sind, um einen Verstoß zu begehen. Und zwar muss dem TE hier Rücksichtslosigkeit und grobe Verkehrswidrigkeit nachgewiesen werden. Fahrlässigkeit reicht da nicht.

Alkohol in Verbindung mit einem Unfall ist natürlich auch ein Verstoß gegen den 315c. ( Absatz 1.1 )

@TE
Der Gang zu einem Anwalt wäre hier wirklich ratsam, damit du nichts falsches bei der Polizei sagst. Lass die Polizei wissen, dass du dich anwaltlich vertreten läßt und dich über deinen Rechtsbeistand äußern wirst.
Falsch überholt hast du ja wohl. Jetzt geht´s darum die grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtlosigkeit zu widerlegen.

Gruß Andreas

Das Fahrverbot kannst du auch auf ein Monat legen in dem du es mit dem Urlaub kombinieren kannst.

Ansonsten halt etwas blöd gelaufen und aus Fehlern kann man auch lernen, also Kopf hoch und sei froh dass noch alles so gut ausgegangen ist. Blech kann man immer ersetzen und wird auch von deiner Versicherung übernommen und daher sollte man hier froh sein dass nicht schlimmer im Ausmaß endete.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Das Fahrverbot kannst du auch auf ein Monat legen in dem du es mit dem Urlaub kombinieren kannst.

Ansonsten halt etwas blöd gelaufen und aus Fehlern kann man auch lernen, also Kopf hoch und sei froh dass noch alles so gut ausgegangen ist. Blech kann man immer ersetzen und wird auch von deiner Versicherung übernommen und daher sollte man hier froh sein dass nicht schlimmer im Ausmaß endete.

Genau. Mit der Ordnungsbehörde kann man einen Monat innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vereinbaren. Bezweifel jedoch, dass es bei einer Verurteilung nach 315c ( was wir alle nicht hoffen ) bei einem Monat bleibt.

Mit 1 Monat Fahrverbot und 300€ wäre ich ja absolut einverstanden.
Das war sowas von dumm was ich da gemacht habe und ich bereue es extrem.
Nur ich habe halt angst wenn ich im Internet lese was es bei 315c so alles gibt, Führerscheinentzug, Geldstrafe und 5 Jahre Gefängnis...
Auf jeden fall danke ich euch allen erstmal für eure Ratschläge.

Zitat:

Original geschrieben von T1663R


… Ich unterschrieb das ich dies an erkenne und mich nicht dazu äußern möchte. …

Damit hast du den Verdacht auf §315c StGB selbst unterschrieben, weil du falsch überholt hast. Als Ersttäter mit weißer Weste wird dir nichts Wesentliches passieren, da kann ich dich beruhigen. Dumm gelaufen. Wenn du Glück hast, kannst du sogar den Zeitpunkt der Führerscheinlosigkeit selbst bestimmen. Wenn du viel Glück hast, wird §315c StGB fallen gelassen, auch das ist nicht unwahrscheinlich. Beruhige dich, niemand wird dich in Einzelhaft stecken, ohne Körperverletzung (zum Glück für alle Beteilige!) wird es halb so wild.

Zitat:

Original geschrieben von T1663R


...
EDIT was mir noch einfällt ist das ich am Unfallort mit der Polizei aus diesem Ort zu tun hatte und die mir sagten ich würde von denen Post bekommen und könnte den Monat Fahrverbot wegen arbeit auch Verschieben. Aber die Vorladung gabs von einer anderen Polizei, bei mir um die Ecke(komplett anderer Landkreis)...

Das ist völlig normal, dass man zur Vorladung zur Polizeistation am Wohnort "eingeladen" wird

Ansonsten sagt der § doch klar aus

...
1) Wer im Straßenverkehr
...
2.
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
...
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
...
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abwarten und Tee trinken. 🙂
In der Zwischenzeit diese Pedale in der Mitte ausprobieren 😎

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