Vorladung 315c stgb

Hallo Zusammen,

Mir ist letzten Monat etwas sehr dummes passiert.
Ich Versuch das ganze mal so kurz wie möglich zu fassen, damit es nicht völlig den Rahmen sprengt...
Ich fuhr auf einer Überlandstraße hinter einem LKW und hinter mir wurde gedrängelt. Es war stock finster und ich hab ja nicht soviel PS. Jedenfalls guckte ich und als ich dachte es ist frei, kurz vor eine leichten Erhöhung der Fahrbahn setzte ich zum überholen an, da der LKW recht schnell war hat es etwas gedauert, als ich ca neben ihm war, wurde die Linie zur durchgezogenen und paar Sekunden später sah ich die Lichter des Gegenverkehrs...
Die beiden entgegen kommenden Fahrzeuge wichen auf den Fußweg aus, der eine landete mit der front leicht in ner Hecke.
Auf den ersten blick dachten wir alle keiner hat Beschädigungen und allen ging es gut. Der Fahrer des 2. Autos wollte dann die Polizeirufen, machte ich dann auch. Später als es heller wurde sahen wir die Schäden:
Das erste entgegen kommende Fahrzeug striff mich minimal (ein spiegel ganz leichten schliff).
Das 2. Fahrzeug hatte mich an den Türen und Kotflügeln gestriffen.
Polizei hat alles aufgenommen und sagte mir zum Schluss wäre das grob Fahrlässig(oder so ähnlich, kann mich leider nichtmehr genau dran errinern) gewesen würde das als Straftat gelten und Führerschein wäre weg, da hinter mir ja aber gedrängelt wurde und keine Personenschäden wären würde es nur 1 Monat Fahrverbot werden und Geldstrafe (300€ ca). Ich unterschrieb das ich dies an erkenne und mich nicht dazu äußern möchte.
Meine Versicherung hat Inzwischen alle Schäden Reguliert (insg. ca 5000€) und heute Brief im Briefkasten :
Vorladung - ihnen wird folgende Rechtsverletzung vorgeworfen : Verkehrsunfall xxx auf xxx, verdacht § 315c stgb.
Da war ich erstmal fertig mit der Welt. 😉
Also bin ich zu nem Anwalt, der sagte mir er wird Akteneinsicht beantragen und ich gehe nicht zur Vorladung. (kosten ca 250€)
Was glaubt ihr was mich jetzt erwartet, hatte schon jemmand ähnliche Erfahrungen ? Ich finde zwar viele Sachen dazu im Internet aber nichts was richtig auf meinen Fall passt und ich wäre auch Froh mal
direkt von Leuten zu hören die sowas ähnliches schonmal hatten und wie es ausgegangen ist.
Ich habe noch keine Punkte und hatte auch sonst noch nie vorstrafen o.ä.

Bin für jeden Rat und Hinweis dankbar.
Lg

Beste Antwort im Thema

Das ist das Strafgesetzbuch und der 315c ist kein Antragsdelikt sondern der Staatsanwalt muss Ermittlungen einleiten.
Insofern ist eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung (dieser muss man nicht folgen) völlig normal.

Der Weg zum Anwalt war richtig.
Dieser beantragt nun Einsicht in die Strafakte und erst danach ist ein Beratungsgespräch sinnvoll.
Der Anwalt hat den Ermittlungsbehörden angezeigt, dass er Dich vertritt und der weitere Schriftverkehr läuft über Deinen Anwalt.

Ob es eine Verhandlung gibt oder ob das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird kann Dir hier niemand sagen.
Für alle Fragen ist nun Dein Anwalt die einzige Adresse.

Hier im Forum bekommst Du unter Umständen nur noch ein paar blöde Kommentare weil Du überholt hast.

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Deine Vermutungen aufgrund deines mangelhaften Wissens im Gesetz sind aber nicht haltbar, weil einfach nur falsch. UNd nur darauf wollte ich hinaus.

Jetzt begründe ich es dir auch noch:

Der § 315c fordert ein grob verkehrswidriges UND rücksichtloses Handlen des Täters!

Hier ist kein grob verkehrswidriges Verhalten erkennbar, da er ja dort eigentlich überholen durfte.
Somit schonmal grob verkehrswidrig nicht gegeben.

Weiterhin liegt hier auch kein rücksichtsloses Handeln vor, da hier keine Rücksichtslosigkeit vorliegt sondern lediglich ein Augenblicksversagen, dh ein Fehlverhalten infolge von Unaufmerksamkeit oder sonstigem menschlichen Versagen. Und hier liegt lediglich eine Fehleinschätzung des TE die Leistungsfähigkeit seines Fahrzeugs vor!

Da hier jetzt auch noch das rücksichtslose Verhalten wegbricht gibt es zwar einen Anfangsverdacht, jedoch keinen Hinweis auf Tatbestände die dein ergoogeltes Wissen stützen könnten!

Lieber Forenteilnehmer Hugaar,

würdest du mich Unwissenden, und vielleicht auch vielen Anderen hier, mal kurz deine rechtliche (Aus)Bildung kurz skizzieren damit ich die Qualität der rechtlichen Würdigung deines Beitrages besser einschätzen kann?

Vielen Dank

N.T.

Ehe es hier ausartet................ bleibt ruhig 😎............

Eben diese Einschätzungen über Rücksichtslosigkeit/grobe Verkehrswidrigkeit ist letztlich streng einzelfallbezogen und ist allein Ermessen des Richters............

Es ist dem TE immer wieder nur anzuraten - höre nicht auf das hier dargebotene Wissen, sondern berede jeden eintelnen Schritt mit deinem Anwalt.

Also so wie der Hergang geschildert wurde, war das Überholen von vorne herein grenzwertig und die Tatsache, dass es im Verlauf zum Unfall kam, lässt die Sache als grob verkehrswidrig erscheinen. Wer hier Zweifel hegt, ist schon ganz schön blauäugig.

Zunächst liegt eine Owi vor, die auch ganz nett Bußgeld kostet. Zum Vergehen wird die Sache erst, wenn man dem Unfallfahrer dazu noch eine Rücksichtslosigkeit vorwerfen kann. So nach dem Motto, mir doch egal, wenn einer kommt, dann muss der halt bremsen, ich überhol' jetzt ..... Das ist rein subjektiv und da man nicht in den Kopf hinein schauen kann, tut sich die Justiz mit der Frage schwer. Je nach der Situation der Unfallstelle oder spontanen, manchmal auch dummen, Äußerungen, kann man aber schon zu solch einer Einschätzung kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Lieber Forenteilnehmer Hugaar,

würdest du mich Unwissenden, und vielleicht auch vielen Anderen hier, mal kurz deine rechtliche (Aus)Bildung kurz skizzieren damit ich die Qualität der rechtlichen Würdigung deines Beitrages besser einschätzen kann?

Vielen Dank

N.T.

neben meiner Ausbildung im öffentlichen Dienst hab ich einen Abriss im Verkehrsrecht erhalten und dann später auf freiwilliger Basis über mehrere Semester am der FSU Jena VerkehrsrechtsVorlesungen besucht. Reicht dir das als Hintergrund zu mir?hinzu kommt noch, dass ich immer nicht nur einen § ergoogle sondern auch kommentierte Gesetzbücher lese und anwenden kann. Falls es wichtig sein sollte, ich les den Tröntle!

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Dass immer Leute mit besonderem Hinweis auf ihre Vita dann derartige Klöpse hinlegen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Jetzt begründe ich es dir auch noch:

Der § 315c fordert ein grob verkehrswidriges UND rücksichtloses Handlen des Täters!

Hier ist kein grob verkehrswidriges Verhalten erkennbar, da er ja dort eigentlich überholen durfte.
Somit schonmal grob verkehrswidrig nicht gegeben.

Falsch, hier ist das Überholen zweifelsfrei grob verkehrswidrig gewesen:

"Verkehrswidrig" ist das Abweichen von dem pflichtgemäßen Verkehrsverhalten. Hier sind §5 Abs.2, sowie Abs.3.1 StVO klar missachtet und damit liegt auch Verkehrswirdrigkeit vor.

"Grob" definiert sich an einem in den Folgen besonders schwerwiegendem Abweichen von den Vorschriften. Dass hier nicht nur eine Behinderung oder Gefährdung, sondern tatsächlich auch eine direkte Schädigung eingetreten ist, bestätigt eher auch das "grob" im Tatvorwurf.

Zitat:

Weiterhin liegt hier auch kein rücksichtsloses Handeln vor, da hier keine Rücksichtslosigkeit vorliegt sondern lediglich ein Augenblicksversagen, dh ein Fehlverhalten infolge von Unaufmerksamkeit oder sonstigem menschlichen Versagen. Und hier liegt lediglich eine Fehleinschätzung des TE die Leistungsfähigkeit seines Fahrzeugs vor!

Eine vorhandene Fehleinschätzung bedeutet nicht zwangsweise das Fehlen eines "rücksichtslosen Verhaltens".

Die Bewertungskriterien dafür sind ein eigensüchtiges Handeln, oder Gleichgültigkeit über allgemeine Verkehrsvorschriften, oder völlig unbekümmert um die möglichen Konsequenzen einfach drauflos fahrend, ohne Bedenken auf mögliche Folgen insbesondere für Dritte aufkommen zu lassen.

Es ist aufgrund der Situationsbeschreibung des TE zwar stark zu vermuten, dass hier kein "rücksichtsloses Verhalten" vor liegt, aber so ganz einfach und pauschal anhand der kurzen Darstellung in der Frage und insbesondere Deiner Argumentationskette ist es nicht auszuschließen.

Die involvierten Polizisten hier sind auch nicht nur mit dem Hammer gekämmt und ermitteln wegen Verdacht auf ..., wenn dieser Verdacht so deutlich ohne jede Grundlage wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Lieber Forenteilnehmer Hugaar,

würdest du mich Unwissenden, und vielleicht auch vielen Anderen hier, mal kurz deine rechtliche (Aus)Bildung kurz skizzieren damit ich die Qualität der rechtlichen Würdigung deines Beitrages besser einschätzen kann?

Vielen Dank

N.T.

neben meiner Ausbildung im öffentlichen Dienst hab ich einen Abriss im Verkehrsrecht erhalten und dann später auf freiwilliger Basis über mehrere Semester am der FSU Jena VerkehrsrechtsVorlesungen besucht. Reicht dir das als Hintergrund zu mir?hinzu kommt noch, dass ich immer nicht nur einen § ergoogle sondern auch kommentierte Gesetzbücher lese und anwenden kann. Falls es wichtig sein sollte, ich les den Tröntle!

Au weia.....

Würdest du deine Einschätzung auf Basiswissen der Führerscheinausbildung begründen, könnte man dir deine Falschinterpretationen ja noch nachsehen, aber mit Möchtegernwissen prahlen und dann in einer

überheblichen Art

so einen XXXXXXX hier wiedergeben. Es reicht nicht irgendwelche Vorlesungen zu besuchen oder Gesetzbücher zu lesen. Man(n) muß den Sachverhalt, den Gesetzestext oder die VV dazu auch verstehen!

Wie es mein Vorposter schon anklingen ließ, die aufnehmenden Polizisten haben sich sicher ihren Teil gedacht als sie den TE wg. 315c StGB anschuldigten.

N.T.

Hallo

Ich will mich ja hier nicht in persönliche Auseinandersetzungen einmischen, aber kann es sein, dass hier ein gewisser User ausser massiver Kritik an bzw. Ironie über den Beitrag eines anderen Forenmitgliedes, nichts Produktives oder Fachliches zu diesem Thema beigetragen hat?😮 Zumindest bis jetzt noch nicht.
Ich hab zumindest noch nichts gefunden. Sollte ich´s überlesen haben, nehme ich diesen Post zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Wie es mein Vorposter schon anklingen ließ, die aufnehmenden Polizisten haben sich sicher ihren Teil gedacht als sie den TE wg. 315c StGB anschuldigten.

N.T.

Ach so!

Jetzt liegen also Polizisten mit ihrer Meinung richtig, in anderen Theman wird es immer genau anders angesehen, abe sei es drum.

Nur weil hier Polizisten den Anfangsverdacht des § 351c StGB sehen IST ES NATÜRLICH SO???

Ich bin dann mal raus hier, hoffentlich schreibt der TE über den Ausgang.

Schonmal daran gedacht das Polizisten gewisse Anzeigen schon allein von Amtswegen erstellen müssen?
Und die Polizei hat hier nicht viel mitzureden... der gleiche Irrtum wie viele denken die Polizei kann bei einem Unfall sagen wer Schuld war... Schwachsinn... sofern sie nicht live dabei war...

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Nur weil hier Polizisten den Anfangsverdacht des § 351c StGB sehen IST ES NATÜRLICH SO???

Warum plötzlich das krampfhafte Verdrehen der Reihenfolge, hast Du das tatsächlich so nötig?

Die beschriebene Situation begründet einen berechtigten Anfangsverdacht auf 315c, was auch die ermittelnden und nicht völlig ahnungslos arbeitende Polizisten so sehen.

Aufgrund Deiner Fachkenntnisse solltest Du es doch besser wissen, wie der Ablauf ist:
Es sind nach StPO vier Stufen - Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht, dringender Tatverdacht, Tatsicherheit (Verurteilung).

Für die erste Stufe, dem reinen Anfangsverdacht, der Ermittlungen startet, reichen die Umstände doch aus. Selbst nur unter der Bewertung der hier vom Verursacher gemachten, immer subjektiven Angaben, ohne Kenntnis der Aussagen der anderen Unfallbeteiligten, ohne Kenntnis der Angaben der Polizei von der vorgefundenen Unfallsituation und vorhandenen Örtlichkeiten.

Ob sich daraus mehr entwickeln wird und die nächste Stufe des "hinreichenden Tatverdachts" (eine Verurteilung erscheint wahrscheinlicher als ein Freispruch) überhaupt erreicht werden kann, ist hier schon reine Raterei.

Der Vorgang kann ohne weiteres aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse in der Rundablage landen. Nur gibt es keine Ermittlungen ohne einen Anfangsverdacht - nach Definition: aus juristischer Sicht möglich erscheint, dass eine Straftat vor liegt.

Die Polizei muss gewisse Anzeigen "von Amtswegen" (Offizialdelikt) erstellen, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Dies war hier offensichtlich der Fall. Die Polizeibeamten vor Ort trafen ihre Einschätzung anhand der Inaugenscheinnahme des Unfallortes, des Unfallherganges, der Aussagen der Beteiligten und möglicherweise vorhandener Zeugen etc.

Im Gegenzug hierzu werden hier Einschätzungen und "Urteile" alleine anhand der subjektiven Aussage des Beschuldigten abgegeben und selbsternannte Rechtsexperten stellen die Tatbestandsmerkmale des 315c per Ferndiagnose in Zweifel.

Prost Mahlzeit.

N.T.

Bester Beitrag in diesem Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Warten wir doch ab wie die Sachen ausgeht - dann kann der TE ja nochmal berichten...

Erstmal danke euch allen für die Tipps.

Ich werde auf Jedenfall posten was weiter passiert.

EDIT
mal ne doofe frage neben bei, nehmen die Polizisten eigentlich alles was mann vor Ort sagt auf?(bzgl unfallhergang usw)
Nehmen sie auch ihre "Einschätzung" der Strafe mit auf ?
Weil das ist ja der Punkt der mich am meisten Schockiert hat, das die das alles "verstanden" haben und sagten aufgrund der umstände wirds nicht die stgb strafe und dan kommt ein Brief mit Verdacht auf stgb. Sprich liegen dem Entscheidungsträger ob es zur Anzeige oder Verurteilung kommt meine Schilderungen und die Einschätzung der Polizei von vor Ort vor oder nicht ?

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