Vorladung 315c stgb
Hallo Zusammen,
Mir ist letzten Monat etwas sehr dummes passiert.
Ich Versuch das ganze mal so kurz wie möglich zu fassen, damit es nicht völlig den Rahmen sprengt...
Ich fuhr auf einer Überlandstraße hinter einem LKW und hinter mir wurde gedrängelt. Es war stock finster und ich hab ja nicht soviel PS. Jedenfalls guckte ich und als ich dachte es ist frei, kurz vor eine leichten Erhöhung der Fahrbahn setzte ich zum überholen an, da der LKW recht schnell war hat es etwas gedauert, als ich ca neben ihm war, wurde die Linie zur durchgezogenen und paar Sekunden später sah ich die Lichter des Gegenverkehrs...
Die beiden entgegen kommenden Fahrzeuge wichen auf den Fußweg aus, der eine landete mit der front leicht in ner Hecke.
Auf den ersten blick dachten wir alle keiner hat Beschädigungen und allen ging es gut. Der Fahrer des 2. Autos wollte dann die Polizeirufen, machte ich dann auch. Später als es heller wurde sahen wir die Schäden:
Das erste entgegen kommende Fahrzeug striff mich minimal (ein spiegel ganz leichten schliff).
Das 2. Fahrzeug hatte mich an den Türen und Kotflügeln gestriffen.
Polizei hat alles aufgenommen und sagte mir zum Schluss wäre das grob Fahrlässig(oder so ähnlich, kann mich leider nichtmehr genau dran errinern) gewesen würde das als Straftat gelten und Führerschein wäre weg, da hinter mir ja aber gedrängelt wurde und keine Personenschäden wären würde es nur 1 Monat Fahrverbot werden und Geldstrafe (300€ ca). Ich unterschrieb das ich dies an erkenne und mich nicht dazu äußern möchte.
Meine Versicherung hat Inzwischen alle Schäden Reguliert (insg. ca 5000€) und heute Brief im Briefkasten :
Vorladung - ihnen wird folgende Rechtsverletzung vorgeworfen : Verkehrsunfall xxx auf xxx, verdacht § 315c stgb.
Da war ich erstmal fertig mit der Welt. 😉
Also bin ich zu nem Anwalt, der sagte mir er wird Akteneinsicht beantragen und ich gehe nicht zur Vorladung. (kosten ca 250€)
Was glaubt ihr was mich jetzt erwartet, hatte schon jemmand ähnliche Erfahrungen ? Ich finde zwar viele Sachen dazu im Internet aber nichts was richtig auf meinen Fall passt und ich wäre auch Froh mal
direkt von Leuten zu hören die sowas ähnliches schonmal hatten und wie es ausgegangen ist.
Ich habe noch keine Punkte und hatte auch sonst noch nie vorstrafen o.ä.
Bin für jeden Rat und Hinweis dankbar.
Lg
Beste Antwort im Thema
Das ist das Strafgesetzbuch und der 315c ist kein Antragsdelikt sondern der Staatsanwalt muss Ermittlungen einleiten.
Insofern ist eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung (dieser muss man nicht folgen) völlig normal.
Der Weg zum Anwalt war richtig.
Dieser beantragt nun Einsicht in die Strafakte und erst danach ist ein Beratungsgespräch sinnvoll.
Der Anwalt hat den Ermittlungsbehörden angezeigt, dass er Dich vertritt und der weitere Schriftverkehr läuft über Deinen Anwalt.
Ob es eine Verhandlung gibt oder ob das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird kann Dir hier niemand sagen.
Für alle Fragen ist nun Dein Anwalt die einzige Adresse.
Hier im Forum bekommst Du unter Umständen nur noch ein paar blöde Kommentare weil Du überholt hast.
42 Antworten
Lieber TE, Ruhe bewahren und abwarten. Sei froh, dass es so glimpflich abgelaufen ist. Es hätte auch zu einem Frontalcrash kommen können mit weit schlimmeren Folgen. Feiere an dem bewussten Tag nochmals Geburtstag und erfreue dich am Leben.
Erstmal keine Panik... ist zwar dumm gelaufen aber du solltest auch daraus lernen.
Auch wenn du einen Drängler hast... ruhig bleiben und wenn dein Fahrzeug es nicht hergibt einfach nicht überholen.
Dir muss klar sein das du hier Menschen wirklich töten kannst...
Okay... soviel dazu...
Noch besteht nur der Verdacht auf §315c StGB...
Selbst mit einem guten Anwalt denke ich wirst du nicht drum herum kommen nach diesem Paragraphen verurteilt zu werden.
Ich gehe mal davon aus das du dir bisher nichts zu schulden kommen lassen hast.
Ich vermute mal es wird eine Geldstrafe geben...
Dazu gibt es ein Fahrverbot... wie lange bestimmt das Gericht...
Obendrein noch 7 Punkte in Flensburg und einen Eintrag in das Bundeszentralregister.
Grundsätzlich kann es durch §315c StGB auch Freiheitsstrafe und einen kompletten Entzug der Fahrerlaubnis geben. Ist in diesem Fall aber sehr unwahrscheinlich.
Viel Glück! Und ärger dich weniger über diese Konsequenzen...sei froh das du und die anderen beteiligten noch Leben!
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Noch besteht nur der Verdacht auf §315c StGB...
Selbst mit einem guten Anwalt denke ich wirst du nicht drum herum kommen nach diesem Paragraphen verurteilt zu werden.Ich gehe mal davon aus das du dir bisher nichts zu schulden kommen lassen hast.
Ich vermute mal es wird eine Geldstrafe geben...
Dazu gibt es ein Fahrverbot... wie lange bestimmt das Gericht...
Obendrein noch 7 Punkte in Flensburg und einen Eintrag in das Bundeszentralregister.Grundsätzlich kann es durch §315c StGB auch Freiheitsstrafe und einen kompletten Entzug der Fahrerlaubnis geben. Ist in diesem Fall aber sehr unwahrscheinlich.
Boah..
Du bist aber ein richtiger Fachmann.
Das dauernde Konsumieren von Gerichtsparodien auf den Privatsendern hat sich für Dich ausgezahlt.
Es ist bereits alles gesagt worden und dann schlägt der erste Kasper hier auf und beginnt den Verlauf zu orakeln.
Noch einmal:
Der TS soll warten bis dem Anwalt die Strafakte zur Einsicht vorliegt und dann ist es relevant wie der Anwalt die Lage beurteilt und das wird mit dem Mandanten dann in einem Gespräch erörtert.
Die Schlauberger auf MT sollte er besser ignorieren.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Boah..
Du bist aber ein richtiger Fachmann.
Das dauernde Konsumieren von Gerichtsparodien auf den Privatsendern hat sich für Dich ausgezahlt.Es ist bereits alles gesagt worden und dann schlägt der erste Kasper hier auf und beginnt den Verlauf zu orakeln.
Noch einmal:
Der TS soll warten bis dem Anwalt die Strafakte zur Einsicht vorliegt und dann ist es relevant wie der Anwalt die Lage beurteilt und das wird mit dem Mandanten dann in einem Gespräch erörtert.
Die Schlauberger auf MT sollte er besser ignorieren.
Da hat aber einer schlecht geschlafen. Was sollte das denn jetzt?
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Der Anwalt kann nach Studium der Verkehrsunfallanzeige auch nur in seine Glaskugel schauen, sprich, er beruft sich bei seiner Einschätzung der zu erwartenden Strafe auf die Erfahrungen, die er mit Staatanwaltschaft und Amtsgericht so gemacht hat. Hier gibt es durchaus örtliche Unterschiede. Bei einem 315c ist immer auch der Charakter des Täter einzuschätzen und das sieht nicht jeder Staatsanwalt gleich.
Alleine die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob wegen eines Vergehens Anklage erhoben wird oder die Anzeige an die Bußgeldbehörde abgegeben wird.
Entschuldigung das ich versucht hab eine fachliche Antwort zu geben. 🙄
Schreib dir mal alles auf, was dir zu dem Unfall einfällt. Wenn du im Gespräch mit dem Anwalt bist hast du sonst evt. ein paar Details schon wieder vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Entschuldigung das ich versucht hab eine fachliche Antwort zu geben. 🙄
Falsch, du hast eine Antwort gegeben abe ob diese fachlich richtig ist kann durchaus in Zweifel gezogen werden.
Du hast hier den Par. wiedergegeben und deine Schlüsse gezogen. Abe hast du auch alle objektiven und subjektiven Tatbestände geprüft um zu deine Schluss zu kommen? Ich denke mal nicht!
Ihr seid ja so cool hier.
7x ein Danke dafür, dass ein User persönlich beleidigt, dumm angemacht und als Kasper beschimpft wird weil er seine persönliche Einschätzung postet.
User wie servicetool und seine 7 Freunde sollten sich mal Gedanken machen, ob es im Sinne eines Forums ist, andere User nieder zu posten, nur weil sie eine andere Meinung haben.
Und das perfide daran ist, dass genau dieser User Servicetool auf Seite 1 des Threads den TE vor dummen Kommentaren anderer User gewarnt hat. Dafür hat er übrigens 12 Danke bekommen. Kann man die eigentlich kaufen so wie die Freunde auf Facebook?🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Falsch, du hast eine Antwort gegeben abe ob diese fachlich richtig ist kann durchaus in Zweifel gezogen werden.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Entschuldigung das ich versucht hab eine fachliche Antwort zu geben. 🙄Du hast hier den Par. wiedergegeben und deine Schlüsse gezogen. Abe hast du auch alle objektiven und subjektiven Tatbestände geprüft um zu deine Schluss zu kommen? Ich denke mal nicht!
Dann begründe die Zweifel doch.
Ich habe die Fakten genommen die gegeben sind... mehr als vermuten kann man hier nicht - der Kollege bei dem sich der TE dann rechtlich beraten lässt kann auch nichts anderes tun als abzuschätzen was auf ihn zukommt und in welcher Höhe.
Aber hauptsache die Leute erstmal doof anmachen - wie immer auf MT. 🙂
Ich muss doch wohl sehr bitten 😠.........
@servicetool - auch wenn man mit der fachlichen Stellungnahme nicht einverstanden ist, so sollte man doch normale Umgangsformen pflegen. Ansonsten führt man die eigenen (durchaus fachlich richtigen) Aussagen ad absurdum!
Und man muss ja dann im Verlauf nicht mehrfach und ausführlich auf die Entgleisung eingehen, ein kurzer einmalige Hinweis sollte ausreichen 😉.
twindance
@TE - bisher hast Du alles richtig gemacht - den Fall dem Anwalt übergeben und ersteinmal keinerlei Aussagen machen. Dann muss die Polizia erst einmal ermitteln. Die Ermittlungsakte wird dem Staatsanwalt übergeben, dieser muss entscheiden, ob überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet wird. Wenn ja, dann wird der Richter unter Berücksichtigung der Umstände, eventueller Begleitmusik und Deiner bisherigen "Sünderhistorie" ein Strafmaß verhängen.
Sehr viele wenn und aber, sehr viele nicht vorhersehbare Unwägbarkeiten - ergo kann Dir hier niemand sagen was genau passieren wird. Letztlich darfst Du Dich freuen, dass nichts Schlimmeres passierte. Egal wie es ausgeht, Du wirst es überleben und Deine Lehren daraus ziehen, da bin ich mir sicher. Bitte sag uns dann später an, wie es ausging.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Dann begründe die Zweifel doch.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Falsch, du hast eine Antwort gegeben abe ob diese fachlich richtig ist kann durchaus in Zweifel gezogen werden.
Du hast hier den Par. wiedergegeben und deine Schlüsse gezogen. Abe hast du auch alle objektiven und subjektiven Tatbestände geprüft um zu deine Schluss zu kommen? Ich denke mal nicht!
Ich habe die Fakten genommen die gegeben sind... mehr als vermuten kann man hier nicht - der Kollege bei dem sich der TE dann rechtlich beraten lässt kann auch nichts anderes tun als abzuschätzen was auf ihn zukommt und in welcher Höhe.Aber hauptsache die Leute erstmal doof anmachen - wie immer auf MT. 🙂
Deine Vermutungen aufgrund deines mangelhaften Wissens im Gesetz sind aber nicht haltbar, weil einfach nur falsch. UNd nur darauf wollte ich hinaus.
Jetzt begründe ich es dir auch noch:
Der § 315c fordert ein grob verkehrswidriges UND rücksichtloses Handlen des Täters!
Hier ist kein grob verkehrswidriges Verhalten erkennbar, da er ja dort eigentlich überholen durfte.
Somit schonmal grob verkehrswidrig nicht gegeben.
Weiterhin liegt hier auch kein rücksichtsloses Handeln vor, da hier keine Rücksichtslosigkeit vorliegt sondern lediglich ein Augenblicksversagen, dh ein Fehlverhalten infolge von Unaufmerksamkeit oder sonstigem menschlichen Versagen. Und hier liegt lediglich eine Fehleinschätzung des TE die Leistungsfähigkeit seines Fahrzeugs vor!
Da hier jetzt auch noch das rücksichtslose Verhalten wegbricht gibt es zwar einen Anfangsverdacht, jedoch keinen Hinweis auf Tatbestände die dein ergoogeltes Wissen stützen könnten!
Zu deinem letzten Satz schreib ich mal hier besser nichts.
Ich will keine PN von den Mods und auch noch in Zukunft manchen schönen Schwank hier lesen können.
Du bist natürlich ein Richter der das jetzt einfach mal alles so Entscheidet.
Warten wir doch ab wie die Sachen ausgeht - dann kann der TE ja nochmal berichten...