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Vorgeschribene Geschwindigkeiten

Hallo zusammen,

wie sind die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen in folgenden Fällen:

1) 2-spurige Bundesstrasse (Bxxx), PKW
2) Teilweise "Überholstellen" mit 2 Spuren auf Bundesstrasse, PKW
3) Nach Einfahren auf Autobahn, PKW
4) 2-spurige Bundesstrasse (Bxxx), LKW
5) Teilweise "Überholstellen" mit 2 Spuren auf Bundesstrasse, LKW
6) Autobahn, LKW

Bin mir sicher, das weiß nicht jeder Autofahrer. Und nach 8 Jahren Autofahren bin ich bei meinen Antworten dazu unsicher..

Grüße

Beste Antwort im Thema

1+2 100km/h
3 130km/h Richtgeschwindigkeit
4+5 60km/h (musste ich aber auch erst nachschauen, aber fahr ja keinen lkw 😉)
6 80km/h

höhere geschwindigkeit auf landstraßen gibt es nur bei baulichen trennungen und/oder mehreren spuren

18 weitere Antworten
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


wobei diese bauliche trennung aus 2 parallelen durchgezogenen linien bestehen kann.
( klingt doof, aber ist so)

Mit sicherheit nicht!

Was hat denn ne linie auf der straße mit baulicher trennung zu tuen?

Ne baulich trennung ist entweder ne leitplanke oder nen grünstreifen oder beides zusammen aber um himmelswillen keine linie oder doppel linie.

Nicht für umsonst sind beide spuren der autobahn durch leitplanke und grünstreifen getrennt 😉.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Mit sicherheit nicht!

Was hat denn ne linie auf der straße mit baulicher trennung zu tuen?

im bereich geschwindigkeit (z.b. kraftfahrstrasse) bin ich mir da recht sicher.

a) habe ich es so mal gelernt (gemerkt weil eben so ungewoehnlich)

b) duerfte hier §3 der StVo passen?

Zitat:

§ 3 Abs 3 StVO:

"Diese Geschwindigkeitsbeschränkung [100 km/h außerorts] gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben"

zumindest sind dort 2 durchgezogene linien einer baulichen trennung gleichgestellt.
mfg
Harry
PS
ich lasse mich aber gerne auch belehren

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Was hat denn ne linie auf der straße mit baulicher trennung zu tuen?

juristische bauliche trennung != praktische bauliche trennung 😉

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Mit sicherheit nicht!

Was hat denn ne linie auf der straße mit baulicher trennung zu tuen?

im bereich geschwindigkeit (z.b. kraftfahrstrasse) bin ich mir da recht sicher.
a) habe ich es so mal gelernt (gemerkt weil eben so ungewoehnlich)
b) duerfte hier §3 der StVo passen?
Zitat:
§ 3 Abs 3 StVO:

"Diese Geschwindigkeitsbeschränkung [100 km/h außerorts] gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben"

zumindest sind dort 2 durchgezogene linien einer baulichen trennung gleichgestellt.
mfg
Harry
PS
ich lasse mich aber gerne auch belehren

Langsam, langsam: Der Text sagt, dass eine Strasse mit EINER Fahrspur pro Richtung eine bauliche Trennung aufweisen muss. Dafür reicht keine Farbe. Wenn hingegen ZWEI (oder mehr) Fahrspuren pro Richtung vorhanden sind, dann reichen die Linien. Das hat nichts mit einer Gleichsetzung zu tun, da die Fälle für unterschiedliche Strassen gelten. Und bauliche Trennung heisst wirklich bauliche Trennung, wie vom Vorposter genannt.

Alex

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