Vorgehen nach Wildunfall (Teilkasko)

Hallo,
mir ist vor einigen Tagen ein Reh vor meinen Ford Fiesta (Teilkasko) gelaufen, nichts wildes nur ein Bagatellschaden (Frontstoßstange, Motorhaube, Scheinwerfer etc.) an meinem Auto. Vorab, das war eigentlich mein erster "Unfall", deswegen bin ich derzeit ein wenig überfragt.

Ich habe den Schaden bei der Versicherung gemeldet und bin am nächsten Tag in eine Ford Vertragswerkstatt, um einen Kostenvoranschlag (KVA) erstellen zu lassen. Laut KVA betragen Reparaturkosten knapp 4000€ (Fahrzeug wurde nicht zerlegt). Am nächsten Tag hat die Versicherung einen Gutachter vorbeigeschickt, der das Auto auch im unzerlegten Zustand begutachtet hat. Gestern habe ich das Gutachten erhalten und der Gutachter hat die Reparaturkosten bei knapp 2500€ angesetzt, so das wir eine Differenz von 1500€ haben.

Ich habe das Gutachten mit dem KVA verglichen und die Differenz entsteht durch verschiedene Punkte:
-Verschiedene Verrechnungspreise
-Ein Teil wurde vom Gutachter nicht in dem Gutachten erwähnt, welches von der Werkstatt aber als Defekt deklariert wurde und ausgetauscht werden soll
-In dem Gutachten wurden keine Kosten für Verbringung der Ersatzteile (z.B. Fahrt zum Lackierer) oder Entsorgungskosten angesetzt

Wie gehe ich nun vor? Ich möchte das Fahrzeug repariert haben und keine fiktive Abrechnung.

48 Antworten

1. https://www.motor-talk.de/.../...ildunfall-teilkasko-t6999313.html?...

2. https://www.motor-talk.de/.../...ildunfall-teilkasko-t6999313.html?...

...

Lieber TE: Du hast es sicher nicht missverstanden: Natürlich kann (!!!!!) es sein, dass das Gutachten des Versicherers nach zu bessern ist.

Da gibt es halt den Unterschied zwischen Vermutung und Wissen. Zur Unterscheidung ist in aller Regel Kenntnis der individuellen (!!!!!) Fakten erforderlich.

Es könnte sogar so sein, dass der SV - wie dir telefonisch richtig empfohlen - nach Konfrontation mit dem Werkstattvoranschlag sein Gutachten korrigiert.

Wenn er es nicht tut, bleiben dir alle Wege offen.

Das erinnert mich an eine Rundfrage, als eine kleine, selbstverschuldete Beule an der Heckklappe meines PKW zu richten war. Die Angebote lagen zwischen 900 EUR (nicht verhandelbare Kpl.-Lackierung und Richten einer gar nicht vorhandenen Verstärkungsschiene) und 200 EUR. Weil ich die Innenverkleidung selbst aus- und eingebaut habe, waren es dann 160 EUR. Man sieht absolut nichts.

Ich hatte die allererste Frage jeder Werkstatt, ob (überteuert) als Versicherungsschaden abgerechnet werden kann, bei allen Werkstätten mit "nein" beantwortet.

Du findest es also i.O. erstmal 2 Wochen darauf zu warten bis der Gutachter aus dem Skiurlaub zurückkommt.
Welcher dann u.U.noch 10 Tage in Quarantäne muss?
Oder anschließend 4 Wochen Krankenhausaufenthalt?
Man weiß ja nie was heutzutage alles passiert.
Vielleicht sollte er sich aber auch einfach den Tipp beherzigen, der Werkstatt zu sagen daß er selbst schuld war und selber zahlt. Dann kostets wohl nur die Hälfte. Und er spart sich die vermulich vereinbarte SB bei seiner VK.
Kann man machen, ja.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 2. Januar 2021 um 15:04:32 Uhr:


Du findest es also i.O. erstmal 2 Wochen darauf zu warten bis der Gutachter aus dem Skiurlaub zurückkommt.
Welcher dann u.U.noch 10 Tage in Quarantäne muss?
Oder anschließend 4 Wochen Krankenhausaufenthalt?

Oder 3 Jahre berufsunfähig ist? Oder mal eben Zigaretten holen geht?

Der TE ist - vermute ich - erwachsen. Er wird (das vermute ich auch) - völlig unabhängig davon, was ich OK finde - für sich entscheiden können, welche Zeit er für eine Klärung ansetzt.

Aber du hast perfekt richtig gelesen: Ja, ich würde die 14 Tage warten. Ich!!!.
Falls er in Quarantäne muss, würde ich fragen, ob ich ihm eine E-Mail schicken darf. Manche SV haben einen PC - das sollte man nicht von vorneherein ausschließen. Persönlich würde ich nicht aufkreuzen - am Ende ist er ein Maskenverweigerer. Wer weiß das schon?

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Die Ratschläge, auf den "Gutachter" zu warten, kann man getrost in die Tonne kloppen!
Der wird an seinem "Gutachten" nichts ändern, denn er hat es auf Weisung und Vorgabe der Versicherung so niedrig erstellt.
Dies dient als Betrugsgrundlage für den Fall, dass fiktiv abgerechnet wird.
Außerdem soll es, wie hier, den reparierenden Kaskokunden verunsichern und einschüchtern, damit dieser möglicherweise dann doch eine minderwertige Reparatur in der Billigbude der Versicherung durchführen lässt.
Davon darf sich niemand beeindrucken lassen und man sollte die Reparatur in der Werkstatt seiner Wahl ausführen lassen.
Erst wenn die Versicherung die vollständige Zahlung der Rechnung verweigern würde, womit allerdings nicht zu rechnen ist, wäre es notwendig, unverzüglich einen Anwalt zu beauftragen, die Versicherung gerichtlich zur vollständigen Vertragserfüllung zu zwingen.

Lieber TE: So ist das halt in Foren.

Da gibt es Tauben (immer die gleichen - aber meist weniger verbohrt) und Falken (die haben auch einen Namen und predigen gern stets das Gleiche zu ihrem Feindbild).

Wem du folgen magst, entscheidest du ganz allein.

Ich schau zum Monatsende hier mal wieder rein, wie du verfahren bist.

Wenn du die beiden Gutachten vorliegen hast, müsstest du dir die unterschiedlichen Ansätze doch selbst erklären können. Das heißt ja noch nicht, dass du sie akzeptierst oder nachvollziehst.

Querdenker, Verschwörungstheoretiker oder einfach nur Realitätsverweigerer...?

Jetzt wird es aber arg primitiv.
Zu primitiv.

Du schrobtest schon weiter vorne was. Insofern ... 😉

Wenn es nicht ums eigene Portemonnaie geht, kann man leicht Ratschläge erteilen.

Erfahrung ist noch hilfreicher. 🙂

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. Januar 2021 um 19:54:40 Uhr:


Querdenker, Verschwörungstheoretiker oder einfach nur Realitätsverweigerer...?

Oder einfach nur beruflich mit der Versicherungswirtschaft verbandelt?

Es gibt Neuigkeiten...
Gutachter hat mich Heute Morgen endlich kontaktiert. Ich habe ihm mein Anliegen geschildert (von wegen er hat Teile übersehen, allg. Abweichung vom KVA) und gefordert, dass er sein Gutachten überarbeiten soll, so dass die Versicherung mir die Freigabe erteilt und ich mein Fahrzeug reparieren kann. Seine Antwort war, dass ich der Werkstatt einen verbindlichen Reparaturauftrag erteilen soll und dann würde (wenn ich ihm eine Kopie des Auftrags zuschicke) er das Gutachten anpassen.

Für mich hat das irgendwie keinen Sinn gemacht und habe ihm gesagt, was ist, wenn er das Gutachten nicht anpassen würde (aus welchen Gründen auch immer) und ich auf den Differenzbetrag von >1000€ sitzen bleibe. Hier war seine Antwort, dass so ein Vorgehen "Gang und Gäbe" wäre und jede Werkstatt das so kennt.

Ich habe daraufhin den Berater aus der Werkstatt angerufen und gefragt, ob das wirklich "Gang und Gäbe" wäre. Er hat verneint und hat mich auf dieselben Bedenken verwiesen, die ich auch hatte. Er schlug vor dem Gutachter anzubieten, in die Werkstatt zu kommen, dort würde die Mechaniker ihm die fehlenden Teile zeigen und dann müsse er das Gutachten ja anpassen. Ich habe danach erneut den Gutachter angerufen und ihm das alles geschildert und er war schon dezent angepisst, aber hat sich auf einen Termin nächste Woche mit der Werkstatt eingelassen.

Fortsetzung folgt...

Klingt geradezu so, als ob das Vorgehen des Gutachters System hätte.
Ich schreib erstmal nur die Hälfte oder 2 Drittel auf und wenn der Vers.nehmer sich nicht damit abspeisen lässt und zur teureren Werkstatt geht oder sonstwie renitent ist, dann bessere ich in Gottes Namen nach.
Au weia.

Der Gutachter wird die Vorgabe der Versicherung haben, so zu handeln.

Bei einem erteilten Reparaturauftrag anders zu kalkulieren als ohne, davon habe ich auch schonmal gehört.

Genau wie plötzlich bestimmte Positionen eben doch im Kasko-Gutachten auftauchen, wenn das Fahrzeug dadurch zum Totalschaden wird...

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