Vorgehen nach Wildunfall (Teilkasko)
Hallo,
mir ist vor einigen Tagen ein Reh vor meinen Ford Fiesta (Teilkasko) gelaufen, nichts wildes nur ein Bagatellschaden (Frontstoßstange, Motorhaube, Scheinwerfer etc.) an meinem Auto. Vorab, das war eigentlich mein erster "Unfall", deswegen bin ich derzeit ein wenig überfragt.
Ich habe den Schaden bei der Versicherung gemeldet und bin am nächsten Tag in eine Ford Vertragswerkstatt, um einen Kostenvoranschlag (KVA) erstellen zu lassen. Laut KVA betragen Reparaturkosten knapp 4000€ (Fahrzeug wurde nicht zerlegt). Am nächsten Tag hat die Versicherung einen Gutachter vorbeigeschickt, der das Auto auch im unzerlegten Zustand begutachtet hat. Gestern habe ich das Gutachten erhalten und der Gutachter hat die Reparaturkosten bei knapp 2500€ angesetzt, so das wir eine Differenz von 1500€ haben.
Ich habe das Gutachten mit dem KVA verglichen und die Differenz entsteht durch verschiedene Punkte:
-Verschiedene Verrechnungspreise
-Ein Teil wurde vom Gutachter nicht in dem Gutachten erwähnt, welches von der Werkstatt aber als Defekt deklariert wurde und ausgetauscht werden soll
-In dem Gutachten wurden keine Kosten für Verbringung der Ersatzteile (z.B. Fahrt zum Lackierer) oder Entsorgungskosten angesetzt
Wie gehe ich nun vor? Ich möchte das Fahrzeug repariert haben und keine fiktive Abrechnung.
48 Antworten
Zitat:
@Paddyphone schrieb am 14. Dezember 2020 um 09:32:15 Uhr:
Ich habe jetzt noch einen Termin bei einer anderen Vertragswerkstatt vereinbart, mal schauen, auf was für eine Summe die kommen.
Das bringt Dir überhaupt nichts, außer möglicherweise unnötige Kosten.
Es ist leider durchaus üblich, dass weisungsgebunden erstellte Kasko - "Gutachten" nur die Hälfte der tatsächlichen Schadenshöhe ausweisen.
Lasse Dein Fahrzeug in der von Dir gewählten markengebundenen Fachwerkstatt vollständig sach- und fachgerecht reparieren. Die dafür gestellte Rechnung muss und wird vollständig gezahlt werden, auch wenn sie deutlich höher ist als die im "Gutachten" genannte Summe.
Die zweite Werkstatt möchte ich ehrlich gesagt aus verschieden Gründen aufsuchen:
1) Um sicherzugehen, dass der KVA nicht überspitzt war.
2) Die erste Werkstatt hat ein wenig Desinteresse gezeigt und wollte es nicht selber mit dem Gutachter klären, sondern ich sollte mich mit ihm in Verbindung setzen.
3) Bei der 1. Werkstatt kriege ich keinen Reparaturtermin vor Ende Januar und so lange möchte ich eigentlich nicht warten.
Vielen Dank nochmal für alle hilfreichen Kommentare.
Zitat:
@Paddyphone schrieb am 14. Dezember 2020 um 09:32:15 Uhr:
Zitat:
@Peterson1982 schrieb am 12. Dezember 2020 um 14:31:05 Uhr:
Würde tippen, dass der TE bei der HUK versichert ist.Da ist sowas üblich 😁
Nein, es ist nicht HUK, sondern ein großer Versicherer aus der Schweiz.
Auf die Postings der notorischen HUK-Bashing-Aktivisten musst du nicht eingehen. Absolut ohne Mehrwert.
Und natürlich Vorsicht bei Einschaltung eines Anwalts ohne RSV. Die Kostenübernahme ist alles andere als gesichert.
Und auch Vorsicht bei Meinungen, die Versicherung würde alle überhöhten Kosten der Vetragswerkstatt bezahlen.
Ich würde so vorgehen, wie du es vorhast. Scheint mir der mit großem Abstand der vernünftigste Weg.
Wie ist denn die aktuelle Lage so?
Wäre doch ganz interessant.
Übrigens: Grosser Versicherung aus der Schweiz?
Da denkt man natürlich gleich an die Generali oder wenn nicht die, dann die Züricher.
In dem Zusammenhang erinnere ich mich an einen Thread in dem auch übelst über die HUK24 geschimpft wirde und ein User die Generali über den grünen Klee lobte.
Wie toll großzügig und unbürokratisch die sei und sein zuständiger Berater immer nur das Beste für ihn wollte und auch bei der Zentrale herausholen würde.
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Ich würde die Generali eher in Italien suchen.
Da die Generali einer der größten VS in Europa ist, findet man die auch in der Schweiz.
Ein kurzes Update:
Ich war noch in einer zweiten Werkstatt, die sind in etwa auf die gleiche Summe gekommen, wie die erste Werkstatt. Habe dann nochmal mit der Versicherung gesprochen und den 2. KVA eingereicht, aber die erteilen nur die Freigabe für die Reparaturkosten in Höhe von 2500 (wie es im Gutachten steht). Laut Versicherung sollte ich mit dem Gutachter Kontakt aufnehmen (mit dem Hinweis, dass ein Nachtragsgutachten erstellt werden muss/soll), aber leider ist er derzeit in seinem 14-tägigem Weihnachtsurlaub. (Gutachter ist übrigens die Claims Experts GmbH)
Generell ist die Kommunikation mit der Versicherung einfach nur miserabel. Meistens kommt im Gespräch immer der Punkt, wo gesagt wird: "Puh, da weiß ich auch nicht, was Sie machen können." Ich weiß nicht, ob das damit zusammenhängend, dass ich seit Heute kein Kunde mehr der Versicherung bin....
Achja, eine RSV habe ich nicht (dachte immer, dass ich diese in meinen jungen Jahren noch nicht brauche), daher möchte ich mir den Gang zum Anwalt eigentlich sparen.
Wenn Du das Auto reparieren lassen willst, brauchst Du den Gang zum Anwalt nicht scheuen, da die Versicherung sowieso zahlen muss, dann zahlen die den Anwalt halt gleich mit.
Hast Du Deinen Telefonpartnern nicht gesagt, daß Du das Auto bei einer Werkstatt reparieren lassen möchtest?
Das klingt eher so, als ob die Versicherung glaubt, Du willst fiktiv abrechnen lassen.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 2. Januar 2021 um 07:16:35 Uhr:
Wenn Du das Auto reparieren lassen willst, brauchst Du den Gang zum Anwalt nicht scheuen, da die Versicherung sowieso zahlen muss, dann zahlen die den Anwalt halt gleich mit.
Der Versicherer zahlt das, was er anerkennt. Nie mehr.
Ist man/derAnwalt damit nicht einverstanden, kann man/der Anwalt versuchen, per Gericht eine Änderung herbei zu führen.
Die Kosten trägt die Partei, die verliert.
Ist das nicht mehr so?
Wenn ich überhaupt einer Rechtsberatung in meinem konkreten Fall Glauben schenken würde, dann nur der eines Anwalts, nachdem er meine Akte studiert hat.
Ist man Mitglied eines der führenden Autoklubs, gibt es die durch einen Vertragsanwalt vor Ort kostenlos.
Hier hilft nur abzuwarten, bis der Sachverständige wieder erreichbar ist um zu versuchen, eine Klärung der Widersprüche herbeizuführen.
Einen Rechtsanwalt würde ich, weil es sich hier um einen Kaskoschaden handelt, nur im äußersten Fall hinzuziehen.
Der Streitwert wird nur so hoch sein, dass der Fall ggf. vor dem Amtsgericht verhandelt wird, wo kein Anwaltszwang besteht.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 2. Januar 2021 um 07:16:35 Uhr:
Hast Du Deinen Telefonpartnern nicht gesagt, daß Du das Auto bei einer Werkstatt reparieren lassen möchtest?
Das klingt eher so, als ob die Versicherung glaubt, Du willst fiktiv abrechnen lassen.
Doch, habe es erwähnt und es ist auch im Gutachten so vermerkt.
Der Abgleich der widersprüchlichen Gutachten und Klärung/Erläuterung mit dem SV des Versicherers scheint mir der einzig vernünftige Weg.
Erst danach würde ich über den nächsten Schritt nachdenken (und nie im Leben den Rechtsberatungen hier folgen, die suggerieren, ich hätte freie Hand - der Versicherer müsse eh alles bezahlen).
Also einen generellen Anspruch auf einen RA i.S.v., dass dieser def. von der Versicherung bezahlt wird, hat der TE ja def. eben nicht!
Insofern würde ich auch erst mal mit dem SV "ins Detail" gehen..., bevor ich mir anwaltliche Hilfe holen würde...
Letzterer will so oder so seine Kohle haben und im Zweifel muss (erst mal) der TE diesen bezahlen und ob er dann das Geld von der Versicherung zurück bekommt (oder anteilig) steht auch in den Sternen.
Die VK verletzt den Vertrag mit einem offensichtlich fehlerhaften Schadengutachten, welches sie zu korrigieren nicht bereit ist. Aus dieser Vertragsverletzung folgt ab diesem Punkt die Schadenersatzpflicht hinsichtlich eigener SV- und Anwaltskosten. Das ist nunmal das übliche Spiel, weil die meisten VN sich das gefallen lassen und die VK anbetrachts der vielen Fälle, wo sich die VN nicht gegen die bestellt fehlerhaften Kaskogutachten zur Wehr setzen, billiger fahren als mit einer rechtskonformen Regulierung in allen Schadensfällen. So ist die Betriebswirtschaft nun einmal.
Sich aus eigener Unkenntnis und Kostenangst von den richtigen Schritten abhalten zu lassen - das muss keine gerichtliche Klage sein -, steht jedem frei und man muss die dahinterstehende ängstliche Veranlagung eben auch respektieren. Dann aber bitte nicht rummjammern und auch nicht auf den Gedanken kommen, dass man sich mit der Teilregulierung der VK als versicherungsrechtlicher Laie herausragend durchgesetzt hätte. Denn das wäre sicher ein Trugschluss.
Ob das Gutachten des Versicherers belegbar fehlerhaft ist, weiß bislang nur eine Konifere. Die Glaskugeln der anderen verweigern so glasklare Rechtsberatung.
Lieber TE: Wenn du den vernünftigen Weg gehst und versuchst, in der Sache zu verstehen, worin die Unterschiede bestehen, hast du nicht den zweiten Schritt vor dem ersten getan. Dir bleiben alle Wege offen.
Du kannst das aber auch anders machen. Dann aber nicht rumjammern und auch nicht auf die Idee kommen, du könntest die Berater hier haftbar machen, wenn es nicht so klappt. Denn das ist ein Trugschluss.
Obschon, ein guter Anwalt ... vielleicht ..
PS: Für die Zukunft: Die meisten Gegner in Verkehrssachen haben eine RSV und Versicherer ihre Juristen ohnehin. Tatsachen- und Rechtsverdrehungen sind die Regel. Da sollte man mit einem Profi Waffengleichheit herstellen können.