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Vorgehen nach Wildunfall (Teilkasko)

Themenstarteram 11. Dezember 2020 um 19:34

Hallo,

mir ist vor einigen Tagen ein Reh vor meinen Ford Fiesta (Teilkasko) gelaufen, nichts wildes nur ein Bagatellschaden (Frontstoßstange, Motorhaube, Scheinwerfer etc.) an meinem Auto. Vorab, das war eigentlich mein erster "Unfall", deswegen bin ich derzeit ein wenig überfragt.

Ich habe den Schaden bei der Versicherung gemeldet und bin am nächsten Tag in eine Ford Vertragswerkstatt, um einen Kostenvoranschlag (KVA) erstellen zu lassen. Laut KVA betragen Reparaturkosten knapp 4000€ (Fahrzeug wurde nicht zerlegt). Am nächsten Tag hat die Versicherung einen Gutachter vorbeigeschickt, der das Auto auch im unzerlegten Zustand begutachtet hat. Gestern habe ich das Gutachten erhalten und der Gutachter hat die Reparaturkosten bei knapp 2500€ angesetzt, so das wir eine Differenz von 1500€ haben.

Ich habe das Gutachten mit dem KVA verglichen und die Differenz entsteht durch verschiedene Punkte:

-Verschiedene Verrechnungspreise

-Ein Teil wurde vom Gutachter nicht in dem Gutachten erwähnt, welches von der Werkstatt aber als Defekt deklariert wurde und ausgetauscht werden soll

-In dem Gutachten wurden keine Kosten für Verbringung der Ersatzteile (z.B. Fahrt zum Lackierer) oder Entsorgungskosten angesetzt

Wie gehe ich nun vor? Ich möchte das Fahrzeug repariert haben und keine fiktive Abrechnung.

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48 Antworten

Hast du Werkstattbindung vereinbart?

Kann es sein, dass der Gutachter davon ausgegangen ist, dass du nicht reparieren lassen willst?

Themenstarteram 11. Dezember 2020 um 19:43

Nein, habe keine Werkstattbindung vereinbart und ich hatte ihm gesagt, dass ich es reparieren will und keine fiktive Abrechnung will (ist auch so im Gutachten vermerkt).

Dann zeige das Gutachten deiner Werkstatt und kläre mit denen, wie weiter vorgegangen werden soll.

Die Werkstatt kann sich auch mit dem Gutachter in Verbindung setzen, wenn etwas übersehen wurde oder anders eingeschätzt wird.

Der SV wird mit wesentlich günstigere Verrechnungssätzen kalkuliert, Lackmaterial, UPE und Verbringung weggelassen, dann noch ein Bauteil vergessen/nicht gesehen haben und schon bist du bei der Differenz.

Kläre das mit ihm und wenn er nicht einlenkt, hole dir anwaltliche Hilfe!

Meine Partnerin hatte vor ein paar Jahren auch so einen Wildschaden mit einem vergleichbaren Kleinwagen. Wir sind dann zu einem Karosseriefachbetrieb gefahren und haben nicht erwähnt, daß es eine Versicherung gibt. Der Meister hat sich das Fz eingehend angeschaut und gemeint, daß das Ganze etwa1200€, maximal 1400€ kosten wird mit allem drum und dran, also keine Sparversion.

Nachdem dann die Versicherung ins Spiel kam stieg der Preis dann auf 2500€.

Würde tippen, dass der TE bei der HUK versichert ist.

Da ist sowas üblich :D

Immer dieses (teiweise berechtigte) "bäsching" ;-)

Vielleicht sollte man abwarten was der TE über den Fortgang berichtet, wenn er sich nochmals meldet ...

am 13. Dezember 2020 um 19:26

Wenn ein derartiger Unterschied zwischen KV und Gutachten besteht, soll die Werkstatt nach dem Zerlegen den Gutachter holen, der den Schaden dann neu bewertet. Generell ist es korrekt, wenn bei einem KV von 4000 Euro die Versicherung ein Gutachten anfertigen lässt.

Mal wieder die Empfehlung, einen Anwalt einzuschalten. Ich kann das nicht verstehen.

Das liegt daran, dass du keine Ahnung hast und so einen Unfug zum Besten gibst!

Woher die Differenz stammt, ist eindeutig.

Bei Kaskoschäden sollte man zumindest sehr vorsichtig mit der Einschaltung von Anwälten sein.

Wenn repariert wird, hat man i. d. R. keine Probleme, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. Dezember 2020 um 21:58:55 Uhr:

Bei Kaskoschäden sollte man zumindest sehr vorsichtig mit der Einschaltung von Anwälten sein.

Wenn repariert wird, hat man i. d. R. keine Probleme, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Der TE hat freie Werkstattwahl

Der SV hat mit irgendwelchen Stundenverrechnungssätzen von Partnerwerkstätten kalkuliert und die üblichen Positionen weggelassen

Wie ich bereits sagte, den SV darauf aufmerksam machen und wenn das nichts bringt, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Risiko auf Kosten sitzenzubleiben, geht gegen Null!

So ist es.

Hallo,

ich kann bei einem Kaskoschaden, der repariert werden soll, nur empfehlen, das Fahrzeug bei der reparierenden Werkstatt besichtigen zu lassen.

Wir hatten im letzten Jahr einen hohen VK-Schaden. Zur Erstellung des Gutachtens hatten wir einen Termin mit dem Gutachter bei unserer BMW-Werkstatt gemacht. Bei der Besichtigung des Fahrzeuges war, außer mir, ein Annahmemeister der Werkstatt zugegen.

Das Gutachten passte zu den später in Rechnung gestellten Kosten auf den Cent genau. Stundensätze, Ersatzteilaufschläge etc. wurden vom Sachverständigen beim Meister abgefragt und passend im Gutachten angesetzt.

Versicherer war übrigens, auch wenn man es nach den Äußerungen hier im Forum kaum glauben mag, die HUK.

Gruß Rainer

Themenstarteram 14. Dezember 2020 um 8:32

Zitat:

@Peterson1982 schrieb am 12. Dezember 2020 um 14:31:05 Uhr:

Würde tippen, dass der TE bei der HUK versichert ist.

Da ist sowas üblich :D

Nein, es ist nicht HUK, sondern ein großer Versicherer aus der Schweiz.

Ich habe jetzt noch einen Termin bei einer anderen Vertragswerkstatt vereinbart, mal schauen, auf was für eine Summe die kommen.

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