Vorgehen bei Unfallschaden im Bezug zum Gutachter

Hallo zusammen,

mein 6 Jahre alter Audi A6 ist seit 2 Wochen nicht mehr unfallfrei, da auf einem Parkplatz ein Verursacher beim Ausparken rückwärts in mich reinfuhr.

- Der Schaden ist aus meiner Sicht nur äußerlich und auch nur, wenn man weiß, dass dort Kratzer sind ersichtlich (also für mich ist das recherchieren ärgerlicher als der Schaden selber)
- Nach ersten Internetrecherchen und Rückfragen bei einer Antwalt-Hotline, eine hohe Wahrscheinlichkeit das ich trotzdem eine Teilschuld bekomme. Scheint wohl generell bei laufenden Motor und Unfall auf Parkplatz so zu sein.
- Unfallschaden laut erster Besichtigung kein Bagatellschaden (über 1.000 EUR) -> Empfehlung von Werkstatt ein Gutachter dazu zunehmen.
- Hinzu kommt, dass der Verursacher beim Unfallbericht zugegeben (mit Unterschrift) hatte, dass er der Verursacher ist und ich jetzt angst habe, dass er bzw. ich von seiner Versicherung (Haftpftlicht) gar kein "GO" bekomme, da seine VErsicherung den Schaden durch Schuldeingeständnis auf ihm komplett abwälzt.

Stand jetzt habe ich von der gegnerischen Versicherung noch kein GO erhalten, dass sie den Gutachter komplett bezahlt. Meine Versicherung (falls Teilschuld) zahlt auch mit Vollkasko keinen Gutachter.

Nach Rücksprache mit einem freien DEKRA Gutachter und der Schilderung des o.g. Problems, hat er mir angeboten, falls ich trotzdem Teilschuld bekomme, er mir bis zu 50% der Kosten gutschreiben würde (lass ich mir noch einmal schriftlich bestätigen).

Meine Frage: Wie würdet ihr vorgehen? Auf jeden Fall den Gutachter einschalten? (trotz der Gefahr Teilschuld bzw. das der Verursacher gar kein Haftpflichtanspruch hat)
Oder erst einmal zum Anwalt (wieder nerviger als der eigentliche Schaden)?

Einen Kostenvoranschlag wollten mir die Werkstätten (war bei zwei Werkstätten, um mir zwei Meinungen geben zu lassen) nur mit Vorkasse von 80€ ausstellen.

Danke für Eure Meinung!

41 Antworten

übliche Dashcams helfen vielleicht bei "Feindberührungen" von vorne und hinten, seitlich bringen sie fast nichts.

Zitat:

@xis schrieb am 18. Mai 2022 um 07:40:19 Uhr:


Mein Vorschlag: ab ins Audi Autohaus, Bedingungen setzen:

1. Ich zahle nichts
2. Der Wertverlust muss ersetzt werden

Vollmacht unterschreiben, und keinen Kopf mehr machen.

Und trotzdem wird jede Abtretung so formuliert sein, dass das Kostenrisiko beim Kunden liegt und nicht beim Autohaus - die sichern sich ab, dass sie auf keinen Kosten sitzen bleiben. Das kannst Du wohl glauben, dass das in dieser Form nur funktioniert, wenn es eben funktioniert. Zahlt die Versicherung nur einen Teil, berechnet Dir die Werkstatt den Rest weiter. Oder glaubst Du wirklich, die geben die Gewähr dass das alles durchgeht und übernehmen jedwedes Risiko?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 18. Mai 2022 um 11:39:02 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 18. Mai 2022 um 07:40:19 Uhr:


Mein Vorschlag: ab ins Audi Autohaus, Bedingungen setzen:

1. Ich zahle nichts
2. Der Wertverlust muss ersetzt werden

Vollmacht unterschreiben, und keinen Kopf mehr machen.

Und trotzdem wird jede Abtretung so formuliert sein, dass das Kostenrisiko beim Kunden liegt und nicht beim Autohaus - die sichern sich ab, dass sie auf keinen Kosten sitzen bleiben. Das kannst Du wohl glauben, dass das in dieser Form nur funktioniert, wenn es eben funktioniert. Zahlt die Versicherung nur einen Teil, berechnet Dir die Werkstatt den Rest weiter. Oder glaubst Du wirklich, die geben die Gewähr dass das alles durchgeht und übernehmen jedwedes Risiko?

Nein.

Ich setze eine Stop-Marke bei unklarer Situation. Zum Beispiel habe ich auf einen Mietwagen beim letzten Vorfall verzichtet. Der Prozess läuft noch, ich klage um die letzten 25%, aber die 75% haben ALLE Kosten gedeckt (Gutachter, Reparatur, alles). Die 25% sind in der Höhe meiner Ausfalltage, Pauschalen und Solcherlei.

Zudem hatte ich die Vollkasko mit Rabattschutz im Rücken, was Reparaturkosten angeht.

Auf den Mietwagenkosten wäre ich tatsächlich "erst einmal" sitzengeblieben.

Die Stop-Marke muss natürlich an geeigneter Stelle gesetzt werden. Welche Stelle geeignet ist, entscheidet man selbst.

Mit Vollkasko (und Rabattschutz) im Rücken ist das finanzielle Risiko im Bereich der Selbstbeteiligung.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 16. Mai 2022 um 15:12:49 Uhr:


"da seine VErsicherung den Schaden durch Schuldeingeständnis auf ihm komplett abwälzt." Gerade für solche Fälle hat man ja eine Versicherung. Da zahlt Dein Unfallgegner nichts aus eigener Tasche, ...

Doch wenn du ein Schuldanerkenntnis unterschreibst zahlst du alles das was die Versicherung nicht trägt aus eigener Tasche (zumindest habe ich das auch so gelernt).

Von wem wurde denn die Schulanerkenntnis verfasst?

Gruß Metalhead

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Zitat:

@audijazzer schrieb am 18. Mai 2022 um 09:55:58 Uhr:


übliche Dashcams helfen vielleicht bei "Feindberührungen" von vorne und hinten, seitlich bringen sie fast nichts.

Zumindest können die aber festhalten daß man selber zum Zeitpunkt der Kollision gefahren ist oder nicht (und das reicht ja in dem Fall eigentlich).

Gruß Metalhead

Moin Moin !

Zitat:

Zitat:

@gene85 schrieb am 16. Mai 2022 um 14:51:35 Uhr:

Nach Rücksprache mit einem freien DEKRA Gutachter und der Schilderung des o.g. Problems, hat er mir angeboten, falls ich trotzdem Teilschuld bekomme, er mir bis zu 50% der Kosten gutschreiben würde

Seriös hört sich anders an. Ganz anders.

Blödsinn , klingt mehr als fair!

Zitat:

wieviel Vertrauen man in einen Gutachter haben kann der es so nötig zu haben scheint dass er auf Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug angewiesen ist. In dem Boot sitzt du dann auch.

Was für einen Quatsch schreibst du da?

Zitat:

eventuell bin ich da Blind auf einen Auge, aber warum ist das Betrug, nur für mich zum Verständnis? Oder geht es darum um Betrug, dass die andere Versicherung eigentlich nur die Hälfte bezahlen muss, aber dann sozusagen 100% bezahlen würde?

da ist überhaupt kein Betrug , sondern der Gutachter berechnet sein Gutachten einfach nach der Gebührenordnung und das Gutachten muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
Sollte es aber , was nicht anzunehmen ist , zu einer Haftungsverteilung kommen , müsstest du einen Teil der Gutachtenkosten selber zahlen. Für diesen Fall bietet er dir an, diese Rechnung um bis zu 50% zu reduzieren. Das kann schon alleine deswegen kein Betrug sein , weil erstens niemand geschädigt wird oder sich jemand bereichert, zweitens aber vor allem das gängige Praxis ist, solche Gutachter werden auch von Versicherungen beauftragt und haben mit diesen Verträge, die beinhalten , dass nur x % der normalen Gebühren gezahlt werden.

mfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. Mai 2022 um 23:31:40 Uhr:


Blödsinn Quatsch

Wenn dir jemand wenigstens die Basics im Benehmen beigebracht hätte würde ich dir inhaltlich vielleicht antworten.

So natürlich nicht.

lass mal stecken,@schreyhalz is schon ganz OK

AEG

Hallo zusammen,

zum Stand und dann zu meiner Frage:
- Nachdem ich das Gutachten von der DEKRA hab lassen machen, habe ich jetzt eine Antwort von der Versicherung erhalten: "Unser Versicherungsnehmer hat den Unfall gemeldet. Wir sind bereit den Schadenfall zu regulieren.Ein Sachverständiger hat das Fahrzeug besichtigt. Der Reparaturauftrag für die im Gutachtenfestgestellten Reparaturkosten kann sofort erteilt werden.Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Abrechnung auf Grundlage des Gutachtens wünschen." --> lt. telefonischer Nachfrage übernimmt der Versicherer 100% der Kosten.
- Laut Gutachten beläuft sich die Reperatur-Summe auf knapp 2.000 € (ohne Mwst) bzw. ~2.400 € (mit Mwst)

Meine Frage:
- Ich überlege die fiktive Abrechnung zu nehmen (Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Abrechnung auf Grundlage des Gutachtens wünschen.) und den Wagen davon nicht zu reparieren, da ich nicht plane ihn zu verkaufen und der Schaden... milde gesagt... sehr überschaubar ist.
- Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile oder muss ich irgendetwas beachten?
- Und bezieht sich die Summe auf inkl. Mwst, oder?

Vielen Dank für euer Feedback!

Bei fiktiver Abrechnung gibt's immer den Netto Betrag.

Im übrigen würden dir noch andere Dinge zustehen, für die es sich hier aber kaum lohnt zu kämpfen (Nutzungsausfall / Leihwagen, Wertminderung, ....)

Nochwas: hat die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt, oder stammen die Beträge aus deinem Gutachten von der DEKRA?

Zitat:

@nogel schrieb am 31. Mai 2022 um 13:17:44 Uhr:


Nochwas: hat die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt, oder stammen die Beträge aus deinem Gutachten von der DEKRA?

Danke für den Hinweis mit der Netto-Abrechnung.

Ich hatte nur meinen eigenen Gutachter (in diesem Fall DEKRA), worauf auch die Bestätigung&Kosten beruht.

Ich bin positiv überrascht, dass sie 100% annehmen, da ich davon ausging das bei einem Parkschaden eine Teilschuld 'automatisch' entsteht (besondere Sorgfaltspflicht).

Zitat:

@gene85 schrieb am 31. Mai 2022 um 12:58:39 Uhr:


Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile oder muss ich irgendetwas beachten?

Lies dich hier ein: https://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q7102705

Bei einem weiteren Schaden wirst du leer ausgehen wenn du die sach- und fachgerechte Reparatur des Vorschadens nicht nachweisen kannst.

Sicher nimmt man 2000 EUR gern mit wenn man mit dem verbleibenden Schaden leben kann, wogegen auch nichts einzuwenden ist.

Will du späteren Diskussionen aus dem Weg gehen: Lass genau nach Gutachten reparieren. Sollte sich dabei herausstellen das der Betrag nicht ausreicht trägt das Risiko herfür der Schädiger.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 31. Mai 2022 um 13:38:44 Uhr:



Zitat:

@gene85 schrieb am 31. Mai 2022 um 12:58:39 Uhr:


Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile oder muss ich irgendetwas beachten?

Lies dich hier ein: https://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q7102705

Bei einem weiteren Schaden wirst du leer ausgehen wenn du die sach- und fachgerechte Reparatur des Vorschadens nicht nachweisen kannst.

Danke für den Hinweis. Eine Verständnisfrage, weil auch das Beispiel Heckschaden vs Frontschaden in deinem Link vorkam: Wann soll dies denn das "rauskommen" oder wann wird der Zusammenhang stattfinden? Ich frage nur, weil ich überhaupt keine Angaben zu bestehenden Schäden angeben musste/gefragt wurde. Im Gutachten wurde zwar dazu etwas erwähnt und das passte auch (es gabs keine Vorschäden bzw. der Wagen ist in einem 100% guten Zustand), aber von der gegnerischen Versicherung kam dazu nichts.

Zitat:

@gene85 schrieb am 31. Mai 2022 um 14:00:15 Uhr:


Danke für den Hinweis. Eine Verständnisfrage, weil auch das Beispiel Heckschaden vs Frontschaden in deinem Link vorkam: Wann soll dies denn das "rauskommen" oder wann wird der Zusammenhang stattfinden? Ich frage nur, weil ich überhaupt keine Angaben zu bestehenden Schäden angeben musste/gefragt wurde. Im Gutachten wurde zwar dazu etwas erwähnt und das passte auch (es gabs keine Vorschäden bzw. der Wagen ist in einem 100% guten Zustand), aber von der gegnerischen Versicherung kam dazu nichts.

Das ganze wird in der sogenannten HIS-Datenbank gespeichert, auf die die Versicherer auch Zugriff haben - sprich wenn ein neuer Schaden kommt, und dort noch ein nicht reparierter Schaden gespeichert ist, macht das die Sache kompliziert.

Zitat:

@kine050683 schrieb am 31. Mai 2022 um 18:47:43 Uhr:



Zitat:

@gene85 schrieb am 31. Mai 2022 um 14:00:15 Uhr:

Das ganze wird in der sogenannten HIS-Datenbank gespeichert, auf die die Versicherer auch Zugriff haben - sprich wenn ein neuer Schaden kommt, und dort noch ein nicht reparierter Schaden gespeichert ist, macht das die Sache kompliziert.

Verstehe. Und durch das neue Gerichtsurteil des OLG Saarbrücken, vom 28.02.2019 – 4 U 56/18 koennte trotz nur "leichte Lackschäden" auf dem Parkplatz durch den 1. Unfall, bei einem weiteren Frontalcrash (oder auch Heckcrash) und z.B. 10k€ Schaden, der Versicherer dies ablehnen, da es ein Vorschaden gab, welches nicht repariert wurde? Ich würde es ja verstehen, wenn man meine 2k€ von den 10k€ abzieht, aber doch nicht eine Komplettverweigerung. Was ist erst bei einem Totalschaden?

Echt creepy... das ist doch irgendwie komplette Autowerkstatt-Lobby Arbeit oder? ;-)

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