Vorgehen bei Motorschaden in Werkstatt bei Servicetermin

Hallo,

mein Ford S-Max Diesel, EZ 2014, über 189.000 km war heute zur regulären Inspektion (ohne bekannte Probleme) in meiner Werkstatt.

Vorhin wurde ich telefonisch vom Chef informiert, dass mein Auto nun einen Motorschaden hat. Der Mitarbeiter hätte eine Probefahrt gemacht, nun läge ein Motorschaden vor. Der Chef könne es sich nicht anders erklären, als dass der Mitarbeiter im Leerlauf den Motor zu hoch gedreht hätte. Er wüsste es aber nicht.

Er würde dies seiner Versicherung melden, diese wohl einen Gutachter schicken. Wenn Verschulden der Werkstatt festgestellt wird, würde er mir entweder einen Austauschmotor besorgen oder meinen Motor aufmachen und die Kolben erneuern, er hätte dazu heute schon mit jemanden telefoniert. Dauer gab er mir ca. 3 Monaten an. Er würde mir einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Wenn der Gutachter das Verschulden der Werkstatt feststellt, käme er natürlich für alle Kosten auf.

Bin als Laie total geschockt. Wie verhalte ich mich nun korrekt? Erstmal abwarten? Gleich einen Anwalt nehmen? Eigener Gutachter? Eigentlich ist es eine sehr gute und seriöse Werkstatt, aber bei fremder Versicherung und deren Gutachter bin ich vorsichtig. Auch kommen mir 3 Monate voraussichtliche Dauer sehr lang vor. Rechtsschutzversicherung hätte ich.

Besten Dank vorab für eure Tipps.

96 Antworten

gleice, selbe, identische, ähnliche ...ich verstehe...😁

Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. Juni 2025 um 19:34:36 Uhr:
Ist doch völlig egal. Selbst wenn einer einen Stein aufs Pedal legt und erstmal Mittag macht muss der Motor das abkönnen.

Dein Stein muss bei modernen Autos aber nicht nur das Pedal überzeugen, sondern das Steuergerät... 😜 Ich teste das aber nicht, evtl. findet sich mal ein freiwilliger...

Im Leerlauf wird oft sogar viel früher abgeregelt. Schon beim Golf V Benziner war im Leerlauf bei 4000 Umdrehungen Schluß. Wenn man mehr wollte, mußte man die Kupplung treten und Gas geben.

Macht ja auch Sinn, es ist einfahc nicht nötig, den Motor im Leerlauf so hochzudrehen.

Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Juni 2025 um 19:44:15 Uhr:
Im Leerlauf wird oft sogar viel früher abgeregelt. Schon beim Golf V Benziner war im Leerlauf bei 4000

Genau. Und daher kann der bei einer Überprüfung im Stand gar nicht 90% der Nenndrehzahl erreichen.

Kann natürlich sein, dass diese Begrenzung abgeschaltet wird, wenn das Steuergerät erkennt, dass gerade die Abgasuntersuchung läuft.

Oder halt, zumindest damals bei VW möglich, die Kupplung treten, dann gehts auch bis in den echten Begrenzer.

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Kupplung? Dieses dritte Pedal? Komisch, hab ich nicht...

Bei allen Hauptuntersuchungen der letzten 20 Jahre hat nie ein Prüfer mehr Gas gegeben, als zum Fahren in die und aus der Halle notwendig war. Bei meiner Harley - glaub ich - einmal, weil das Abgasmessgerät zunächst nicht reagierte.

Zitat:
@WeissNicht schrieb am 6. Juni 2025 um 19:06:42 Uhr:
Mir ging es eher darum, dass es eine absurde Idee ist aus der Kooperation der Werkstatt direkt darauf zu schliessen, dass da was faul sein müsste. Solch einen Beitrag konnte ich nicht unkommentiert stehen lassen.

Es gibt defacto unterschiedliche Interessen, was ich möchte, die Werkstatt, eine Versicherung und der Gutachter. Und da ich Laie bin, nicht beim Service und der Probefahrt dabei war, die Versicherung sicherlich Interesse hat, möglichst wenig zu zahlen und der Gutachter von ihr beauftragt wird, ist die Nachfrage, wie man sich in solch einem Fall so verhält, dass man seine ohnehin schon schlechtere Ausgangsposition nicht noch weiter verschlechtert, wohl legitim und keine absurde Idee. Letzten Endes hat hier die andere Versicherung das Sagen. Und ich bin schon der Meinung, dass ich einem selbst ausgewähltem und beauftragten Gutachter mehr vertraue und dieser bessere Chancen hat, wenn er frühzeitig beteiligt wird, nämlich bei der ersten Motoröffnung.

Zitat:
@hk_do schrieb am 6. Juni 2025 um 14:38:20 Uhr:
Genau so sieht es aus, und das ist auch eine gute Sache.
Allerdings:
Die Werkstatt möchte einen zufriedenen Kunden behalten, und dafür soll die Versicherung bezahlen.
Die Versicherung hat aber vermutlich ganz andere Interessen und wird die Regulierung ablehnen, wenn ein Verschulden der Werkstatt nicht nachweisbar ist.
Was wird die Werkstatt dann tun: selber die Reparatur bezahlen, oder sagen "also an uns hätte es ja nicht gelegen, aber die Versicherung wollte nicht!"??
Die Chance für einen eigenen Gutachter hat man in so einem Fall übrigens genau einmal: bevor der Motor zum ersten Mal zerlegt wird. Danach wird es für den sehr schwierig, aussagekräftige Beweise zu sichern.

Danke, genauso sehe ich es auch.

Update für alle: Nach heutigem Besuch in der Werkstatt hat der Chef gesagt, dass sein Mitarbeiter während des Service wohl zwei Mal komplett Öl aufgefüllt hat (wenn gleich dieser für das zweite Mal Auffüllen totale Amnesie hat) und anschließend das Auto Probe gefahren ist. Das Auto hatte dann wohl Fahrprobleme und er ist wieder zurück in die Werkstatt damit. Nach heutiger Untersuchung hätte man über 6 Liter Öl abgelassen und festgestellt, dass es wohl keine Kompression mehr gab. Jetzt wartet er auf den Gutachter. Danach entscheidet sich wohl, ob kompletter Motortausch oder nur Teilewechsel.

P.S. Irgendwas war noch mit alles festgefahren/nicht mehr lose bekommen, Batterie ist abgeklemmt, Motorblock geöffnet und den Rest der Erklärung kann ich Laie nicht wiedergeben.

Wie schon vermutet, hast du es mit einer seriösen Werkstatt zu tun.

Fehler passieren wo Menschen arbeiten.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit zu deiner Zufriedenheit gelöst wird, ohne dass du anwaltliche Hilfe benötigst.

Die Werkstatt gibt von sich aus den Fehler zu. Eigentlich kann die Versicherung sich dann auch den Gutachter sparen, denn der Fehler der Werkstatt und damit die Schadensursache ist ja sowieso klar.

Nur nebenbei: Unser Ford plagt sich seit einer Zeit mit der MKL und Fehler P0420 rum. Werkstatt hat gesucht, gelöscht, aber nichts gefunden.

Neulich prüfe ich den Ölstand mal und stelle fest, der ist ganz schön über Max. Ich habe dann mal abgesaugt: Knapp ein Liter habe ich rausgeholt, bis ich auf Strich Max war. Ich vermute, bei mir hat die Werkstatt auch zuviel eingefüllt bei der Inspektion, dadurch ist Öl mitverbrannt worden und das hat den Kat gekillt, dadurch jetzt die MKL.

Bei mir nur blöd: Ich kann es nicht beweisen. Ich weiß für mich nur, im Oktober wurde das Öl gewechselt und von uns nie was nachgefüllt....

Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Juni 2025 um 22:14:14 Uhr:
Die Werkstatt gibt von sich aus den Fehler zu. Eigentlich kann die Versicherung sich dann auch den Gutachter sparen, denn der Fehler der Werkstatt und damit die Schadensursache ist ja sowieso klar.

Nicht so ganz:

Neben dem Verschulden ist ja auch noch die Höhe des Schadens zu klären.

(Sollte es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommen könnte der TE aber auch später noch eigene professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.)

Er könnte auch die Schlichtungsstelle des KFZ Handwerks einschalten.

Doppelte Menge an Öl, wie eigentlich reingehört? Hast du das Schriftlich? Sofern die Werkstatt da nun ohne Gutachter dran war hat sie im Grunde Beweise vernichtet.

Am Ende jedoch plausibel. Bei zuviel Öl kann die Kurbelwelle ins Öl schlagen.Ergebnis Schaumbildung, Welcher angesaugt wird und zu Mangelschmierung führen kann.

Wenn Öl angesaugt wird kann es auch zu Überdrehzahl kommen. Öl brennt halt auch, und wenn da genug nachkommt, ...

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