Vorgehen bei Motorschaden in Werkstatt bei Servicetermin
Hallo,
mein Ford S-Max Diesel, EZ 2014, über 189.000 km war heute zur regulären Inspektion (ohne bekannte Probleme) in meiner Werkstatt.
Vorhin wurde ich telefonisch vom Chef informiert, dass mein Auto nun einen Motorschaden hat. Der Mitarbeiter hätte eine Probefahrt gemacht, nun läge ein Motorschaden vor. Der Chef könne es sich nicht anders erklären, als dass der Mitarbeiter im Leerlauf den Motor zu hoch gedreht hätte. Er wüsste es aber nicht.
Er würde dies seiner Versicherung melden, diese wohl einen Gutachter schicken. Wenn Verschulden der Werkstatt festgestellt wird, würde er mir entweder einen Austauschmotor besorgen oder meinen Motor aufmachen und die Kolben erneuern, er hätte dazu heute schon mit jemanden telefoniert. Dauer gab er mir ca. 3 Monaten an. Er würde mir einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Wenn der Gutachter das Verschulden der Werkstatt feststellt, käme er natürlich für alle Kosten auf.
Bin als Laie total geschockt. Wie verhalte ich mich nun korrekt? Erstmal abwarten? Gleich einen Anwalt nehmen? Eigener Gutachter? Eigentlich ist es eine sehr gute und seriöse Werkstatt, aber bei fremder Versicherung und deren Gutachter bin ich vorsichtig. Auch kommen mir 3 Monate voraussichtliche Dauer sehr lang vor. Rechtsschutzversicherung hätte ich.
Besten Dank vorab für eure Tipps.
96 Antworten
Man hat keineswegs das Recht auf einen neuen Motor sondern auf einen gleichwertigen Ersatz.
Also eigentlich nur auf einen gebrauchten Motor.
Wenn sich keiner findet evtl..auf einen ATM Motor
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 7. Juni 2025 um 14:23:50 Uhr:
Man hat keineswegs das Recht auf einen neuen Motor sondern auf einen gleichwertigen Ersatz.
Also eigentlich nur auf einen gebrauchten Motor.
Wenn sich keiner findet evtl..auf einen ATM Motor
Da es sich bei der Werkstatt offenbar nicht um eine Bastelbude handelt, wird das wohl nicht der nächstbeste gebrauchter Motor mit ungefähr passender Laufleistung vom Schrottplatz sein, sondern ein geprüfter und überholter Motor. Von daher kann man wohl schon quasi neu sagen.
Das wäre natürlich Wünschenswert, aber es hängt ja auch an der Versicherung. Ob die Werkstatt einen evtl. Differenzbetrag zwischen gebrauchten und überholtem Motor selbst trägt wer weiß.
Aber wie schon gesagt wir reden hier über ungelegte Eier erst mal abwarten was raus kommt.
Einen neuen Motor wird es bestimmt nicht geben, denn der übersteigt den FZG-Wert bei weitem. Der Wiederbeschaffungswert fängt real irgendwo bei 6.000,-€ brutto an, wenn man Alter & Laufleistung berücksichtigt.
Da wird es auch schon für einen ATM samt Umbau eng. Wenn die nicht irgendwo günstig einen Ersatzmotor beschaffen können, ihren Werklohn abschreiben, solltest dui dich schon mal nach einem Ersatzfahrzeug umschauen.
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Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 6. Juni 2025 um 19:34:36 Uhr:
Ist doch völlig egal. Selbst wenn einer einen Stein aufs Pedal legt und erstmal Mittag macht muss der Motor das abkönnen.
Ich meine mich an meine Studienzeit zu erinnern, Ferienjob bei Conti. Da standen die Motoren stundenlang auf dem Prüfstand unter Volllast, die Krümmer rot glühend. Das mussten die abkönnen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. Juni 2025 um 19:34:36 Uhr:
Ist doch völlig egal. Selbst wenn einer einen Stein aufs Pedal legt und erstmal Mittag macht muss der Motor das abkönnen.
Naja, das hängt vom Fahrzeug ab. Es gibt Motoren ohne Drehzahlbegrenzer, ich hatte selbst mal so ein Fahrzeug. Da ist der Motor nach ca. 4 Sekunden kaputt. Das betrifft aber wohl nicht den Wagen des TE.