Vorgehen bei Motorschaden in Werkstatt bei Servicetermin

Hallo,

mein Ford S-Max Diesel, EZ 2014, über 189.000 km war heute zur regulären Inspektion (ohne bekannte Probleme) in meiner Werkstatt.

Vorhin wurde ich telefonisch vom Chef informiert, dass mein Auto nun einen Motorschaden hat. Der Mitarbeiter hätte eine Probefahrt gemacht, nun läge ein Motorschaden vor. Der Chef könne es sich nicht anders erklären, als dass der Mitarbeiter im Leerlauf den Motor zu hoch gedreht hätte. Er wüsste es aber nicht.

Er würde dies seiner Versicherung melden, diese wohl einen Gutachter schicken. Wenn Verschulden der Werkstatt festgestellt wird, würde er mir entweder einen Austauschmotor besorgen oder meinen Motor aufmachen und die Kolben erneuern, er hätte dazu heute schon mit jemanden telefoniert. Dauer gab er mir ca. 3 Monaten an. Er würde mir einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Wenn der Gutachter das Verschulden der Werkstatt feststellt, käme er natürlich für alle Kosten auf.

Bin als Laie total geschockt. Wie verhalte ich mich nun korrekt? Erstmal abwarten? Gleich einen Anwalt nehmen? Eigener Gutachter? Eigentlich ist es eine sehr gute und seriöse Werkstatt, aber bei fremder Versicherung und deren Gutachter bin ich vorsichtig. Auch kommen mir 3 Monate voraussichtliche Dauer sehr lang vor. Rechtsschutzversicherung hätte ich.

Besten Dank vorab für eure Tipps.

96 Antworten

Vor zwei Jahren habe ich meinen Zafira am Supermarkt geparkt. Nach etwas 30 Min. rückwärts ausgeparkt, nach einlegen des ersten Ganges und losfahren, hat es das Getriebe zerbröselt.

Man stelle sich jetzt mal vor, dass wäre während des Werkstattaufenthaltes passiert oder wenn jemand anderes gefahren wäre. Wer wäre dann Schuld? Die Karre ist alt und dann kann so ein Schaden jeden Tag passieren.

Zitat:@Monstrabidur schrieb am 6. Juni 2025 um 11:37:05 Uhr:

Der TE hat doch sicherlich ein Foto vom Tacho bei der Abgabe des Fzg. in der Werkstatt gemacht?

Klar, macht doch jedermann. Grundsätzlich.

Zitat:
@WeissNicht schrieb am 6. Juni 2025 um 11:49:19 Uhr:
Es soll angeblich noch ehrenwerte Handwerker geben, welche bei der Konstellation: Fahrzeug funktionierte bei Abgabe und ist in seiner Obhut kaputt gegangen...
Zuerst an einen eigenen Fehler denken und dafür einstehen möchten. Oder zumindest erstmal nichts ausschließen wollen.

Genau so sieht es aus, und das ist auch eine gute Sache.

Allerdings:

Die Werkstatt möchte einen zufriedenen Kunden behalten, und dafür soll die Versicherung bezahlen.

Die Versicherung hat aber vermutlich ganz andere Interessen und wird die Regulierung ablehnen, wenn ein Verschulden der Werkstatt nicht nachweisbar ist.

Was wird die Werkstatt dann tun: selber die Reparatur bezahlen, oder sagen "also an uns hätte es ja nicht gelegen, aber die Versicherung wollte nicht!"??

Die Chance für einen eigenen Gutachter hat man in so einem Fall übrigens genau einmal: bevor der Motor zum ersten Mal zerlegt wird. Danach wird es für den sehr schwierig, aussagekräftige Beweise zu sichern.

Generell ist bei dem Alter und der Laufleistung allerdings die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Werkstatt kein Verschulden nachgewiesen werden kann...

Hat der TE hier Anspruch auf einen eigenen Gutachter, wie bei einem unverschuldeten Unfall oder muß er den Gutachter akzeptieren, den die Werkstatt, bzw. Versicherung auswählt?

Wer zahlt den Gutachter, wenn sich rausstellt, kein Vershculden der Werkstatt, normaler Verschleiß?

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Die Gutachterkosten sind grundsätzlich vom Aufraggeber zu zahlen.

Der TE kann selbst einen Gutachter beauftragen und auch selbst bezahlen.

Zitat:
@Monstrabidur schrieb am 5. Juni 2025 um 21:27:09 Uhr:
BTW: Überdrehen im Leerlauf... Geht das echt noch bei Ford? VW geht nicht mehr als 3000.

Es ist ein Diesel ... der muß eine Abregeldrehzahl haben ... das wird auch bei der AU geprüft.

Auch Benziner kann man schon lange nicht mehr überdrehen, außer durch falsches Runterschalten.

Jo stimmt. Würde sagen, meiner letzter nicht begrenzter Benziner war aus den 80ern oder 90ern.

Kommt ungefähr hin. Erst mit Fliehkraftgewicht im Verteilerfinger (hatte schon der VW Bus), später etwas feiner. Ich glaube ab Bosch Motronic war Schluss.

Zitat:
@hk_do schrieb am 6. Juni 2025 um 14:38:20 Uhr:
Genau so sieht es aus, und das ist auch eine gute Sache.
Allerdings:
Die Werkstatt möchte einen zufriedenen Kunden behalten, und dafür soll die Versicherung bezahlen.
Die Versicherung hat aber vermutlich ganz andere Interessen und wird die Regulierung ablehnen, wenn ein Verschulden der Werkstatt nicht nachweisbar ist.
Was wird die Werkstatt dann tun: selber die Reparatur bezahlen, oder sagen "also an uns hätte es ja nicht gelegen, aber die Versicherung wollte nicht!"??

Mir ging es eher darum, dass es eine absurde Idee ist aus der Kooperation der Werkstatt direkt darauf zu schliessen, dass da was faul sein müsste. Solch einen Beitrag konnte ich nicht unkommentiert stehen lassen.

Die Werkstatt wird wahrscheinlich nicht aus eigener Tasche zahlen, wenn das Gutachten der Versicherung negativ ausfällt. Aber immerhin geht die Werkstatt erstmal diesen Weg anstatt von vorn herein jegliche Verantwortung von sich zu weisen.

Einen eigenen Gutachter müste der TE zahlen, könnte sich ggf. die Kosten wieder holen, wenn einwandfrei feststeht, dass die Versicherung zu zahlen hat... das Kostenrisiko ist hier allerdings hoch, da es erst nach Begutachtung festgestellt werden kann, was passiert ist. Da können gern mal ein paar 1.000er durch den Kamin gehen.

Zitat:
@Astradruide schrieb am 6. Juni 2025 um 18:04:21 Uhr:
Es ist ein Diesel ... der muß eine Abregeldrehzahl haben ... das wird auch bei der AU geprüft.

Es kommt auf das Bj./ Schadstoffnorm und damit Prüfverfahren an... vor Jahren bei meinem Golf 2 1.6D EURO 0😁 ja, da war es so, das wirkte schon gemein, wie der im Stand 2-3x in den Begrenzer gejagt wurde...

Aber ich war bei meinem aktuellen dabei...Ford Euro 6... da wird doch nur noch der Fehlerspeicher ausgelesen, ob was Abgasrelevantes dabei ist?

Direkt am Auspuff werden nur noch die Partikel gemessen, das passiert nicht bei hoher Drehzahl ... ich bin mir sicher das "moderne" Diesel nicht in den Begrenzer bei der AU geprügelt werden, das hätte ich bei meinem mitbekommen...

... das Baujahr wurde genannt ... Im Stand muß er >90% der Nenndrehzahl erreichen. Es gab früher eher Probleme damit das 90% im Stand nicht erreicht wurden.

Mein Ford ist Bj. 2015 ..= nur noch obd Dongel vom Tester ran und Sonde für die Partikelanzhal .. meine das hat sich bei der HU wo ich dabei war alles mehr oder weniger bei leerlaufdrehzahl abgespielt und war nach gefühlten 2 Minuten erledigt .. da wurde nicht hochgetourt...bin ich mir sehr sicher...

gut möglich das der TE und ich die selben Triebwerke haben ... der PSA Motorengenerationwechsel war in der Fordwelt genau 2014/2015 rum...

Ist doch völlig egal. Selbst wenn einer einen Stein aufs Pedal legt und erstmal Mittag macht muss der Motor das abkönnen.

Zitat:
@tartra schrieb am 6. Juni 2025 um 19:31:06 Uhr:
gut möglich das der TE und ich die selben Triebwerke haben ...

nein, das ist ganz sicher nicht möglich! 😉

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