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Vorführwagen Haltefrist 31 Tage

Themenstarteram 15. April 2022 um 12:26

Hallo unser neues Auto soll jetzt angemeldet für 31 Tage aufs AH, der Verkäufer meinte er brauch von unserer Versicherung noch eine EVB wo der Halter drinnen steht AH oder sie sich am besten mit dem. Verkäufer in Verbindung setzen sollen wegen genauen Namen, will er das Auto 31 Tage auf unsere Versicherung laufen lassen oder wie soll ich das Verstehen?

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48 Antworten

Ich bin da bei @windelexpress

Diese Konstellation birgt für den Käufer unterm Strich zu viele Risiken und Abzüge beim Wiederverkauf, so dass die 5% Zusatzrabatt nicht wirklich ins Gewicht fallen bei diesem Anschaffungspreis.

Der Gedanke von @PeterBH bzgl. Kumpel hinschicken zwecks Probefahrt kam mir auch, aber Peter war mal wieder schneller :)

Noch ein Einwand:

Je nach zeitlichem Verlauf, ist die Widerrufsfrist für den Kredit verstrichen. Zwar kann man Verbraucherkredite vorab wieder ablösen, i. d. R. wird aber 1% der Tilgungssumme in Rechnung gestellt.

Themenstarteram 16. April 2022 um 12:25

Ja stimmt Darky Dark, also es ist so wie gedacht, er hat grad nochmal geschrieben und er brauch erst eine EVB wenn die 31 Tage im sind mit Abweichenden Halter quasi AH dann bekommen wir das Auto, das hat nix mit Vertragseinhaltug zu tun, aber mag jetzt auch nicht mehr weiter diskutieren, dann läuft das Auto noch 2 Monate als Halter aufs AH und danach wird es im Fahrzeugbrief umgeschrieben und unsere Nummernschilder genommen...

Haltefrist 31 Tage = 2 Monate?

Peter, ich bin auch immer verwirrter....

Themenstarteram 16. April 2022 um 12:34

Im Vertrag steht Haltefrist 31,darum ging es ja die ganze Zeit, Verkäufer sagt Hyundai hat das geändert auf 90 Tage und da kann er auch nix machen, das heisst 31 Tage sind fixiert aufs AH danach bekommen wir es wo noch weiter 60 Tage das AH der Halter bleibt, dann wird es umgeschrieben auf uns... Ich weiss das ich mich auf unseren Vertrag berufen kann, aber der Verkäufer ist eine derartige falsche Ratte das es nichts mehr bringt da weiter zu streiten.

Mit falschen Ratten streitet man nicht. Man kickt sie aus dem Geschäft und sucht sich eine nette Maus :)

Und nun im Klartext. Du hast ein ungutes Gefühl bei dem Verkaufsgebahren vom AH/Verkäufer. Dieses Gefühl bestätigt sich nun in den sich ändernden Bedingungen.

Bei dieser Investitionssumme würde ich den Vertrag canceln, da zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten wurden. Die genannten Rabatte bei einem Hyundai wirst Du sicherlich auch bei einem seriösen Händler erhalten.

Mein Tipp: Finger weg, Vertrag wg. Nichterfüllung widerrufen und evtl. den Kredit auch widerrufen. Wenn es ein gekoppeltes Geschäft mit dem AH ist, ist das kein Problem.

Themenstarteram 16. April 2022 um 12:55

Der Verkäufer lacht sich doch eins und sagt okay ich Verkauf das Auto sofort für einen höheren Preis wir ich ihn bekommen habe, wenn es Auto gäbe wie vorher wäre das sicher die 1 Option die ich genommen hätte, aber man will ja doch das neue Auto haben, und vorallem will man endlich seine Ruhe haben...

Kann man machen, muss man aber nicht....

Bei einem solchen Gebahren seitens AH/Verkäufer käme mir in den Sinn bei Hyundai Deutschland nachzufragen, ob dieses Verhalten konform zu deren Geschäftspolitik ist :)

Zitat:

@Marcel42 schrieb am 16. April 2022 um 14:55:13 Uhr:

Der Verkäufer lacht sich doch eins und sagt okay ich Verkauf das Auto sofort für einen höheren Preis wir ich ihn bekommen habe, wenn es Auto gäbe wie vorher wäre das sicher die 1 Option die ich genommen hätte, aber man will ja doch das neue Auto haben, und vorallem will man endlich seine Ruhe haben...

Was steht im Vertrag? 31 Tage? Was interessiert dann, was Hyundai sagt? Vertragspartner ist das Autohaus. Und wenn ich einen Vertrag mit festem Lieferdatum habe, dann möchte (nein will) ich auch das Auto dann haben. Und ob der Verkäufer lacht? Was steht denn zu Schadensersatzansprüchen bei Nichterfüllung des Vertrages in den Bedingungen? Eure Ansprüche, weil der Verkäufer nicht erfüllt!

Alternative - für jeden weiteren Monat soll er weitere 5% nachlassen. Auto ist älter, Garantie kürzer. Oder braucht er die Kiste noch für seinen Sommerurlaub in Spanien/Portugal/Norwegen?

Und wenn er unbedingt 90 Tage Zulassung auf's Autohaus möchte? Kein Problem, dann fahrt ihr ab dem 32 Tag das Auto auf Namen und Fixkosten des Autohauses...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 16. April 2022 um 14:58:04 Uhr:

Kann man machen, muss man aber nicht....

Bei einem solchen Gebahren seitens AH/Verkäufer käme mir in den Sinn bei Hyundai Deutschland nachzufragen, ob dieses Verhalten konform zu deren Geschäftspolitik ist :)

Die Wahrscheinlichkeit, dass da eine Reaktion erfolgt, ist geringer als null. Ich vertrete u.a. eine Firma, die im Jahr rund 200 Fahrzeuge neu kauft, selbst da wurde auf eine Reklamation nicht reagiert.

Peter, zweifle ich nicht an, aber es gibt Branchen, wo das teils funktioniert.

Themenstarteram 16. April 2022 um 13:25

Ich habe bei Hynduai Deutschland angerufen und diesen Fall erzählt der Typ am Telefon war total überrascht und hat gesagt sowas machen wir nicht, da ist eine Grauzone vom AH das die sowas machen, nun ja dann habe ich böse Mail an Verkäufer und Geschäftsführer geschickt, daraufhin war funkstille und etwas später standen wir Autohaus vorm Verkäufer er sagte das er nichts mehr machen kann durch meine E Mail ist er raus und es gibt auch nur noch die Option das Auto gleich zu nehmen und die 6% zu bezahlen (ca 2500eur)das muss jetzt die Geschäftsführung entscheiden... Dann wieder Ruhe paar Tage dann hat er sich gemeldet, und wir haben gesagt das wir auf unseren Vertrag bestehen so wie es drinnen steht, die 31 Tage AH, danach geht's zu uns, oder wenn die 90 Tage sein müssen dann wollen wir das Auto sofort fahren, nächsten Tag kommt Anruf, Geschäftsleitung hat entschieden, Vertrag ist Vertrag es wird so eingehalten, auto wird jetzt angemeldet aufs AH, und dann eben so gestammel mit Versicherung und Abweichenden Halter wo ich nicht gleich wieder an was böses gedacht habe, erst paar Stunden später nach dem Anruf ist es mir aufgefallen was er will, nämlich so wie vorher die 90 Tage Halter aufs AH nach 31 Tagen dürfen wir es dann fahren...

Und warum grübelt man da nicht vor der Unterschrift drüber?

Die 90 Tage sind üblich als Haltedauer für Vorführer.

Und die evb von Dir mit Halter AH braucht er dann nämlich doch für die NZ aufs AH, denn nach 31 Tagen kann er nicht die VB des AH durch eine von Dir ersetzen, wenn ihr nach Tag 31 das Fahrzeug ausgehändigt bekommt und fahren dürft, und das AH noch 60 Tage Halter bleiben muss.

Auch das hast Du im EO nicht erwähnt, du schriebst, 31 Tage Halter AH dann Umschreibung auf Dich.

Die Telefonate mit Hyndai waren sicher auch nicht am Gründonnerstag oder Karfreitag, das hättest Du auch im EO erwähnen können.

Einfach mal üben vollständige Sachverhalte zu Papier zu bringen , anstatt diese Salamitaktik.

Mit jedem Post von Dir,gibt's DU ein neues Detail Preis. So bekommt Dein Thread zwar viele Seiten, am Ende kann sich ein dritter mit ähnlichen Problem das Lesen schenken.

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