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Vorführwagen Haltefrist 31 Tage
Hallo unser neues Auto soll jetzt angemeldet für 31 Tage aufs AH, der Verkäufer meinte er brauch von unserer Versicherung noch eine EVB wo der Halter drinnen steht AH oder sie sich am besten mit dem. Verkäufer in Verbindung setzen sollen wegen genauen Namen, will er das Auto 31 Tage auf unsere Versicherung laufen lassen oder wie soll ich das Verstehen?
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48 Antworten
Ja, so sieht es aus.
Kann aber nicht richtig sein oder?
Wieso, das kommt darauf an, welche Vereinbarung du mit dem Händler getroffen hast und wie das Fahrzeug als Vorführer genutzt werden soll. Von daher kann dir da MT auch nicht wirklich helfen, das solltest du direkt mit dem Händler klären.
Du hast den Vertrag mit dem AH gemacht.
Wenn Du einen Vorführer gekauft hast,der wagen aber noch nicht zugelassen ist, dann muss die erste Zulassung aufs AH erfolgen.
Vermutlich willst Du aber ab dem ersten Tag das Fahrzeug nutzen?
Weshalb sollte also das AH eine eVB von sich nehmen?
Dann könnten sie ja das Fahrzeug die 31 Tage bei sich stehen haben und es zur Vorführung nutzen, mit x maligen Probefahrten.
Nach 31 Tagen bekommst Du das Fahrzeug als das,was du gekauft hast. Einen Vorführwagen.
Bei Deiner Konstellation soll ja nur so getan werden,dass es ein Vorführer sei. Also ist es normal,dass Du ab erster Zulassung auch die Versicherung zu übernehmen hast,auch wenn Halter ein anderer ist.
Fahren tust nur Du.
Nein falsch, laut Vertrag ist das Auto 31 aufs AH zugelassen und wird nur vom Verkäufer gefahren und sonst niemand, nach diesen 30/31 Tagen wird das Auto auf uns umgemeldet und haben es und fahren es, aber der Verkäufer will in diesen 31 Tagen das Auto auf unsere Versicherung laufen lassen, was absolut keinen Sinn macht und ich auch nicht will.
Da hast du Recht, wenn er es fahren will, kann er auch seine Versicherung nehmen
Genau und da ist es kein deal das mal eben auf unsere Versicherung laufen zu lassen, ich glaub da sagt auch unsere Versicherung sowas geht nicht, ich weiss auch nicht wie der auf sowas kommt der Verkäufer
Wieviel Nachlass bekommst Du, wenn das Fahrzeug vorher als Vorführer zugelassen war??
Aber dann rummachen, wenn das Teil sofort auf Dich versichert werden soll.
Warum soll die Versicherung da nicht mitspielen, Zulassung auf AH gibt i.d.R. nicht mal einen Halterzuschlag. Aber sonstige Fahrer angeben. Wenn der Monat rum ist, brauchst Du nur den neuen Halter melden (Dich) und sonst am Vertrag nichts ändern, außer, Du fährst mit Deiner Frau alleine mit dem Fahrzeug.
Möglich wäre es wohl, wenn der Verkäufer im zulässigen Fahrerkreis des Versicherungsvertrags enthalten ist.
Darauf einlassen würde ich mich als Käufer aber lieber nicht.
Dann wird der Verkäufer vielleicht aber keinen so günstigen Preis fürs Auto mehr anbieten - denn das steht wohl hinter der Pseudo-Vorführwagen-Geschichte?
Genau und da ist es kein deal das mal eben auf unsere Versicherung laufen zu lassen, ich glaub da sagt auch unsere Versicherung sowas geht nicht, ich weiss auch nicht wie der auf sowas kommt der Verkäufer und im Vertrag steht nicht Auto muß die die 31 Tage auf den Käufer versichert werden
Ich würde da keinesfalls mitspielen, da der TE im Falle eines Schadens durch den Verkäufer auch noch zurückgestuft wird.
Diesen Nachlass hat uns der Verkäufer ja gegeben ca 5% Haltefrist von 31 Tagen auf das AH, danach wird es auf uns umgemeldet so und nix anders steht im Vertrag, ist ja sein Problem wenn er sowas anbietet
Um was für ein Fahrzeug geht es denn, dass 5% für diesen Deal so toll sind? Ich würde da deutlich mehr als 5% erwarten.
Ich hätte da jetzt mit ~20% gerechnet :confused: