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Vorführwagen gekauft und Mietvertrag im Handschuhfach gefunden. Legal???

Themenstarteram 12. Januar 2021 um 15:27

Hallo meine lieben.

Ich habe mir einen Vorführwagen gekauft. Als ich den jetzt zu Hause sauber gemacht habe und mal ein bisschen mit allem gespielt habe, fand ich einen Mietvertrag von meinem Auto. Ich denke, dass das Auto öfter als Mietwagen weggegeben wurde. Mir wurde aber nichts davon erzählt. Was könnte ich tun?

Danke für eure Hilfe

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35 Antworten

Auch der Preis von 25€ pro Tag inkl. 100 Frei-KM (wenn ich es richtig lese) deutet eher auf eine Autohaus interne Verwendung hin (Unfall-/ Werkstattersatzwagen).

 

Teilweise wird auch bei Probefahrten eine Schutzgebühr genommen. In der Fahrzeugklasse aber zugegebenermaßen eher nicht üblich.

 

Ich würde den Händler fragen, was damit auf sich hat, wenn es Dir keine ruhige Nächte lässt.

Zitat:

@A346 schrieb am 12. Januar 2021 um 17:11:03 Uhr:

Der Vermieter war ja sogar eine Autovermietung ...:confused:

Zitat FHD

“Wir unterstützen Ihr aktives Mietwagengeschäft zum Erhalt des Werkstatt- und Unfallersatzgeschäftes mit einem umfangreichen Angebot an Leistungen. Bieten Sie Ihren Kunden kostengünstige Mobilität und profitieren Sie von attraktiven Einkaufskonditionen – und dass ganz ohne Lizenzgebühren. Ein aktives Vermietgeschäft dient der Erweiterung des Geschäftspotenzial und sorgt für eine nachhaltige Erhöhung der Kundenfrequenz, Kundenzufriedenheit und Profitabilität.”

Macht es für dich persönlich einen Unterschied ob der Wagen von 100 Mietern gefahren wurde oder von 100 Kaufinteressenten?

Rechtlich mag das einen geringen Unterschied machen aber technisch ist es doch völlig egal.

am 12. Januar 2021 um 17:13

Interessant ist die Option auf einen Preisnachlass. Alles Andere ist irreal.

Zitat:

@Deluxe34tr schrieb am 12. Januar 2021 um 17:30:29 Uhr:

Zitat:

@A346 schrieb am 12. Januar 2021 um 17:11:03 Uhr:

Der Vermieter war ja sogar eine Autovermietung ...:confused:

Zitat FHD

“Wir unterstützen Ihr aktives Mietwagengeschäft zum Erhalt des Werkstatt- und Unfallersatzgeschäftes mit einem umfangreichen Angebot an Leistungen. Bieten Sie Ihren Kunden kostengünstige Mobilität und profitieren Sie von attraktiven Einkaufskonditionen – und dass ganz ohne Lizenzgebühren. Ein aktives Vermietgeschäft dient der Erweiterung des Geschäftspotenzial und sorgt für eine nachhaltige Erhöhung der Kundenfrequenz, Kundenzufriedenheit und Profitabilität.”

Okay, dann wird es wohl nur der Dienstleister für den Händler sein. Ich hatte mich schon gewundert ;)

Was steht denn in der Zulassungsbescheinigung und weißt du was über den HU-Termin? Mietwagen müssen alle 12 Monate hin, ein normaler Vorführwagen dagegen erst 3 Jahre nach Erstzulassung und dann alle zwei Jahre.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Januar 2021 um 21:05:30 Uhr:

Was steht denn in der Zulassungsbescheinigung und weißt du was über den HU-Termin? Mietwagen müssen alle 6 Monate hin, ein normaler Vorführwagen dagegen erst 3 Jahre nach Erstzulassung und dann alle zwei Jahre.

Ich meine, es sind 12 Monate bei Mietwagen.

Sowohl die erste, als auch folgende HUen

Mea culpa - ist korrigiert.

...also wenn ich des Öfteren einen Mietwagen fahre, sehe ich immer Aufkleber im Auto, die eine Laufleistungsverwendung bis höchstens 15.000 km vorgeben - dann werden die Autos aus der Vermietung genommen.

Nö, Sixt lässt seine Mietwagen durchaus auch mal 25 tkm laufen.

semptember 2019 und jetzt gekauft würde bei einem - legal betriebenem - mietwagen bedeuten

->dass das fahrzeug schon nach einem jahr zur HU mußte

->dass im fahrzeugschein selbstfahrmietfahrzeug vermerkt war (aber den alten entwerteten schein wirst du kaum haben ober)

->schau mal wann die letzte hu war und wann die nächste hu fällig ist. ggf gibt das indirekt über aufschluss über die nutzung

ansonsten: wenn das fahrzeug von FHD als halter betrieben wurde (?) und sich FHD online als mobil autovermietung präsentiert und du einen mietvertrag im handschuhfach findest würd ich das auch für ein mietfahrzeug halten!

werkstattersatzwagen ist doch ganz klar ein mietfahrzeug würde ich vermuten - egal ob der kunde miete zahlt oder es im rahmen des service gestellt bekommt.

hier hast du im prinzip im zweiten absatz deinen fall beschrieben:

https://www.bav.de/service/oeffentlich/3224-werkstattersatzwagen.html

ich kenn die rechtslage nicht aber ich denke mit dem mietvertrag hast im rechtstreit gute karten.

hier wurden vermutlich reglungen um gegen (jährliche hu, eintragung als selbstmietfahrzeug in der zulassung, andere art des versicherungsvertrags)

--------

geh zu deinem händler. sprich ihn drauf an. am besten mit einer kopie des mietvertrags (nicht dass er dreist das original einsackt und zerreist). ich würd ihm gar nicht sagen WO du das ding herhast! (geschickt wäre es evtl den eindruck zu erwecken, dass das nicht der einzige mietvertrag ist den du hast!)

->wirst ja sehen ob/was er dir offeriert. vermutlich wird er sich erstmal rausreden aber damit würd ich mich nicht abspeisen lassen. (soll er halt die nächste inspektion in form eines gutscheins rausspringen lassen oder oder vielleicht auch nur das aufziehen und wuchten deiner im internetz bestellten winterreifen/felgen....)

im grunde würd ich das nicht zu eng sehen.

->auf einem vorführer rutschen ständig leute wirklich sehr kurze strecken rum nur um mal zu fahren, geben der karre auch mal die sporen usw. in diesem wissen hast du das auto erworben

->mit einem mietwagen fährt der kunde auch mal eine längere strecke. bei einem werkstattersatzwagen kann es sein dass ein und derselbe werkstattkunde (oder mieter wie man ihn nun nennen möchte) das fahrzeug auch mal mehrere tage hatte (zb bei unfallreperatur). umgang mit so werkstattersatzwagen natürlich unterschiedlich - manch einer fährt nur das nötigste....ein anderer läßt keinen kurzen weg aus um das auto zu benutzen, weil er endlich mal einen vernünftigen fahrbahren untersatz unterm hintern hat(und nicht seine alte schlurre die in der werkstatt steht)

in summe würd ich sogar sagen: ein mietwagen und auch werkstattersatzwagen ist weniger fast weniger "belastung" unterschiedlicher nutzer ausgesetzt als ein vorführer.

ist aber kaffeesatzlesen.

falls dir der händler erzählt hat "den hat ein mitarbeiter gefahren der ging nie/fast nie an kunden raus" dann würd ich im gespräch durchaus unfreundlich werden (und wohl auch den geschäftsführer sprechen wollen). verkäufer erzählen ja manchmal gewisse märchen

--------

falls es sich über den hu bericht irgendwie bestätigt dass das fahrzeug tatsächlich sogar als selbstfahrmietfahrzeug zugelassen war seh ich hier klar eine preisminderung die du auch durchsetzen solltest. weniger wegen blick in die glaskugel bzgl abnutzung, sondern wegen: restwert beim späteren verkauf. dann kannst/darfst du es auch nicht verschweigen. auch im falle eines vollkaskoversicherungsschadens (wirtschaftlicher oder technischer totalschaden) kann so ein kreuzchen auch interessant für den angesetzten/erzielten restwert werden.

Das wir in dem Sinne kein Mietwagen sein, das wird ein Werkstattwagen sein, der als Verführer und bei Bedarf als Ersatzwagen vermietet wurde.

Zitat:

@newt3 schrieb am 12. Januar 2021 um 21:17:21 Uhr:

 

ich kenn die rechtslage nicht aber ich denke mit dem mietvertrag hast im rechtstreit gute karten.

Finde den Fehler.

 

Es gibt hier zum Schaden der Ratsuchenden schon genug Hobbyjuristen, die in 99% der Fälle Bullshit erzählen.

 

Tue mir ein gefallen: Reihe Dich nicht ein.

 

Der erste Halbssatz wäre die für Dich und den TE die gewinnbringste Antwort gegeben. So ist es falsch und Du schädigt ihn potentiell.

 

Als meine Frau im letzten November ihren Focus in den Service gab, bekam sie auch einen Vorführwagen als Werkstattersatzwagen. Man nahm einfach das Verkaufsschild "Vorführwagen" aus dem Fahrzeug und meine Frau fuhr, nach Unterzeichnung des Mietvertrags, davon.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 12. Januar 2021 um 18:11:58 Uhr:

Macht es für dich persönlich einen Unterschied ob der Wagen von 100 Mietern gefahren wurde oder von 100 Kaufinteressenten?

Sehe ich genau so.

Vorführer können genau so „rangenommen“ werden wie ein Mietwagen.

Als ich mein VW Polo bei VW Händler zur Inspektion abgegeben habe, bekam ich auch ein Golf 8 Vorführer mit gerade mal 27 km als Ersatzwagen und musste dafür auch bezahlen.

Wenn der Fahrer ein Assi ist und den Wagen quälen will, dann macht er das auch. Völlig egal ob es sich Mietwagen nennt oder kostenlose Vorführer.

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