Vorführfahrzeug gekauft - Autohaus überschreitet Serviceintervall

Hallo,

ich hoffe es kann vielleicht jemand helfen.
Ich habe am Freitag mein neues Auto (Vorführfahrzeug mit Erstzulassung 9/16 erhalten).
Nach gerade einmal 20 km Fahrt kam der Hinweis "Abgasystem überprüfen".
Dies ist schon einmal ärgerlich genug, jedoch musste ich beim Blick in das Serviceheft feststellen, dass das Autohaus die 1.Inspektion nicht nach einem Jahr, sondern erst nach 1,5 Jahren durchführen lies.

Weiß hier jemand, ob das ein Grund ist, um vom Kauf-/Leasingvertrag zurücktreten zu können?

Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr!

Beste Antwort im Thema

Du bist dann noch 480 km weiter gefahren oder haben die Dir das Fahrzeug vor die Haustür gestellt?

22 weitere Antworten
22 Antworten

Zitat:

@sharock22 schrieb am 13. März 2018 um 06:38:21 Uhr:


Das ist ein großes Problem mit dem Service. Überzogen ist überzogen. Wenn der Intervall 1 / 15.000 km ist dann spielt es keine Rolle ob der Wagen 500m oder 14.999 km gefahren ist! ..........

Tja, wenn das Service-Intervall denn, so wie der TE geschrieben hat, tatsächlich spätestens nach 1 Jahr durchzuführen war.

Ich wollte ja nur darauf hinweisen, das er möglicherweise da etwas falsches in seinen Fahrzeugunterlagen gelesen hat.

Vielleicht verrät er ja, um welches Fahrzeugmodell es sich handelt. Verstehe gar nicht, warum dieses bisher von ihm nicht genannt wurde.

@Volvoluder guter Ansatz vll ist es ja ein 2J Intervall.
Warten wir ab 😁

Für den aktuellen Mangel ist es doch erstmal völlig egal, ob die Neuwagen Garantie noch vorhanden ist, oder durch Überziehen des Wartungsintervalls erloschen ist.

Das Auto wurde erst vor ein paar Tagen beim Händler gekauft, wenn jetzt ein Mangel auftritt, muss er vom Händler auf GEWÄHRLEISTUNG behoben werden.

Wenn er nicht antwortet, Brief mit Fristsetzung per Einschreiben, wenn sich dann immer noch nichts tut, hilft wohl nur noch der Anwalt.

Ob die Inspektionsintervall ein- oder zweijährig ist, lässt sich durch einen einfachen Blick ins Scheckheft feststellen. Dort sind die Intervalle genau erläutert. Wenn es nicht eingehalten wurde, und "Scheckheftgepflegt" oder "Herstellergarantie/Neuwagengarantie" nicht im Kaufvertrag stehen, dann hast du leider Pech gehabt.
Aber wie gesagt, der aktuelle Mangel muss vom Händler über seine Gewährleistungspflicht abgewickelt werden.

Zitat:

@taurus1 schrieb am 16. März 2018 um 22:18:33 Uhr:


.................
Ob die Inspektionsintervall ein- oder zweijährig ist, lässt sich durch einen einfachen Blick ins Scheckheft feststellen. Dort sind die Intervalle genau erläutert. Wenn es nicht eingehalten wurde, und "Scheckheftgepflegt" oder "Herstellergarantie/Neuwagengarantie" nicht im Kaufvertrag stehen, dann hast du leider Pech gehabt.
Aber wie gesagt, der aktuelle Mangel muss vom Händler über seine Gewährleistungspflicht abgewickelt werden.

Offenbar sucht der TE immer noch im Handbuch/Scheckheft nach, ob er 1- oder 2 Jahresintervall hat😁

Ähnliche Themen

Ja, eine Antwort hierzu, bzw. um was für ein Fahrzeug es sich handelt, wäre schon hilfreich...

Aber wie gesagt, für den aktuellen Mangel unerheblich weil Gewährleistungsfall.

Moin
da muss man erst mal genau trennen Garantie und Gewährleistung .

Einmal muss der Händler/Verkäufer eine Gewährleistung geben/erbringen die sagt ja nach dem BGB aus , dass diese 1 Jahr beträgt und in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen , dass der Käufer Schuld am Schaden ist/zb kein Oil aufgefüllt . Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen , dass der Schaden nicht auf sein Verschulden hin eingetreten ist meisten sehr schwer zu beweisen.

Und eine Garantie ist eine Freiwillige Sache und mit einer Länge die der Hersteller erbringen kann und diese an Bedingungen knüpfen wie beim Auto an die regelmäßige Wartung zu festgelegten Zeitpunkten oder an Bestimmte Werkstätten usw. Wenn das nicht so gemacht wird kann er diese Verweigern wenn das im Garantievertrag so beschrieben wurde.

Aber immer daran denken im 1 Jahr ist immer der Verkäufer der Ansprechpartner und nicht der Hersteller.

Und hier wurde ein Fahrzeug gekauft Und solange es so ist wie beschrieben ist alles so OK (für den Verkäufer) hätte halt der Käufer aufpassen müssen und Nachfragen müssen wenn ihm was aufgefallen ist was nicht passt .

Dann hätte er sagen können entweder ändern/Nachbessern /Preisnachlass oder nicht kaufen und gehen.
Aber mit Unterschrift erkennt er den Kaufvertrag an und der Verkäufer muss nur genau das liefern was in Vertrag steht mehr nicht.

Zitat:

@porks schrieb am 18. März 2018 um 06:45:28 Uhr:


Einmal muss der Händler/Verkäufer eine Gewährleistung geben/erbringen die sagt ja nach dem BGB aus , dass diese 1 Jahr beträgt und in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen , dass der Käufer Schuld am Schaden ist/zb kein Oil aufgefüllt . Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen , dass der Schaden nicht auf sein Verschulden hin eingetreten ist meisten sehr schwer zu beweisen

-Die Sachmängelhaftung beträgt lt. BGB grundsätzlich 24 Monate.

-Niemand muss irgendwem eine "Schuld" nachweisen.

-In den ersten 6 Monaten müsste der VK dem K nachweisen, dass der Schaden bei Gefahrenübergang der Ware noch nicht vorlag, Oder im Ansatz vorlag.

-Nach den ersten 6 Monaten müsste der K dem VK nachweisen, dass der Schaden bei Gefahrenübergang der Ware bereits vorlag, Oder im Ansatz vorlag.

Zitat:

@porks schrieb am 18. März 2018 um 06:45:28 Uhr:


Aber immer daran denken im 1 Jahr ist immer der Verkäufer der Ansprechpartner und nicht der Hersteller.

-Das Ansprechen kann man sich nach 6 Monaten sparen, Da die Sachmängelhaftung nachbder Beweislastumkehr effektiv nutzlos für den Kunden ist.

Zitat:

@porks schrieb am 18. März 2018 um 06:45:28 Uhr:


Moin
da muss man erst mal genau trennen Garantie und Gewährleistung .

...

Habe ich gemacht. Und wenn man den Anfangspost liest, sieht man dass der TE das Auto erst vor wenigen Tagen gekauft hat.
Also ist in diesem Fall ziemlich klar, wer für die Reparatur aufkommen muss.

Ob die Herstellergarantie noch gültig ist, hängt vom Wartungsintervall ab, zu dem sich der TE aber nicht mehr geäussert hat. Wahrscheinlich liest er gar nicht mehr mit.
Was wir auch nicht wissen, ob nicht vielleicht auch noch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde.

Bei einem ähnlichen Fall, den ich selbst hatte, wollte der Händler, das ich den Schaden (verkokte Ventile, 1500Euro) über diese Gebrauchtwagengarantie abwickeln soll. Wegen der Laufleistung knapp über 100.000km wäre ich aber selbst auf einem Teil der Kosten sitzen geblieben. Erst als ich ihm eindringlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klarmachte, und das ich das Fahrzeug erst 3 Monate vorher bei ihm gekauft hatte, war er widerstrebend bereit, die Reparatur zu bezahlen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen