Vorführfahrzeug gekauft - Autohaus überschreitet Serviceintervall
Hallo,
ich hoffe es kann vielleicht jemand helfen.
Ich habe am Freitag mein neues Auto (Vorführfahrzeug mit Erstzulassung 9/16 erhalten).
Nach gerade einmal 20 km Fahrt kam der Hinweis "Abgasystem überprüfen".
Dies ist schon einmal ärgerlich genug, jedoch musste ich beim Blick in das Serviceheft feststellen, dass das Autohaus die 1.Inspektion nicht nach einem Jahr, sondern erst nach 1,5 Jahren durchführen lies.
Weiß hier jemand, ob das ein Grund ist, um vom Kauf-/Leasingvertrag zurücktreten zu können?
Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr!
Beste Antwort im Thema
Du bist dann noch 480 km weiter gefahren oder haben die Dir das Fahrzeug vor die Haustür gestellt?
22 Antworten
Das heißt, im Prinzip bin ich jetzt der Depp, da im Falle eines Schadens nach der Garantiezeit der Hersteller sich dann weniger kulant zeigen wird...
Kann der Hersteller dann sogar diesen aktuellen Garantiefall ablehnen, da ja das Serviceintervall nicht eingehalten wurde?
Hast Du Garantie oder Gewährleistung? Wie alt ist der Wagen, bzw wann war die EZL und war das AH eine Vertragswerkstatt / Vertragshändler des Fahrzeugherstellers?
Neuwagengarantie läuft noch bis 9/18.
Erstzulassung war 09/16. Das Autohaus ist Vertragshändler des Herstellers.
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dann sollen die das regeln.... die könnten auch den zweiten Service auf 09/18 unter Berücksichtigung der KM_Laufleistung vorziehen. Dann wäre ja fast wieder alles Tacko.
Das Problem ist, dass der Händler ca. 500 km entfernt ist...
Der Händler ist einer der größten Händler des Herstellers in Deutschland, jedoch meiner Meinung nach sehr unseriös.
Auf Mailanfragen erhalte ich seit Vertragsunterzeichnung keine Antworten mehr.
Kann ich ggf. zu einer örtlichen Vertragswerkstatt des Herstellers?
das Fahrzeug befindet sich noch innerhalb der 24 monatigen Gewährleistung. Um welchen Hersteller handelt es sich? Bei BMW würde ich kotzen, der gesamte Rest wird sich bemühen und vielleicht bereit erklären, die Kuh vom Eis zu holen.
Was steht im Kaufvertrag? Scheckheftgepflegt?
Warum wurde das Scheckheft nicht bei Besichtigung inspiziert?
Also wenn, jetzt 1. Im Kaufvertrag ausschließlich steht "Scheckheftgepflegt" (nicht im Inserat) den Verkäufer informieren das hier was nicht passt und im Rahmen des möglichen, zum Garantie/Kulanz erhalt eine Lösung suchen... Notfalls mit Anwalt/Gerichtlich (Rechtschutzversicherung vorhanfen?)!
2. Scheckheft wird nicht im KV erwähnt = Pech. Beim VK beschweren und auf Kulanz hoffen zur Besserung hoffen!
Eventuell ist es hersteller-abhängig, wie gut oder schlecht dem Händler vor Ort die Bearbeitung von Gewährleistungs-/Garantiefällen andernorts verkaufter Fahrzeuge vergütet wird?
Ebenso können die Bedingungen für eine Garantie, welche die gesetzliche Gewährleistung übersteigt, von Marke zu Marke variieren ...
Somit wäre wohl kaum eine allgemeingültige Antwort möglich?!
PS:
warum sollte der Händler vor Ort motiviert sein, sich um Gewährleistung/Garantie der Kunden eines großen "Marktbegleiters" zu kümmern, der ihm 1. die Kundschaft wegnimmt und 2. die Preise kaputt macht 😉
Die Neuwagengaratie gibt ja nicht der Händler sondern der Hersteller. denen ist egal welche Werkstatt den Service macht. Zieh die 2. Inspektion etwas vor, dann paßt es. Die Intervalle sind ja sowohl km als auch Zeitabhängig. Wenn der Wagen im ersten jahr nur 5.000 km gelaufen hat und der Intervall z.B. 15.000 oder 1 Jahr ist, ist das kein großes Problem. Mach in dem Beispiel einfach nach 30.000km die nächste Inspetion dann bist Du wieder drin.
Zitat:
@keksemann [url=https://www.motor-talk.de/.../...et-serviceintervall-t6295220.html?...]schrieb am 12. März 2018 um 19:23:58 Uhr.................Bei BMW würde ich kotzen, der gesamte Rest wird sich bemühen und vielleicht bereit erklären, die Kuh vom Eis zu holen.
Glück gehabt mit dem Kotzen, denn ein neuer BMW aus 2016 braucht noch nicht mit 1 Jahr zum Service😁
Der 1. Service (Ölwechsel) ist bei einem Bimmer erst nach 2 Jahren/25-30 tsd km (je nach Fahrbedingungen) fällig 😉
Das ist ein großes Problem mit dem Service. Überzogen ist überzogen. Wenn der Intervall 1 / 15.000 km ist dann spielt es keine Rolle ob der Wagen 500m oder 14.999 km gefahren ist! Nach genau einem Jahr ist der Service fällig. Gleiches gilt für 2 / 30.000 km.
Es heißt ja schließlich
Was zuerst eintrifft.
Der Hersteller wird sich natürlich so spielend leicht aus alles rausreden können.
Wenn die netten Herren auf keine Mail antworten dann mal direkt anrufen und falls dort auch nix geht: Hotline und beschweren das bewirkt manchmal Wunder.
Zitat:
@Mopedcruiser schrieb am 12. März 2018 um 19:30:05 Uhr:
zum Garantie/Kulanz erhalt eine Lösung suchen... Notfalls mit Anwalt/Gerichtlich (Rechtschutzversicherung vorhanfen?)!
Wie gedenkst du eine vollkommen freiwillige Leistung (Kulanz), die es offiziell gar nicht gibt , die ohne irgendwelche festgeschriebenen Regeln auskommt gerichtlich durchzusetzen?
Der Garantieerhalt ist auch durch, falls die Garantie tiebedingungen missachtet wurden, Da braucht es keinen Anwalt, sondern jemanden der die Garantiebedingungen lesen und verstehen kann. Im Zweifelsfall würde ich das dem TE einfach mal zutrauen.
Ich denke ein sinnvollerer Ansatz ist hier über die Gewährleistung zu gehen.
Zunächst mal der aktuelle Schaden: den muss der Verk\ufer auf Gewährleistung reparieren.
Dann die Sache mit der fehlenden Eigenschaft Checkheftgepflegt. War dies eine verträglich festgelegte Eigenschaft? Dann kann man den Händler zur Nachbesserung auffordern. Dies ist logischerweise nicht möglich. Ergo kann man den Kaufpreis mindern, Oder vom Vertrag zurücktreten. An dieser Stelle wäre der Anwalt untere Umständen wieder nicht verkehrt.