Vorfahrtsmissachtung + etwas zu schnell

Hallo zusammen,

mir hat neulich jemand auf einer Landstraße (70 erlaubt) schlicht und ergreifend beim linksabbiegen die Vorfahrt genommen. Konnte noch bremsen - reichte aber nicht ganz.
Jetzt macht er mir den Vorwurf, dass ich zu schnell war....
Hatte kurz vorher soweit ich es noch weiß so ca 77-78 lt. Tacho drauf.
Meint ihr, ich bekomme dafür eine Mitschuld? Polizei meinte ich sei unschuldig, aber die Versicherung will es noch prüfen...

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,

in D sind Schätzungen der Geschwindigkeit nicht zulässig vor Gericht.
Einzig anhand von ermittelten Werten (Bremsspur etc.) lässt sich rechtlich einwandfrei die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.

Ich finde es immer richtig super, dass die Menschen offensichtlich genug Zeit hatten die Geschwindigkeit durch Weg/ Zeit Berechnung zu ermitteln - allerdings keine Zeit hatten auf die Bremse zu drücken.
Diese frage würde ich auch der Versicherung mal stellen . . . ("scheint ja als wäre er mit Absicht reingefahren"😉

Bitte lass dich nicht heiss machen. Ohne Beweise/ Gutachten kann sich der Unfallgegner auf den Kopf stellen.

Im Schadenmeldebogen bzw. am Telefon blos keine vorschnellen Aussagen treffen. Lieber in ruhe den Hergang noch einmal konstruieren und dann melden.

Grüße
Lex

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Das mit der GPS Ermittlung hatte ich auch schon im Kopf. Sobald mein Auto aus der Werkstatt kommt....

Zitat:

@germania47 schrieb am 6. November 2014 um 17:36:05 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2014 um 17:17:21 Uhr:


Die zulässige Tachovoreilung beträgt meines Wissens maximal 10 % + 4 km/h.
Das ist die halbe Wahrheit. 7 % Voreilung von der Tachoendgeschwindigkeit ab 50 km/h ist zulässig.

Jeder hat ein bisschen Recht: 😮

Deshalb verbietet die Richtlinie 77/433/EWG generell nur eine Tempo-Unterschreitung. Niemals darf der Tacho weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird.

Großzügiger sieht es bei der Voreilung aus, der Tempo-Übertreibung. Ist der Wagen vor dem 1. 1. 91 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Heißt: Bei einem Tacho bis 250 ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1. 1. 91 erstmals zugelassen wurden: maximale Abweichung zehn Prozent Plus 4 km/h.

Zitat:

@germania47 schrieb am 6. November 2014 um 17:36:05 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2014 um 17:17:21 Uhr:


Die zulässige Tachovoreilung beträgt meines Wissens maximal 10 % + 4 km/h.
Das ist die halbe Wahrheit. 7 % Voreilung von der Tachoendgeschwindigkeit ab 50 km/h ist zulässig.

Jaja, so ist das wenn man älter wird 😉

Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. November 2014 um 17:54:38 Uhr:


Maßgeblich wäre ja der Zeitraum in dem die VoFaVE begangen wurde.
usw..

Und mit 70+ bist Du doch sicherlich nicht abgebogen?

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Zitat:

@ikz schrieb am 6. November 2014 um 17:55:55 Uhr:


Das mit der GPS Ermittlung hatte ich auch schon im Kopf. Sobald mein Auto aus der Werkstatt kommt....

Ich würde zu einem mobilen Prüfdienst des ADAC fahren, wenn die mal wieder eine Tacho-Prüfung anbieten. Dann hast du was schriftliches in der Hand.

Einfach unter ADAC.de nach "Mobile Prüfdienste" in deiner Gegend suchen.

Herbert, ist schon richtig. Das mit dem schriftlichen stimmt. Die Überprüfung mit dem Navi würde ich trotzdem machen - um zu sehen, ob die Tacho-Prüfung überhaupt lohnt.

In unseren Autos liegen Karteikarten mit der Tachoabweichung in 10er Schritten (bis 130 Km/H) im Handschuhfach. Macht das Leben billiger...

Naja, ein wenig vorgehen wird er ja bestimmt, oder?

Eben - Du weißt nur noch nicht wie viel...

Das zu ermitteln (erahnen, aber GPS ist schon ziemlich genau) kostet Dich eine Fahrt mit Navi - danach kannst Du weiter sehen.

Die Versicherung hat vor 2 Wochen einen "Vorschuss" von 10.000€ geleistet und den Gutachter bezahlt. Jetzt warten sie auf Akteneinsicht bei der Polizei/Staatsanwaltschaft weil der Unfallgegner angeben hat, dass ich zu schnell gewesen sein soll...
Weiß jemand wie lange es dauern kann bis man Akteneinsicht bekommt?

Wenn die Akte nicht anderweitig unterwegs ist, z. B. bei deinem Anwalt, dann geht das schnell.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Dezember 2014 um 13:53:59 Uhr:


Wenn die Akte nicht anderweitig unterwegs ist, z. B. bei deinem Anwalt, dann geht das schnell.

Was spricht denn dagegen, dass sein Anwalt die Akte kopiert und direkt der Versicherung schickt???😕

Ganz einfach: Es ist sein Anwalt. Wenn der der Versicherung die Akte in Kopie überlässt, wird er gleichzeitig für die gegnerische Versicherung tätig, sofern er ihr dies in Rechnung stellt. Wurde früher oft und gerne gemacht. Pro Seite 1,- DM und dazu noch eine Pauschalgebühr für die Tätigkeit.
Selbst wenn nicht, und aus der Akte ergibt sich, das zu schnell gefahren wurde, hat der eigene Anwalt dem Gegner den Grund für Abzüge geliefert.
Beides geht nicht.
Nur wenn sich aus der Akte nichts Nachteiliges für den eigenen Mandanten ergibt, kann ich "zur Beschleunigung der Schadensabwicklung" der gegn. Versicherung die Akte in Kopie überlassen.

Gruß
Peter

Zitat:

Nur wenn sich aus der Akte nichts Nachteiliges für den eigenen Mandanten ergibt, kann ich "zur Beschleunigung der Schadensabwicklung" der gegn. Versicherung die Akte in Kopie überlassen.

Gruß
Peter

Und genau ist meine Vermutung, dass für den Mandanten nicht nachteiliges protokolliert ist.

Klaus

Sein Anwalt kann sich gerne Kopien für sich selber machen.
Der Gegner hat Anspruch auf die Originalakte und nicht auf irgendwelche Kopien.

Naja, aus der Erfahrung heraus dauert der Erhalt von Ermittlungsakten leider schon was länger. Es ist absolut nix unübliches, auf eine Ermittlungsakte mal 2-3 Monate zu warten, auch mal länger.

Das eine Ermittlungsakte schon nach 4 Wochen vorliegt passiert im Regelfall dann, wenn eine ganz klare Kiste aufgenommen wird. Die Fälle sind aber eher rar gesäht.

Eher dauert es wesentlich länger.
Außerdem weiß ich garnicht, wie man hier 2 Seiten lang über einige km/h Überschreitung schwadronieren kann, das wird dein Problem nicht werden....

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