Vorfahrtsmissachtung + etwas zu schnell

Hallo zusammen,

mir hat neulich jemand auf einer Landstraße (70 erlaubt) schlicht und ergreifend beim linksabbiegen die Vorfahrt genommen. Konnte noch bremsen - reichte aber nicht ganz.
Jetzt macht er mir den Vorwurf, dass ich zu schnell war....
Hatte kurz vorher soweit ich es noch weiß so ca 77-78 lt. Tacho drauf.
Meint ihr, ich bekomme dafür eine Mitschuld? Polizei meinte ich sei unschuldig, aber die Versicherung will es noch prüfen...

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,

in D sind Schätzungen der Geschwindigkeit nicht zulässig vor Gericht.
Einzig anhand von ermittelten Werten (Bremsspur etc.) lässt sich rechtlich einwandfrei die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.

Ich finde es immer richtig super, dass die Menschen offensichtlich genug Zeit hatten die Geschwindigkeit durch Weg/ Zeit Berechnung zu ermitteln - allerdings keine Zeit hatten auf die Bremse zu drücken.
Diese frage würde ich auch der Versicherung mal stellen . . . ("scheint ja als wäre er mit Absicht reingefahren"😉

Bitte lass dich nicht heiss machen. Ohne Beweise/ Gutachten kann sich der Unfallgegner auf den Kopf stellen.

Im Schadenmeldebogen bzw. am Telefon blos keine vorschnellen Aussagen treffen. Lieber in ruhe den Hergang noch einmal konstruieren und dann melden.

Grüße
Lex

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Richtig 🙂

Edit:
Du hast deinen Beitrag ergänzt, nachdem ich schon geantwortet hatte.
Es könnte sein, dass sich das Gutachten auf die Tachovoreilung beschränkt, da du schon eine Tachogeschwindigkeit von knapp 80 km/h eingeräumt hast.

Ok, im Ernstfall wäre dann bin ich mal gespannt ob 5-6% real zu viel vor Gericht eine Teilschuld begründen.

70² = 4.900
75² = 5.625

5.625 / 4.900 = 115 %

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2014 um 14:03:13 Uhr:


70² = 4.900
75² = 5.625

5.625 / 4.900 = 115 %

Wie kommst du auf Quadratkilometer?

(75/70)*100 wären 107%

edit: ist es nicht sogar so, dass der Verursacher beweisen müsste, dass der Unfall bei geringerer Geschwindigkeit nicht oder mit deutlich geringeren Auswirkungen stattgefunden hätte oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

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So falsch liegst Du da nicht. Vielleicht ein Grund, für die Faustregel. Schau mal unter dem genannten Beitrag nach, da ist die Faustregel aufgeführt.
Und dann geh zum Anwalt, dürfte besser sein.

Zitat:

@ikz schrieb am 6. November 2014 um 14:07:31 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2014 um 14:03:13 Uhr:


70² = 4.900
75² = 5.625

5.625 / 4.900 = 115 %

Wie kommst du auf Quadratkilometer?
(75/70)*100 wären 107%

edit: ist es nicht sogar so, dass der Verursacher beweisen müsste, dass der Unfall bei geringerer Geschwindigkeit nicht oder mit deutlich geringeren Auswirkungen stattgefunden hätte oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Das ist dimensionslos.

Es geht darum, dass der Bremsweg nach der allgemeinen Faustformel mit dem Quadrat der Geschwindigkeit zunimmt:

75² / 70² = 7,5² / 7,0² = 0,75² / 0,70² = 1,15 = 115 %

Heute rechnet man bei Gefahrbremsungen aber nur mit den halben Werten z. B.:

Normalbremsung
aus 75 km/h: (75 / 10)² = 56,25 m
aus 70 km/h: (70 / 10)² = 49,00 m
56,25 / 49,00 = 1,15 = 115 %

oder

Gefahrbremsung
aus 75 km/h: 0,5 x (75 / 10)² = 28,125 m
aus 70 km/h: 0,5 x (70 / 10)² = 24,500 m
28,125 / 24,500 = 1,15 = 115 %

Die Reaktionszeit mit 3/10 habe ich mal unberücksichtigt gelassen, die kommt aber tatsächlich noch dazu.

Mit 70 km/h wärst du insgesamt ca. 5 m eher zum Stillstand gekommen, als mit 75 km/h.
Selbst wenn ein Aufprall auch mit 70 km/h unvermeidbar gewesen wäre, so wäre die tatsächliche Aufprallgeschwindigkeit aber erheblich geringer gewesen.

Wenn dir ein Gutachter nachweist, dass der Unfall unter Einhaltung der zul. Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können, dann sieht´s noch schlechter für dich aus.

Jetzt ist aber alle Spekuliererei umsonst.
Warte ab was kommt und dann entscheide, ob du einen Anwalt benötigst.

Mal so ganz allgemein.

Wenn eine Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, dann ist das die Geschwindigkeit, die nicht überschritten werden darf.
Wenn jemand meint, er könne diesen Wert nach eigenen Maßstäben höher ansetzen (z. B. +10 %), dann ist er auf dem Holzweg.
Es steht jedem frei etwas langsamer als vorgeschrieben zu fahren, nicht aber schneller.

Mir ist klar, dass es tägliche Praxis ist, dass schneller als erlaubt gefahren wird.
Dadurch, dass das viele tun, wird es aber nicht richtiger.
Es gehört sicherlich eine gehörige Portion Reife und Selbstbeherrschung dazu, sich nicht verleiten zu lassen, aber es ist ganz bestimmt nicht cool, schneller als erlaubt zu fahren.

So, das musste ich mal loswerden 😉

Danke für eure Kommentare!

Mein Anwalt regelt seit Beginn schon alles für mich.
Auf jeden Fall ist es kein Kavaliersdelikt schneller zu fahren als erlaubt. Ist aber doch bitte ein Unterschied ob jemand bewusst 30km/h oder mehr zu schnell fährt oder 3-5km/h....
Bin nun wirklich kein Raser.

Zitat:

@ikz schrieb am 6. November 2014 um 16:37:06 Uhr:


...
Bin nun wirklich kein Raser.

War auch nicht so sehr auf dich gemünzt.

Was ich aber doch noch anmerken möchte, 5 km/h können durchaus den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten, wenn es z. B. einen Radfahrer oder einen Fußgänger trifft.

Wenn der Tacho in meinem Golf 79 Km/H anzeigt, sagt das GPS 71 Km/H. Probier doch mal mit einem Navi den Unterschied bei Deinem Auto zu ermitteln.

Andersrum - wenn mein Tacho 77 oder 78 Km/H anzeigt ist die "echte" Geschwindigkeit ziemlich genau 70 Km/H.

Zitat:

@tomold schrieb am 6. November 2014 um 17:07:15 Uhr:


Wenn der Tacho in meinem Golf 79 Km/H anzeigt, sagt das GPS 71 Km/H. Probier doch mal mit einem Navi den Unterschied bei Deinem Auto zu ermitteln.

Andersrum - wenn mein Tacho 77 oder 78 Km/H anzeigt ist die "echte" Geschwindigkeit ziemlich genau 70 Km/H.

Jedes tacho hat Abweichungen zu recht da ja verschiedene Reifengrößen zugelassen sind. Damit man nicht nun jedes mal den tacho justieren muss gibt es diese km/h differenz. Das kann auch bedeuten das bei einer grosse der tacho nur als bsp 2km/h vorlauft. Selbes spektakel hat ja hier im forum ein fiesta ja8 fahrer verunsichert.

Die zulässige Tachovoreilung beträgt meines Wissens maximal 10 % + 4 km/h.
Habe aber noch kein Fahrzeug gehabt, dass das auch nur annähernd ausnutzt.
Als Ausrede ist das auch nur geeignet, wenn man "Butter bei die Fische" tut 😉

@ vanguardboy:

Daher mein Vorschlag, es bei seinem Auto zu ermitteln:

Zitat:

Probier doch mal mit einem Navi den Unterschied bei Deinem Auto zu ermitteln.

Eben weil ich weiß, dass das bei jeden Auto anders sein kann.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2014 um 17:17:21 Uhr:


Die zulässige Tachovoreilung beträgt meines Wissens maximal 10 % + 4 km/h.

Das ist die halbe Wahrheit. 7 % Voreilung von der Tachoendgeschwindigkeit ab 50 km/h ist zulässig.

Hallo,

ich würde mir da erst einmal keine Gedanken machen. Ich würde in der Schadenmeldung nicht auf die Geschwindigkeit eingehen, also sinngemäß ich fuhr die Landstraße XY in Richtung AB entlang....

Lass den Versicherer "kommen". Wenn der den Einwand erhebt, frag schriftlich nach woher sie das haben und wie sie es beweisen wollen.

Es kommt jetzt viel auf Dein taktisches Geschick an und auf die genauen Umstände. Mal ein paar Gedanken von mir:
Ist der Kommentar "knapp unter 80" in der polizeilichen Ermittlungsakte aufgeführt?
Gibt der Schädiger Deinen Spruch in der Schadenmeldung an.
Knapp unter 80 sagt nicht, wie Du schon selbst schrebst. Das kann 76,77, etc. sein.
Geht Dein Tacho denn überhaupt richtig? Tolleranz?
Hast Du Dich verschaut? Hast Du zu früh auf den Tacho geschaut? Maßgeblich wäre ja der Zeitraum in dem die VoFaVE begangen wurde.
usw..

Beachte! Lüge nicht! Aber die Dir ungünstigen Aussagen musst Du ja nicht sofern dem Versicherer auf dem Silbertablett servieren.

Spätestens wenn der Versicherer abwegen muss ggf. noch RA-Kosten tragen zu müssen, könnte das Thema einer Mitschuld für ihn vorbei sein.

Gruß Phaeti

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