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Unfall mit Oldtimer (190 SL), benötige schnelle Hilfe von Euch

Themenstarteram 2. März 2011 um 19:27

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Eltern hatten vor 4 Wo. einen Unfall mit Ihrem 190SL. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat eine Stoppstelle mißachtet und ist in den linken Vorderbau des 190er gerauscht. Zum Glück nur Blechschaden! Polizei war da, ist aber nachdem es nur ein Blechschaden war wieder ab. Unfallverunsacher hat sofort Schuld zugegeben. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer hat den Unfal beobachtet und ist als Zeuge vorhanden.

Nach der 1-3 Tagen kam von dr gegnerischen Versicherung ein Schreiben, indem Sie schreiben, daß sie den Schaden im Rahmen Ihrer Erstattungspflicht zahlen.

Daraufhin wurde von meinem Vater ein KFZ-Gutachter beauftragt den entstandenen Schaden zu begutachten. Dieses Gutachten liegt seit ca. zwei Wochen uns und der gegnerischen Versicherung vor.

Heute dann der Anruf der gegnerischen Versicherung, das morgen ein Gutachter ihrerseits, den Schaden begutachten möchte. Mein Vater hat bereits zugesagt.

Meine Frage an Euch:

Soll man dem Gutachter wieder absagen?

Dann zum RA um das bereits vorhandene Gutachten von der gegnerischen Versicherung anerkann zu bekommen?

Was würdet Ihr sagen?

Habe ein ungutes Gefühl bei gegnerischen Gutachtern.

Bräuchte bitte Eure schnelle Hilfe!!!

Danke.

Gruß,

Roland

Beste Antwort im Thema

@mik101: Wenn es 100 Urteile gibt, die das Recht zu einer Nachbesichtigung zusprechen, wirst Du auf der von Dir verlinkten (interessengesteuerten Propaganda-) Seite nur das 101 dagegen finden...

 

@TE:

Bei einem Unfall mit einem Oldtimer ist die Schadenhöhe immer problematisch, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht mit modernen Großserienfahrzeug-Unfällen verglichen werden können.

 

Ob es ein "Recht" zur Nachbesichtigung gibt, ist ebenso umstritten wie zweitrangig.

Denn wenn Du dem Versicherer die Nachbesichtigung verwehrst, wird er nach Aktenlage entscheiden und ggf. nur einen Teil regulieren und Dir (bzw. Deinen Eltern) bliebe in letzter Konsequenz dann nur der Klageweg.

 

Dem gerichtlich bestellten Gutachter müssen sie den Wagen zeigen, wenn sie den Prozess gewinnen wollen.

 

Ich würde daher der Besichtigung immer zustimmen und nur wenn das Ergebnis Anlass zum Streit gibt, auch wirklich streiten.

 

Das ist die einfachste und stressfreieste Variante. Ist aber nur meine Meinung. Ich bin bereit zu wetten, dass Du noch fünf Antworten bekommen wirst, die Dir raten, die Besichtigung zu verweigern.

Diese Leute müssen dann aber auch nicht die Folgen ertragen...

 

Eure Entscheidung.

 

Gruß

Hafi

 

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Ja die drüfen sich das Auto nochmal angucken.

am 2. März 2011 um 19:50

aber nicht ohne trifftigen grund!

siehe u.a. http://www.ra-clemens-martin.de/.../...gen_durch_%20Versicherungen.pdf

***EDITIERT - Linkregeln beachten, bei Problemen Pn an mich (Schreddi)***

Auf der anderen Seite, wenn Dein Vater nichts zu verbergen hat spricht nichts gegen eine Nachbesichtigung. Und ich denke ein Oldtimer wird nicht so einfach zu reparieren sein wie jeder schnöde und x-beliebige Golf. Ich würde mich für den Fall der Reparatur mit der Versicherung abstimmen.

@mik101: Wenn es 100 Urteile gibt, die das Recht zu einer Nachbesichtigung zusprechen, wirst Du auf der von Dir verlinkten (interessengesteuerten Propaganda-) Seite nur das 101 dagegen finden...

 

@TE:

Bei einem Unfall mit einem Oldtimer ist die Schadenhöhe immer problematisch, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht mit modernen Großserienfahrzeug-Unfällen verglichen werden können.

 

Ob es ein "Recht" zur Nachbesichtigung gibt, ist ebenso umstritten wie zweitrangig.

Denn wenn Du dem Versicherer die Nachbesichtigung verwehrst, wird er nach Aktenlage entscheiden und ggf. nur einen Teil regulieren und Dir (bzw. Deinen Eltern) bliebe in letzter Konsequenz dann nur der Klageweg.

 

Dem gerichtlich bestellten Gutachter müssen sie den Wagen zeigen, wenn sie den Prozess gewinnen wollen.

 

Ich würde daher der Besichtigung immer zustimmen und nur wenn das Ergebnis Anlass zum Streit gibt, auch wirklich streiten.

 

Das ist die einfachste und stressfreieste Variante. Ist aber nur meine Meinung. Ich bin bereit zu wetten, dass Du noch fünf Antworten bekommen wirst, die Dir raten, die Besichtigung zu verweigern.

Diese Leute müssen dann aber auch nicht die Folgen ertragen...

 

Eure Entscheidung.

 

Gruß

Hafi

 

Hallole zusammen

ich würde das vorliegende Gutachten als Copie dem Daimler Klassikcenter vorlegen mit entsprechender Bitte um ein Angebot diesen Wagen instandzusetzen. diesen Kostenvoranschlag bei eventuellen Problemen mit dem gegnerischen Gutachter der das Gutachten des Freien Sachverständigen vermutlich auf plausibilität Prüfen soll ggf Vorlegen oder dem Versicherer nachträglich vorzulegen.

Damit ist der Werterhalt des Fahrzeuges sichergestellt was im Fall einer Instandsetzung durch eine Freie Karrosseriewerkstatt nicht zwingend gegeben ist. Hierbei ist der Qualitätsstandart wichtig der bei einer Instandsetzung erforderlich ist. Den Wertverlust durch die ordungsgemäße Instandsetzung kann ebenfalls vom Klassikcenter beziffert werden den die Versicherung auch zu tragen hat.

Ein gutachten der gegenerischen Versicherung wird bestimmt niedriger ausfallen was die erfahrungswerte belegen aber mit einem Kostenvoranschlag des Klassikcenters bist Du auf dem Richtigen weg,. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Pantah-Rolli

Habe ein ungutes Gefühl bei gegnerischen Gutachtern.

es gibt mehr wie einen thread, wo das gutachten der gegn. versicherung deutlich unter dem liegt, als das zuerst erstellte gutachten des geschädigten....also richte dich darauf ein, das der gutachter jeden noch so kleinen kratzer dokumentieren wird um das gutachten zu drücken....

am 3. März 2011 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Dem gerichtlich bestellten Gutachter müssen sie den Wagen zeigen, wenn sie den Prozess gewinnen wollen.

Richtig, die sind aber auch neutral und arbeiten nicht für die Versicherung ;)

Schwierig, bei einem Oldtimer vorab auf Streit bezüglich Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Co. einstellen. Die Versicherung wird sagen "altes Auto nix Wertminderung". Nachbesichtigung kann man akzeptieren, muss man aber nicht. Ggf. anrufen, Termin verschieben und zum Anwalt gehen. Wenn dein Gutachter vernünftig gearbeitet hat und es zur Klage kommen sollte hast du deswegen nichts zu befürchten. Vor Gericht zählt vorrangig das Gutachten eines dritten unabhängigen Gutachters der vom Gericht bestellt wird und nichts mit den beiden Parteien zu tun hat.

Aber nicht gleich den Teufel an die Wand malen, kann ja alles auch gut ausgehen - muss es aber erfahrungweise nicht.

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Dem gerichtlich bestellten Gutachter müssen sie den Wagen zeigen, wenn sie den Prozess gewinnen wollen.

Zitat:

Richtig, die sind aber auch neutral und arbeiten nicht für die Versicherung ;)

Richtig und auch nicht für einen Auftraggeber, der sie bezahlen und weiterempfehlen soll...

Zitat:

Schwierig, bei einem Oldtimer vorab auf Streit bezüglich Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Co. einstellen. Die Versicherung wird sagen "altes Auto nix Wertminderung".

Und der Partei-Sachverständige wird sagen. "Ui. Das ist der beste 190 SL, den es heute noch am Markt gibt. Selbst im Mercedes Museum wären sie neidisch auf den..."

Was soll denn der Quatsch?

Fakt ist, dass sowohl der Wiederbeschaffungswert als auch die Reparaturkosten bei einem 190 SL einer viel größeren Bandbreite unterliegen als z.B. bei einem SLK Bj. 2010.

Darum ist es wohl nachvollziehbar, dass die Versicherung den Wagen sehen will. Das heißt noch lange nicht, dass sie die Zahlen anzweifelt.

Und eine Wertminderung würde ich -obwohl selbst Oldtimer-Fahrer- auch nicht zusprechen, da es nunmal nicht für jeden Unfall eine Wertminderung gibt.

Je seltener und älter ein Fahrzeug ist, desto wahrscheinlicher ist, dass es für einen hypothetischen Käufer keine Rolle mehr spielt, ob es einen Unfallschaden gab oder nicht, weil er einfach keine Auswahl hat. Zudem haben Oldtimer eben bereits ein "bewegtes" Leben hinter sich, da gelten andere Maßstäbe.

Das ist nicht vergleichbar mit einem Golf, bei dem er sich einfach den nächstbesten ohne Unfall nimmt.

Zitat:

Aber nicht gleich den Teufel an die Wand malen, kann ja alles auch gut ausgehen - muss es aber erfahrungweise nicht.

Da stimmt Deine Erfahrung nicht mit meiner überein. Denn die meisten Unfallregulieren laufen noch immer ganz schlank und ohne Prozess durch.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

 

Was soll denn der Quatsch?

Fakt ist, dass sowohl der Wiederbeschaffungswert als auch die Reparaturkosten bei einem 190 SL einer viel größeren Bandbreite unterliegen als z.B. bei einem SLK Bj. 2010.

Darum ist es wohl nachvollziehbar, dass die Versicherung den Wagen sehen will. Das heißt noch lange nicht, dass sie die Zahlen anzweifelt.

Jetz habe ich aber ein Logikproblem.:D

Warum sollte man eine Sache zum zweiten mal prüfen, wenn man die erste Prüfung nicht anzweifelt?

Weil der Gutachter Festgehalt hat und nicht in der Kantine Kaffee trinken soll, und es auf die paar dienstlichen Kilometer auch nicht mehr ankommt?????

Du kannst das gerne "nachvollziehen" oder "prüfen" nennen:

Würdest Du einen Oldtimer unbesehen kaufen, weil Du Dir ein paar mehr oder weniger gute Fotos angeschaut hast oder würdest Du, wenn es darum geht, den Kaufpreis zu akzeptieren, nicht auch gerne das ganze Auto anschauen?

 

Nochmal: ein 190 SL ist ein Oldtimer und kein Golf VI.

Und bei Oldtimern sagt das glänzende Blechkleid halt wenig über den Preis aus. Da kommt es mehr auf die "inneren Werte" an.

Und die kann man eben nach Bildern kaum überprüfen.

 

Das bedeutet lange nicht, dass die Zahlen im Parteigutachten falsch sind. Aber trotzdem halte ich es für legitim, sie am Fahrzeug zu kontrollieren, wenn man dafür zahlen soll...

 

Hafi

 

Hallo Hafi,

jetz hab ichs.:D

Nur liest sich diese Erklärung doch anders als

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das heißt noch lange nicht, dass sie die Zahlen anzweifelt.

Sie zweifeln also doch.

Und wenn es "nur" um den Wert geht.

Moinsen,

 

Na, dann frag ich doch einfach mal in die gesellige Runde hier...........:D

 

Ist der Parteigutachter hier ein Sachverständiger auf dem Fachgebiet Oldtimer?

 

Ist es der Versicherungs- Sachverständige denn wenigstens?

 

Leute ich sag euch jetzt mal was....:)

 

bei einen 190 SL würde ich es mir nicht zutrauen mal eben ein Gutachten so im vorbeigehen zu erstellen.

 

So etwas geht bei einem solchem Fahrzeug vernünftig eigentlich nur Reparturbegleitend.

 

Gruß von einem, der schon mal das eine oder andere Gutachten für einen Oldtimer erstellt hat.

 

Delle ;)

 

am 4. März 2011 um 21:47

nun in der regel hat ein oldtimerbesitzer doch ein wertgutachten, das als orientierung dient.

Hier geht es aber in erster Linie um die Reparatur und nicht um den Martkwert. Und die ist nicht

ganz so einfach zu bewerten, wie die eines 08/15 Standardauto. ;)

 

Gruß

 

Delle

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