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Vorfahrtsmissachtung + etwas zu schnell

Hallo zusammen,

mir hat neulich jemand auf einer Landstraße (70 erlaubt) schlicht und ergreifend beim linksabbiegen die Vorfahrt genommen. Konnte noch bremsen - reichte aber nicht ganz.

Jetzt macht er mir den Vorwurf, dass ich zu schnell war....

Hatte kurz vorher soweit ich es noch weiß so ca 77-78 lt. Tacho drauf.

Meint ihr, ich bekomme dafür eine Mitschuld? Polizei meinte ich sei unschuldig, aber die Versicherung will es noch prüfen...

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,

in D sind Schätzungen der Geschwindigkeit nicht zulässig vor Gericht.

Einzig anhand von ermittelten Werten (Bremsspur etc.) lässt sich rechtlich einwandfrei die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.

Ich finde es immer richtig super, dass die Menschen offensichtlich genug Zeit hatten die Geschwindigkeit durch Weg/ Zeit Berechnung zu ermitteln - allerdings keine Zeit hatten auf die Bremse zu drücken.

Diese frage würde ich auch der Versicherung mal stellen . . . ("scheint ja als wäre er mit Absicht reingefahren")

 

Bitte lass dich nicht heiss machen. Ohne Beweise/ Gutachten kann sich der Unfallgegner auf den Kopf stellen.

Im Schadenmeldebogen bzw. am Telefon blos keine vorschnellen Aussagen treffen. Lieber in ruhe den Hergang noch einmal konstruieren und dann melden.

Grüße

Lex

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Zitat:

@ikz schrieb am 6. November 2014 um 07:26:31 Uhr:

Polizei meinte ich sei unschuldig, aber die Versicherung will es noch prüfen...

die polizei bestimmt nicht, wer zivilrechtlich wieviel schuld bekommt - das machen versicherungen und gerichte...

...wenn der unfallgegener dir allerdings nachweisen kann, das du zu schnell warst, ist eine teilschuld durchaus möglich!

Guten Morgen,

in D sind Schätzungen der Geschwindigkeit nicht zulässig vor Gericht.

Einzig anhand von ermittelten Werten (Bremsspur etc.) lässt sich rechtlich einwandfrei die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.

Ich finde es immer richtig super, dass die Menschen offensichtlich genug Zeit hatten die Geschwindigkeit durch Weg/ Zeit Berechnung zu ermitteln - allerdings keine Zeit hatten auf die Bremse zu drücken.

Diese frage würde ich auch der Versicherung mal stellen . . . ("scheint ja als wäre er mit Absicht reingefahren")

 

Bitte lass dich nicht heiss machen. Ohne Beweise/ Gutachten kann sich der Unfallgegner auf den Kopf stellen.

Im Schadenmeldebogen bzw. am Telefon blos keine vorschnellen Aussagen treffen. Lieber in ruhe den Hergang noch einmal konstruieren und dann melden.

Grüße

Lex

Bis 10% Überschreitung führt im Regelfall zu keiner Mitschuld. Das Thema (was bringt es mir, wen der Gegner eine Teilschul hat) hatten wir schon, da habe ich die Regelsätze mitgeteilt.

Ok, danke schon mal für eure Einschätzungen!

Ich weiß, dass die Polizei nur aufnimmt und nicht Recht spricht.

Habe mich nur gefragt ob solch eine geringe Überschreitung (Tacho 78 sind....74? also 4km/h) überhaupt von Belang sind in einer solchen Sache. Nach PeterBHs Aussage wohl nicht...

Zumal er dir beweisen muss das du zuschnell warst. Und bei tacho 78 und erlaubten 70 wird eh nix passieren.

Wenn du im Verfahren selbst eine Geschwindigkeitsüberschreitung zugibst, dann bekommst du wohl auch eine Mitschuld.

Hallo Oetteken,

ja genau das wollte ich wissen ob es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von sagen wir mal 5% eine Mitschuld geben kann oder ob da der Vorfahrtsverstoß überwiegt...

Der Vorfahrtsverstoß überwiegt sicherlich, aber eine Mitschuld halte ich für wahrscheinlich.

Hast du eine Geschwindigkeitsüberschreitung bereits eingeräumt?

Ja, denn ich war direkt nach dem Unfall entsprechend "durch den Wind" und meinte noch was von "nicht mal 80".

Jetzt ist die Frage ob das nicht sowieso per Gutachter geschätzt werden müsste anhand des Schadensbildes etc.?

Weil "knapp 80" ist ja keine genau Aussage oder was wird dann angenommen?

edit: bei Tacho knapp unter 80 löst ja bei erlaubten 70 nicht mal ein Blitzer aus....

edit2: Müsste der Polizist mir dann nicht ein Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsübertretung aufbrummen? Weil seine Worten waren "Wir machen ihnen keinen Vorwurf".

Wird wohl auf Teilschuld hinauslaufen, allein wegen der Bequemlichkeit.

Zitat:

@ikz schrieb am 6. November 2014 um 12:39:15 Uhr:

...

Müsste der Polizist mir dann nicht ein Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsübertretung aufbrummen? Weil seine Worten waren "Wir machen ihnen keinen Vorwurf".

Nöö, wie die Polizei das einschätzt hat allenfalls strafrechtliche Relevanz, aber wenn die Versicherung Wind davon bekommt, dann wird die dir den Vorwurf machen und entsprechende Kürzungen vornehmen.

Mal abseits davon ob Unfall/Versicherung oder nicht: Wundert mich einfach dass dann kein Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsübertretung bekomme. Nicht dass es mich stört ;-)

Die Polizei hat dir IMO kein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geben, weil die das nicht nachweisen konnten. Deine diesbezüglich unpräzise Aussage allein, reichte dazu nicht aus.

Sollte ein Gutachter mit der Angelegenheit befasst werden und eine Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen, dann sieht das schon anders aus.

Ok, danke für die Einschätzung.

Wegen eventuellen 15€ Bußgeld wird wohl kein Gutachter bestellt, schätze ich mal.

Außer natürlich die Versicherung veranlasst so jemanden das zu untersuchen...

Müsste die Versicherung eigentlich auf jeden Fall ein Gutachten anfertigen lassen um die genau gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln? Weil "knapp unter 80" könnten ja von 76-79 sein und das wäre ja nichts exaktes. Rein auf die knapp 80 können die sich ja nicht stützen, oder?

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