Vorfahrtsfrage
Guten Abend,
kurze Frage:
Wer hat auf dem Bild vorfahrt.
Es ist innerorts, der Lkw parkt auf der Straße. Die Straße ist 1 km lang nur gerade.
Ich war Wagen 2, Wagen 1 kam mir entgegen und hat den lkw einfach überholt und ich musste so eine vollbremsung machen. Fahrzeug 1 hat mich definitiv gesehen aber es war ihm egal.
Wer hat da vorfahrt, ich da ich ja auf meiner Spur bin oder Fahrzeug 1 weil es zuerst neben dem stehenden Hindernis war?
Schonmal vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
1 darf am Hindernis nur vorbei fahren, wenn 2 nicht behindert und schon gar nicht gefährdet wird. So meine ich das mal gelernt zu haben und es entspricht der gefühltem Logik.
Da 1 dann aber bremsen müsste, welches zu für ihn nicht akzeptablem Unkomfort fühten würde, findet er es wie viele besser, dass 2 auf die Bremse latscht.
76 Antworten
Um den Kronenzacken geht es nicht; dann wäre es nur eine Frage der Höflichkeit. Es geht um knallhartes Verkehrsrecht. StVO para 6.
Es gelten die gleichen Regeln wie beim Überholen. Handelt es sich bei dem Hindernis um ein Fahrzeug, spielt es eigentlich keine Rolle, was sein Bewegungsstatus ist.
natürlich hast du recht, aber so manchem Zeitgenossen geht es sehr wohl um seinen Kronenzacken ... warum soll gerade er jetzt anhalten, wo er grad so schön am Rollen ist ...?
Ich kenn das nur zu gut - so eine Strasse fahr ich jeden Tag lang. Ich komm von unten bergauf gefahren, auf dem Bordstein der Gegenfahrbahn (und gewöhnlich nur auf dieser Seite) stehen parkende Autos. Du glaubst garnicht, wie oft ich als von unten kommender mit Vorfahrt bremsen muss, weil es der Gegenüber nicht für nötig hält.
Ich fahr da zu bestimmten Verkehrszeiten schon lange nicht mehr runter, sondern lieber einen kleinen Umweg (an der örtlichen Blitzersäule vorbei), weil mir die ständige Anhalterei wegen Gegenverkehr alle paar Meter auf den Senkel geht. Andere sind da weniger penibel und fahren einfach mal.
sicher, aber wen interessiert das schon...?
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Januar 2018 um 18:40:59 Uhr:
https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../engstelle
... ist leider unvollständig und kann damit irreführend sein.
Es wird bei Engstellen unterschieden zwischen festen und nur vorübergehenden Hindernissen. Feste Hindernisse sind baulich gegeben, das können zwei eng nebeneinander stehenden Häuser sein, aber auch absichtlich errichtete Hindernisse zur Verkehrsberuhigung. Hier ist es - und jetzt aufpassen! - egal, welche Seite eingeengt ist, beide Fahrtrichtungen haben sich vorsichtig zu verhalten, und es hat derjenige Vorfahrt, der die Engstelle zuerst erreicht. Warum? Weil es sich bei festen baulichen Hindernissen regelmäßig nicht um Fahrbahnverengungen gemäß Par. 6 StVO handelt. OLG Düsseldorf,
Urteil vom 03.08.1972, Az. 1 Ss 478/72:
Zitat:
§ 6 StVO gilt nur für das Vorbeifahren an einer vorübergehenden Engstelle der Fahrbahnen, nicht für die Fahrzeugbegegnung in einer dauernden (baulichen) Verengung. In diesem Fall hat derjenige Kraftfahrer Vorrang, der den Engpass mit deutlichem Vorsprung zuerst erreicht.
Das ist tatsächlich kaum bekannt, was immer wieder zu Fehlern und Irritationen führt. In den meisten Fällen werden daher Verkehrsschilder mit einer Vorrangregelung verwendet.
Heißt: Die Regelung "Wer das Hindernis aufs einer Seite hat, muss warten" gilt nur dann, wenn es sich um vorübergehende Hindernisse handelt. Das können abgestellte Fahrzeuge sein, aber auch verlorene Ladung, Baustellen, Schneehaufen und ähnliches.
In jedem Fall entspricht es normaler Höflichkeit, wenn einer deutlich früher am Hindernis ist, diesen durch Abbremsen oder Aufblenden kurz vorbeizulassen, auch wenn das Hindernis auf seiner Seite ist.
Lange Rede kurzer Sinn. Der wo das Hinternis hat muß warten. Alles andere ist Sittenwiedrich und gefährtet andere Personen. Man sollte immer mit der Dummheit anderer rechnen so hat es mir mein Fahrschullehrer vor 49 Jahren gesagt und danach halte ich mich noch heute.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Januar 2018 um 21:44:04 Uhr:
In jedem Fall entspricht es normaler Höflichkeit, wenn einer deutlich früher am Hindernis ist, diesen durch Abbremsen oder Aufblenden kurz vorbeizulassen, auch wenn das Hindernis auf seiner Seite ist.
Das hat jawohl 1 für sich in Anspruch genommen. Soll doch der andere bremsen - wieso denn ich.
Es geht auch nicht um Sittenwidrigkeiten, sondern um Ordnungswidrigkeiten. Im geschilderten Fall leider nur lächerliche 30 EUR. Aber beim Unfall wird es abschreckend teuer: Sagenhafte 5 EUR mehr.
Zitat:
@Bomber50 schrieb am 10. Januar 2018 um 21:51:31 Uhr:
Lange Rede kurzer Sinn. Der wo das Hinternis hat muß warten.
Nicht in jedem Fall, siehe mein Kommentar fünf Beiträge weiter oben.
Du meinst sicher: Es ist im Zweifelsfall besser, zurückzustecken anstatt Vorfahrt zu erzwingen. Das ist wiederum völlig richtig und immer anzuraten.
Schön zu lesen, was es doch für unterschiedliche "Meinungen" gibt.
Auch ich habe jeden Tag bei uns im Ort damit zu kämpfen - oder sagen wir mal besser: Mit den anderen zu kämpfen.
So sehr hier auch auf § rumgeritten wird, stehendes, hängendes, festes oder was-weiß-ich für ein Hindernis, im Grunde gilt: Ist auf meiner Seite ein Hindernis, kann ich es nur passieren, wenn von vorn nix kommt, bzw ich den von vorn kommenden nicht behindere. <---Punkt!
So kratzt das aber viele nicht, das kann besagter Zacken der Krone sein, oder abgewixt frei nach dem Motto: Der wird schon bremsen, bis hin zu: Ich fahre jetzt, du wartest, und du wartest so lange, bis ich durch bin.
Dieses Verhalten macht sich leider immer mehr breit: Egoistisch ohne Rücksicht auf alles andere. Sagste was, biste der böse Raser und Drängler und fängst dir locker mal den "Finger" ein.
Gruß Jörg.
Zitat:
@Mangos schrieb am 10. Januar 2018 um 17:09:51 Uhr:
Guten Abend,kurze Frage:
Wer hat auf dem Bild vorfahrt.
Es ist innerorts, der Lkw parkt auf der Straße. Die Straße ist 1 km lang nur gerade.
Ich war Wagen 2, Wagen 1 kam mir entgegen und hat den lkw einfach überholt und ich musste so eine vollbremsung machen. Fahrzeug 1 hat mich definitiv gesehen aber es war ihm egal.Wer hat da vorfahrt, ich da ich ja auf meiner Spur bin oder Fahrzeug 1 weil es zuerst neben dem stehenden Hindernis war?
Schonmal vielen Dank!
Znächst einmal hat die ganze Sache mit Vorfahrt nichts zu tun, sondern mit Vorrang. Ist ein Unterschied. Und Grundsätzlich ist der wartepflichtig, der das Hindernis auf seiner Seite hat. Allerdings befindet der Wartepflichtige sich bereits in der Engstelle, ist der Gegenverkehr wartepflichtig und kann nicht einfach auf sein Vorrangsrecht bestehen und ohne zu bremsen auf die Engstelle zufahren um dann kurz vor knapp voll in die Eisen zu müssen. Passiert leider sehr oft, weil es für viele schon fast eine persönliche Beleidigung ist, dass der Wartepflichtige doch tatsächlich in die Engstelle einfährt und nicht wartet bis ich als Vorrangbrechtigter die Engstelle erreicht habe und ich somit abbremsen muss.
Das ist dann der Klassiker wenn zwei Pkw Front an Front stehen und jeder sagt, dass er zuerst da war und keiner bereit ist zurückzusetzen, obwohl sich der Verkehr dahinter schon staut. Kindergarten auf Deutschlands Strassen eben. Und für so einen Mist wird dann oftmals noch die Polizei gerufen. Eine gute Gelegenheit jeden der Beiden gebührenpflichtig zu verwarnen.
Bei einem Unfall wird die Sache vermutlich auf eine Teilschuld hinauslaufen. Das ist dann immer eine Einzelfallentscheidung
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 11. Januar 2018 um 10:07:08 Uhr:
en - oder sagen wir mal besser: Mit den anderen zu kämpfen.So sehr hier auch auf § rumgeritten wird, stehendes, hängendes, festes oder was-weiß-ich für ein Hindernis, im Grunde gilt: Ist auf meiner Seite ein Hindernis, kann ich es nur passieren, wenn von vorn nix kommt, bzw ich den von vorn kommenden nicht behindere. <---Punkt!
So kratzt das aber viele nicht, das kann besagter Zacken der Krone sein, oder abgewixt frei nach dem Motto: Der wird schon bremsen, bis hin zu: Ich fahre jetzt, du wartest, und du wartest so lange, bis ich durch bin.
Dieses Verhalten macht sich leider immer mehr breit: Egoistisch ohne Rücksicht auf alles andere. Sagste was, biste der böse Raser und Drängler und fängst dir locker mal den "Finger" ein.
Deswegen sollte man einfach fahren. Wenn der, der das Hindernis hat nicht warten kann, ist das leider nicht mein Problem.
...keiner bereit ist zurückzusetzen, obwohl sich der Verkehr dahinter schon staut....
Dann ist es fürs zurücksetzen ein wenig spät (sofern man keinen Leo II fährt).