Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. September 2020 um 19:24:01 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:17:29 Uhr:


Das hat nichts mit klappen oder nicht klappen zu tun. Das ist Gesetz und gilt auf dem Dorf genauso wie in Hamburg.

Das angebliche Vorrecht für Radler die hinter einem PKW warten gibt es nur in eurer Fantasie.

Ja Zille, alles wird gut. Danke für deinen Post und das Du nun Klarheit für alle gebracht hast ohne etwas erläuterndes zum Thema gesagt zu haben.

Es gibt nichts zu erläutern. Alle Situationen wurden schon lange erklärt. Nur du und deine zwei Kumpels wollt euch hier eure PrivateStVO basteln.

Wird Zeit das hier zu gemacht wird.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 28. September 2020 um 19:19:26 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. September 2020 um 19:08:26 Uhr:



Da ist überhaupt kein Widerspruch. Steht eben mir rechts ein Radfahrer und fährt mit mir zusammen an, muss ich ihn beim Rechtsabbiegen erst einmal fahren lassen, kommt er auf einem Radweg von hinten angefahren, so dass ich nicht ohne ihn zu behindern oder zu gefährden abbiegen könnte, muss ich auch warten. Der Radfahrer, der rechts neben mir durchfährt, muss abgewartet werden. § 5 "Überholen" spielt hier keine Rolle, denn der Radfahrer überholt nicht, denn der Abbieger verlässt ja die Fahrtrichtung. Auf dem separaten Radweg kann der Radfahrer immer schneller fahren als der Verkehr auf der Hauptfahrbahn. Auch das ist kein "Überholen".

Das alles sind Punkte, die ich gar nicht angezweifelt habe oder so gar geschrieben habe, sondern lediglich die Situation, dass der Abbiegevorgang (hinter der Haltelinie) bereits eingeleitet wurde und die Fahrspur bereits zumindest teilweise verlassen wurde. Der Vorgang selbst ist aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Von hinten kommende Radfahrer haben in diesem Fall eben kein Recht, rechts Vorrang zu genießen. Außer, sie nutzen einen Radweg, den ich noch zu queren habe und dies nicht abschließen kann, bevor der Radfahrer diese Stelle passiert.
Sind sie aber auf dem gleichen Fahrstreifen unterwegs welchen ich bereits verlasse, ist links vorbei zu fahren. Den Du gar nicht verlassen darfst wenn von hinten eine Radler nachrückt.

Schade das ich nicht neben Dir sitze wenn Du diesen Satz durch ziehst.
Sie

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:26:20 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. September 2020 um 19:24:01 Uhr:


Ja Zille, alles wird gut. Danke für deinen Post und das Du nun Klarheit für alle gebracht hast ohne etwas erläuterndes zum Thema gesagt zu haben.

Es gibt nichts zu erläutern. Alle Situationen wurden schon lange erklärt. Nur du und deine zwei Kumpels wollt euch hier eure PrivateStVO basteln.

Wird Zeit das hier zu gemacht wird.

Welche privat STVO? Diejenige die durch mehrfache Quellen belegt wurde? Von euch kommt ja nicht wirklich etwas belegbares.

Der Radfahrer hat Vorrang ob auf der Straße oder auf dem Radweg.

Danach müssen beim Rechtsabbiegen Radfahrer, die sich in gleicher Fahrtrichtung befinden auch dann durchgelassen werden, wenn diese auf der Straße fahren.

Wie ich vorhin schon zitiert habe, auch eure anderen Ausreden wurden schon mehrfach widerlegt. Nehmen wir mal an du hast im Auto Vorrang und musst wegen dem Gegenverkehr bremsen weil er dir diesen nimmt, was hat er dann gemacht? Richtig, dir den Vorrang genommen, genauso verhält es sich mit dem Radfahrer in bekannter Situation.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:38:25 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:26:20 Uhr:


Es gibt nichts zu erläutern. Alle Situationen wurden schon lange erklärt. Nur du und deine zwei Kumpels wollt euch hier eure PrivateStVO basteln.

Wird Zeit das hier zu gemacht wird.

Welche privat STVO? Diejenige die durch mehrfache Quellen belegt wurde? Von euch kommt ja nicht wirklich etwas belegbares.

Der Radfahrer hat Vorrang ob auf der Straße oder auf dem Radweg.

Danach müssen beim Rechtsabbiegen Radfahrer, die sich in gleicher Fahrtrichtung befinden auch dann durchgelassen werden, wenn diese auf der Straße fahren.

Wie ich vorhin schon zitiert habe, auch eure anderen Ausreden wurden schon mehrfach widerlegt. Nehmen wir mal an du hast im Auto Vorrang und musst wegen dem Gegenverkehr bremsen weil er dir diesen nimmt, was hat er dann gemacht? Richtig, dir den Vorrang genommen, genauso verhält es sich mit dem Radfahrer in bekannter Situation.

Du rallst es echt nicht oder? Wenn rechts kein Platz für den Radfahrer ist hat dieser kein Vorrang den man ihm nehmen könnte, dann hat er zu warten. Ganz simple.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:42:16 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:38:25 Uhr:


Welche privat STVO? Diejenige die durch mehrfache Quellen belegt wurde? Von euch kommt ja nicht wirklich etwas belegbares.

Der Radfahrer hat Vorrang ob auf der Straße oder auf dem Radweg.

Danach müssen beim Rechtsabbiegen Radfahrer, die sich in gleicher Fahrtrichtung befinden auch dann durchgelassen werden, wenn diese auf der Straße fahren.

Wie ich vorhin schon zitiert habe, auch eure anderen Ausreden wurden schon mehrfach widerlegt. Nehmen wir mal an du hast im Auto Vorrang und musst wegen dem Gegenverkehr bremsen weil er dir diesen nimmt, was hat er dann gemacht? Richtig, dir den Vorrang genommen, genauso verhält es sich mit dem Radfahrer in bekannter Situation.

Du rallst es echt nicht oder? Wenn rechts kein Platz für den Radfahrer ist hat dieser kein Vorrang den man ihm nehmen könnte, dann hat er zu warten. Ganz simple.

Falsch, er hat Vorrang und du hinderst ihn daran indem du ihm keinen Platz lässt, seinen Vorrang wahrzunehmen.

Links ist genug Platz und dort muss er hin. Und hier muss ein Schloß ran....

Nein, rechts und ihr müsst ihm den Platz lassen.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:51:30 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:42:16 Uhr:


Du rallst es echt nicht oder? Wenn rechts kein Platz für den Radfahrer ist hat dieser kein Vorrang den man ihm nehmen könnte, dann hat er zu warten. Ganz simple.

Falsch, er hat Vorrang und du hinderst ihn daran indem du ihm keinen Platz lässt, seinen Vorrang wahrzunehmen.

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Ist kein Raum vorhanden, dürfen sie nicht. Also kein Vorrecht.

Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:55:15 Uhr:


Nein, rechts und ihr müsst ihm den Platz lassen.

Was ein Unsinn.

Aber ein typischer Tarnik: Bloss keinen Fehler zugeben und so lange alles Falsche wiederholen bis alle anderen Aufgeben.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:55:54 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:51:30 Uhr:


Falsch, er hat Vorrang und du hinderst ihn daran indem du ihm keinen Platz lässt, seinen Vorrang wahrzunehmen.

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Ist kein Raum vorhanden, dürfen sie nicht. Also kein Vorrecht.

Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen.

Nein, wie verlinkt § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren zählt hier. Fahrräder müssen vor dem Abbiegen durchgelassen werden, da diese Vorrang haben.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:57:42 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:55:15 Uhr:


Nein, rechts und ihr müsst ihm den Platz lassen.

Was ein Unsinn.

Aber ein typischer Tarnik: Bloss keinen Fehler zugeben und so lange alles Falsche wiederholen bis alle anderen Aufgeben.

Nein, typisch Straßenverkehrsordnung, die habe ich nicht geschrieben, ich halte diese nur ein.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:59:11 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:55:54 Uhr:


"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Ist kein Raum vorhanden, dürfen sie nicht. Also kein Vorrecht.

Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen.

Nein, wie verlinkt § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren zählt hier. Fahrräder müssen vor dem Abbiegen durchgelassen werden, da diese Vorrang haben.

9 zählt nicht weil ich nicht abbiege sondern vor der Ampel stehe.

Abbiegen tue ich erst wenn ich wieder anfahre.

Da liegt euer Denkfehler.

Stellen wir uns das ganze mal bildlich vor:

Ich stehe mit dem Auto irgendwo im Zentrum an einer Ampel und möchte rechts abbiegen. Es herrscht auch reger Fußgänger- und Fahrradverkehr. Die Ampel wird grün, ich kann aber noch nicht abbiegen, weil an der Ampel auf beiden Seiten der Straße, in die ich einbiegen möchte, recht viele Fußgänger stehen. Neben meinem Auto stehen auch 2 Radfahrer.

Die Radfahrer fahren und die Fußgänger gehen los, einige trödeln, die Seniorin mit dem Rollator ist auch nicht so schnell, im rechten Außenspiegel sehe ich weitere Radfahrer ankommen, wodurch ich immer noch nicht losfahren kann/darf, weil ich diese Radfahrer erst vorbei lassen muss.

Bis dahin habe ich einen Rückstau sowie ein Hupkonzert auf meiner Spur erzeugt und spätestens wenn die Ampel wieder auf rot springt, sollte ich meine Türen von innen verriegeln, wenn ich noch alle meine Zähne mit nach Hause nehmen möchte.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 20:03:30 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:59:11 Uhr:


Nein, wie verlinkt § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren zählt hier. Fahrräder müssen vor dem Abbiegen durchgelassen werden, da diese Vorrang haben.

9 zählt nicht weil ich nicht abbiege sondern vor der Ampel stehe.

Abbiegen tue ich erst wenn ich wieder anfahre.

Da liegt euer Denkfehler.

Und beim Abbiegen zählt § 9. Kannst du drehen und wenden wie du willst.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 20:10:09 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 20:03:30 Uhr:


9 zählt nicht weil ich nicht abbiege sondern vor der Ampel stehe.

Abbiegen tue ich erst wenn ich wieder anfahre.

Da liegt euer Denkfehler.

Und beim Abbiegen zählt § 9. Kannst du drehen und wenden wie du willst.

Ich rede von der Zeit vor dem Abbiegen, und da hat der Radfahrer kein Vorrecht wenn ich mich rechts vor ihm einordne

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