Vorfahrt in Wohnstraßen?

Hallo, wir haben hier recht viele große Plattenbauten und davor sog. Wohnstraßen. Die dienen lediglich als Zuwegung, um ins Haus zu gelangen. Manche haben einen Parkplatz, andere nicht. Auf jeden Fall ist so eine Straße breit genug, dass man mit dem Auto reinfahren kann (Anwohner, Pizzadienst, Taxi usw.). Die Wohnstraßen sind meistens in Tempo 30-Zonen mit "Rechts vor links-Regel", Verkehrsschilder gibt es nicht. Und die meisten dieser Straßen sind Sackgassen.

Meine Frage: Gelten solche Straßen auch als "vollwertige" Straßen mit rechts-vor-links, oder ist Jemand, der aus der Wohnstraße kommt, grundsätzlich wartepflichtig. Man könnte ja die Wohnstraße auch als Ausfahrt vom Parkplatz oder Grundstück definieren? Vor Häusern mit Eigentumswohnungen gibt es sogar welche, da steht ein Schild "Privatstraße!"

In meinem Bild ist die Hermann-Hammerschmidt-Straße (unten quer vor den Häusern) eine gewöhnliche Straße, die Häuserzufahrten zweigen davon ab. Müsste ich warten, wenn da einer von rechts rauskommt (roter Kreis)?

Danke für eure Meinungen.

Wohngebietstraßen
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Also, wenn die Wohnstraßen nicht mit solchen Schildern versehen sind, und auch nicht über abgesenkte Bordsteine an den vorbeiführenden Straßen anschließen, dann gilt natürlich Rechts vor Links.

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Zitat:

Also gilt doch rechts vor links? In der Praxis aber halten manche Ausfahrenden an, manche nicht.

Recht ist das eine, praktische Verhaltensmuster das andere.
Und so mussen ja die nicht rechtlich korrekten Verhaltensmuster auch nicht automatisch etwas Falsches sein, sofern sie, wie schon einige angesprochen haben, auf ein unfallfreies Miteinander basieren.

@RE:
Mach doch mal einen Ortstermin mit einem Verkehrsexperten/Verkehrspolizei.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. Februar 2018 um 16:15:59 Uhr:


[...] Eine Straße muß nämlich in in Abgrenzung zur Grundstückszuwegung "aus dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale" als Straße erkennbar sein.

Als Ortsunkundiger käme mir vermutlich nicht in den Sinn, daß inmitten einer Reihe querparkender PKW eine gleichberechtigte Straße einmündet.

Baulich ausgestaltet und deshalb eindeutig als Straße erkennbar (obwohl auch nur Zufahrt zum Parkplatz/Lieferzufahrt)ist es hingegen hier.
Bei der Ausfahrt vom Parkplatz auf der gegenüberliegenden Seite ist der Ausfahrende jedoch wartepflichtig, da per Schild als Parkplatz gekennzeichnet.

Ich halte es hier so, wie bereits einige geschrieben haben: Bordstein abgesenkt gilt als Ausfahrt, also wartepflichtig. Ist der Bordstein rumgezogen, gilt sie , wenn nicht anders beschildert, als gleichrangige Straße

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Februar 2018 um 13:32:06 Uhr:


Ich halte es hier so, wie bereits einige geschrieben haben: Bordstein abgesenkt gilt als Ausfahrt, also wartepflichtig. Ist der Bordstein rumgezogen, gilt sie , wenn nicht anders beschildert, als gleichrangige Straße
Bei mir gibts auch einige solche Stellen

wie beim TE (auch ohne abgesenkten Bord). Wenn ich ehrlich bin, ich fuhr dort bisher immer durch, ohne mir Gedanken um die Ausfahrt/Straße von rechts zu machen...

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Februar 2018 um 19:20:26 Uhr:



Zitat:

@spreetourer schrieb am 23. Februar 2018 um 18:57:14 Uhr:



Stadt, WoBau-Genossenschaft und teils privat.

Also ich tippe dann auf Grundstücksausfahrten, wer da raus möchte muss Vorfahrt gewähren.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. Februar 2018 um 19:14:50 Uhr:


Frage doch mal die Kommune, ob die betreffenden Wege Teil des öffentlichen Strassennetzes sind.

Vorsichtig sein mit solchen Denkweisen! Die Eigentumsverhältnisse entscheiden nicht über die Vorfahrts-/Vorrangsregelung.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2018 um 14:24:18 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Februar 2018 um 19:20:26 Uhr:


Also ich tippe dann auf Grundstücksausfahrten, wer da raus möchte muss Vorfahrt gewähren.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2018 um 14:24:18 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 23. Februar 2018 um 19:14:50 Uhr:


Frage doch mal die Kommune, ob die betreffenden Wege Teil des öffentlichen Strassennetzes sind.

Vorsichtig sein mit solchen Denkweisen! Die Eigentumsverhältnisse entscheiden nicht über die Vorfahrts-/Vorrangsregelung.

Aber Grundstücksausfahrten sind ja wohl klar definiert.

Ich bin hier nur mobil unterwegs, aber vor dem PC müsste das gut zu erkennen sein. Die Hermann Hammerschmidt strasse ist in Cottbus.

Ist dann die Ecke hier.

Wen man mal nen bischen rumwandert, ist das in dem Wohnviertel teils unterschiedlich, sowohl mit quer-, als auch längsparkenden Fahrzeugen, inkl. teils deutlich markierte Rundungen, teils nur angedeutete Rundungen, mitunter gar nur auf einer Seite.

Auf jeden Fall sieht es nicht nach abgegrenzten Grundstücken aus, auch nicht nach abgesenkten Bordsteinen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. Februar 2018 um 14:46:19 Uhr:


Ist dann die Ecke hier.

Korrekt!

Aber noch "verrückter" sind die Wohnstraßen hier (Cottbus) z.B. in der
Elisabeth-Wolf-Straße (Bild).

Auf der durchgehenden Straße gibt es auf jeder Seite einen Gehweg mit rumgezogenen Bordsteinen in die Wohnstraßen. Trotzdem kacheln alle mit 50 vorbei. Und wer da aus der Wohnstraße kommt, tut gut daran, dem Verkehr auf der durchgehenden Straße Vorfahrt zu gewähren, auch wenn es vlt nicht gesetzeskonform ist. Aus Sicht der von links kommenden Fahrer ist es auch wirklich schwer zu erkennen, dass zwischen den parkenden Autos 2 m breite gleichberechtigte Straßen ein- bzw. ausmünden. Ein Ortsfremder würde das bestimmt nicht vermuten.

Elisabeth-Wolf-Str.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2018 um 14:15:46 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Februar 2018 um 13:32:06 Uhr:


Ich halte es hier so, wie bereits einige geschrieben haben: Bordstein abgesenkt gilt als Ausfahrt, also wartepflichtig. Ist der Bordstein rumgezogen, gilt sie , wenn nicht anders beschildert, als gleichrangige Straße

Bei mir gibts auch einige solche Stellen wie beim TE (auch ohne abgesenkten Bord). Wenn ich ehrlich bin, ich fuhr dort bisher immer durch, ohne mir Gedanken um die Ausfahrt/Straße von rechts zu machen...

Hallo,

an dem von Dir verlinkten Bild gilt kein rechts vor links. Die dunklen Pflastersteine stellen den abgesenkten Bordstein dar.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 25. Februar 2018 um 04:40:25 Uhr:


Die dunklen Pflastersteine stellen den abgesenkten Bordstein dar.

Ich würde das nicht als abgesenkten Bordstein ansehen, weil der vorhandene sehr deutlich um die Ecke geht in Richtung Wohnstraße.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 24. Februar 2018 um 16:39:22 Uhr:


...
Trotzdem kacheln alle mit 50 vorbei. Und wer da aus der Wohnstraße kommt, tut gut daran, dem Verkehr auf der durchgehenden Straße Vorfahrt zu gewähren, auch wenn es vlt nicht gesetzeskonform ist. Aus Sicht der von links kommenden Fahrer ist es auch wirklich schwer zu erkennen, dass zwischen den parkenden Autos 2 m breite gleichberechtigte Straßen ein- bzw. ausmünden. Ein Ortsfremder würde das bestimmt nicht vermuten.

Grundlegend ist in einer Wohngegend auch mit Fußgängern (Kindern, Teenagern/Smombies, Greisen als Extrembeispiele) zu rechnen, weshalb eine solche Fahrweise schon grundsätzlich idiotisch ist. Als Ortsfremder nicht mit einer Kreuzung zu rechnen, ist dann noch das Sahnehäubchen.

Wenn du einem solchen Idioten nicht noch einen Teil seines Schadens begleichen willst, dann warte eben einen Moment und gut ist´s. Hast du selbst ohnehin erkannt, handhabst du so, um die anderen würde ich mir dann gar keinen Kopf machen, weil die rechtliche Situation ohnehin am Ende keinen großen Unterschied macht.

Letztens entscheidet ohnehin ein Richter und dem ist´s doch völlig einerlei, der mag den Fall nur vom Tisch haben. Besser noch man lässt die Versicherung(en) machen, dann werden eben einfach beide hochgestuft und alles ist gut.

Mag eine sehr pragmatische Sichtweise sein... und nein, ganz so einfach geht´s natürlich nicht:

Das dauert natürlich Monate und Jahre und das Ergebnis... weil man eben dachte man sei im Recht und einfach nicht geguckt hat. 😮

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Februar 2018 um 10:13:01 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 25. Februar 2018 um 04:40:25 Uhr:


Die dunklen Pflastersteine stellen den abgesenkten Bordstein dar.

Ich würde das nicht als abgesenkten Bordstein ansehen, weil der vorhandene sehr deutlich um die Ecke geht in Richtung Wohnstraße.

Doch das gillt als abgesenkter Bordstein. Oder haben die parkenden Autos beim Ausparken dann auch Vorfahrt?
Wohl kaum.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. Februar 2018 um 12:15:36 Uhr:


Doch das gillt als abgesenkter Bordstein. Oder haben die parkenden Autos beim Ausparken dann auch Vorfahrt? Wohl kaum.

Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun, da die Ausparkenden beim Verlassen des Parkplatzes sowieso keine Vorfahrt haben. Unabhängig davon: Würde es rechts vor der Einmündung der Wohnstraße gar keinen Parkplatz geben, sondern ebensolche um die Ecke gezogene Bordsteine wie gegenüber auf der linken Seite, dann wäre sofort klar, dass die schwarzen Pflastersteine kein "abgesenkter Bordstein" sein kann.

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