Vorfahrt in Wohnstraßen?
Hallo, wir haben hier recht viele große Plattenbauten und davor sog. Wohnstraßen. Die dienen lediglich als Zuwegung, um ins Haus zu gelangen. Manche haben einen Parkplatz, andere nicht. Auf jeden Fall ist so eine Straße breit genug, dass man mit dem Auto reinfahren kann (Anwohner, Pizzadienst, Taxi usw.). Die Wohnstraßen sind meistens in Tempo 30-Zonen mit "Rechts vor links-Regel", Verkehrsschilder gibt es nicht. Und die meisten dieser Straßen sind Sackgassen.
Meine Frage: Gelten solche Straßen auch als "vollwertige" Straßen mit rechts-vor-links, oder ist Jemand, der aus der Wohnstraße kommt, grundsätzlich wartepflichtig. Man könnte ja die Wohnstraße auch als Ausfahrt vom Parkplatz oder Grundstück definieren? Vor Häusern mit Eigentumswohnungen gibt es sogar welche, da steht ein Schild "Privatstraße!"
In meinem Bild ist die Hermann-Hammerschmidt-Straße (unten quer vor den Häusern) eine gewöhnliche Straße, die Häuserzufahrten zweigen davon ab. Müsste ich warten, wenn da einer von rechts rauskommt (roter Kreis)?
Danke für eure Meinungen.
Beste Antwort im Thema
Also, wenn die Wohnstraßen nicht mit solchen Schildern versehen sind, und auch nicht über abgesenkte Bordsteine an den vorbeiführenden Straßen anschließen, dann gilt natürlich Rechts vor Links.
33 Antworten
Hätte, würde, könnte.......!
Wenn du das so siehst, dann hoffe ich für dich, dass die dann Vorfahrtsberechtigten auf ihr Recht verzichten und dich vor lassen.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Februar 2018 um 16:12:38 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Februar 2018 um 12:15:36 Uhr:
Doch das gillt als abgesenkter Bordstein. Oder haben die parkenden Autos beim Ausparken dann auch Vorfahrt? Wohl kaum.
Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun, da die Ausparkenden beim Verlassen des Parkplatzes sowieso keine Vorfahrt haben. Unabhängig davon: Würde es rechts vor der Einmündung der Wohnstraße gar keinen Parkplatz geben, sondern ebensolche um die Ecke gezogene Bordsteine wie gegenüber auf der linken Seite, dann wäre sofort klar, dass die schwarzen Pflastersteine kein "abgesenkter Bordstein" sein kann.
Dann schau dir die Situation mal einen Hauseingang vorher an.
Dann sollte einem klar sein, das die Zuwege der Häuser keine Vorfahrt haben.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 25. Februar 2018 um 18:45:49 Uhr:
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Februar 2018 um 16:12:38 Uhr:
Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun, da die Ausparkenden beim Verlassen des Parkplatzes sowieso keine Vorfahrt haben. Unabhängig davon: Würde es rechts vor der Einmündung der Wohnstraße gar keinen Parkplatz geben, sondern ebensolche um die Ecke gezogene Bordsteine wie gegenüber auf der linken Seite, dann wäre sofort klar, dass die schwarzen Pflastersteine kein "abgesenkter Bordstein" sein kann.Dann schau dir die Situation mal einen Hauseingang vorher an.
Dann sollte einem klar sein, das die Zuwege der Häuser keine Vorfahrt haben.Gruß,
der_Nordmann
Ja, beim von mir aufgeführten Beispiel sind die Grundstückszufahrten davor und dahinter mit durchgehendem Bord eindeutig von der Fahrbahn abgegrenzt. Nur bei der mittleren ist eine dritte Reihe Schlackesteine statt eines Bordsteins verbaut worden. Vermutlich gab es beim Bau um 1965 Lieferschwierigkeiten oder die Bordsteine wurden zwecks Nebenerwerb in der Nachbarschaft verscheuert🙂
Vielleicht lässt sich die Situation auch mit großen Parkplätzen vergleichen, bei denen es zwar Kreuzungen (im geometrischen / baulichen Sinne) gibt, aber eben keine "echten" Straßen bzw. Fahrbahnen. Die Rechtsprechung stellt hier regelmäßig auf gegenseitige Rücksichtnahme ab und schließt in diesem Zusammenhang die Gültigkeit der Regel "Rechts vor Links" aus. Im Falle eines Unfalls wird die gegnerische Versicherung ggf. diesen Weg beschreiten. In der Praxis ist man also besser beraten, defensiv an die Sache heranzugehen.
Ansonsten bleibt nur der Weg einer Klärung mit der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft bzw. - sofern sachlich zuständig - der Straßenverkehrsbehörde. Ob die WBG eine Umrüstung (abgesenkter Bord) befürwortet, ist jedoch fraglich.