vorfahrt genommen bekommen. gegner behauptet ich hätte rechts geblinkt. rechtslage?
hallo
also gestern hatte mein freund einen kleinen unfall.er ist busfahrer und war eben mit dem bus unterwegs. er kam aus einer seitenstraße und bog rechts ab auf eine hauptstraße (vorfahrtstraße). er wollte dann auf dieser hauptstrße gerade aus weiter. nach ca 20 metern kommt wieder von rechts eine eine seitenstraße, dort fuhr eine frau ohne vorher nochmal in seine richtung zu schauen raus. naja er hat dann eine vollbremsung gemacht aber die fahrzeuge rammten sich trotzdem noch ein wenig. also die frau hat ihm ganz klar die vorfahrt genommen das ist völlig unstrittig. aber bei der polizei behauptet sie jetzt jedoch dass mein freund nach rechts geblinkt hätte und sie dachte er will da abbiegen und sie dehalb rausgefahren ist. mein freud sagt, dass die frau seinen rechten blinker natürlich noch gesehen haben muss weil er ja gerade 20 meter vorher erst aus der seitenstraße kam und der blinker ja immer erst wieder aus geht wenn der lenker ganz gerade ist. allerdings war der blinker schon mehere meter vor der seitenstaße wo dann der unfall passierte schon wieder ausgegangen. einegtlich hatte sie das also richtig sehen müssen wenn sie nochmal richtig geschaut hätte vor dem rausfahren.
nun meien frage: weis jemand wie so ein fall rechtlich gehandelt wird???
mein freund hat halt jetzt bedenken dass er ne teilschuld kriegt wenn die frau so feste behauptet er hätte geblinkt.
es ist ja nicht viel passiert. bei dem bus ist vorne an der stoßstange ein kratzer und an dem auto der frau ist hinten an der seite ein kleiner kratzer. also wirklich nur der lack ist zerkratzt.
denke schon mal für antworten.
ich habe im anhang mal eine skizze angehängt von dem unfall. grün ist der weg von meinem freund --rot ist der weg von der frau.
gruß rennkuckuck86
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Meinst du, fast 9 Jahre sind schnell genug?😕
Wieso 9 Jahre? goofy hat ganz aktuell einen Unfall gehabt, nicht vor 9 Jahren.
38 Antworten
Dein Freund und die Fahrerin des anderen Wagens haben in den fünf Minuten wohl miteinander geredet und ausgemacht, dass keine Polizei verständigt wird bzw die Unfallabwicklung "privat" geschieht. Somit ist es keine VU-Flucht mehr, da er ja sofort angehalten hat um die Angelegenheit zu regeln. Hat er aber seine Personalien nicht herausgegeben, sieht das wieder anders aus (dann MUSS die Polizei zur ID- Feststellung kommen).
Das mit dem Anwalt: Kann er schon mal einschalten, würde aber erstmal abwarten, ob die Frau versucht, Anzeige zu erstatten. Wenn ja, wird das Verfahren zu 99,999% eingestellt.
Wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, hat sie gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen und er kann sich auf jeden Fall auf den Vertrauensgrundsatz berufen.
Ein Blinker sorgt tatsächlich nur für eine (theoretische) Teilschuld.
Waren denn im Bus keine Fahrgäste, die evtl als Zeugen auftreten könnten???
Gruß, Fritz
mir ist sowas ähnliches passiert, also ich auf Hauptstrasse, blinke rechts, Blinker wieder abgestellt, fahre gerade aus, Auto von rechts nimmt mir die Vorfahrt.
Wie sind denn da die rechtliches Konsequenzen?, wird mir nun als Ordnungswidrigkeit angelastet. Was sind denn da für Strafen zu erwarten ?
Geldbuße / Punkte ? (kann ich überhaupt nicht gebrauchen)
In der Vergangenheit gab es bereits genug Gerichtsurteile zu dem Thema mit dem Tenor, das die besondere Sorgfaltspflicht beim einbiegenden liegt, in dem Falle eben der Autofahrerin. Auch wenn jemand vergisst den Fahrtrichtungsanzeiger auszuschalten oder versehentlich betätigt hat, ist das noch kein Freibrief für frei Fahrt.
In dem Fall trifft den Busfahrer keine Schuld!
Gestern noch gelesen, dass bei Bagatellunfällen - und hier geht es um einen Bagatellunfall - die Fahrbahn UNVERZÜGLICH zu räumen ist. Nach Austausch der Daten sehe ich keine Veranlassung mehr vor Ort zu bleiben.
Als Fahrer eines Firmenfahrzeuges sehe ich das allerdings etwas anders und würde immer die Polizei hinzurufen, alleine aus Eigenschutz.
Trotzdem sehe ich auch hier keine Unfallflucht, da der Kollege ja seine Daten hinterlassen hat und der Kollege die Situation dokumentierte. Allerdings vermute ich bei der Fahrerin einige Defizite was die Anerkennung der Schuldfähigkeit angeht. Wenn sie nun noch an einen übereifrigen Polizisten gerät, jung und auch noch blond ist ... dann hat der Kollege Unfallflucht begangen. PENG!
Bevor nun ein Unterbezahlter Anwalt ins Spiel kommt, würde ich schnellst möglichst zu der zuständigen Polizeiwache fahren und den Sachverhalt zu Protokoll geben. Sollte inzwischen tatsächlich eine Anzeige angefertigt worden sein, ist der Gang zum Anwalt ohnehin erforderlich.
Trotzdem sehe ich nach wie vor die Schuld bei der Autofahrerin, die erfahrungsgemäß vor der Polizei eine ganz andere Schilderung - in ihrem Sinne für SIE positive - abgegeben hat. Ist der aufnehmende Polizist nicht ganz "verblendet", wird er die Situation allerdings ganz schnell aufklären und das taktische Manöver der Fahrerin durchschauen.
Nichts desto trotz wird die Polizei den Kollegen Busfahrer verhören (müssen).
Soweit die Praxis!
Ähnliche Themen
Das ich rechts geblinkt habe und gerade aus Gefahren bin. Habe auch bei der Polizei angerufen deswegen. Der sagte das wäre eine Ordnungswidrigkeit
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Bevor nun ein Unterbezahlter Anwalt ins Spiel kommt, würde ich schnellst möglichst zu der zuständigen Polizeiwache fahren und den Sachverhalt zu Protokoll geben. Sollte inzwischen tatsächlich eine Anzeige angefertigt worden sein, ist der Gang zum Anwalt ohnehin erforderlich.
Meinst du, fast 9 Jahre sind schnell genug?😕
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Meinst du, fast 9 Jahre sind schnell genug?😕Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Bevor nun ein Unterbezahlter Anwalt ins Spiel kommt, würde ich schnellst möglichst zu der zuständigen Polizeiwache fahren und den Sachverhalt zu Protokoll geben. Sollte inzwischen tatsächlich eine Anzeige angefertigt worden sein, ist der Gang zum Anwalt ohnehin erforderlich.
dachte ich mir auch wo ich das Datum gesehen habe=))
Tja, wie man es macht, macht man es verkehrt - hätte Goofy einen neuen Thread aufgemacht, hätte bestimmt jemand auf die Suchmaschine verwiesen. Inzwischen glaube ich, dass Threads nach einer gewissen Zeit der Inaktivität einfach gesperrt werden sollten, da ein neuer Thread dann besser ist. Meist übersieht nämlich dann jemand die "neue Frage" am Ende des Threads, und antwortet stattdessen auf die ursprüngliche Frage. Das konnte man schon mehrfach beobachten.
Wo im Falle von Goofy nun genau die Ordnungswidrigkeit liegen soll, kann ich allerdings nicht erkennen. "Blinken ohne dann abzubiegen" kann ich im Bußgeldkatalog zumindest nicht finden.
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Meinst du, fast 9 Jahre sind schnell genug?😕
Wieso 9 Jahre? goofy hat ganz aktuell einen Unfall gehabt, nicht vor 9 Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von 00goofy
mir ist sowas ähnliches passiert, also ich auf Hauptstrasse, blinke rechts, Blinker wieder abgestellt, fahre gerade aus, Auto von rechts nimmt mir die Vorfahrt.
Wie sind denn da die rechtliches Konsequenzen?, wird mir nun als Ordnungswidrigkeit angelastet. Was sind denn da für Strafen zu erwarten ?
Geldbuße / Punkte ? (kann ich überhaupt nicht gebrauchen)
Was genau hast du denn falsch gemacht? Beim abbiegen zu blinken ist doch vorgeschrieben.
Hast du den Thread eigentlich mal gelesen?
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
…
Hast du den Thread eigentlich mal gelesen?
Er hat sich an einen thread mit einem eigenen Problem angehängt, damit nicht jeder "Suchfunktion nutzen" schreit. Und dazu muss er den alten thread doch gar nicht lesen.
Zitat:
Was genau hast du denn falsch gemacht? Beim abbiegen zu blinken ist doch vorgeschrieben.
Hast du den Thread eigentlich mal gelesen?Gruß Metalhead
Er ist ja eben gerade NICHT abgebogen, hat aber trotzdem geblinkt.
Zur Frage der Ordnungswidrigkeit: Es gibt einen Tatbestand: "Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt". Ob darunter nur Unterlassen fällt wenn man eigentlich blinken sollte oder auch Blinken wenn man es nicht tun sollte, weiß ich nicht. Das ist aber auf keinen Fall eine große Sache, das wäre eine Verwarnung für 15 oder 20 Euro oder so. Kann sein, dass die Verwarnung höher ausfällt, falls jemand dadurch behindert/gefährdet wird oder es gar zum Unfall kommt. In den Bereich von Punkten oder gar Fahrverbot sollte man aber trotzdem nicht kommen.
Mit der Schuldfrage beim Unfall hat das aber nur indirekt was zu tun, der Wartepflichtige hat trotzdem eine besondere Sorgfaltspflicht, es kann ohne weiteres sein, dass er 100% Alleinschuld, der Unfallgegner aber trotzdem eine kostenpflichtige Verwarnung bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Er ist ja eben gerade NICHT abgebogen, hat aber trotzdem geblinkt.
Ach so, ich dachte er wäre auch aus kurz vorher aus der Seitenstraße rausgefahren.
Antwort steht aber trotzdem in dem Thread.
PS. Ich habe in der Fahrschule gelernt, daß man sich auf den Blinker nicht verlassen darf.
Gruß Metalhead
Nein darf man natürlich nicht, das habe ich auch so gelernt. Deshalb hätte der nicht Vorfahrtsberechtigte dann beim Unfall wohl auch Schuld. Ob der Vorfahrtsberechtigte durch sein Blinken eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ist aber wieder eine andere Frage.