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  5. vorfahrt genommen bekommen. gegner behauptet ich hätte rechts geblinkt. rechtslage?

vorfahrt genommen bekommen. gegner behauptet ich hätte rechts geblinkt. rechtslage?

Themenstarteram 12. November 2005 um 12:28

hallo

also gestern hatte mein freund einen kleinen unfall.er ist busfahrer und war eben mit dem bus unterwegs. er kam aus einer seitenstraße und bog rechts ab auf eine hauptstraße (vorfahrtstraße). er wollte dann auf dieser hauptstrße gerade aus weiter. nach ca 20 metern kommt wieder von rechts eine eine seitenstraße, dort fuhr eine frau ohne vorher nochmal in seine richtung zu schauen raus. naja er hat dann eine vollbremsung gemacht aber die fahrzeuge rammten sich trotzdem noch ein wenig. also die frau hat ihm ganz klar die vorfahrt genommen das ist völlig unstrittig. aber bei der polizei behauptet sie jetzt jedoch dass mein freund nach rechts geblinkt hätte und sie dachte er will da abbiegen und sie dehalb rausgefahren ist. mein freud sagt, dass die frau seinen rechten blinker natürlich noch gesehen haben muss weil er ja gerade 20 meter vorher erst aus der seitenstraße kam und der blinker ja immer erst wieder aus geht wenn der lenker ganz gerade ist. allerdings war der blinker schon mehere meter vor der seitenstaße wo dann der unfall passierte schon wieder ausgegangen. einegtlich hatte sie das also richtig sehen müssen wenn sie nochmal richtig geschaut hätte vor dem rausfahren.

nun meien frage: weis jemand wie so ein fall rechtlich gehandelt wird???

mein freund hat halt jetzt bedenken dass er ne teilschuld kriegt wenn die frau so feste behauptet er hätte geblinkt.

es ist ja nicht viel passiert. bei dem bus ist vorne an der stoßstange ein kratzer und an dem auto der frau ist hinten an der seite ein kleiner kratzer. also wirklich nur der lack ist zerkratzt.

denke schon mal für antworten.

ich habe im anhang mal eine skizze angehängt von dem unfall. grün ist der weg von meinem freund --rot ist der weg von der frau.

gruß rennkuckuck86

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2014 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von dolofan

Meinst du, fast 9 Jahre sind schnell genug?:confused:

Wieso 9 Jahre? goofy hat ganz aktuell einen Unfall gehabt, nicht vor 9 Jahren.

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38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von dolofan

Meinst du, fast 9 Jahre sind schnell genug?:confused:

Wieso 9 Jahre? goofy hat ganz aktuell einen Unfall gehabt, nicht vor 9 Jahren.

Lesen will wohl auch gelernt sein, birscherl. Ich habe den Bootsmann zitiert, der bezieht sich auf den Vorfall mit dem Busfahrer. Dieser Vorfall ist fast 9 Jahre her. Alles klar?:cool:

Habe ich etwa 00goofy zitiert?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Tja, wie man es macht, macht man es verkehrt - hätte Goofy einen neuen Thread aufgemacht, hätte bestimmt jemand auf die Suchmaschine verwiesen.

Auch für dich, Rheinostfriese: ich habe nichts gegen 00goofy geschrieben.

EDIT: Sollte 00goofy auch Busfahrer sein, dann sieht die Sache etwas anders aus.

am 22. Juli 2014 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von 00goofy

mir ist sowas ähnliches passiert, also ich auf Hauptstrasse, blinke rechts, Blinker wieder abgestellt, fahre gerade aus, Auto von rechts nimmt mir die Vorfahrt.

Wie sind denn da die rechtliches Konsequenzen?, wird mir nun als Ordnungswidrigkeit angelastet. Was sind denn da für Strafen zu erwarten ?

Geldbuße / Punkte ? (kann ich überhaupt nicht gebrauchen)

Was genau hast du denn falsch gemacht? Beim abbiegen zu blinken ist doch vorgeschrieben.

Hast du den Thread eigentlich mal gelesen?

Gruß Metalhead

am 22. Juli 2014 um 20:15

Ich glaube du hast es nicht ordentlich gelesen, also bitte etwas mehr Konzentration bevor man sowas äußert .

Besser wäre es sicherlich gewesen einen neuen thread zu eröffnen, bin auf diesem Gebiet neu unterwegs .

Die vorherigen Antworten passten leider nicht auf meine Angelegenheit , deswegen habe ich meine Frage hier angehängt.

Aber vielen Dank an alle die trotzdem mit konstruktiven Beiträgen auf meine Frage eingegangen sind. Hat mir etwas geholfen

Aber noch mal zur Sache. Es stimmt schon, in solchen Fällen kriegt der, der falsch geblinkt hat, keine Schuld, auch wenn's für den Unfallgegner unverständlich erscheinen mag. Grund ist ganz banal, daß er als Hauptstraßenbenutzer Vorfahrt hat. Diese Vorfahrt ist in der StVO eindeutig geregelt. Und diese Vorfahrt ist auch dann nicht "aufgegeben" oder "verwirkt", wenn man mißverständlich rechts blinkt.

Zitat:

Original geschrieben von 00goofy

Ich glaube du hast es nicht ordentlich gelesen, also bitte etwas mehr Konzentration bevor man sowas äußert.

Ich glaube du hast noch gar nix gelesen, weder den eigentlichen Thread, noch das was auf deinen Post geantwortet wurde.

Also konzentrier dich lieber mal selber und fang an zu lesen.

Gruß Metalhead

am 23. Juli 2014 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von 00goofy

Ich glaube du hast es nicht ordentlich gelesen, also bitte etwas mehr Konzentration bevor man sowas äußert.

Ich glaube du hast noch gar nix gelesen, weder den eigentlichen Thread, noch das was auf deinen Post geantwortet wurde.

Also konzentrier dich lieber mal selber und fang an zu lesen.

Gruß Metalhead

Was bist du denn für eine Blechbirne?

Du ziehst das Niveau hier ziemlich runter.

Behalte diese Art von unqualifizierten Beträgen für dich.

Das ist unprofessionell und nicht zielführend

ENDE

Zitat:

Original geschrieben von 00goofy

Was bist du denn für eine Blechbirne?

Du ziehst das Niveau hier ziemlich runter.

Behalte diese Art von unqualifizierten Beträgen für dich.

Das ist unprofessionell und nicht zielführend

ENDE

Mich können nur Menschen beleidigen.

Mit unqualifizierten Beiträgen hast du angefangen.

ENDE

Der eine: 6 Beiträge bislang in MT

Der andere: 7250

Noch Fragen?

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Abbiegen verpflichtet zum Blinken, Blinken aber nicht zum Abbiegen. Theoretische könnte es eine geringe Teilschuld geben, in dem Fall aber eher unwahrscheinlich.

Daher auch mein Grundsatz:

Ich vertraue anderen nur so weit, wie ich sie werfen könnte (während sie einen 50kg Mehlsack auf den Schultern tragen).

Bei Abbiegern warte ich so lange bis ich eindeutig erkennen kann, dass der auch wirklich abbiegen wird.

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