Vorfahrt auf unmittelbar neben der Straße verlaufendem Radweg und "Radfahrer frei " Gehweg
Auf solch einem " Radfahrer frei " Gehweg war ich mit dem Pedelec unterwegs.
Der Gehweg war nur durch einen 20 cm hohen Randstein von der rechts von mir befindlichen Straße getrennt und wird in beiden Richtungen benützt.
Die Straße war mit dem Schild 306 versehen ( Vorfahrtsstraße ) .
Aus einer Seitenstraße mit dem Schild 205 ( Vorfahrt gewähren ) kam flott eine Autofahrerin mit einem PKW in Golfgröße, bog nach rechts ab ohne mir Vorfahrt zu gewähren und hat mich daher grob behindert und gefährdet.
Durch meine schnelle Reaktion mit Vollbremsung konnte ich einen Zusammenprall verhindern.
Sie hat dann, als ich einen Schrei losließ auf der Straße gewendet, dabei noch einige Autofahrer behindert und mir dann zugeschrieen, ich hätte am wegen der Einfahrt abgesenkten Bordstein halten und sie vorbeilassen müssen.
Ich habe nur auf ihr Nummernschild gedeutet und die Diskussion beendet.
Da sich m.W. die Vorfahrtszeichen 306 und 205 auf die komplette Straße beziehen - also auf die Straße, den Radweg und auch auf den " Radfahrer frei Gehweg " - gehe ich davon aus, daß mir die Fahrerin absichtlich die Vorfahrt nicht gewährt hat, es sich daher nicht um eine Fahrlässigkeit gehandelt haben kann, sondern um eine Vorfahrtsverletzung mit Behinderung und grober Gefährdung.
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Magst du mal per Google Maps einen Link der Kreuzung teilen? Mich würde es ja wirklich interessieren wie das da genau aussieht (wenn man es denn erkennt).
EDIT: In dem Fall magst du möglicherweise Vorrang gehabt haben (hätte es ursprünglich auch anders gewertet) aber zu deiner Aussage:
Zitat:
@avento16 schrieb am 9. November 2022 um 20:38:12 Uhr:
Das kann man so oder so sehen, und ob man auf der 5m breiten Straße innerorts besser gesehen werden kann und sicherer unterwegs ist als auf dem besagten Radweg ?
Sei noch der Abschnitt aus der Quelle ans Herz gelegt, die dir zwar den Vorrang zuspricht aber dennoch empfiehlt:
Zitat:
Da das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” unter dem Zeichen “Gehweg” angebracht ist, sind Radfahrer auch hier zur Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Schrittgeschwindigkeit verpflichtet.
Meine Empfehlung: Wenn es dir irgendwie möglich ist, benutze nicht den für den Radverkehr freigegebenen Gehweg in Gegenrichtung, sondern fahre auf der Straße.
Ich weiß, du fühlst dich sicherer auf dem Gehweg.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat jedoch bereits 2015 bewiesen, dass Radfahrer in Gegenrichtung, also auf straßenbegleitenden Wegen auf der linken Seite der Straße, ein vielfach höheres Unfallrisiko haben, als Radfahrer die auf rechten Radwegen, oder besser noch der Straße, unterwegs sind (Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung, Seite 34).
Link:
https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/Zitat:
@avento16 schrieb am 9. November 2022 um 18:27:27 Uhr:
Durch meine schnelle Reaktion mit Vollbremsung konnte ich einen Zusammenprall verhindern.
Nochmal meine Frage: Wieso musst Du eine Vollbremsung hinlegen, wenn Du nur SCHRITTGESCHWINDIGKEIT auf einem Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist, fahren darfst?
Wenn da jetzt ein Fußgänger oder ein Kind um die Ecke, statt dem Auto, gekommen wäre hättest Du denjenigen mit deiner Fahrweise gefährdet.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:
Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.
Nicht hinsichtlich seines behaupteten Vorrangs für Fußgänger und alle anderen Benutzer des Gehwegs.
Warum nicht?
Ich hätte initial ja auch auf „Nein“ getippt. Aber kann den Ausführungen auf STVO2Go folgen.
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 10. November 2022 um 08:20:28 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:
Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.Nicht hinsichtlich seines behaupteten Vorrangs für Fußgänger und alle anderen Benutzer des Gehwegs.
Die Fußgänger habe ich nicht betrachtet.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 10. November 2022 um 07:36:28 Uhr:
Zitat:
@avento16 schrieb am 9. November 2022 um 18:27:27 Uhr:
Durch meine schnelle Reaktion mit Vollbremsung konnte ich einen Zusammenprall verhindern.Nochmal meine Frage: Wieso musst Du eine Vollbremsung hinlegen, wenn Du nur SCHRITTGESCHWINDIGKEIT auf einem Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist, fahren darfst?
Wenn da jetzt ein Fußgänger oder ein Kind um die Ecke, statt dem Auto, gekommen wäre hättest Du denjenigen mit deiner Fahrweise gefährdet.
Diese „Schrittgeschwindigkeit“ sehe ich eigentlich nur wenn Fußgänger in der Nähe sind.
Edit, der Querverkehr weiß ja auch gar nicht auf welcher Art von Weg der Radfahrer da unterwegs ist, der kann genauso auf einem Radweg unterwegs sein und hat somit absolute Vorfahrt.
Der Radfahrer fährt auf einem Fußgängerweg, auf dem er durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" nicht mehr als geduldet wird, er ist dort lediglich "Gast". Es handelt sich also nicht um einen sog. gemeinsamen Fuß- und Radweg, wie dieser durch VZ 240 repräsentiert wird.
Aus beschriebener Duldung soll sich also ergeben, der Vorrang des Radfahrers gegenüber querendem Fahrzeugverkehr sei weitreichender als dies für Fußgänger der Fall ist?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2022 um 08:48:31 Uhr:
Diese „Schrittgeschwindigkeit“ sehe ich eigentlich nur wenn Fußgänger in der Nähe sind.
Ne - die gilt immer. Es kann ja auch ein Fußgänger irgendwo unerwartet auf den Fußweg erscheinen (hinter eine Ecke hervorkommen oder ähnliches.
Ich darf ja mit einem Auto auch nicht einfach so schneller in einem Verkehrsberuhigten Bereich fahren als Schrittgeschwindigkeit mit der Begründung "Es war ja übersichtlich und man konnte keine Fußgänger sehen" 😉
Zitat:
@real_Base schrieb am 10. November 2022 um 00:01:17 Uhr:
Magst du mal per Google Maps einen Link der Kreuzung teilen?
Das wäre Sinnvoll, denn in dem Link ist der Fall des TE nämlich nicht vorhanden (zumindest so wie ich seine Schilderungen verstehe).
Gruß Metalhead
Beruhigend für mich, dass wohl auch metalhead79 keine erhellende Antwort aus den verlinkten Quellen ziehen kann. Ich zweifelte bereits an meiner Lesekompetenz.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 10. November 2022 um 07:36:28 Uhr:
Nochmal meine Frage: Wieso musst Du eine Vollbremsung hinlegen, wenn Du nur SCHRITTGESCHWINDIGKEIT auf einem Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist, fahren darfst?Wenn da jetzt ein Fußgänger oder ein Kind um die Ecke, statt dem Auto, gekommen wäre hättest Du denjenigen mit deiner Fahrweise gefährdet.
Hätte oder hätte nicht - ebenso konnte man fragen, ob die Autofahrerin für ein Rad fahrendes Kind angehalten hätte (welches den Gehweg nutzen muss) und den TE nur aufgrund seines Erwachsenseins ignoriert hat. Und generell könnte man auch bei jedem Autofahrer fragen, ob seine Vorfahrt nur bis zur Einhaltung der zHG gilt und er diese automatisch verliert, wenn er 54km/h statt erlaubter 50km/h fährt.
Letztendlich bleibt der Radfahrer an solchen Kreuzungen der schwächere Verkehrsteilnehmer und Autofahrer sollten schon aus Prinzip umsichtig sein, wenn sie an einer Kreuzung als nicht vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer einen Weg der Vorfahrtstraße kreuzen.
Die ganze Diskussion könnte auch ein gutes Beispiel dafür sein, weshalb Radfahrer zunehmend auf die Straße ausweichen, weil die ihnen bereitgestellten Wege oft unzureichend sind und Radfahrer quasi zu Fußgängern degradieren. Würde man Autofahrer derart degradieren, wäre ein Volksaufstand garantiert.
Allein die Tatsache, dass es diese Diskussion und offenbar mehrere Auffassungen dazu gibt, zeigt, dass die Regelung ziemlich unbefriedigend ist und der Gesetzgeber hier gerne nachbessern darf. So, dass jeder ohne Zögern weiß, woran er ist.
Wenn der zur Mitbenutzung durch Fahrräder freigegebene Gehweg nicht durchgängig über die Fahrbahn markiert ist, endet der mitbenutzte Gehweg am Bordstein und der TE quert im 90°Winkel die Fahrbahn wie ein Fußgänger, also ohne Vorrang, da die Dame nicht auf die zu querende Fahrbahn einbiegt. Ein selbstbewusster Fahrstil hat aber dennoch positive Aspekte. klick
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. November 2022 um 10:06:13 Uhr:
... Ein selbstbewusster Fahrstil hat aber dennoch positive Aspekte. klick
😁 YMMD
Zitat:
@real_Base schrieb am 10. November 2022 um 09:31:24 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2022 um 08:48:31 Uhr:
Diese „Schrittgeschwindigkeit“ sehe ich eigentlich nur wenn Fußgänger in der Nähe sind.Ne - die gilt immer. Es kann ja auch ein Fußgänger irgendwo unerwartet auf den Fußweg erscheinen (hinter eine Ecke hervorkommen oder ähnliches.
Ich darf ja mit einem Auto auch nicht einfach so schneller in einem Verkehrsberuhigten Bereich fahren als Schrittgeschwindigkeit mit der Begründung "Es war ja übersichtlich und man konnte keine Fußgänger sehen" 😉
Klingt logisch was du schreibst.
Allerdings stelle ich mir das gerade mal bildlich vor wenn immer alle Radler dort nur Schrittgeschwindigkeit fahren würden. Sieht in meinem Kopfkino echt komisch aus. 🙂