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Vorfahrt auf unmittelbar neben der Straße verlaufendem Radweg und "Radfahrer frei " Gehweg

Themenstarteram 9. November 2022 um 17:27

Auf solch einem " Radfahrer frei " Gehweg war ich mit dem Pedelec unterwegs.

Der Gehweg war nur durch einen 20 cm hohen Randstein von der rechts von mir befindlichen Straße getrennt und wird in beiden Richtungen benützt.

Die Straße war mit dem Schild 306 versehen ( Vorfahrtsstraße ) .

Aus einer Seitenstraße mit dem Schild 205 ( Vorfahrt gewähren ) kam flott eine Autofahrerin mit einem PKW in Golfgröße, bog nach rechts ab ohne mir Vorfahrt zu gewähren und hat mich daher grob behindert und gefährdet.

Durch meine schnelle Reaktion mit Vollbremsung konnte ich einen Zusammenprall verhindern.

Sie hat dann, als ich einen Schrei losließ auf der Straße gewendet, dabei noch einige Autofahrer behindert und mir dann zugeschrieen, ich hätte am wegen der Einfahrt abgesenkten Bordstein halten und sie vorbeilassen müssen.

Ich habe nur auf ihr Nummernschild gedeutet und die Diskussion beendet.

Da sich m.W. die Vorfahrtszeichen 306 und 205 auf die komplette Straße beziehen - also auf die Straße, den Radweg und auch auf den " Radfahrer frei Gehweg " - gehe ich davon aus, daß mir die Fahrerin absichtlich die Vorfahrt nicht gewährt hat, es sich daher nicht um eine Fahrlässigkeit gehandelt haben kann, sondern um eine Vorfahrtsverletzung mit Behinderung und grober Gefährdung.

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68 Antworten
Themenstarteram 10. November 2022 um 17:37

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. November 2022 um 16:04:01 Uhr:

Zitat:

@coolhh schrieb am 10. November 2022 um 14:48:29 Uhr:

Eine "Straße" ist die Gesamtheit aller (Verkehrs-)Flächen in einer Richtung, diese umfassen Fahrbahn(en), Seitenstreifen, Gehwege und Grünstreifen.

Eine Vorfahrt"straße" bezieht sich auf die gesamte Straße. Auf dieser haben alle Fahrzeuge Vorfahrt (wie der Name schon sagt).

Fußgänger sind keine Fahrzeuge, außer sie schieben oder ziehen ein Fahrzeug. Fahrräder sind Fahrzeuge und genießen auf Vorfahrtstraßen die gleichen Vorfahrtrechte wie z.B. Autos. Das gilt auch, wenn sie sich nicht auf der Fahrbahn sondern auf einer anderen für sie freigegebene Fläche bewegen. Und natürlich ist diese Vorfahrt nicht von der Geschwindigkeit abhängig. (Wäre auch unlogisch, wenn ein Auto mit 70 innerorts keine vorfahrt mehr hätte.)

Ist ein Radweg nicht durchgängig markiert, dann ist das entweder ein Fehler oder ein Schaden. Ansonsten ist er nicht benutzungspflichtig. Die Unterbrechung eines Gehwegs an einer kreuzenden Straße verändert n.m.M. nichts an der Vorfahrtsregelung für Fahrzeuge.

Es sei denn, der Gehweg ist so weit von der Straße abgetrennt, dass er eben nicht mehr zu dieser Straße gehört. Genau deshalb wäre ja eine genaue Ortsangabe durch den TE hilfreich.

Der besagte von mir benutzte Geh-Radweg ist nur durch einen Bordstein von der Straße getrennt,

@coolhh hat das sehr zutreffend geschildert, sehe ich genau so.

In der stvo2Go heißt es bei der Beschreibung einer

" Radverkehrsfurt über Kreuzungen und Einmündungen bei Vorfahrtsstraßen innerorts " daß u.a aus Einmündungen einfahrende Fahrzeuge zusätzlich noch zum Vorfahrt gewähren Schild mit den aufgemalten gegenläufigen Radfahrern auf Vorfahrt gewähren für kreuzende Radfahrer hingewiesen wird.

Die hier beschriebene Situation ist genau mein Fall, es fehlt nur noch das nach rechts einmündende Fahrzeug, ob die auf der Straße aufgemalten Radfahrer vorhanden waren muß ich noch klären, dürfte aber nichts am Vorrang des Radlers ändern.

Zitat:

@avento16 schrieb am 10. November 2022 um 18:37:19 Uhr:

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. November 2022 um 16:04:01 Uhr:

 

Es sei denn, der Gehweg ist so weit von der Straße abgetrennt, dass er eben nicht mehr zu dieser Straße gehört. Genau deshalb wäre ja eine genaue Ortsangabe durch den TE hilfreich.

Der besagte von mir benutzte Geh-Radweg ist nur durch einen Bordstein von der Straße getrennt,

@coolhh hat das sehr zutreffend geschildert, sehe ich genau so.

In der stvo2Go heißt es bei der Beschreibung einer

" Radverkehrsfurt über Kreuzungen und Einmündungen bei Vorfahrtsstraßen innerorts " daß u.a aus Einmündungen einfahrende Fahrzeuge zusätzlich noch zum Vorfahrt gewähren Schild mit den aufgemalten gegenläufigen Radfahrern auf Vorfahrt gewähren für kreuzende Radfahrer hingewiesen werden.

Und, ist an der besagten Stelle ein Schild mit den gegenläufigen Radfahrern?

Ich kann es mir bei einem Gehweg mit "Fahrrad frei" zwar nicht vorstellen aber diese Info wäre sehr hilffreich für die Lösung Deines Problems.

@avento16

 

Wie schnell warst Du?

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. November 2022 um 16:04:01 Uhr:

Zitat:

@coolhh schrieb am 10. November 2022 um 14:48:29 Uhr:

Eine "Straße" ist die Gesamtheit aller (Verkehrs-)Flächen in einer Richtung, diese umfassen Fahrbahn(en), Seitenstreifen, Gehwege und Grünstreifen.

Eine Vorfahrt"straße" bezieht sich auf die gesamte Straße. Auf dieser haben alle Fahrzeuge Vorfahrt (wie der Name schon sagt).

Ist ein Radweg nicht durchgängig markiert, dann ist das entweder ein Fehler oder ein Schaden. Ansonsten ist er nicht benutzungspflichtig. Die Unterbrechung eines Gehwegs an einer kreuzenden Straße verändert n.m.M. nichts an der Vorfahrtsregelung für Fahrzeuge.

Es sei denn, der Gehweg ist so weit von der Straße abgetrennt, dass er eben nicht mehr zu dieser Straße gehört. Genau deshalb wäre ja eine genaue Ortsangabe durch den TE hilfreich.

Laut Beschreibung bestand diese „Trennung“ offensichtlich nur durch einen Bordstein. So steht es im Eröffnungsbeitrag:

Zitat:

Der Gehweg war nur durch einen 20 cm hohen Randstein von der rechts von mir befindlichen Straße getrennt

Nachtrag:

Allerdings habe ich gelernt, dass uU die Gestaltung des Überweges im Bereich der Einmündung eine Rolle spielen könnte. Hierüber wissen wir wenig.

Aber so ganz erschliesst sich mir die Diskussion nicht:

Ich -als Autofahrer- würde an einer Einmündung nie auf die Idee kommen, dass ich fahren kann, wenn die Fahrbahn zwar frei ist, aber Fussgänger oder Radfahrer kreuzen.

@avento16

Gib doch einmal einen Google Maps Link frei wo sich die Kreuzung befindet. Oder die Namen der kreuzenden Straßen.

@real_Base

Du wirst keinen Link bekommen, so wie ich keine Auskunft über seine Geschwindigkeit. Avento16 möchte sich als das 100% unschuldige Opfer einer kamikaze Autofahrerin darstellen. Deswegen werden Fragen, die seine Mitschuld betreffen könnten, von ihm ausgeblendet.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 11. November 2022 um 08:29:11 Uhr:

@real_Base

Du wirst keinen Link bekommen, so wie ich keine Auskunft über seine Geschwindigkeit. Avento16 möchte sich als das 100% unschuldige Opfer einer kamikaze Autofahrerin darstellen. Deswegen werden Fragen, die seine Mitschuld betreffen könnten, von ihm ausgeblendet.

Hallo,

genau so kommt mir das auch vor. Auch die Anfrage von mir, ob an der Seitenstraße denn die gegenläufigen Pfeile über dem Vorfahrt gewähren Schild, die auf querenden Radverkehr hinweisen, installiert sind, blieb bislang unbeantwortet.

Von daher kann die Diskussion eigentlich auch geschlossen werden, wenn der TE so destruktiv zur Lösungsfindung beiträgt. Ich denke, er sieht sich in der Opferrolle und lässt keine andere Meinung zu, bezeichnet diejenigen anderer Meinung sogar als Dampfplauderer. Wenn er Details oder gar den Ort der Kreuzung verrät, könnte ja rauskommen, dass er doch im Unrecht ist und das möchte er vermeiden.

In Foren gibt es für solche Menschen einen Fachbegriff: Troll

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@J_Novi schrieb am 11. November 2022 um 08:29:11 Uhr:

@real_Base

Du wirst keinen Link bekommen, so wie ich keine Auskunft über seine Geschwindigkeit. Avento16 möchte sich als das 100% unschuldige Opfer einer kamikaze Autofahrerin darstellen. Deswegen werden Fragen, die seine Mitschuld betreffen könnten, von ihm ausgeblendet.

Ja - davon gehe ich auch mittlerweile aus.

Ich bin aber in der Tat einfach interessiert wie es da aussieht.

Denn mit Link aus STVO2Go gibt es anscheinend Situationen wo so ein Radfahrer, sofern er die Regeln einhält und der Radweg (oder Rad frei) nach der Kreuzung beschildert weiter geht doch vorgelassen werden müsste.

Aber da würde ich gern mal einen Blick auf die Kreuzung werfen.

Weigert sich der TE aber standhaft irgendwas beizusteuern was das Ganze weiter klären würde. Sehr schade!

Dann kann hier ja zu.

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