Vorfahrt auf unmittelbar neben der Straße verlaufendem Radweg und "Radfahrer frei " Gehweg

Auf solch einem " Radfahrer frei " Gehweg war ich mit dem Pedelec unterwegs.
Der Gehweg war nur durch einen 20 cm hohen Randstein von der rechts von mir befindlichen Straße getrennt und wird in beiden Richtungen benützt.
Die Straße war mit dem Schild 306 versehen ( Vorfahrtsstraße ) .
Aus einer Seitenstraße mit dem Schild 205 ( Vorfahrt gewähren ) kam flott eine Autofahrerin mit einem PKW in Golfgröße, bog nach rechts ab ohne mir Vorfahrt zu gewähren und hat mich daher grob behindert und gefährdet.
Durch meine schnelle Reaktion mit Vollbremsung konnte ich einen Zusammenprall verhindern.
Sie hat dann, als ich einen Schrei losließ auf der Straße gewendet, dabei noch einige Autofahrer behindert und mir dann zugeschrieen, ich hätte am wegen der Einfahrt abgesenkten Bordstein halten und sie vorbeilassen müssen.
Ich habe nur auf ihr Nummernschild gedeutet und die Diskussion beendet.
Da sich m.W. die Vorfahrtszeichen 306 und 205 auf die komplette Straße beziehen - also auf die Straße, den Radweg und auch auf den " Radfahrer frei Gehweg " - gehe ich davon aus, daß mir die Fahrerin absichtlich die Vorfahrt nicht gewährt hat, es sich daher nicht um eine Fahrlässigkeit gehandelt haben kann, sondern um eine Vorfahrtsverletzung mit Behinderung und grober Gefährdung.

68 Antworten

@avento16:
So, wie Dein Eröffnungsbeitrag zu verstehen ist, hattest Du als Radfahrer weder Vorfahrt, geschweige denn als Fußgänger Vorrang.

Befremdend empfinde ich Deine Annahme, die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" oder Vorfahrtszeichen bezögen Fußgänger mit ein. Denn diese VZ regeln nunmal explizit die "Vorfahrt". Fußgänger können jedoch niemals "Vorfahrt" haben, sondern allenfalls Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern genießen.

Also ich habe schon Leuten die Vorfahrt genommen und mir haben auch Leute die Vorfahrt genommen - aber ich habe es wie ein Mann weggesteckt. Solange alles gut geht ist keiner geschädigt.

Zitat:

@avento16 schrieb am 9. November 2022 um 20:38:12 Uhr:



Vorfahrt gewähren muß man in meinem Falle allen, ob sie von links oder rechts kommen und egal ob Autofahrer, Rollstuhlfahrer, Radler oder Fußgänger oder Kind mit Roller.

Wo hast Du denn den Quatsch her?

Das Fußgänger keinen Vorrang genießen würde ich nicht behaupten. Fußgänger haben in der Tat in bestimmten Situationen vor abiegenden Fahrzeugen Vorrang - siehe:

Zitat:

Haben Fußgänger Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen?

Ja. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und, wenn es nötig ist, warten. Das gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen. Wer dagegen verstößt und Fußgänger gefährdet, dem drohen 140 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Radfahrende müssen in diesem Fall 70 Euro bezahlen und erhalten 1 Punkt.

Link:

https://www.adac.de/.../

Ist zwar was anderes als der Fall vom TE. Und BTW: finde ich gut, dass der TE hier nach Meinung fragt auch wenn er in der Situation nicht unbedingt Recht hat. Ihn dann gleich generelle Absicht vorzuwerfen (wie: "Auf seinem Grabstein stand..."😉 ist unnötig. Er wird ja sicherlich Einsicht haben und sich in Zukunft korrekt verhalten 😉

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Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.

Zitat:

@real_Base schrieb am 9. November 2022 um 21:24:41 Uhr:


Das Fußgänger keinen Vorrang genießen würde ich nicht behaupten.

Das Gegenteil hat wer behauptet?

Fußgänger können jedoch keine Vorfahrt haben, weshalb sie sich auch auf vorfahrtregelnde VZ nicht berufen können.

Also wer allen Ernstes glaubt, bei einem Zeichen "Vorfahrt gewähren" hätten auch die Fußgänger Vorrang, dem empfehle ich erstmal die "basics" zu erlernen.

Als erster Einstieg hier:

https://rechtstipp24.de/.../

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:


Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.

Nein.

Zitat:

@Rigero schrieb am 9. November 2022 um 21:34:33 Uhr:


Das Gegenteil hat wer behauptet?

Hm... stimmt. Das habe ich beim überfliegen vor dem Schreiben falsch aufgefasst. Habe es dann halt nur noch einma manifestiert, bzgl. Vorrang 😉

Zitat:

@Rigero schrieb am 9. November 2022 um 21:34:33 Uhr:


Fußgänger können jedoch keine Vorfahrt haben, weshalb sie sich auch auf vorfahrtregelnde VZ nicht berufen können.

Habe ich auch nicht behauptet. Ich schreibe in meinem letzten Post auch explizit von Vorrang!.
Und als Fahrer im Sinne der STVO muss ich trotz Vorfahrt vor anderen Fahrenden weiteren Teilnehmern (wie Fußgänger) auch in bestimmen Situationen Vorrang gewähren 😉

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:


Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.

Theoretisch stimmt das,praktisch kann der Autofahrer das nicht wissen wenn das Zeichen für Radfahrer aus beiden Richtungen nicht am Vorfahrtsschild angebracht oder eine Markierung auf der Strasse vorhanden ist.

Somit geht der klar davon aus das der Radfahrer widerrechtlich den Bürgersteig befährt,und das zusätzlich entgegengesetzt zur Fahrtrichtung.

Der Autofahrer wäre nach der Beschilderung und ohne Markierung aus seiner Sicht im Recht,also erst einmal die Beschilderung genau prüfen.
Diese müsste dann entsprechend den Gegebenheiten angepasst werden.
Dann wäre noch die Frage welche Geschwindigkeit der Radler denn drauf hatte,ich glaube kaum das der mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs war,sonst wäre es ja nicht so brisant gewesen.
Also erst einmal sollte man die Regeln kennen,sich selber dran hallten,und dann erst auf andere schimpfen.
Ich glaube kaum das sich eine ernste Situation bei Schrittgeschwindigkleit ergeben hätte,Vorrang hin oder her.

Ich fahre mit dem Rad zur Arbeit,käme aber nie auf die Idee auf meinen Vorrang zu pochen oder deswegen Alarm zu machen.
Mir ist lieber ich komme gesund zu Hause an.
Auch weiß ich aus Erfahrung als Fußgänger,Radfahrer,Motorrad und PKW Fahrer wer wo was gerne falsch macht und stelle mich vorher darauf ein.

Tja, ich gehöre der Káste der leider sehr in Verruf geratenen e-Kickscooter-Fahrer an, der mit seinem per Knopfdruck auf 7 km/h begrenzbaren Elektrokleinstfahrzeug auf einem für Radfahrer freigegeben Fußgängerweg besser aufgehoben wäre, als jeder termingeplagte Pedelec-Treter, - jedoch besagte Fußgängerwege nicht befahren darf 🙂

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 9. November 2022 um 21:49:28 Uhr:


Theoretisch stimmt das,praktisch kann der Autofahrer das nicht wissen wenn das Zeichen für Radfahrer aus beiden Richtungen nicht am Vorfahrtsschild angebracht oder eine Markierung auf der Strasse vorhanden ist.

Doch, kann er, am Aufstellungsort des Vorfahrt-Achten Schildes. Steht es vor dem Fußweg hat alles was danach kommt und der vorfahrtsberechtigten Straße folgt Vorfahrt.

Ist doch vergleichbar mit der Diskussion ob ein Überholer auf der linken Fahrbahnseite der vorfahrtsberechtigten Straße auch Vorfahrt hat oder nicht. Ja hat er mit gleicher Argumentation.

Als Radfahrer würde ich aber einen Fußweg mit "radfahrer frei" in Gegenrichtung per se meiden, da weiß doch jeder der mehr als 1 Woche radfahren kann dass das in die Hose geht. Autofahrer und Vorfahrts- oder Abstandsregeln gegenüber Radfahrern funktioniert in der Praxis einfach nicht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:


Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.

Dann hätte der TE allerdings grundsätztlich nur in Schrittgeschwindigkeit dort fahren dürfen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:


Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.

Danke für Deinen Beitrag.
Ich hoffe daß ein Großteil der hier postenden Dampfplauderer mal auf das "hier" in Deiner Zuschrift klickt.
Dort ist nämlich unter anderem genau mein Fall benannt, und was dazu gesagt wird erfährt man wenn man lesen kann.
Wenn von dort u.a. Behörden geschult werden und Fahrlehrer oder Leiter der pol. Verkehrsreferate und der Landesvorsitzende des ADFC ihr Wissen verbessern können , dann können die dort verbreiteten Sachverhalte so falsch nicht sein und untermauern nachdrücklich meine Meinung.
Ich will hier nicht auf meinen nicht eingeräumten Vorrang hinweisen sondern nur darstellen wie falsch manche liegen.

Zitat:

@nogel schrieb am 9. November 2022 um 21:44:24 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:


Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.

Nein.

sorry, das Danke habe ich versehentlich vergeben, wird nicht mehr vorkommen.

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