Vorfahrt auf unmittelbar neben der Straße verlaufendem Radweg und "Radfahrer frei " Gehweg
Auf solch einem " Radfahrer frei " Gehweg war ich mit dem Pedelec unterwegs.
Der Gehweg war nur durch einen 20 cm hohen Randstein von der rechts von mir befindlichen Straße getrennt und wird in beiden Richtungen benützt.
Die Straße war mit dem Schild 306 versehen ( Vorfahrtsstraße ) .
Aus einer Seitenstraße mit dem Schild 205 ( Vorfahrt gewähren ) kam flott eine Autofahrerin mit einem PKW in Golfgröße, bog nach rechts ab ohne mir Vorfahrt zu gewähren und hat mich daher grob behindert und gefährdet.
Durch meine schnelle Reaktion mit Vollbremsung konnte ich einen Zusammenprall verhindern.
Sie hat dann, als ich einen Schrei losließ auf der Straße gewendet, dabei noch einige Autofahrer behindert und mir dann zugeschrieen, ich hätte am wegen der Einfahrt abgesenkten Bordstein halten und sie vorbeilassen müssen.
Ich habe nur auf ihr Nummernschild gedeutet und die Diskussion beendet.
Da sich m.W. die Vorfahrtszeichen 306 und 205 auf die komplette Straße beziehen - also auf die Straße, den Radweg und auch auf den " Radfahrer frei Gehweg " - gehe ich davon aus, daß mir die Fahrerin absichtlich die Vorfahrt nicht gewährt hat, es sich daher nicht um eine Fahrlässigkeit gehandelt haben kann, sondern um eine Vorfahrtsverletzung mit Behinderung und grober Gefährdung.
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So wie die Sache hier gestaltet ist das alles aber schlecht geregelt.
Ich als Autofahrer weiß ja gar nicht wie der Radler da unterwegs ist, ich würde ihm auf jeden Fall die Vorfahrt gewähren die er auch hätte wenn er auf einem parallel zur Straße verlaufenden Radweg unterwegs ist.
Diese Organspende Einlage halte ich als unpassend, Radler sind nun mal ungeschützter als Autofahrer.
Nur folge ich nicht immer dem Einwand, das sie nun besonders zurückstecken müssen, klar machen sie das, ich sage die Autofahrer haben deshalb eine erhöhte Pflicht Rücksicht zu nehmen. So ist meine Denke.
Das findet in der Regel auch statt. Zwar nur weil die meisten VT einfach nicht mit der klaren Verkeherslage zurechtkommen. Aber so ist das eben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. November 2022 um 11:22:55 Uhr:
Das findet in der Regel auch statt. Zwar nur weil die meisten VT einfach nicht mit der klaren Verkeherslage zurechtkommen. Aber so ist das eben.
Woran erkennt man hier die „klare Verkehrslage“ ?
Woran erkennt der VT ob der Radler nur „Gast“ auf einem Gehweg ist, oder ob er auf einem Radweg unterwegs ist ?
Weil auf der Fahrbahn kein durchgehender Radweg markiert ist. Deshalb kreuzt die Fahrbahn keinen.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. November 2022 um 11:32:22 Uhr:
Weil auf der Fahrbahn kein durchgehender Radweg markiert ist. Deshalb kreuzt die Fahrbahn keinen.
Also die Aussage halte ich für sehr gewagt. Mir fällt da auf Anhieb eine Straße ein, da ist links und rechts ein Radweg, an den Kreuzungen ist da nichts aufgemalt, es ist eine Kopfsteinpflaster Straße, ländliche Gegend, das hätte ich im Gedächtnis. Aber ich achte mal allgemein drauf.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. November 2022 um 11:32:22 Uhr:
Weil auf der Fahrbahn kein durchgehender Radweg markiert ist. Deshalb kreuzt die Fahrbahn keinen.
So sieht das aus, wenn der Radweg Vorfahrt hat (Satellitenansicht einschalten).
Und so, wenn nicht.
Zitat:
@avento16 schrieb am 9. November 2022 um 23:40:27 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. November 2022 um 21:27:08 Uhr:
Also wenn das hier alles stimmt ist der TE auf dem richtigen Dampfer.Danke für Deinen Beitrag.
Ich hoffe daß ein Großteil der hier postenden Dampfplauderer mal auf das "hier" in Deiner Zuschrift klickt.
Dort ist nämlich unter anderem genau mein Fall benannt, und was dazu gesagt wird erfährt man wenn man lesen kann.
Wenn von dort u.a. Behörden geschult werden und Fahrlehrer oder Leiter der pol. Verkehrsreferate und der Landesvorsitzende des ADFC ihr Wissen verbessern können , dann können die dort verbreiteten Sachverhalte so falsch nicht sein und untermauern nachdrücklich meine Meinung.
Ich will hier nicht auf meinen nicht eingeräumten Vorrang hinweisen sondern nur darstellen wie falsch manche liegen.
Hallo,
erstmal frage ich mich, was der ganze Thread hier soll, Du hast ja keine Frage gestellt und weißt die Lösung ja schon... ...anscheinend.
Kurzum, Dein Fall ist in dem Link mit "hier" eben nicht beschrieben, denn bei Dir kam das Auto doch aus der Seitenstraße, oder? In den Fällen im Link ist nur von Abbiegern von der Hauptstraße die Rede. Und Fahrzeuge aus der Seitenstraße musst Du durchlassen. So wie die Fußgänger das auch müssen.
Kurz zusammengefasst:
Biegen Kfz von der Hauptstraße nach links oder rechts in die Seitenstraße ab, müssen sie Dich durchlassen.
Biegen Kfz von der Seitenstraße nach links oder rechts in die Hauptstraße ab, musst Du sie durchlassen und warten.
Allerdings frage ich mich, wie es, wenn Du auf einem solchen Radweg Schrittgeschwindigkeit fährst, überhaupt zu brenzligen Situationen kommen kann. Mit 7 km/h muss man mit dem Rad keine Vollbremsung machen...
Grüße,
diezge
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2022 um 11:38:52 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. November 2022 um 11:32:22 Uhr:
Weil auf der Fahrbahn kein durchgehender Radweg markiert ist. Deshalb kreuzt die Fahrbahn keinen.Also die Aussage halte ich für sehr gewagt. Mir fällt da auf Anhieb eine Straße ein, da ist links und rechts ein Radweg, an den Kreuzungen ist da nichts aufgemalt, es ist eine Kopfsteinpflaster Straße, ländliche Gegend, das hätte ich im Gedächtnis. Aber ich achte mal allgemein drauf.
Häufig enden solche Radwege leider direkt vor der Einmündung / Kreuzung. Dann sind sie auch nicht durchmarkiert sondern die Markierung endet. Von fehlerhaften Markierungen abgesehen stimmt es allerdings, dass die Lösungen vor Ort besser erkennbar gestaltet werden könnten / müssten.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 10. November 2022 um 10:57:50 Uhr:
Ich als Autofahrer weiß ja gar nicht wie der Radler da unterwegs ist, ich würde ihm auf jeden Fall die Vorfahrt gewähren die er auch hätte wenn er auf einem parallel zur Straße verlaufenden Radweg unterwegs ist.
Die Überquerung eines Bordsteins schließt Vorfahrt gegenüber nicht von der Parallelstraße abbiegendem Querverkehr eigentlich aus.
Solche Situationen gibt aber häufiger. Bei uns im Nachbarkaff gibts im RvL-Bereich Straßen mit verkehrsberuhigtem Bereich (wer da raus kommt ist also Wartepflichtig). Der auf der "Hauptstraße" weiß davon aber nix. Ortskenntnis hilft manchmal auch. 😉
Zitat:
Diese Organspende Einlage halte ich als unpassend, Radler sind nun mal ungeschützter als Autofahrer.
Merkt man vielen aber nicht an. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 10. November 2022 um 11:45:32 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. November 2022 um 11:32:22 Uhr:
Weil auf der Fahrbahn kein durchgehender Radweg markiert ist. Deshalb kreuzt die Fahrbahn keinen.So sieht das aus, wenn der Radweg Vorfahrt hat (Satellitenansicht einschalten).
Und so, wenn nicht.
Die Straßenmarkierungen helfen den Verkehrsteilnehmern bei der Einschätzung der Vorfahrtssituation, sie können aber nicht das relevante Kriterium dafür sein, ob jemand tatsächlich Vorfahrt hat. Die entscheidende Frage ist doch, ob der Gehweg als Bestandteil der Vorfahrtsstraße zu sehen ist oder ob es sich um einen eigenständigen Weg handelt, der keine Vorfahrt hat. Das könnte sich auch aus der Position des "Vorfahrt gewähren" Schildes oder einer eventuellen Haltelinie auf der Seitenstraße ergeben.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 10. November 2022 um 14:02:13 Uhr:
Die entscheidende Frage ist doch, ob der Gehweg als Bestandteil der Vorfahrtsstraße zu sehen ist oder ob es sich um einen eigenständigen Weg handelt, der keine Vorfahrt hat.
Der Gehweg ist kein Teil der Fahrbahn und der Fußgänger muß warten.
Selbiges gilt für den, dort geduldeten, Radfahrer (weil es ja eben kein Radweg ist).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. November 2022 um 14:07:07 Uhr:
Der Gehweg ist kein Teil der Fahrbahn und der Fußgänger muß warten.
Selbiges gilt für den, dort geduldeten, Radfahrer (weil es ja eben kein Radweg ist).Gruß Metalhead
Eine "Straße" ist die Gesamtheit aller (Verkehrs-)Flächen in einer Richtung, diese umfassen Fahrbahn(en), Seitenstreifen, Gehwege und Grünstreifen.
Eine Vorfahrt"straße" bezieht sich auf die gesamte Straße. Auf dieser haben alle Fahrzeuge Vorfahrt (wie der Name schon sagt).
Fußgänger sind keine Fahrzeuge, außer sie schieben oder ziehen ein Fahrzeug. Fahrräder sind Fahrzeuge und genießen auf Vorfahrtstraßen die gleichen Vorfahrtrechte wie z.B. Autos. Das gilt auch, wenn sie sich nicht auf der Fahrbahn sondern auf einer anderen für sie freigegebene Fläche bewegen. Und natürlich ist diese Vorfahrt nicht von der Geschwindigkeit abhängig. (Wäre auch unlogisch, wenn ein Auto mit 70 innerorts keine vorfahrt mehr hätte.)
Ist ein Radweg nicht durchgängig markiert, dann ist das entweder ein Fehler oder ein Schaden. Ansonsten ist er nicht benutzungspflichtig. Die Unterbrechung eines Gehwegs an einer kreuzenden Straße verändert n.m.M. nichts an der Vorfahrtsregelung für Fahrzeuge.
Zitat:
@coolhh schrieb am 10. November 2022 um 14:48:29 Uhr:
Fußgänger sind keine Fahrzeuge, außer sie schieben oder ziehen ein Fahrzeug.
Um einem etwaigen Missverständnis vorzubeugen: zu Fuß gehende, die ein Fahrzeug schieben oder ziehen (Handkarren, Bollerwagen, Fahrrad), sind nach wie vor Fußgänger.
Zitat:
@coolhh schrieb am 10. November 2022 um 14:48:29 Uhr:
Eine "Straße" ist die Gesamtheit aller (Verkehrs-)Flächen in einer Richtung, diese umfassen Fahrbahn(en), Seitenstreifen, Gehwege und Grünstreifen.
Eine Vorfahrt"straße" bezieht sich auf die gesamte Straße. Auf dieser haben alle Fahrzeuge Vorfahrt (wie der Name schon sagt).
Fußgänger sind keine Fahrzeuge, außer sie schieben oder ziehen ein Fahrzeug. Fahrräder sind Fahrzeuge und genießen auf Vorfahrtstraßen die gleichen Vorfahrtrechte wie z.B. Autos. Das gilt auch, wenn sie sich nicht auf der Fahrbahn sondern auf einer anderen für sie freigegebene Fläche bewegen. Und natürlich ist diese Vorfahrt nicht von der Geschwindigkeit abhängig. (Wäre auch unlogisch, wenn ein Auto mit 70 innerorts keine vorfahrt mehr hätte.)
Ist ein Radweg nicht durchgängig markiert, dann ist das entweder ein Fehler oder ein Schaden. Ansonsten ist er nicht benutzungspflichtig. Die Unterbrechung eines Gehwegs an einer kreuzenden Straße verändert n.m.M. nichts an der Vorfahrtsregelung für Fahrzeuge.
Es sei denn, der Gehweg ist so weit von der Straße abgetrennt, dass er eben nicht mehr zu dieser Straße gehört. Genau deshalb wäre ja eine genaue Ortsangabe durch den TE hilfreich.
Mit 70 km/h innerorts hast du schon vorfahrt, bekommst allerdings eine erhebliche Mitschuld. Genauso wenn du mit einem Fahrrad auf einem geduldeten Gehweg mit über 20 km/h (was beim Pedelec sehr leicht erreichbar ist) statt mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs bist.