ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vorfahrt am Kreisverkehr inner-und außerorts

Vorfahrt am Kreisverkehr inner-und außerorts

Themenstarteram 16. November 2020 um 15:35

Moin Leute,

in meiner näheren Wohnumgebung gibt es zwei sehr unterschiedliche Kreisverkehre.

Der eine ist innerorts, das Hinweisschild auf den Kreisverkehr steht VOR dem markierten Fußgänger- und Radfahrüberweg. Somit sind diese (meiner Meinung nach) auch Bestandteil des Kreisverkehrs und unterliegen den gültigen Vorfahrtsregeln.

Und dann haben wir einen Kreisverkehr außerhalb einer Ortschaft.

Das Hinweisschild auf den Kreisverkehr steht zwischen den NICHT auf der Fahrbahn markierten Überwegen für Fußgänger und Radfahrer. Somit dürften sie keinerlei Vorfahrtsansprüche haben.

Hat da jemand eine belastbare Regelung zur Hand?

Selbst die Gemeinde konnte mir da nicht weiterhelfen.

Gruß

Der Maulwurf

Kreisverkehr innerorts
Kreisverkehr außerorts
Beste Antwort im Thema

Hallo,

es macht keinen Unterschied, ob inner- oder außerorts oder ob das Schild vor oder nach dem Fußweg steht. Die Regeln sind immer die gleichen.

 

Grüße,

diezge

98 weitere Antworten
Ähnliche Themen
98 Antworten

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. November 2020 um 06:54:32 Uhr:

Im Bild 1 sehen wir doch gar nicht, ob die Radler – die ja von links kommen – ein Vorfahrt-achten-Schild haben, weil das Bild die ausfahrende Spur nicht beinhaltet.

Bild 2 zeigt einen Radlweg, der in beide Richtungen befahrbar ist. Ob das ist in Bild 1 auch so ist, ist gar nicht klar.

Letztendlich ist es schon so, wie im Eingangsbeitrag vermutet.

Das Vorfahrtbeachten-Schild steht vor dem Radweg, demzufolge ist der Radweg der Zufahrt zum Kreisverkehr bevorrechtigt

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 17. November 2020 um 20:07:24 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. November 2020 um 06:54:32 Uhr:

Im Bild 1 sehen wir doch gar nicht, ob die Radler – die ja von links kommen – ein Vorfahrt-achten-Schild haben, weil das Bild die ausfahrende Spur nicht beinhaltet.

Bild 2 zeigt einen Radlweg, der in beide Richtungen befahrbar ist. Ob das ist in Bild 1 auch so ist, ist gar nicht klar.

Letztendlich ist es schon so, wie im Eingangsbeitrag vermutet.

Das Vorfahrtbeachten-Schild steht vor dem Radweg, demzufolge ist der Radweg der Zufahrt zum Kreisverkehr bevorrechtigt

Nein, die Platzierung des Schildes ist irrelevant, Fahrräder haben immer Vorfahrt, Fußgänger nur vor dem einfahrenden Verkehr. In diesem Falle ist allerdings eine zusätzliche Beschilderung für Radfahrer angebracht, die ihre Vorfahrtberechtigung aufhebt. Allerdings finde ich es für deutsche Verhältnisse sehr seltsam, dass diese Änderung dem einfahrenden und ausfahrenden Verkehr nicht angezeigt wird. Dies führt doch nur zu Verwirrung und auch einer unklaren Rechtslage, wenn der Radfahrer argumentiert, dass der Autofahrer, mit dem er zusammenstieß, ja eigentlich gar keine Kenntnis von der geänderten Vorfahrtregelung hätte haben können. Oder?

Zitat:

@detten83 schrieb am 18. November 2020 um 10:50:52 Uhr:

… Nein, die Platzierung des Schildes ist irrelevant, Fahrräder haben immer Vorfahrt, Fußgänger nur vor dem einfahrenden Verkehr. …

Nö, das ist nicht richtig. Bei einem Fahrradweg, der nicht straßenbegleitend ist, ist das nicht der Fall.

Themenstarteram 6. Dezember 2020 um 9:07

Moin

alles in allem sind die Meinungen, Rechtsempfindungen oder auch Vermutungen sehr vieldeutig und durchaus interessant. Aber eine wirklich belastbare Regelung konnte bislang nicht aufgezeigt werden.

 

Bleibt zu hoffen, dass keiner von uns je in einen Unfall am/im Kreisverkehr oder sonstwo verwickelt wird.

 

Gruß

Der Maulwurf

 

PS:

bleibt negativ!!!

Zitat:

@Der Maulwurf schrieb am 6. Dezember 2020 um 10:07:29 Uhr:

Moin

alles in allem sind die Meinungen, Rechtsempfindungen oder auch Vermutungen sehr vieldeutig und durchaus interessant. Aber eine wirklich belastbare Regelung konnte bislang nicht aufgezeigt werden.

Bleibt zu hoffen, dass keiner von uns je in einen Unfall am/im Kreisverkehr oder sonstwo verwickelt wird.

Wozu brauche ich eine belastbare Reglung? Wenn mich einen Kreisverkehr nähere rechne ich immer damit, dass ein Radfahrer über den zum Kreisel parallelgeführten Radweg meine Einfahrt quert und handle entsprechend.

Daher hatte ich bisher auch noch nie ein Problem und bisher habe ich auch noch nicht groß drauf geachtet, ob nun mein Vorfahrtachtenschild vor oder hinter dem Radweg steht.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@detten83 schrieb am 18. November 2020 um 10:50:52 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 17. November 2020 um 20:07:24 Uhr:

 

Letztendlich ist es schon so, wie im Eingangsbeitrag vermutet.

Das Vorfahrtbeachten-Schild steht vor dem Radweg, demzufolge ist der Radweg der Zufahrt zum Kreisverkehr bevorrechtigt

Nein, die Platzierung des Schildes ist irrelevant, Fahrräder haben immer Vorfahrt, Fußgänger nur vor dem einfahrenden Verkehr. In diesem Falle ist allerdings eine zusätzliche Beschilderung für Radfahrer angebracht, die ihre Vorfahrtberechtigung aufhebt. Allerdings finde ich es für deutsche Verhältnisse sehr seltsam, dass diese Änderung dem einfahrenden und ausfahrenden Verkehr nicht angezeigt wird. Dies führt doch nur zu Verwirrung und auch einer unklaren Rechtslage, wenn der Radfahrer argumentiert, dass der Autofahrer, mit dem er zusammenstieß, ja eigentlich gar keine Kenntnis von der geänderten Vorfahrtregelung hätte haben können. Oder?

Nö, sowas brauchen nur Leute die kein Hirn im Kopf haben. Wenn ich an einen Kreisverkehr komme, und davor noch ein Radweg außen rum ist, lasse ich einfach die passieren, die da lang kommen. Ist doch völlig egal, welche Beschilderung noch fehlt. Habe ich auch noch nie anders gesehen. Funktioniert einfach fast immer. Es gibt in Lübeck so einen großen Kreisverkehr, an dem auch echt viele Radfahrer vorbei kommen. Da muss man dann schon mal etwas warten, weil genau wenn grad kein Radler kommt, kommen die nächsten Autos. Aber trotzdem machen alle mit und es klappt.

Zitat:

@detten83 schrieb am 18. November 2020 um 10:50:52 Uhr:

Nein, die Platzierung des Schildes ist irrelevant, Fahrräder haben immer Vorfahrt, Fußgänger nur vor dem einfahrenden Verkehr. In diesem Falle ist allerdings eine zusätzliche Beschilderung für Radfahrer angebracht, die ihre Vorfahrtberechtigung aufhebt.

Fußgänger, ist es nicht umgekehrt und die haben Vorrang bei aus dem Kreisel rausfahrenden Fahrzeugen und bei einfahrenden Fahrzeugen nur wenn ein Zebrastreifen vorhanden ist?

Gerade gefunden, letztes Bild: Klick mich

 

Gruß

Uwe

@Uwe Mettmann:

Selbstverständlich korrekt von Dir beschrieben.

Doch lässt sich beobachten, dass viele Autofahrer in den Kreisverkehr und um dessen Insel herum heizen, als gäbe's für Geschwindigkeit einen Siegerpokal! Was zur Verunsicherung von Fußgängern führt, die infolge auf ihr Recht, die Ausfahrt vor dem Auto zu queren, verzichten.

Ja, aber das passiert auch, weil manche Autofahrer beim Ausfahren aus dem Kreisel meinen, dass sie Vorrang vor den Fußgängern haben, wie ja gerade das Beispiel oben zeigte. Daher ist doch der erste Schritt die Aufklärung, dass sie eben dieses Vorrecht nicht haben.

 

Gruß

Uwe

Also ich verstehe (leider) gar nicht, worüber hier auf den letzten 3 Seiten diskutiert wird.

Ich erkenne auf keinem der beiden Bilder einen BESCHILDERTEN Radweg, also haben Radfahrer dort nichts zu suchen, sie gehören auf die Straße. Auf den kreuzenden Wegen können sie allerhöchstens ihr Fahrrad schieben.

Und als Fußgänger haben sie Vorrang (nicht Vorfahrt) gegenüber denjenigen, die den Kreis verlassen, nicht jedoch gegenüber denen, die in den Kreis einfahren.

Auf dem zweiten Bild könnte man von rechts einen Radweg vermuten, aber da steht sowieso das Schilld Vorfahrt gewähren.

Zitat:

@Der Maulwurf schrieb am 6. Dezember 2020 um 10:07:29 Uhr:

Bleibt zu hoffen, dass keiner von uns je in einen Unfall am/im Kreisverkehr oder sonstwo verwickelt wird.

Mit dem Roller hatte ich das schon, nicht mit dem jetzigen, aber dem davor; war auch wieder ein Pkw, der mich angeblich nicht gesehen hat. Der wollte gerade in den Kreisverkehr einfahren, da war ich dann etwas im Wege; auch im frühmorgendlichen Berufsverkehr, wo es aber schon hell taghell war. Wie beim jetzigen Roller war auch beim damaligen Licht immer an und nicht ausschaltbar.

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Dezember 2020 um 15:27:27 Uhr:

Ich erkenne auf keinem der beiden Bilder einen BESCHILDERTEN Radweg, also haben Radfahrer dort nichts zu suchen, sie gehören auf die Straße.

So einfach ist das nicht; es hat mit europäischen Fördermitteln gebaute Radwege, die auch dann Radweg sind und bleiben, wenn sie nicht (mehr) als das ausgewiesen werden.

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Dezember 2020 um 15:27:27 Uhr:

Also ich verstehe (leider) gar nicht, worüber hier auf den letzten 3 Seiten diskutiert wird. Ich erkenne auf keinem der beiden Bilder einen BESCHILDERTEN Radweg, also haben Radfahrer dort nichts zu suchen, sie gehören auf die Straße. Auf den kreuzenden Wegen können sie allerhöchstens ihr Fahrrad schieben.

Ein Radweg, den du kreuzt, muss aus deiner Blickrichtung nicht beschildert sein.

Auf dem zweiten Bild haben die VT, die auf dem schmalen Weg von rechts kommen, eindeutig das Schild "Vorfahrt gewähren" und somit sind die VT, die auf diesem schmalen Weg von rechts kommen für mich definitiv nicht Vorrang berechtigt vor dem in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehr.

Man sieht leider nicht, was die VT auf dem schmalen Weg von links für eine Beschilderung haben und müsste, wenn einer das Schild Vorfahrt gewähren hat der Vorfahrt berechtigte Querverkehr nicht ein Vorfahrt Zeichen haben?

am 7. Dezember 2020 um 11:56

Generell können nur solche Radwege benutzungspflichtig sein, die in die Richtung führen, in die man fahren will. Für einen Radweg, der die Fahrbahn begleitet gelten die gleichen Vorfahrtregeln, wie für die gesamte Straße.

Aus diesen beiden Sätzen folgt:

- Ein Radweg mit eigenen Vorfahrtsregelungen begleitet die Fahrbahn nicht. Führt also in eine andere Richtung.

- Diesen Radweg muss man nicht benutzen!

Man kann nur dringend raten, auf der Fahrbahn zu radeln. Dann sind die Vorfahrtregeln eindeutig.

Was die Kommune hier veranstaltet, ist Mist.

Um nochmal auf den Unterschied innerorts/außerorts zurückzukommen. Nur innerorts können Fußgängerüberwege angeordnet werden (und sollten auch, um klare Verhältnisse zu schaffen).

Außerorts gilt die komische Regel, dass Fußgänger nur gegenüber abbiegendem (ausfahrendem) Verkehr Vorrang haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vorfahrt am Kreisverkehr inner-und außerorts