Voreilig Verzichtserklärung nach Autounfall unterschrieben.
Hallo. Mir ist gestern jemand rückwerts mit seiner Anhänger kupplung gegen Mein Auto gefahren.
Ich dachte nur das Nummernschild war eingedelt und auf kleinen Betrag geeinigt ohne versicherung einzuschalten.
Nach erhalt des Geldes unterschrieb ich dass ich keine weiteren ansprüche mehr stelle.
Nur leider sah ich heute dass nicht nur das Schild eingedellt ist sindern auch die Stoßstange ein wenig.
Somit würde ich in dem Falle doch ein wenig mehr geld verlangen als nur für das Kennzeichen.
Ist das vor mir unterschriebene Blatt unverfechtbar und unwiederuflich?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Und nun wird der Rechtsanwalt das restliiche Geld gnadenlos über leichen von dem Unfallverursacher holen.
Fakt ist früher oder später habe ich die kohle. Das unterschriebene ist nichts endgültiges
Du hast dir die Frage doch schon selber beantwortet.
Dann kann man ja nun hier abschliessen, denn auf sowas hat hier keiner Bock:
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
* Freddie weisste versteck dich in dein Loch und gut ist.
Ich pfeife auf dich. Mich intersssierst du garnicht.
Was juckt mich die deine vergammelte Karossierie junge?!* alter verpiss dich mal ist das deutlich??
* der Schwuler nennt mich Vogel obwohl ich in (heute) noch in keinster weise beledigt hatte.
Allein für den Spruch:
Zitat:
wieso ich hab doch die Kohle in der tasche und kennzeichen halter kostet mich 3,99€.
Hab schon auf ATU hompage geguckt wie teuer einer ist
Sprich 50€ -3.99€ sind 46,1€ übrig in der tasche
hoffe ich, dass da für dich nix mehr zu holen ist.
160 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Und JA sehr aufmerksam gelesen, ich habe den Wisch unterschrieben. Voreilig.
Denn die kosten um alles instand zu setzen sind höher als von mir früher angenommen.
ich versuchs nochmals: wen du einen handyvertrag voreilig abschliesst weil du denkst das is n klasse deal und nach der ersten rechnung isses doch net soooo prickelnd dann versuch da mal eben rauszukommen weil du "voreilig" gehandelt hast.
aus dem grund heisst das ding ja "abtretungserklährung". damit man eben wie du nicht nach tagen daherkommt und meint "ich hätte jetzt doch gerne mehr mücken."
Scheinbar verfügte der Unfallgegner über eine sehr gute Menschenkenntnis und hat deshalb sofort eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen. Der Typ war Dir intelektuell überlegen, Ansprüche sind mit 50 Euro abgegolten und ab jetzt wird es für Dich nur noch peinlich (für mich bist Du inzwischen die Lachnummer des Jahres 2012 und wir haben erst September).
Jaaa Onkel ist ja schön und gut, aber denoch will ich mehr Geld haben und vielleicht krieg ich es, vielleicht nicht😉
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Die Stoßstange war vor dem unfall nicht eingdellt wie sie jetzt ist.
Zeig die Delle doch nochmal jenen, die sie bisher nicht gefunden haben. Hatte zwar extra meine Brille geputzt, aber nix....
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@BMWrider auf den Fotos konnte ich es in der tat schwer festhalten, aber es ist eingedellt.
@Tempomatdriver ohhhhh das bin ich jetzt aber traurig.
Übereichst du mir jetzt die Krone als deinen Nachfolger?😁
Ich habe jetzt letztmalig aufgewischt - bitte reißt Euch zusammen 😠.
@TE - auch Du wirst jetzt vernünftig auftreten und Dir Deine "lustigen" Kommentare gegenüber anderen Usern verkneifen.
twindance
ich will mich nicht einmischen, aber eigentlich ist Rechtsberatung hier doch nicht drin. Warum also den Thread offen lassen? Ich glaube, die Sache kann er nur mit seinem Anwalt besprechen.
Ist hier ja wie mit den Fahrradthemen, nur tolerierter 😉
Zitat:
Original geschrieben von unilev
ich will mich nicht einmischen, aber eigentlich ist Rechtsberatung hier doch nicht drin. Warum also den Thread offen lassen? Ich glaube, die Sache kann er nur mit seinem Anwalt besprechen.Ist hier ja wie mit den Fahrradthemen, nur tolerierter 😉
Nööööööööö------------
insgesamt wäre die Frage ja interessant - hat schon mal jemand eine Verzichtserklärung anfechten können? Ja oder Nein? Mal abgesehen von Spezialitäten wie ein angeblich unzurechnungsfähiger Mehrfachmillionär mit einer Schar hochkarätiger Anwälte.
Genau aus diesem grund ist der Thread noch offen
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Jaaa Onkel ist ja schön und gut, aber denoch will ich mehr Geld haben und vielleicht krieg ich es, vielleicht nicht😉
Am Ende machst du doch was du willst. Versuch es ueber einen Anwalt. Deine Versicherung wird sich schwer tun dies zu uebernehmen, aber vielleicht hast glueckt weil bekanndlich ,,d....... hat Schwein 😉
Das Ergebnis dann bitte hier Posten, obwohl wenn ich es Recht ueberlege glaub ich dir eh nicht was du schreibst. So kann niemand sein.
Gruss
Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass man eine Vefzichtserklärung anfechten kann, wenn man nachweisen kann, zum Zeitpunkt der Abgabe unter starker psychischer Belastung gestanden zu haben, z.B. weil man grad seinen Arm sucht (um mal etwas zu übertreiben) und die Folgen solch einer Erklärung nicht absehen kann.
Könnte mir auch vorstellen, dass eine laienhaft selbst verfasste Erklärung Lücken lässt.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der TE hier noch etwas bekommt. Niemand kann sich zu 100% verstellen und so würde er auch vor Gericht einen gewissen Eindruck hinterlassen.
Ich glaube im Übrigen auch nicht, dass dieser Vorfall hier wirklich statt gefunden hat. Aber das Thema ansich ist interessant.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Ich glaube im Übrigen auch nicht, dass dieser Vorfall hier wirklich statt gefunden hat. Aber das Thema ansich ist interessant.mfg
Interessant schon, aber eigendlich nicht im Bezug auf den Strassenverkehr, da jeder der normal denkt und nicht beim anblick eines 50 Euroscheins vor Geilheit das Hirn abschaltet und eine Verzichtserklaerung unterschreibt. Das einer der wirklich schuld an einem Unfall ist auch vor Ort das zugibt und dieses auf der Schadensmeldung vermerkt, verstehe ich schon. Aber das ein geschaedigter nach einem Unfall auf weiter Ansprueche verzichtet kommt nicht oft wenn bis auf Aussnahme des TE gar nicht vor 😁
In anderen Bereichen des Lebens bedarft es einer Noteriellen Beglaubigung bei Verzichtserklaerungen. So z.b. im Erbrecht.
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Ja ich will wissen wies in meinem Fall an Geld kommt für die sache.
Ich hab eigentlich keine Lust mich im Kreis zu drehen mit euch.
Wir drehen uns hier aber dauernd im Kreis, weil du nicht das machst, was dir dauernd empfohlen wird.
Die Antwort kann nur ein Rechtsanwalt geben, und kein anderer.
Schreib jetzt bitte ob, und wann du dort hin gehst.
Klar ist die Frage interessant, aber da die Antwort mangels Rechtsanwaltsbesuch von meiner Erfahrung her wohl nie kommen wird ist es bereits jetzt schon Zeit das hier dicht zu machen.
Ich gebe ja zu, das die ersten Seiten noch lustig waren, aber da was neues erwartet wird, und nicht kommt ist es einfach nur noch nervig.