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Vorbesitzer verstorben, Papiere fehlen, Erbe unbekannt

Themenstarteram 7. März 2015 um 17:55

Hallo.

Ich habe mir vor einer gewissen Zeit einen Ford Granada gekauft der seit über 20 Jahre lang abgemeldet in einer Garage stand. Der Besitzer des Fahrzeuges ist verstorben und der Erbe hat das Haus von einer Entsorgungsfirma räumen lassen. Diese Entsorgungsfirma hat uns das Auto ohne Papiere und Schlüssel verkauft, dazu gab es allerdings eine Quittung mit Fahrgestell Nr.

Nun will die Zulassungsstelle den Brief nur wieder aufbieten lassen mit Briefverlusterklärung an Eidesstadt des Erben, dieser ist aber nicht mehr greifbar da er weggezogen ist.

Was kann man in diesen Fall nun tun?

MfG

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. März 2015 um 19:16

Um es mal freundlich zu sagen... Im Text und vorallem im TITEL steht doch ausdrücklich drin das der Erbe NICHT auffindbar ist, und auch nicht mehr aufgefunden werden kann.

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 11. März 2015 um 08:31:29 Uhr:

 

Die Verwertungsfirma muß niemand nichts nachweisen. Sie hat einen Haufen Eisen an den TE verkauft, dafür Geld bekommen und ihm eine Quittung oder einen Kaufvertrag unterschrieben, fertig.

Der TE muß wohl der Zulassungsstelle die Verfügungsberechtigung nachweisen, wenn er aus dem Haufen Eisen wieder ein Auto machen und damit herumfahren will.

Wie das geht, steht oben in dem link bereits beschrieben.

Hast Du schon mal von was von gutgläubigem/bösgläubigem Kauf gehört?

O.

am 11. März 2015 um 11:51

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 11. März 2015 um 08:31:29 Uhr:

Der TE muß wohl der Zulassungsstelle die Verfügungsberechtigung nachweisen, wenn er aus dem Haufen Eisen wieder ein Auto machen und damit herumfahren will.

Ja, und es ist schwierig diesen Nachweis zu erbringen wenn der Verkäufer selber die Verfügungsberechtigung nicht nachweisen kann.

Der Weg vom letzten der nachweislich Verfügungsberechtigt war zum Käufer muss für die Zulassungsstelle nachvollziehbar sein.

Also, Erbschein, Kaufvertrag Erbe -> Verwertungsfirma, Kaufvertrag Verwertungsfirma -> TE

Nein, kann nicht verlangt werden. Es gibt andere Mittel zum Nachweis, wurde oben bereits beschrieben.

am 11. März 2015 um 13:02

Ja, dann soll TE das versuchen, aber es ist nun mal so, das er den Nachweis führen muss, nicht die Zulassungsstelle.

Moin, gibt es nun nach 8 Jahren etwas neues zu berichten?? :D

Ich selber habe exakt das gleiche Problem :(

Die @Peggy111 mal direkt anfunken

Jo, danke - gute Idee :)

Zitat:

@Mistreat schrieb am 6. April 2023 um 09:19:50 Uhr:

Moin, gibt es nun nach 8 Jahren etwas neues zu berichten?? :D

Ich selber habe exakt das gleiche Problem :(

1 zu 1 das gleiche.

Fahrzeug gekauft,ohne Papiere,vom Verwerter, der es vermeintlich vom verschwundenen Erben des toten letzten Halters hat und das alles ohne lückenlose Kaufverträge?

Besser Du beschreibst Deinen Fall mal selbst genauer.

Ja, ich habe einen Oldtimer gekauft vom Nachlassverwalter.

Der Halter der im Brief steht, ist gestorben.

Der Nachlassverwalter gab mir über das Fahrzeug eine Rechnung = Kaufvertrag.

Das wird dem Straßenverkehrsamt aber wohl nicht reichen, da die es ha lückenlos

haben wollen. Sprich ich bräuchte den Erben samt Erbschein.

Der Nachlassverwalter rückt den Namen vom Erben noch nicht raus...

Problem dazu ist, dass die Familie über 300 km vom damaligen Straßenverkehrsamt

entfernt wohnt. Da muss der Brief neu aufgegeben werden.

Das wird der Erbe (verständlicherweise) wohl kaum machen...

Warum kaufst Du dann das Fahrzeug,wenn der Verwalter Dir nicht mal nachweist,dass er zum Verkauf des Fahrzeugs befugt ist?

Hat er Dir den Brief mitgegeben?

„Der Halter der im Brief steht“ ?

Klingt so als hättest Du den Brief schonmal gesehen!

Hast Du das? Dann hätte Dir der Verwalter/Verkäufer diesen aushändigen müssen.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. April 2023 um 19:49:37 Uhr:

„Der Halter der im Brief steht“ ?

Klingt so als hättest Du den Brief schonmal gesehen!

Hast Du das? Dann hätte Dir der Verwalter/Verkäufer diesen aushändigen müssen.

Richtig.

Ansonsten hätte es von mir kein Geld gegeben

Der Verwalter ist bzw war berechtigt - der hat den ganzen Inhalt in und ums Haus verwaltet.

Halter im Brief, da habe ich mich verkehrt ausgedrückt.

Der Fahrzeugschein lieg mir vor - da steht ja der Eigentümer eingetragen.

Gleicher wird also wohl im noch nicht vorliegenden Fahrzeugbrief stehen.

Evtl finden die den im ganzen Gerümpel auch noch - bisher ist aber noch nichts aufgetaucht.

Die Aufbietung der ZB 2 muss ein Erbe des Halters beantragen.

Wann ist der Oldtimer abgemeldet worden? Steht auf der ZB1.

Im Fahrzeugschein (ZB 1) steht genau wie in der dazugehörigen ZB2 der Fahrzeughalter, nicht der Eigentümer.

Ich habe noch den alten Fahrzeugschein, der 1984 ausgestellt wurde.

Somit steht oben links nur "Fahrzeugschein" und nicht wie beim neuen

"Zulassungsbescheinigung Teil I".

Tüv hatte er zuletzt 2005. Ich gehe davon aus, dass der Wagen dann

2006 oder 2007 abgemeldet worden.

Im Fahrzeugschein steht dazu auch kein Stempel etc. vermerkt.

(nur die Tüv-Stempel sind dort bis 2005 drauf)

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