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Vorbesitz Fremdfabrikat Rabatt?!

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo,

ich habe eine Frage zum "Vorbesitz Fremdfabrikat Rabatt" von VW.

Ich hatte bisher noch keinen VW als KFZ. 2 Jahre lang einen Peugeot und nun seit 2 Monaten einen Renault.

Nun sind lt. VW 6 Monate Halteridentität nachzuweisen für die Gewährung des Rabattes. Würde es gehen, wenn ich die 2 Monate vom Renault und die 2 Jahre vom Peugeot nachweise?!

Oder muss "EIN" Wagen eine Fremdmarke min. 6 Monate in meinen Besitz gewesen sein?

18 Antworten

Ist vielleicht etwas OT:
Bezüglich örtlicher Händler und besserer Service/ Möglichkeiten als bei den internetvermittlern, theoretisch unterstütze ich lieber einen Händler in der Region und bevorzuge den persönlicheren Kontakt als mich 'irgendwohin' vermitteln zu lassen.
Also bin ich zu einem Händler gefahren der mir zusagte, hab mich beraten lassen und fragte nach einer Probefahrt. Der Händler wirkte engagiert und sagte er müsse sich erstmal umhören, wir sind dann so verblieben das er sich nochmal meldet.
3 Wochen später hab ich ihn angerufen und gefragt, ob es was neues gibt. Da meinte er nur, dass es was schwieriger ist und er sich dann nochmal meldet. So warte ich theoretisch heute noch auf seinen Rückruf.. Den wagen hab ich dann per Internetvermittler bestellt.
Allerdings war ich verwundert, wie wenig Engagement der örtliche Händler zeigte. Aber vielleicht wirke ich auch nicht wie jemand der sich einen Audi S3 kaufen will sonder nur mal aus Jux eine Probefahrt machen will.
Das Geld bekommt jetzt ein anderer Händler, vielleicht aber auch ein Problem der Kette mit den 4 Ringen...

Soviel nur zu den besseren 'Service' den man beim örtlichen Händler bekommt. Ich weis das andere da ihr Geschäft noch ernst nehmen.

Vorbesitz Fremdfabrikat/Wechselprämie oder wie auch immer das nennt sollte aber bei allen VW Marken möglich sein.

@ Mainframe01
Unterschreibe ich sofort. Weil ich gelegentlich für Freunde/Verwandte eine "Fahrzeugberatung" mache, bin schon mehrmals bei Audi gewesen. Die sind wirklich die Arrogantesten, Unsympathischsten und Servicefremdesten, die ich je erlebt habe. Auf der Sonnenseite scheint übrigens der Bundeslandesrivale BMW - bei denen fühlt man sich irgendwie immer gut aufgehoben - und das fast zum gleichen Preis^^

Zum Thema Eroberungsprämie:
Sowohl auf autohaus24, als auch auf MeinAuto steht tatsächlich, dass der Neuwagenkäufer und Fremdfabrikatebesitzer von der Identität gleich sein soll.
Vor einem Jahr war es definitiv nicht so. Da Haben Angehörige bereits 2. Grades gereicht.

Long Sentence short: Ruft den Vermittler an. Die Leute da sind wirklich kompetent. Auch, weil sie eng mit den Händlern zusammenarbeiten.

@Mrnobody7: Also Audifahrer muss ich dir leider Recht geben, Audi hat - sobald das Auto mal verkauft ist- nicht viel mit Service am Hut. BMW hat dafür viel höhere Stundenpreise am besten fühle ich mich bei freien Werkstätten betreut, wenig Glasfasade viel Know How. Wenn bei Audi schon an der Servicebühne ein Typ mit Hemd da steht weiß ich bescheid...

BTT: Irgendwie finde ich den Rabatt eine Unverschämtheit, Bestandskunden werden hier benachteiligt. Meine Mutter fährt ihr Leben lang (ungelogen, seit Führerschein) VW und müsste mehr dafür zahlen als jemand der bisher was anderes gefahren hat. Im Sinne von VW ist der Rabatt verständlich, im Sinne der Kunden leider nicht.

Zitat:

Original geschrieben von St_Andreas


das ist allerdings Unsinn, Pinkisworld, denn genau wie Mrnobody es gesagt hat, es reicht absolut aus, ein Familienmitglied mit Fremdfahrzeug nachzuweisen (Name und Kopie des Scheins). E

Na dann versuch mal ein Auto zu bestellen!

Ich habe es mit meinen Polo erst durch. Der Händler sagt "ja das geht" aber VW lehnt ab.

Zitat:

Original geschrieben von Mrnobody7


Zum Thema Eroberungsprämie:
Sowohl auf autohaus24, als auch auf MeinAuto steht tatsächlich, dass der Neuwagenkäufer und Fremdfabrikatebesitzer von der Identität gleich sein soll.
Vor einem Jahr war es definitiv nicht so.

Genauso sieht es aus. Und das musst du mit Fahrzeugschein und Personalausweis nachweisen.

Dazu kommt, das Besteller auch Käufer sein muss.

Ich konnte kein Auto für meine Frau bestellen, weil es auf ihren Namen zugelassen werden sollte.

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