Vorauszahlung bei Autokauf über HN GmbH
Ich lese mit großem Interesse die Beiträge zur Vorauszahlung. Hat denn irgend jemand eine positive Erfahrung mit dieser Zahlungsweise bei HN gemacht?
Ich werde mein Auto in Wolfsburg abholen und vorher Fahrzeugbrief und Kennzeichen erhalten. Erst nach Erhalt wurde mir eingeräumt zu überweisen. Wem geht es genauso? Bekomme ich eine Entscheidungshilfe?
Danke im Voraus für eure Antworten
56 Antworten
Sorry, aber das 158PY genervt ist doch absolut nachzuvollziehen. Die Fragestellung hier zeigt doch das sich im vorhinein absolut nicht mit dem Produkt beschäftigt wurde. Hier gehts um einen Vermittler / Anbieter der dazu da ist dem Kunden den besten Preis zu bieten. Da Ansprüche wie ständige Erreichbarkeit und Ersatzmobilität zu stellen ist doch mehr als nur Lebensfremd. Dann geht doch zum Händler, zahlt den Listenpreis und lasst euch den Service angedeihen ( womit immer noch nicht garantiert ist das ihr ihn auch bekommt )
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 26. Dezember 2021 um 00:51:14 Uhr:
Sorry, aber das 158PY genervt ist doch absolut nachzuvollziehen.
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Mein Hinweis war auch nicht gegen ihn gerichtet und das weiß er auch. 😉
Also sorry.
Ich stelle in einem Forum normale Fragen in einem normalen Tonfall. Wenn jemandem die Frage nicht passt ist das ja in Ordnung, aber dann soll derjenige einfach nicht antworten oder es einfach neutral sagen. Blöd anreden lassen muss ich mich nicht.
Ich habe lediglich nach konkreten Erfahrungswerten gefragt und keine Forderungen gestellt. Die Unterstellung, ich hätte mich nicht mit dem "Produkt" beschäftigt, ist auch wohl nicht so ganz richtig. Es ist vor Abgabe des (bindenden) Vermittlungsauftrages nicht ersichtlich, dass man noch an einen anderen "Zwischenhändler" weitervermittelt wird und nicht - wie beworben - direkt an einen Vertragshändler. Insofern ist es in der Kürze der Zeit nach Abgabe des Vermittlungsauftrages nicht möglich, alles im Detail zu prüfen.
Also vielleicht beruhigen sich alle mal und versuchen etwas mehr Höflichkeit im Umgang zu realisieren. Es ist ein Forum, das wohl dazu da ist, Fragen zu stellen. Wer davon genervt ist soll sie einfach nicht beantworten, aber nicht andere schräg von der Seite anreden.
Die allgemeinen Verkaufsregeln und Vorgaben des BGB gelten übrigens bei jedem Verkauf - unabhängig davon ob über das Internet oder vor Ort. Mit einem Kauf im Internet verzichte ich lediglich auf Beratung und Besichtigung des Fahrzeuges oder eine Probefahrt, gebe aber nicht automatisch alle Rechte ab.
Bartleby81, jetzt bremse dich mal ein. Hier hat dich niemand blöd angeredet und ein dir passender Tonfall ist offenbar weder mit Blümchen in Sprechblase, in freundlichem G-Dur, noch in normaler Schreibe zu finden. Deshalb sage ich dir jetzt noch einmal, dass Erfahrungen zu der Firma HN in diesem und anderen Freds gepostet wurden. Ihre Lektüre und Kenntnisnahme kann ich dir nicht abnehmen. Also tue das bitte oder lass es.
Mehr Höflichkeit ist mir leider nicht möglich, ich habe allerdings begründete Zweifel, dass mehr davon diesem Fred jetzt mehr Informationen zuführen würde. Dir persönlich kann ich es offenbar ohnehin nicht recht machen.
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Zitat:
@Bartleby81 schrieb am 26. Dez. 2021 um 15:13:52 Uhr:
Ich habe lediglich nach konkreten Erfahrungswerten gefragt und keine Forderungen gestellt. Die Unterstellung, ich hätte mich nicht mit dem "Produkt" beschäftigt, ist auch wohl nicht so ganz richtig. Es ist vor Abgabe des (bindenden) Vermittlungsauftrages nicht ersichtlich, dass man noch an einen anderen "Zwischenhändler" weitervermittelt wird und nicht - wie beworben - direkt an einen Vertragshändler. Insofern ist es in der Kürze der Zeit nach Abgabe des Vermittlungsauftrages nicht möglich, alles im Detail zu prüfen.
Mit Produkt ist nicht der Ablauf geneint sondern das was du für dein Geld bekommst. Warum bezahlst du denn bei deinem Händler üblicherweise mehr für das gleiche Fahrzeug als über einen Vermittler. Erstens vermutlich aufgrund der geringeren Absatzmenge aber vor allem zweitens weil er Dienstleistungen bereitstellen muss. Einen Verkäufer der Freiraum hat um jederzeit Fragen zu beantworten und erreichbar zu sein ( um dem Kunden die Sorgen zu nehmen wenn dieser im Autohaus nebulöse Tendenzen warnimmt), einen Pool aus Vorführwagen dem er einen Kunden aus Kulanz als Überbrückung zur Verfügung stellen kann. Und selbst der wird dich vermutlich auslachen wenn du fragst ob du dein Auto nach Auslieferung auf Rechnung zahlen kannst.
Wieso muss man sich als King Allwissend aufplustern der seine Rechte in und auswendig kennt und das BGB im Schlaf aufsagen kann hat aber augenscheinlich keine 5 Minuten Zeit sich mal allgemein mit Wirtschaftlichen Zusammenhängen und bei einem anstehenden Autokauf mit dem Automarkt an sich zu beschäftigen.
Dann wüsstest du das niemand dir für ein paar hundert Euro Marge ein Überbrückungsfahrzeug stellt, ein Rücktritt wegen Lieferverzögerungen in der aktuellen Situation und vor allem bei aktuellen Verträgen nahe an unmöglich grenzt ... und das selbst wenn dir das gelingen sollte ... es aktuell niemanden, wirklich niemanden, interessiert ob du zurücktrittst
So, schluss mit den persönlichen Kommentaren.
Weitere Posts behandeln ausschliesslich das Kernthema.
Wer weiter dazu nichts weiss oder auch nicht preisgeben möchte lässt bitte die Finger in diesem (sowiso nicht perfekt zum Forenbereich passenden) Thread.
Moorteufelchen/Moderator
Hallo Leute,
habe mich gerade nach der Lektüre der Einträge bei motor.talk angemeldet. Bin also kein BOT, sondern habe aufgrund des Themas die Bitte nach ein paar weiterführenden Informationen.
Auch ich interessiere mich für den Kauf eines Fahrzeugs über die HN GmbH.
Ich habe auch einen Vertrag vorliegen, der einen attraktiven Rabatt auf einen neuen SEAT ATECA ausweist und den Zwischenschritt der Zulassung über einen Autovermieter vorsieht.
Eine entsprechende E-Mail mit einigen Fragen habe ich heute an HN geschickt und ich warte auf deren Beantwortung.
Könnt Ihr mir sagen, wann ich denn Eigentümer des gekauften Fahrzeuges werde?
Wann erhalte ich denn den Fahrzeugbrief?
Warum kann ich denn nicht meine eigene KFZ-Versicherung für die ersten 6 Monate nehmen?
Gibt es eine Rechtsnorm, in der nachzulesen ist, wie sich das mit der unterschiedlichen HU-Dauer für die ersten 6 bzw. die restlichen 30 Monate einer normalen HU-Dauer für ein Neufahrzeug verhält?
Wenn ich von HN eine entsprechende Antwort zu diesen Fragen habe, würde ich das auch im Blog mit Euch teilen.
Wenn aber jemand aus dem Forum hier "Butter bei die Fische" geben kann, wäre ich sehr dankbar.
Nur eine Aussage noch zum Bezahlen:
Unseren aktuellen GOLF GTI haben wir direkt über einen Händler mit Vermittlung durch einen Web-Dienstleister gekauft.
Die Überweisung ging von uns - natürlich vor der Abholung in der AutoStadt - direkt an VW, nicht an den Händler.
Warum sollte das hier nicht auch gehen?
Es hat ja auch schon Vertragshändler gegeben, die das Geld nicht an VW oder andere Hersteller weitergeleitet haben. In der Regel bleibt der Kaufgegenstand immer im Eigentum des Herstellers, solange der vollständige Kaufpreis nicht gezahlt ist. Das Problem hat man also bei jedem Vertragshändler in gleicher Weise wie mit jedem anderen zwischengeschalteten Vertragspartner.
Für Eure Hilfe vielen Dank und Gruß
Für die HU lies Dich hier ein.
Zitat:
@Werner_BE schrieb am 21. Jan. 2022 um 14:27:05 Uhr:
Die Überweisung ging von uns - natürlich vor der Abholung in der AutoStadt - direkt an VW, nicht an den Händler.
War das eine reguläre Bestellung? Eine direkte Bezahlung an VW ist da normalerweise auch bei einem VW Autohaus eher unüblich da diese meistens auf Kundenwunsch bei VW bestellen und dann dort bezahlen ( wie sollte man sonst mit Rabatten usw. umgehen)
Ausnahmen könnten sein wenn es wirklich direkte VW Niederlassungen und keine selbständigen Händler oder Ketten sind ( dürfte heute selten sein), oder in manchen Sonderfällen die direkt durch VW laufen ( Fahrzeuge mit Behindertenrabatt kommen mir da z.B. in den Sinn)
TÜV soll es wohl eine Sonderegelung geben. Wenn du diesen innerhalb der ersten 7 Monate nach Zulassung machst und auf Privat ummeldest kriegst du danach wohl volle 36 Monate ( bitte berichtigen wenn falsch) Muss mich nur noch mal schlau machen ob der Wagen kurz vor oder kurz nach dem Tüv auf eine Privatperson umgemeldet werden muss
bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2 bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. Jan. 2022 um 21:34:50 Uhr:
bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2 bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung
Sprich erst ummelden und dann zum Tüv?
Dann ist das ja auch geklärt.
Ich mach das jetzt mal zu, der Thread passt ja eigentlich nicht in die Kaufberatung.
geschlossen
Moorteufelchen