Vor Fahrverbotsantritt nochmal geblitzt!
hallo zusammen,
ich weiss viele sagen jetzt bestimmt wärst du mal angemessen gefahren, pech gehabt usw..
wie auch immer.. ich wurde am 13.5.2013 innerorts mit 40kmh zu viel geblitzt. ich habe einspruch eingelegt, da ich kein Urlaub mehr habe usw. dadrauf warte ich jetzt noch auf eine antwort.
jetzt wurde ich am 24.7.2013 ausserorts mit 24kmh zu viel geblitzt, aber mit dem Fahrzeug von meinem vater!
was könnte auf mich zukommen, wenn ich die owi nun auch auf mich übernehme?
bin da grad ein wenig überfragt und finde auch keine antworten dazu!
mfg midi74
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Midi74
...ich habe einspruch eingelegt, da ich kein Urlaub mehr habe usw...
*lol*
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Midi74
pech gehabt usw.
Nö, das sage ich nicht.
Du hast bewußt Regeln gebrochen, du hättest dich genauso bewußt vorher auf die Folgen einstellen müssen. Nun fühlst du dich aber stattdessen ungerecht behandelt.
Das ist menschlich nachvollziehbar, ich würde dich mal in einen etwas jüngeren Jahrgang einordnen, aber es ändert nichts daran, daß die Folgen, die du jetzt zu spüren bekommst, vermutlich dem geltenden Recht entsprechen und dem Rest der Welt (so er sich für deinen Fall interessiert) überdies als vollständig angemessen erscheinen werden.
@Midi74:
Für den 2. Verstoß 70 €, 28,50 € "Porto und Verpackung" und ein Treuepunkt auf der Flensburger Punktesparkasse - also der normale Regelsatz. Der erste Verstoß ändert daran nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Du hast bewußt Regeln gebrochen, du hättest dich genauso bewußt vorher auf die Folgen einstellen müssen.
Regeln sind dazu da, um sie intelligent zu brechen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Nun fühlst du dich aber stattdessen ungerecht behandelt.
Wo hat er das geschrieben?
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Das ist menschlich nachvollziehbar, ich würde dich mal in einen etwas jüngeren Jahrgang einordnen...
Ich würde ihn ebenfalls einem jüngeren Jahrgang zuordnen. Grob geschätzt müsste er so um den 20. Mai 1990 geboren sein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von notting
Wieso? Es kann das erste Vergehen dieser Art sein .....nottingZitat:
Original geschrieben von BirgerS
*lol*
Ja , die Wahrscheinlichkeit liegt nahe wenn es kurz darauf wieder blitzt.
Ähnliche Themen
Ich musste auch mal eine Geldstrafe abdrücken, ich habe auch Einspruch eingelegt weil mein Konto leer war.
Hat nix genutzt, die Strafe sollte mir weh tun.
Zitat:
Original geschrieben von Midi74
ich bin natürlich auch auf meinen Führerschein angewiesen, da ca 40km zur arbeit fahren muss.
auch gesundheitsbedingt brauche ich meinen Führerschein, weil ich öfter in der Woche zur kontrolle ins 20km entfernte Klinikum muss.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wie bei vielen Anderen auch vergessen wurde entschuldige
dem Hirn auch noch unterm Gasfuß Platz zu lassen.
Auch ich bin zwingend auf den FS angewiesen.
Bisher und das seit 40 Jahren ist es mir gelungen - manchmal sicher auch mit Glück - nicht mal eine Sonderzahlung wegen Geschwindikeitsüberschreitung zu erhalten.
Mit dem Versuch mich möglichst daran zu halten hab ich doch schon mehr als 50% geschafft.
Irrtümer Meinerseits kann ich aber auch für die Zukunft nicht ausschließen.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Bisher und das seit 40 Jahren ist es mir gelungen - manchmal sicher auch mit Glück - nicht mal eine Sonderzahlung wegen Geschwindikeitsüberschreitung zu erhalten.
...
du anbetungswürdiger held
du strahlendes vorbild
du engel
:rose:
Gegen kleinere Zahlungen sagt ja niemand etwas, kann jedem passieren, aber 40 Kmh Netto im Ort ist da ne ganz andere Hausnummer, das heißt Tacho 100. Das ist Vorsatz oder Dummheit.
Zitat:
Original geschrieben von gershX
du anbetungswürdiger heldZitat:
Original geschrieben von wkienzl
Bisher und das seit 40 Jahren ist es mir gelungen - manchmal sicher auch mit Glück - nicht mal eine Sonderzahlung wegen Geschwindikeitsüberschreitung zu erhalten.
...
du strahlendes vorbild
du engel
:rose:
Ich bin weder anbetungswürdig noch ein Held.
Als Vorbild bezeiche ich mich auch nicht.
Da meine Haare schon beim Teufel sind komm ich auch nicht in den Himmel werde (denn ich bin es nicht) somit auch kein Engel.
ICH BEMÜHE MICH NUR MEINEN SEHR WICHTIGEN FÜHRERSCHIN ZU BEHALTEN.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ich bin weder anbetungswürdig noch ein Held.Zitat:
Original geschrieben von gershX
du anbetungswürdiger held
du strahlendes vorbild
du engel
:rose:
Als Vorbild bezeiche ich mich auch nicht.
Da meine Haare schon beim Teufel sind komm ich auch nicht in den Himmel werde (denn ich bin es nicht) somit auch kein Engel.ICH BEMÜHE MICH NUR MEINEN SEHR WICHTIGEN FÜHRERSCHIN ZU BEHALTEN.
keine frage. das mache ich auch ganz genauso, hat fast 25 jahre perfekt gefunzt und zack war die providakiste da...
3-facher satz, statt fahrverbot ^^
ich bin immer misstrauisch wenn jemand den ersten stein wirft 😉
vielleicht erwischen sie dich ja heute nachmittag...
während du die sommersonne geniesst, zum takt von andrea berg 😁 nickst und in die baustelle einfährst und grad noch ein kunde anruft und der videowagen der dir seit 5 km herfährt und trotz 3 bereits erfolgreicher harmlossverstoß"versuche" noch auf den finalen rettungs"schuss" hofft und ihn dann bekommt 😉
muss nicht der himmel sein, je höher das ross, desto tiefer der fall 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Midi74
... ich wurde am 13.5.2013 innerorts mit 40kmh zu viel geblitzt. ich habe einspruch eingelegt, da ich kein Urlaub mehr habe usw. dadrauf warte ich jetzt noch auf eine antwort.
jetzt wurde ich am 24.7.2013 ausserorts mit 24kmh zu viel geblitzt, aber mit dem Fahrzeug von meinem vater!was könnte auf mich zukommen, wenn ich die owi nun auch auf mich übernehme?
Wenn du auch die zweite OWi auf dich nimmst (was sehr löblich wäre, da ja du den Bock geschossen hast) kann folgendes kommen:
Im Verfahren kommt dein zweiter Verstoß zu Tage (KBA-Auskunft der ersten Behörde) =
man geht von deiner "Unbelehrbarkeit" aus =
deine Bitte um Aufschub des Fahrverbot wird abgelehnt =
du musst den FS innerhalbt einer bestimmten Frist abgeben =
du musst dich mit deinem Chef wegen der Sache ohne FS kein Arbeitsstellenbesuch abstimmen.
(das Thema mehr Geldbuße statt Fahrverbot könnte natürlich auch vom Tisch sein, da auch ein Richter am AG deine KBA-Akte anfordert!)
Sas moralische steht auf einem anderen Blatt Papier und wurde ja hier schon ausgiebig (und ungefragt) ausgewertet!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wenn du auch die zweite OWi auf dich nimmst (was sehr löblich wäre, da ja du den Bock geschossen hast) kann folgendes kommen:Zitat:
Original geschrieben von Midi74
... ich wurde am 13.5.2013 innerorts mit 40kmh zu viel geblitzt. ich habe einspruch eingelegt, da ich kein Urlaub mehr habe usw. dadrauf warte ich jetzt noch auf eine antwort.
jetzt wurde ich am 24.7.2013 ausserorts mit 24kmh zu viel geblitzt, aber mit dem Fahrzeug von meinem vater!was könnte auf mich zukommen, wenn ich die owi nun auch auf mich übernehme?
Im Verfahren kommt dein zweiter Verstoß zu Tage (KBA-Auskunft der ersten Behörde) =
man geht von deiner "Unbelehrbarkeit" aus =
deine Bitte um Aufschub des Fahrverbot wird abgelehnt =
du musst den FS innerhalbt einer bestimmten Frist abgeben =
du musst dich mit deinem Chef wegen der Sache ohne FS kein Arbeitsstellenbesuch abstimmen.(das Thema mehr Geldbuße statt Fahrverbot könnte natürlich auch vom Tisch sein, da auch ein Richter am AG deine KBA-Akte anfordert!)
Sas moralische steht auf einem anderen Blatt Papier und wurde ja hier schon ausgiebig (und ungefragt) ausgewertet!
Da der erste Fall noch nicht rechtskräftig ist, wird genau das nicht passieren. Der zweite Fall geht ganz normal durch.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Da der erste Fall noch nicht rechtskräftig ist, wird genau das nicht passieren. Der zweite Fall geht ganz normal durch.
genau weil der erste Fall noch nicht rechstkräftig ist wird meine Abhandlung sehr wahrscheinlich in Fall EINS passieren! Fall zwei geht natürlich ganz normal über die Bühne.
Zitat:
Original geschrieben von gershX
vielleicht erwischen sie dich ja heute nachmittag...
während du die sommersonne geniesst, zum takt von andrea berg
Da würde mich die Rennleitung in der Tat rauswinken, da ich ablenkungsbedingt Schlangenlinien fahren würde auf der dringlichen Suche nach einer Tüte, in die ich mich leerkotzen kann.