Vor 3 Monaten Auto beim Händler gekauft nun klappert etwas? Wer haftet?

VW Touran 1 (1T)

Hallo,

ich habe vor 3 Monaten ein gebrauchten Touran mit 140.000 km gekauft.
Nun klappert allerdings im Motorraum etwas. (lt. einem Freund scheint etwas mit der Kupplung zu sein ist sich aber nicht sicher)
Wie sieht es hier aus? Haftet der Händler?
Eine Garantie habe ich zusätzlich abgeschlossen.

Allerdings steht folgendes im Vertrag:

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss Gewährleistung, (die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr bei Privat Kunden) im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezgl. des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle, Korrosionsschäden sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor...."

Wie sieht es hier aus wer muss für den "Schaden" grade stehen?

LG und Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eve1985


Allerdings steht folgendes im Vertrag:

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss Gewährleistung, (die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr bei Privat Kunden) im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezgl. des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle, Korrosionsschäden sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor...."

Das ist ein Standard-Absatz, der in jedem Vordruck für Kaufverträge bei KFZ drin steht.

Prinzipiell muss dir der Händler Gewährleistung geben.

Ausgenommen hiervon sind Verkäufe an gewerbliche Kunden und Verkäufe, die der Händler lediglich im Auftrag durchführt. Bei letzteren hat man aber u.U. die Möglichkeit, den Gewährleistungsausschluß unter bestimmten Umständen anzufechten.

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Zitat:

Original geschrieben von Eve1985


Warum soll ich eine Reparatur zahlen wenn evtl. der Händler dafür haftet?

Klar, gar keine Frage.

Der Händler wird das natürlich ebenso sehen (Warum soll ich eine Reparatur zahlen wenn evtl. der Käufer dafür haftet).😉

Hey,

Brauche da mal eueren Rat, habe mir am 29.12 ein Audi 2,0 Diesel gekauft, am 30.12 zugelassen und schon am 01.01 merkte ich das ab dem 3.ten Gang die Kupplung rutscht!

Bin seit Kauf ca 250 km gefahren davon alleine 100 km das Auto vom Händler abzuholen .

Habe ein Jahr Gewährleistung .

Da ich überall lese Kupplung ein Verschleißteil selber schuld wollt ich mal meinen Fall ansprechen kann ja nicht sein das ich selbst die Kupplung innerhalb 250km schrotte

Zitat:

@Eve1985 schrieb am 4. Februar 2013 um 09:13:53 Uhr:


Hallo,

ich habe vor 3 Monaten ein gebrauchten Touran mit 140.000 km gekauft.
Nun klappert allerdings im Motorraum etwas. (lt. einem Freund scheint etwas mit der Kupplung zu sein ist sich aber nicht sicher)
Wie sieht es hier aus? Haftet der Händler?
Eine Garantie habe ich zusätzlich abgeschlossen.

Allerdings steht folgendes im Vertrag:

"Gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss Gewährleistung, (die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr bei Privat Kunden) im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezgl. des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle, Korrosionsschäden sowie anderer sichbar und unsichbarer Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell , an der Bodengruppe oder am Motor...."

Wie sieht es hier aus wer muss für den "Schaden" grade stehen?

LG und Danke

Prost Neujahr, oder Beileid. Einen Touran kauft man auch nur wenn das Zweimassenschwungrad schon gewechselt ist.

Rechne mal mit 1200 Euro !

Ob sie wohl nach 3 Jahren immer noch ein defektes Fahrzeug hat?

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Zitat:

@Pv-10092009 schrieb am 3. Januar 2016 um 15:07:06 Uhr:


Hey,

Brauche da mal eueren Rat, habe mir am 29.12 ein Audi 2,0 Diesel gekauft, am 30.12 zugelassen und schon am 01.01 merkte ich das ab dem 3.ten Gang die Kupplung rutscht!

Bin seit Kauf ca 250 km gefahren davon alleine 100 km das Auto vom Händler abzuholen .

Habe ein Jahr Gewährleistung .

Da ich überall lese Kupplung ein Verschleißteil selber schuld wollt ich mal meinen Fall ansprechen kann ja nicht sein das ich selbst die Kupplung innerhalb 250km schrotte

Dock kannst du wenn du falsch fährst.

Viel wichtiger ist wie viel soll das Auto gelaufen haben?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Januar 2016 um 22:22:07 Uhr:


Ob sie wohl nach 3 Jahren immer noch ein defektes Fahrzeug hat?

Der jenige der den Thread hier ausgegraben hat schon!

Meine Antwort bezog sich auf den User Wolkenkratzer der auf Eva Beitrag geantwortet hatte,
dieser aber schon 3 Jahre in Frieden ruhte

und nicht auf die anschließende Frage von PV-10092009.

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